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Karlsruhe wird „Residenz des Rechts“

Die Bezeichnung Karlsruhes als „Residenz des Rechts“ entstand nach dem Zweiten Weltkrieg, als der Bundesgerichtshofs und das Bundesverfassungsgericht hier angesiedelt wurden. Diese Benennung würdigt zugleich die Tatsache, dass schon früher wichtige, zukunftsweisende rechtliche und politische Entwicklungen von Karlsruhe ihren Ausgang nahmen. Nach dem Verlust der Hauptstadtfunktion 1945 bemühte man sich in Karlsruhe verstärkt um einen Ausgleich durch die Ansiedlung von Behörden. So bewarb sich die Stadt auch als Sitz des  Bundesgerichtshofs und konnte sich gegen elf Mitbewerber durchsetzen. Im ehemaligen Erbgroßherzoglichen Palais fand am 8. Oktober 1950 die Eröffnung durch Bundespräsident Theodor Heuss statt. Auch die Bundesanwaltschaft war lange hier untergebracht, bezog dann aber 1998 ein eigenes Gebäude. Der Generalbundesanwalt ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes der oberste Strafverfolger der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Da einige Richter des Bundesgerichtshofs zugleich am Bundesverfassungsgericht tätig waren, hatte Karlsruhe gute Chancen, auch zum Standort dieses Gerichts bestimmt zu werden. Eine Initiative für Berlin als Sitz des Bundesverfassungsgerichts scheiterte letztlich und Ende September 1951 konnte das Gericht im Prinz-Max-Palais seinen Betrieb aufnehmen. Das entsprechende Gesetz betonte jedoch den vorläufigen Charakter dieser Entscheidung und tatsächlich bestand später noch zweimal die Gefahr der Abwanderung der Bundesgerichte. So zeigte sich Ende der 1960er-Jahre, dass die Unterbringung des Bundesverfassungsgerichts den räumlichen und infrastrukturellen Anforderungen dieses zentralen Verfassungsorgans nicht mehr genügte.

Verlegungsforderungen begegnete die Stadt durch den Bau eines neuen Gerichtsgebäudes, das im Mai 1969 bezogen werden konnte. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gab es dann Überlegungen, die beiden Gerichte nach Leipzig zu verlegen, doch schließlich wurde Karlsruhe als deren Sitz bestätigt. Mit der Zeit wurde Karlsruhe so zu einem Synonym für den modernen Rechtsstaat und der „Gang nach Karlsruhe“ zu einem geflügelten Wort.

In den 1970er-Jahren war Karlsruhe wiederholt vom Terror der Rote Armee Fraktion betroffen. Der schwerste Anschlag ereignete sich Anfang April 1977, als Generalbundesanwalt Siegfried Buback (1920–1977) und seine beiden Begleiter auf der Fahrt zum Gericht von einem Motorrad aus erschossen wurden. Ein Raketenwerferangriff auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft im darauffolgenden Jahr konnte verhindert werden.

 

Zum 50-jährigen Bestehen schenkte die Stadt Karlsruhe dem Bundesverfassungsgericht den Platz der Grundrechte, der 2005 eröffnet wurde. Auf dem von Jochen Gerz gestalteten Platz stehen 24 Schilder, die sich in Zitaten mit dem Thema Recht und Unrecht auseinandersetzen. Aussagen von Rechtsexperten werden darauf Zitaten von Personen gegenübergestellt, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind oder bisher keine einschlägigen Erfahrungen mit dem Recht gemacht haben. Dubletten aller Schilder sind zudem einzeln in der Stadt verteilt.

 

Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten konnte das Bundesverfassungsgericht 2014 sein vorübergehendes Quartier in einer Kaserne wieder verlassen und in die Bauten am Schlossplatz zurückkehren. Seit 2007 wird die Anlage durch einen Erweiterungsbau des Architekten Michael Schrölkamp ergänzt.

Eine virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek

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