Am Leben vorbei
Kinder und Jugendliche in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken
Eine virtuelle Ausstellung von
Zur Ausstellung
Die aus 13 Rollbannern bestehende Wanderausstellung der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die hier als virtuelle Ausstellung aufbereitet wurde, zeigt das Leben von Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Behinderungen auf.
Dabei werden vor allem ihre Unterbringung, ihre Betreuung, ihre Integration, die Bildungs- und Therapieangebote in staatlichen und konfessionellen Einrichtungen sowie die gegen sie gerichteten Zwangsmaßnahmen thematisiert. Ebenso wird die häusliche Pflege in den Blick genommen. Sechs Einzelschicksale dokumentieren die Lebenswelten von Mädchen und Jungen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Grundlegende Quellen dieser Ausstellung sind Sekundärliteratur, Publikationen aus der Schriftenreihe der Landesbeauftragten, Unterlagen aus dem Landeshauptarchiv und aus Privatarchiven sowie Zeitzeugeninterviews.
01
Der Umgang mit Behinderten in der DDR: Anspruch und Wirklichkeit
Mit dem Aufbau des Sozialismus, so versprach die SED-Führung, sollten Menschen, die in ihrer körperlichen Funktion, in ihren geistigen Fähigkeiten oder in ihrer seelischen Gesundheit eingeschränkt waren, zu gleichberechtigten Mitgliedern der neuen Gesellschaft werden. Nie wieder sollten behinderte Menschen, wie zu Zeiten des Nationalsozialismus, leiden und ihrer Menschenwürde beraubt werden. Der Sozialismus sei, so hieß es, eine humane Gesellschaftsordnung, weil sie auf der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus aufbaue, in der für jeden gleiche Rechte und gleiche Chancen verbrieft seien.
In vielen offiziellen Verlautbarungen der SED zu ihrer Behindertenpolitik finden sich diese Worte, die der Bevölkerung den Eindruck vermitteln sollten, dass behinderte Menschen in der DDR in sozialer Geborgenheit heranwachsen und leben würden. Die Wirklichkeit war jedoch vielerorts eine andere, wie in dieser Ausstellung gezeigt wird. Sie war abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung der Kinder und Jugendlichen, dem Engagement von Ärzten, Pflegekräften und Eltern, den zur Verfügung stehenden finanziellen staatlichen Mitteln, aber auch den Reformansätzen im Gesundheitssystem.
Palast der Republik in Ost-Berlin mit dem Staatswappen der DDR, Sitz der Volkskammer
Am 9. April 1968 trat eine neue Verfassung in der DDR in Kraft, die von der Volksammer beschlossen und durch einen Volksentscheid bestätigt wurde. In dieser hieß es in Artikel 36: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Fürsorge in der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht wird durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet.“ In einer Diktatur, wie die DDR es war, konnte diese staatliche Fürsorge bei Pflegebedürftigkeit jedoch weder abgerufen noch eingefordert werden. Es gab keine rechtsstaatliche Kontrolle und auch kein öffentliches kritisches Korrektiv.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, Harald Schmitt, Bild 98.
Sonderbriefmarken zum „Jahr der Geschädigten“ 1981
1976 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen für das Jahr 1981 „Das Internationale Jahr der Behinderten“ aus. Auch die DDR beteiligte sich daran, wie etwa in Form dieser Briefmarken, die im Juni 1981 in einer Auflage von über drei Millionen erschienen. Die internationale Kampagne, in die sich die DDR einbinden ließ, um sich ein positives Image zu verleihen, lief im Land unter dem Titel „Internationales Jahr der Geschädigten“. Sie führte in der DDR zu einem wahrnehmbaren Sensibilisierungsprozess im Umgang mit behinderten Menschen. Die Staatsmedien begannen über das Leben behinderter Menschen zu berichten – allerdings in einer Form, die nicht die skandalösen Zustände in Heimen thematisierte. Es bildeten sich informelle Arbeitsgruppen, es wurden Fahrdienste für Behinderte etabliert, betriebliche Rehabilitationskommissionen gegründet und die Produktion des ersten elektrischen Rollstuhls in Auftrag gegeben. Es waren Anfänge, aber die tiefgreifenden und dringend notwendigen Veränderungen blieben aus. Der Mythos eines vorbildlichen Gesundheits- und Sozialwesens hatte bis 1989 tiefe Risse.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Stamps_of_Germany_(DDR)_1981,_MiNr_Zusammendruck_2621,_2622.jpg
Trotz der verfassungsmäßig verankerten Rechte von Behinderten ist es der DDR-Führung nicht gelungen, ihnen allen ein würdevolles Leben zu ermöglichen. In den vier Jahrzehnten des Bestehens der DDR waren behinderte Kinder und Jugendliche jederzeit eine Randgruppe in der Gesellschaft, die bis auf wenige Ausnahmen diesen Platz nicht verlassen haben. Sie waren weitgehend ausgeschlossen von Teilhabe und Gleichberechtigung. Die behinderten Kinder und Jugendlichen stellten in der Diktatur auch ein nicht lösbares Problem dar. Sie verursachten aus Sicht der SED nur Kosten und trugen nicht zur wirtschaftlichen Produktivität im Sozialismus bei. Der werktätige, gesunde und staatstreue Mensch war in der DDR das Idealbild.
02
Die Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen
Sie wurden als „Idiot“, „Krüppel“, „Bastard“, „Blödmann“ betitelt. Die Vorurteile und Schimpfwörter gegenüber behinderten Kindern und Jugendlichen waren vielfältig. Selbst im medizinischen und sonderpädagogischen Bereich brauchte es seine Zeit, bis diese diskriminierenden Termini aus dem Sprachgebrauch verschwanden. Die wenigsten Betroffenen konnten sich dagegen wehren. Bis heute schämen sich viele von ihnen dafür, dass sie so „anders“ gesehen wurden, nicht der Norm entsprechend. Nur schwer können sie über ihre Erlebnisse erzählen, über ihre verpfuschte Kindheit, das geraubte Leben, ihre verletzten Seelen. Sie wuchsen nicht behütet auf, sondern erlebten oft Ausgrenzung, Gewalt und Demütigungen in besonderer Form. Gerade sie, die unter erschwerten Bedingungen ihr Leben meistern sollten.
Friederike schrieb dieses Gedicht 2005 und verarbeitete damit ihre Erinnerungen an ihre Unterbringung in einem Heim für Körperbehinderte, das von hohen Mauern umgeben war. Sie war fünf Jahre alt, als sie dort hinkam. Das, was sie in ihren ersten Lebensjahren schon erlernt hatte: stehen, sich allein anziehen, konnte sie in dem Heim schon nach zwei Wochen nicht mehr, da sie keine ausreichenden Therapien bekam. Sie wurde immer schwächer und trauriger, weil alles so anders war als zu Hause. Nur am Wochenende durfte sie ihre Eltern sehen: „Warten auf Freitag“.
Quelle: Archiv LAMV.
Schätzungen zufolge lebten in der DDR zwischen 1949 bis 1990 140.000 Kinder und Jugendliche in Wochenstätten, Heimen, Krankenhäusern und psychiatrischen Kliniken. Die meisten von ihnen waren kurzzeitig bis dauerhaft in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens untergebracht. Das betraf insbesondere jene Mädchen und Jungen, die zu den Schwerstbehinderten zählten. Die Kinder, die als „bildungsfähig“ eingestuft wurden und die in die Hoheit des Ministeriums für Volksbildung und nicht des Gesundheitswesens fielen, kamen meist auf Sonderschulen, manchmal sogar schon in Sonderkindergärten mit angebundenen Internaten. Andere wurden häuslich betreut, sie machten aber zuletzt den geringsten Anteil aus, da der Druck auf die Eltern, ihrer Arbeit nachzugehen, in der DDR sehr hoch war. So hieß es in einem Beschluss des Ministerrates aus dem Jahr 1969, dass noch zu viele Kinder zu Hause betreut würden, so dass „vor allem Mütter an der Ausübung ihres Berufes, an ihrer beruflichen Qualifikation sowie an der Teilnahme am politischen und kulturellen Leben gehindert“ werden. Mütter und Väter, die ihre Kinder 24 Stunden in der häuslichen Wohnung versorgten, bekamen lediglich monatlich 120 Mark in der höchsten Pflegestufe 4. Einen Ausgleich für das ausfallende Einkommen erhielten sie nicht.
Seit 1954 mussten in der DDR Ärzte, Hebammen und Lehrer behinderte Mädchen und Jungen melden, die dann regelmäßig untersucht wurden. Eine interdisziplinäre Fachkommission entschied dann darüber, ob ein Kind auf eine Sonderschule oder in eine Förderungsstätte gehen sollte, es ein Pflegefall für ein Dauerheim oder eine psychiatrische Einrichtung wird. Möglich war auch die Betreuung im Elternhaus, was aber politisch nicht gewollt war.
Aufnahme von Kindern des evangelischen „Clara-Dieckhoff-Heim“ in Güstrow, hier 1979 in Nienhagen
Neben den staatlichen Heimen gab es in der DDR auch konfessionelle Einrichtungen, die behinderte Kinder betreuten. 1989 befand sich jeder fünfte Förderungs- und Betreuungsplatz in konfessioneller Trägerschaft. Auch wenn die SED versuchte, deren Tätigkeiten einzuschränken, weil sie um ihren eigenen Einfluss fürchtete, war sie angesichts des Platzmangels auf diese Einrichtungen angewiesen. Die konfessionellen Einrichtungen kümmerten sich vorrangig um die schwer geistig behinderten Kinder, Bildungsaufgaben für behinderte Menschen wurden ihnen untersagt. In den kirchlichen Einrichtungen konnte aufgrund westlicher Unterstützung mancherorts ein höherer Standard als in den staatlichen Heimen erreicht werden. Aber auch dort waren die Zustände oft von Personalmangel und Überbelegung geprägt und erschwerten damit die Lebenssituation der behinderten Kinder und Jugendlichen.
Quelle: Privatarchiv.
Als Torsten dieses Bild zeichnete, war er 13 Jahre alt. Die Ärzte diagnostizierten bei ihm „eine mittelgradige geistige Retardierung“, also Entwicklungsverzögerung. Die Zeichnung entsprach dem Niveau eines vier Jahre alten Kindes. Torsten konnte als 13-Jähriger sprechen, sich Dinge merken, war interessiert und neugierig. Er war auch in der Lage, sich selbstständig anzuziehen, zu waschen und zu essen. Er konnte aber keine Zeiten unterscheiden, Größen und Farben und vieles andere. Torsten verbrachte nahezu seine komplette Kindheit und Jugend im Bezirksfachkrankenhaus Ueckermünde.
Quelle: Archiv LAMV.
Nicht allen körperbehinderten Menschen standen Rollstühle zur Verfügung. Es bedurfte manchmal der Kreativität und des handwerklichen Geschicks, um diesen Engpass in Eigeninitiative auszugleichen, wie hier für einen jungen Mann im evangelischen Pflegeheim Michaelshof bei Rostock geschehen. Die Rollstühle, die der Staat zur Verfügung stellte, waren zwar moderner, jedoch noch derart sperrig, dass sich Körperbehinderte mit ihnen nicht selbstständig bewegen konnte. Außerdem passten diese nicht einmal in einen Trabant. Die Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen, zu Theatern, Museen, Restaurants waren den körperbehinderten Menschen zudem durch hohe Bordsteine und Kanten versperrt, so dass sie kaum am gesellschaftlichen Leben teilhaben konnten.
Quelle: Historisches Archiv Michaelshof 1845-1990, Fotoarchiv.
03
Alltag in den Einrichtungen
Die behinderten Kinder und Jugendlichen machten in den sonderpädagogischen, psychiatrischen und anderen Behinderteneinrichtungen verschiedene Erfahrungen, die sie jedoch alle bis heute prägen. Diejenigen, die in psychiatrischen Heimen untergebracht waren, traf ein besonders hartes Schicksal. „Mehr als satt und sauber war nicht zu erreichen, still waren sie von alleine“, so berichtete eine Psychiatriediakonin über ihre Arbeit in einer konfessionellen Einrichtung für hirngeschädigte Kinder in Güstrow in den 1970er Jahren. Die Frau war so verzweifelt über ihre Arbeitssituation und die Zustände im Heim, dass sie nach einem Jahr dort kündigte. Ihr Bericht ist kein Einzelfall.
Es gab psychiatrische Abteilungen in den Heimen, wo die schwächsten Glieder der Gesellschaft einfach nur verwahrt wurden, ohne angemessene Pflege oder menschliche Zuneigung. Es fehlten Räume für die therapeutische Arbeit, es mangelte an Möbeln, Spielzeug, Kleidung, hygienischen Artikeln. Manche Jugendliche schliefen in viel zu kleinen Betten. Toiletten hatten keinen Sichtschutz. Es gab Kinder und Jugendliche, die jahrelang in schimmelnden Räumen lebten, halbnackt, verwahrlost, fehlernährt: kranker als zuvor dort ihr Dasein fristeten, weil sich der Staat nicht ausreichend kümmerte. Denn die Verantwortlichen saßen meist nicht in den Pflegeeinrichtungen, sondern in den Leitungsgremien der SED, die den katastrophalen Zuständen kaum etwas entgegensetzten. Zudem waren die Behinderteneinrichtungen notorisch überbelegt, so dass es auch vorkam, dass bis zu 36 Kinder und Jugendliche in einem Raum schliefen. Wegen des Platzmangels kam es auch vor, dass behinderte Jugendliche in Feierabendheimen untergebracht wurden.
Die Kinder und Jugendlichen, die in sonderpädagogischen Einrichtungen, wie hier in der Gehörlosenschule in Güstrow, mit angebundenem Internat untergebracht waren, litten vor allem darunter, dass sie fernab vom Elternhaus heranwuchsen und es ihnen an Geborgenheit fehlte. Selbst diejenigen, die nur wenige Kilometer von der Schule entfernt ihren Wohnort hatten, mussten in aller Regel im Internat leben. In den Sonderschulen gab es einen sehr strukturierten Tagesablauf, der sich vor allem auf den Unterricht, die Förderung und die Erziehung der Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten konzentrierte. Die Kinder und Jugendlichen dort hatten keine Privat- oder Intimsphäre, keine Rückzugsorte, da vom Essen, Duschen bis zur Nachtruhe alles kollektiv organisiert war.
Quelle: SLUB / Deutsche Fotothek, Abraham Pisarek.
Winter-Spaziergang von Kindern aus der Bezirksnervenklinik Schwerin um 1960
Aber jene, die schwer behindert waren oder in geschlossenen Abteilungen lebten, konnten nur in Ausnahmefällen die Häuser verlassen. Es fehlten dafür Rollstühle oder andere Hilfsmittel sowie personelle Ressourcen.
Quelle: LHAS, 7.11-1/31, Nr. 13.
04
Zwangsmaßnahmen
„Wer nicht hört, bekommt Medizin!“ war eine Drohung. „Wer nicht hört, wird fixiert!“ war eine andere, die Kinder und Jugendliche in Behinderteneinrichtungen zu hören bekamen und auch am eigenen Leib erfahren mussten. Der Arbeitskräftemangel, die fehlende Qualifikation vieler Mitarbeiter und die unzureichende materielle Ausstattung waren vor allem in den psychiatrischen Einrichtungen ein so großes Problem, dass die Kinder und Jugendlichen dort erheblicher struktureller, psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt waren. Das ging über Demütigungen, Schläge, bis hin zum Essensentzug, zu Fixierungen und Medikamentenmissbrauch.
Die Zustände in den Heimen haben viele Pflegekräfte und Ärzte in Not gebracht, da sie ihren eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit nicht gerecht werden konnten. Dies zeigen ihre vielen Beschwerden, die sich in den Archiven finden. Entweder sie kündigten, verdrängten das Geschehen vor Ort, stumpften ab, verrohten, indem sie Zwangsmaßnahmen etwa als Strafen einsetzten oder sie versuchten durch persönliches überdurchschnittliches Engagement den Kindern und Jugendlichen noch ein wenig Würde zu geben.
In sonderpädagogischen Einrichtungen wie den Gehörlosen-, Blinden-, Hilfsschulen oder Wochenförderstätten war der Personalschlüssel ein anderer. Dort gab es ausreichend Lehrer und Erzieher, so dass die Betreuung der Kinder und Jugendlichen angemessen gesichert werden konnte. Allerdings machten Kinder und Jugendliche auch dort traumatisierende Erfahrungen, die vom Essenszwang über das Gebärdensprachverbot bis hin zu schweren körperlichen und sexuellen Übergriffen gingen.
Auf 60 bis 70 geistig behinderte Bewohner kamen zwei Pflegekräfte (z.B. Zustände im Psychiatrischen Pflegeheim in Dobbertin und in der Bezirksnervenklinik Schwerin). Eine Physiotherapeutin war für 670 Patienten und ein Arzt für 60 Patienten (z.B. Zustände im Bezirkskrankenhaus Stralsund-West) zuständig.
Der Arbeitskräftemangel – mit Ausnahme der sonderpädagogischen Einrichtungen – war in fast allen Behinderteneinrichtungen bis 1990 ein chronisches Problem. 1986 fehlten im Kinder- und Jugendbereich langfristig 25 Prozent des Personals. Auch Stellen für höher qualifizierte Mitarbeiter waren unterbesetzt. Die Arbeit der Pflegekräfte war schlecht bezahlt, auch wenn sie besonders aufwendig war.
05
Integrations- und Therapiemaßnahmen
Die Kinder und Jugendlichen, die als „bildungsfähig“ eingestuft wurden, bekamen in den Sonderschulen eine Förderung, die sie auf ein Leben nach der Volljährigkeit vorbereiten sollte. Denn mit der Beendigung des 18. Lebensjahres wurden im Idealfall für sie die staatlichen Betreuungsketten geschlossen, die im Kleinstkindalter begannen. Die Behinderten sollten in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten und zum Wachstum der sozialistischen Produktionsverhältnisse beitragen.
Die Lehrmethoden in den Sonderschulen waren aber nicht immer auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet. Völlig gehörlose Kinder konnten etwa mit der Lautsprache nichts anfangen. Das Gebärden war ihnen verboten, so dass viele von ihnen heute nicht richtig lesen und schreiben können. In den Hilfsschulen z.B. hatten die Absolventen in der Regel kaum eine Möglichkeit, weiterführende Bildungseinrichtungen zu besuchen, selbst wenn sie dazu in der Lage gewesen wären. Sie mussten im Anschluss an die 8. Klasse eine Berufsausbildung machen, die ihnen vorgegeben wurde.
Während es für die Kinder mit leichten Intelligenzminderungen ein differenziertes, gut ausgebautes System von Sonderschulen gab, wurden die schwerstbehinderten Kinder nicht nur von der schulischen Bildung ausgeschlossen, sondern es wurde ihnen bis in die 1980er Jahre jegliche „Förderfähigkeit“ abgesprochen. Damit verkümmerten Entwicklungspotenziale. Das konnte später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden.
Turntherapie in der kinderneuropsychiatrischen Abteilung der Universitätsnervenklinik Greifswald im Jahr 1977
Mal-, Sport- oder Musiktherapien blieben jedoch für viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung ebenso eine Ausnahme wie Physiotherapien.
Quelle: Universitätsarchiv Greifswald, Kk439304.
06
„Jedes Kind ist förderungsfähig“ Heranwachsen in häuslicher Pflege
Maik wurde im November 1981 in einer Kleinstadt an der Elde geboren. Während der Geburt gab es Komplikationen, deren Folgen die Eltern erst später mitbekamen. Als der Vater seinen Sohn das erste Mal hinter einer Scheibe im Arm einer Krankenschwester sah, wunderte er sich nur, dass sein Kind so grün und blau im Gesicht gewesen sei. Da witzelte er noch darüber. Als Maik heranwuchs, mit zwei Jahren noch nicht sprechen und laufen konnte und sehr viel weinte, so sehr, dass er davon einen Leistenbruch bekam, fragte einmal der Großvater kritisch nach, ob mit dem Jungen alles in Ordnung sei. Die Eltern waren da noch zuversichtlich, denn kein Arzt hatte bisher etwas Gegenteiliges behauptet: Er sei halt in seiner Entwicklung hinterher, aber das werde schon. Tagsüber brachten die Eltern, die beide berufstätig waren, Maik in der örtlichen Krippe und später in einer Kindertagesstätte unter. Auch dort weinte er viel und wurde tagsüber einfach nur ins Laufgitter gesteckt. Die Mutter versuchte ihre Arbeitszeiten zu verringern, um sich selbst mehr um das Kind kümmern zu können. Mit vier Jahren konnte Maik immer noch nicht richtig laufen, nur an der Hand hatte er einen sicheren Schritt und das Sprechen fiel ihm nach wie vor schwer. Zudem litt er an Tobsuchtsanfällen, mit denen die Eltern schwer umzugehen wussten.
Maik im Winter 1991
Quelle: Privatarchiv.
Als Maik ins Schulalter kam, erhielten die Eltern zum allerersten Mal die Diagnose, dass er geistig behindert und schulbildungsunfähig sei. Die Eltern stellten sich verzweifelt die Frage: Heißt das jetzt, dass Maik in das Psychiatrische Pflegeheim nach Dobbertin muss? Der Vater, ein Klempner- und Installateurmeister, kannte durch seine Arbeit die Zustände in Dobbertin. Er kannte die verfallenen Bauten, er sah den Schimmel, die großen Schlafsäle, die unhygienischen Zustände, die fehlende Förderung der Kinder und menschliche Wärme. Er wollte auf keinen Fall seinen Sohn dorthin schicken. Die Eltern entschieden, Maik weiter häuslich zu pflegen und vertraten dabei den Anspruch, dass jedes Kind förderungsfähig ist. Wenn sie selbst keine Zeit hatten, sprangen die Großeltern ein, auf die immer Verlass war. Auch der fünf Jahre jüngere Bruder von Maik half aus. Das Geld wurde für die Familie in jenen Zeiten immer knapper, da der Staat nur wenig finanzielle Mittel für die Pflege ihres Kindes bereitstellte. An Urlaube, eine Auszeit für die Eltern, war kaum zu denken. Maik brauchte ihre Energie 24 Stunden am Tag.
Als Maik sieben Jahre alt war, setzten die Eltern durch, dass er in einer Wochenförderstätte in Plau-Quetzin untergebracht wurde. Sie setzten auch durch, dass er jeden Nachmittag wieder nach Hause konnte.
Da die Familie mit ihrem behinderten Kind zunächst in einem Neubaugebiet lebte, beantragte sie im Sommer 1986 ein Gartengrundstück in der Nähe. Denn Maik liebte die Natur, er brauchte seine Freiräume und nicht die Enge des Wohnblocks. Wiederholt schrieben die Eltern Eingaben an die Bezirksleitung der SED, zuletzt am 31.10.1986. Ihr Engagement half. Maik bekam seinen Garten mit Obstbäumen und genügend Platz zum Spielen.
Quelle: Privatarchiv.
Maik ist nach wie vor pflegebedürftig und lebt seit 2000 mit seinen Eltern in einem Haus auf dem Lande. Von 1991 bis 2001 konnte Maik eine Förderschule für geistig behinderte Kinder besuchen. Danach nahm er eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt auf. 2021 wird er 40 Jahre, aber er ist nicht in der Lage, allein zu leben. Er braucht klare Strukturen und Regeln, vertraute Menschen um ihn herum. Am liebsten schaut er die Kindersendung „Benjamin Blümchen“, wenn er von der Arbeit nach Hause kommt. „Da sehen Sie, auf was für einem Niveau er stehen geblieben ist“, sagt der Vater liebevoll schmunzelnd, während er ihm einen heißen Kakao zum Feierabend macht. Maik hatte bislang dank der weitgehend häuslichen Pflege durch seine Eltern ein behütetes und geschütztes Leben. Er ist ein unglaublich herzlicher, neugieriger und freundlicher Mensch, der sich für zwei Dinge besonders begeistern kann: das Malen und den Fußballverein Hansa Rostock.
07
"Am Leben vorbei" Eine verlorene Kindheit und Jugend als Psychiatriepatientin
Anne-Kathrin wurde im Februar 1969 geboren. Als siebtes Kind wuchs sie in einem kleinen Dorf in der Mecklenburgischen Seenplatte unter ärmlichen Verhältnissen und mit wenig Fürsorge auf. Als sie fünf Jahre alt war, kam sie in das Bezirksfachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie in Ueckermünde. Bei dem kleinen Mädchen wurde ein „angeborener Schwachsinn“, eine schwere Intelligenzminderung diagnostiziert. Schon zu Hause war sie rund um die Uhr pflegebedürftig. Sie konnte sich nicht selbst waschen, musste gefüttert werden und sprach nur einige Worte. In Ueckermünde war sie acht Jahre lang Patientin. Erst im Februar 1982 wurde sie dort entlassen. Sie hatte Fortschritte gemacht. Anne-Kathrin sei freundlich-zugewandt, könne allein essen, sei motorisch zwar unruhig, aber jetzt leicht zu pflegen. Dies führte ein Ärztekollegium auf eine „gezielte Förderung“ zurück, die ihr allerdings „erst in den letzten Monaten“ des langjährigen Aufenthaltes zuteil wurde, wie es in dem Entlassungsschreiben hieß. Anne-Kathrin wurde in das Pflegeheim Altstrelitz überwiesen. Da war sie 13 Jahre alt. Nach einem Jahr dort verschlechterte sich der Zustand von Anne-Kathrin erheblich. Sie litt nun unter schwerem selbstverletzenden Verhalten und wurde zu einer Gefahr für sich und andere. Stationäre Aufenthalte und mehrere Heimwechsel folgten. Doch überall dort wurde sie nicht angemessen therapiert, ihren Aggressionen wurde lediglich medikamentös begegnet. Ihr Kopf war mittlerweile deformiert von Frakturen. Ihre Verletzungen sind manchmal schon gar nicht mehr behandelt worden. Im Februar 1988 kam sie mit 19 Jahren in das Feierabend- und Pflegeheim in Hohenlanke.
Anne-Kathrin wurde über eine unbestimmte Zeit mit einer Zwangsjacke fixiert. Dabei wurden ihre Arme in die Ärmel der Jacke gesteckt, die am Ende keine Öffnung aufwiesen. Durch zahlreiche Gurte wurde die Jacke auf ihrem Rücken verschlossen, danach die Arme vor dem Oberkörper verschränkt. Heute dürfen Fixierungen im medizinischen Bereich nur noch mit einem richterlichen Beschluss und unter einer Eins-zu-Eins-Betreuung umgesetzt werden.
Quelle: Sammlung Sächsisches Psychiatriemuseum.
Ende des Jahres 1990 wurde der Leiter des benachbarten Pflegeheims aus Weitin nach Hohenlanke gerufen, mit der Bitte, sich um sechs Bewohner zu kümmern, weil man selbst völlig überfordert mit ihnen sei. Der Psychiatriediakon wurde in einen Keller geführt. Das Kellerende war durch eine Eisengittertür abgetrennt. Dort fand er die damals 21jährige Anne-Kathrin. Sie saß mit fünf anderen jungen Menschen im Gang auf zwei grünen Holzbänken, fixiert in Zwangsjacken. Nur Neonlicht gab es in diesem Keller, ein Spielzeugauto ohne Räder, eine Puppe ohne Kopf und einen kaputten Ball. Zur Mittagszeit kam eine Pflegerin mit einer Schüssel Brei, aus der alle sechs gefüttert wurden. Die Schlafräume waren zusätzlich vergittert. „Wir konnten nicht anders“, sagte die damalige Heimleiterin, „die alten Menschen mussten vor den geistig behinderten Bewohnern geschützt werden.“
Wöchentlich besuchte der Psychiatriediakon fortan die jungen Menschen, um ihren Umzug nach Weitin vorzubereiten. Bei Spaziergängen bekamen einige einen Sonnenbrand, weil sie das Tageslicht nicht gewohnt waren oder brachen vor körperlicher Schwäche zusammen. Schritt für Schritt wurde Vertrauen zu den Traumatisierten aufgebaut, denen es zunächst nicht gelang, ohne die Zwangsjacken auszukommen. Anne-Kathrin verletzte sich ständig selbst, sobald versucht wurde, sie von der Fixierung zu befreien. Wir wissen nicht, wie lange diese jungen Menschen in diesem Zustand im Keller verwahrt wurden. Waren es Monate, Jahre? Bei Anne-Kathrin dauerte es eine sehr lange Zeit, bis sie die Zwangsjacke in ihrem neuen Heim ablegen wollte und konnte, weil sie offensichtlich nichts anderes mehr gewohnt war. Erst durch viele Therapien, eine 24-Stunden-Einzelbetreuung sowie menschliche Zuwendung und Wärme fand Anne-Kathrin irgendwie ins Leben zurück.
1991 haben fünf der sechs jungen Menschen aus Hohenlanke dank der engagierten Pflege und Betreuung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen ein Zuhause im Heilpädagogischen Wohn- und Pflegeheim in Weitin bei Neubrandenburg gefunden. Nach ihrer verlorenen Kindheit und Jugend erlebten sie dort erstmals ein menschenwürdiges Dasein.
Quelle: Archiv des Heilpädagogischen Wohn- und Pflegeheims Weitin.
08
„Es war für mich die Hölle“ Eine Kindheit und Jugend in der Sehschwachenschule in Neukloster
Eva-Maria kann besser als andere hören, fühlen, riechen, schmecken, weil sie sich nicht auf ihre Augen verlassen kann, über die wir unsere Orientierungen, Reaktionen und Vorstellungen eigentlich zu 80 Prozent steuern. Seit ihrem 2. Lebensjahr ist Eva-Maria hochgradig sehbehindert. Eine Kinderkrankheit war der Auslöser. Ihre Mutter, eine Pastorenfrau, betreute sie bis zum Schulbeginn gemeinsam mit den vier Geschwistern zu Hause. Drei Jahre ging Eva-Maria dann auf die örtliche Dorfschule. Dort fühlte sie sich wohl und wegen ihres Handicaps nicht benachteiligt. Wenn sie an der Tafel etwas nicht richtig lesen konnte, durfte sie nach vorn kommen. Es gab keinen Druck, sie hatte Freude am Lernen. Ein Augenarzt riet den Eltern, als Eva-Maria 10 Jahre alt war, sie auf die Sehschwachenschule mit angebundenem Internat nach Neukloster bei Wismar zu schicken, weil sie dort individuell gefördert werden könne. Das war im Jahr 1958. Am 1. September jenen Jahres brachte ihre Mutter sie dorthin. Mutter und Tochter weinten vor der Eingangstür. Eva-Maria durchfuhr beim Abschied ein rasender Schmerz, der ihren ganzen Körper lähmte. Das hatte sie noch nie erlebt. Heimweh kannte sie, aber nicht das. Sie wurde von einer Erzieherin des Internates auf ihr Zimmer, einen größeren Schlafsaal, gebracht. Dort warteten neun andere Mädchen auf ihren Betten. Es war so trostlos eingerichtet, erinnert sie sich.
Von Beginn an rebellierte in Eva-Maria alles. Sie sträubte sich gegen diese ungewohnte Umgebung, die Strenge, die fehlende Wärme. Sie eckte an und die Strafen erfolgten unverzüglich. So wurde sie zum Beispiel bereits um 18 Uhr zur Bettruhe geschickt, während die anderen noch draußen spielten. Sie musste auf dem Flur strammstehen, schweigen, dann wieder abtreten. Wie beim Militär. Das konnte sich zehnmal hintereinander wiederholen. Manchmal durfte sie auch nicht zu Ausflügen mit. Als demütigend beschreibt sie all diese Situationen. Ihre Eltern sah sie nur in den Ferien und einmal im Monat, wenn sie zu Besuch kommen durften. Da kroch sie unter die Flügel der Mutter, wie sie sagt. Dann gingen sie gemeinsam Eis essen, auf den Spielplatz oder an den See. Manchmal nahmen sie ein anderes Kind mit, das keinen Besuch bekam.
Eva-Maria veränderte sich in Neukloster, je länger sie dort war. Sie fing an, sich mit anderen zu prügeln, wurde aufmüpfig, weil sie so ein Gefühlschaos erlebte. Auch die Strafen wurden ihr zunehmend egal. Ihre Eltern bekamen das mit, fragten immer wieder nach, was aus ihrer unbefangenen, fröhlichen Tochter geworden sei, aber Eva-Maria schwieg, weil sie ihnen keine Sorgen bereiten wollte.
Dabei hätte Eva-Maria so dringend jemanden gebraucht, der ihr zuhörte, der gegen das Unrecht, das ihr widerfuhr, einschritt. Denn wenige Monate nachdem sie in Neukloster war, begann ein Lehrer, sie sexuell zu misshandeln. Da war sie 11 Jahre alt. Das ging drei Jahre lang. Keiner von den Erwachsenen wollte etwas sehen. Für Eva-Maria endeten die Misshandlungen erst, als ein anderes Mädchen aus der Schule, das 10 Jahre alt war, wegen schwerer Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Wie eine Ärztin feststellte: durch eine Vergewaltigung. Der Sport- und Kunstlehrer kam im Februar 1962 sofort in Haft und Eva-Maria wusste, dass auch anderen Mädchen widerfuhr, was sie mit ihm erlitten hatte. Aber sie konnte darüber damals nicht sprechen, auch als die ganzen Befragungen begannen. Zu sehr war das für sie mit Scham behaftet. Erst viel später arbeitete sie die Misshandlungen therapeutisch auf. Da bekam sie auch eine Erklärung dafür, warum sie Rasierwasser nicht riechen kann, in bestimmten Raumsituationen Panik bekommt und nie wieder gezeichnet oder Sport gemacht hat.
Nach der 8. Klasse verließ Eva-Maria die Sehschwachenschule und ging für zwei Jahre nach Berlin auf eine Sehschwachenoberschule, weil sie ihren Abschluss der 10. Klasse machen wollte, der in Neukloster nicht möglich war. Danach begann sie eine pädagogische Ausbildung und nahm später noch mehrere therapeutische Aus- und Weiterbildungen wahr. Durch ihr eigenes Schicksal, durch das Erleben der „Hölle“ in Neukloster, wie sie sagt, weiß sie, wie wichtig Aufarbeitung ist. Sie begleitete Zeit ihres Lebens Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht hatten wie Betroffene sexueller Gewalt.
Am 6. Februar 1962 erging gegen den Sportlehrer ein Haftbefehl und er kam in Untersuchungshaft. Ein Jahr später, am 29. März 1963, zu dem Zeitpunkt war er 53 Jahre alt, wurde er vom Kreisgericht Wismar-Land wegen Unzucht mit Kindern zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren verurteilt. Er wurde nach zwei Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen. Über seinen weiteren beruflichen Weg ist nichts bekannt.
Quelle: BStU, C-SKS , Nr. 39847, Bd. 1, Bl. 23.
09
„Ich fühlte mich wie im Gefängnis“ Eine Kindheit und Jugend in der Gehörlosenschule in Güstrow
Wilhelm wurde im Juni 1959 geboren und kam gehörlos auf die Welt. Er wuchs in einem 400- Seelen-Dorf in der Nähe von Ludwigslust auf, das für ihn Heimat ist. Er lebte mit seiner Familie auf einem Hof mit Hühnern, Enten, Kühen und einem Traktor und war dort glücklich. Die Eltern waren hörend, aber das Gebärden erlernten sie nicht. „Ich habe meine Eltern gar nicht verstanden. Sie redeten und redeten auf mich ein, aber es kam bei mir nicht an“, gestikuliert Wilhelm im Gespräch. Als Wilhelm fünf Jahre alt wurde, brachten ihn seine Eltern in die Gehörlosenschule in Güstrow, ohne jegliche Begründung. Da zerbrach für Wilhelm seine heile Welt. Nach Hause durfte er nur in den Ferien zurückkehren. Die meiste Zeit verbrachte der Junge im Internat. Wilhelm erinnert sich: „Es war mir dort alles so fremd. Ich durfte das Gelände nicht verlassen, es gab keine Tiere und keine Freiheiten wie daheim. Unser Tag war so langweilig und beschränkte sich auf schlafen, essen und lernen. Ich fühlte mich wie im Gefängnis.“ Seine Gefühle in jener Zeit fasste er auch mit den Worten Fassungslosigkeit, Wut und Trauer zusammen.
Über die Schule berichtet Wilhelm in Gesten, dass er dort kaum etwas lernte, obwohl der Druck enorm hoch war, insbesondere was das Erlernen des Sprechens anbelangte. „Ich wollte Sprechen lernen, aber es gelang nicht. Und fragen Sie nicht, was ich aus den Fächern Erdkunde, Geschichte, Biologie oder Deutsch mitgenommen habe. Fast gar nichts, weil ich die Lehrer nicht verstanden habe.“ Es fehlen ihm bis heute wesentliche Wissensbausteine. Hinzu kamen die Schläge, die Schüler erlitten, wenn sie nicht so funktionierten, wie sie sollten. So wurde Wilhelm der Hintern mit einem Stock versohlt, wenn er schlechte Noten schrieb.
Dieser Tagesablauf, wie er aus der Schwerhörigenschule Lychen dokumentiert ist, kann exemplarisch auch für den Alltag an den anderen Schulen gesehen werden. Die Kinder hatten kaum eine freie Minute für sich selbst. Alles musste in Eile erledigt werden und ständig saß die Angst im Nacken, etwas falsch zu machen oder irgendwo zu spät zu kommen.
Quelle: Tagesrahmenplan für die 1. und 2. Klassen der Schwerhörigenschule Lychen Anfang der 1960er Jahre, in: Hildebrandt, Jürgen: Die Lychener Schwerhörigenschule – eine kleine Schule und ihre Geschichte(n), Lychen 2012, S. 10.
Der Internatsalltag war sehr eintönig strukturiert und die Erzieher überließen die Kinder oft sich selbst. Verstöße, wie zum Beispiel das Widersetzen, wurden in der Regel mit Strafen sanktioniert. So passierte es Wilhelm mehrfach, dass er und alle anderen 10 Kinder aus dem Schlafsaal zu später Stunde im Pyjama nach draußen geschickt wurden, weil einige die verordnete Nachtruhe nicht einhielten. Dann mussten sie kollektiv im Hof Runden laufen, Kniebeugen und Liegestütze machen. Erst wenn sie durchgeschwitzt waren, durften sie wieder ins Bett. Geschlagen wurde Wilhelm im Internat selbst nicht, aber er sah mit an, wie anderen Kindern Gewalt angetan wurde. Demütigend empfand Wilhelm auch andere Strafen. Mittwochs gab es etwa immer einen Kinoabend in der Aula des Internats. Auf der Leinwand wurden dann Zeichentrick- oder Indianerfilme gezeigt. Auch wenn die Kinder die Schauspieler nicht verstanden, freuten sich alle immer sehr auf diesen Mittwoch, bot er doch eine Abwechslung zum tristen Alltag. Wer sich jedoch die Tage zuvor nicht an die Regeln gehalten hatte, dem konnte es passieren, dass er mit dem Rücken zur Leinwand gestellt wurde und nicht ein bewegtes Bild sehen durfte.
Nach 14 Jahren verließ Wilhelm die Gehörlosenschule in Güstrow und nahm eine Anstellung als Landmaschinenschlosser auf. Dem Betrieb ist er seit über 40 Jahren treu. Und Wilhelm kehrte in sein Heimatdorf zurück, in das Haus seiner Eltern. Er heiratete dort und wurde Vater von zwei Kindern. Für ihn schließt sich damit der Kreis. Es ist der einzige Ort, wo er sich je zu Hause fühlte, wo er glücklich war und ist.
10
„Ich wollte raus, ich wollte leben!“ Eine Kindheit und Jugend als Körperbehinderte
Als Sabine in der Silvesternacht des Jahres 1963 zur Welt kam, gab es schwere Komplikationen. Erst ein Jahr später ereilte die Familie eine Diagnose: Der medizinische Begriff Tetraspastik fiel, der bedeutete, dass Sabine nie wird laufen können und ihr Leben lang auf die Hilfe anderer angewiesen sein wird. Die Eltern, die in der Landwirtschaft tätig waren, unternahmen viel, um ihrem Kind zu helfen und die vielen Begleiterscheinungen zu lindern. Noch im Kleinstkindalter fuhr die Mutter regelmäßig mit Sabine nach Greifswald zur Therapie, zu Hause übten und trainierten sie weiter.
Mit sieben Jahren schickten die Eltern Sabine auf die Körperbehindertenschule nach Rostock mit Internat. In den Ferien und an einigen Wochenenden konnte sie nach Hause. Sabine erzählte, dass sie zwar sehr Heimweh hatte, das Internatsleben für sie schwer war, aber die ganzen Therapiemaßnahmen, die ihr dort geboten wurden, taten ihr gut. Die Physiotherapeuten waren liebevoll und setzten sich sehr für das Wohl der gehandicapten Kinder ein. Gerne erzählt Sabine auch von dem Zusammenhalt, den es unter den Kindern gab. Das machte es einfacher, wenn eine Erzieherin im Internat mal zu sehr Strenge walten ließ. Doch das waren Ausnahmen. Sabine fühlte sich wohl in Rostock. 11 Jahre war sie dort. Sie verließ die Schule mit dem Abschluss der 5. Klasse. „Mehr war nicht drin“, sagte sie, „ich musste mehrfach die Klassenstufen wiederholen.“
Als sie 1981 wieder in ihr Elternhaus zurückkehrte, war die Mutter mit der Pflege der Tochter überfordert. Sabine war mittlerweile 17 Jahre alt, zu einer jungen Frau herangereift. Es war nicht mehr so einfach, sie allein aus dem Bett zu heben, zu waschen, anzuziehen. Erleichterung bot lediglich ein elektrischer Rollstuhl, den der Staat der Familie zur Verfügung gestellt hatte. Nach wenigen Monaten kam Sabine in das Krankenhaus nach Crivitz zur Pflege. Mehrere Monate blieb sie dort, anschließend wurde sie auf die Kinderkrebsstation im Schweriner Klinikum überwiesen, weil dort noch ein Pflegebett für sie frei war. Die Schwestern auf der Station kümmerten sich rührend um das Mädchen, das im Rollstuhl saß. Doch auch dieser Aufenthalt dauerte nicht lange.
Mit 18 Jahren wurde Sabine in ein Feierabendheim in der Perleberger Straße in Schwerin eingewiesen, einem Neubaublock, in dem ausschließlich ältere Menschen lebten. Sabine teilte sich dort zunächst das Zimmer mit einer 75jährigen Frau. Erst anderthalb Jahre später bekam sie ihren eigenen Wohnraum. Im Feierabendheim stieß Sabine, die ganz andere Bedürfnisse, Interessen, Wünsche und Hoffnungen als ihre Mitbewohner hatte, an ihre Grenzen. Es gab zwar auch Pflegepersonal und Bewohner, die sich um sie bemühten, aber dennoch kommentierte Sabine: „Es war so eintönig und langweilig dort. Es passierte außer den Mahlzeiten nichts.“ Sie bekam auch keine Therapien mehr und alle Fortschritte, die sie in den vergangenen Jahren erreicht hatte, verschwanden. Auch die Stimmung gegen das junge Mädchen, das dort nicht hingehörte, war bei den meisten aufgeheizt. Einmal, so erzählte sie, hat ein Bewohner zu ihr gesagt: „Hitler hätte so etwas wie dich erschossen!“ Sabine wollte nur weg, weg von diesen alten Menschen, raus ins Leben. Zum Glück nahm eine Krankenschwester aus der Krebsstation zu ihr Kontakt auf und nahm sie mit zur katholischen Jugend. Sie besuchten dann gemeinsam Gottesdienste, Gesprächsrunden und Sabine lernte viele andere gleichaltrige Menschen kennen. Diese wurden ihre Freunde, von denen ihr viele bis heute nah sind. Sie nahmen sie mit zu Partys, zum Zelten, zu Konzerten. Sabine fragt sich: „Was wäre aus mir geworden, wenn ich nur in dem Altenheim hätte sitzen müssen? Was hätte ich für ein Leben gehabt?“ Erst nach dem politischen Umbruch in der DDR konnte Sabine das Feierabendheim verlassen. Sie wohnte und arbeitete danach im Diakoniewerk in Rampe bei Schwerin. Seit 2003 lebt sie in einem Wohnheim für körperbehinderte Menschen in der Schweriner Feldstadt. Sie ist dort sehr glücklich und dankbar dafür, was alles mit ihr unternommen wird. Auf keinen Fall, so sagte sie, will sie später in ein Altenheim. Davor hat sie große Angst.
11
„Du bist eine Null“ Eine Kindheit und Jugend in der Hilfsschule in Tressow
Hans wuchs mit sechs Geschwistern in einem kleinen Dorf bei Wismar auf. Sie lebten in einem Neubau, die Geschwister teilten sich ein Zimmer. Die Eltern arbeiteten beide in der LPG. Sein Vater war Alkoholiker und schlug gelegentlich zu. Aufgrund der Enge des Wohnraums und der angespannten Atmosphäre zu Hause war Hans als Kind viel an der frischen Luft. Mit sechs Jahren wurde er eingeschult. Doch er war vom Lernen schnell erschöpft. Ein Arzt diagnostizierte bei ihm eine Hyperaktivität, die ihn an seiner Aufnahmefähigkeit hinderte, aber zu einem Schulwechsel riet er nicht. Nach einem halben Jahr entschied jedoch die Leitung der dörflichen Schule, dass Hans auf die Hilfsschule nach Tressow müsse.
Hans erinnerte sich noch genau an den Morgen, als sich seine Mutter mit ihm bei Winterkälte auf das Fahrrad setzte, eine Reisetasche auf dem Rücksitz, sie sechs Kilometer radelten und vor einem alten Schloss ankamen. „So“, sagte sie, „hier wirst du jetzt bleiben und lernen. Am Wochenende kannst du nach Hause.“ Hans verstand überhaupt nicht, was das alles zu bedeuten hatte. Er wurde in einen großen Schlafsaal unter dem Dach geführt, nur ein kleines Fenster gab Tageslicht. Neun andere Betten standen dort, Reih an Reih. Noch am ersten Tag machte Hans so viel Radau, dass seine Mutter ihn wieder abholen musste. „Ich fühlte mich so verstoßen von zu Hause. Ich wollte nicht in Tressow bleiben“, erzählte Hans.
Hans blieb schließlich achteinhalb Jahre in Tressow. Dort erlebte er vieles, was er bis heute nur schwer verarbeiten kann. Das Heimweh, die Strenge, die Gewalt unter den Schülern. Er versuchte sich abends immer zu beruhigen, wenn er im Bett den Kopf hin und her schaukelte. Für das aus Sicht der Erzieher tadelige Verhalten musste er zur Strafe wiederholt stundenlang im Pyjama draußen an der Hauswand des Schlosses stehen. Ihn widerte es an, immer alles aufessen zu müssen, auch wenn er bestimmte Gerichte nicht mochte. Den Eintopf stopfte er sich zum Beispiel immer in die Jacken- oder Hosentaschen, zum Ärger der Mutter, die seine Wäsche wusch. Er hatte keine Intimsphäre, noch bis ins Jugendalter gingen alle Jungen zusammen im Keller des Schlosses gemeinsam duschen. Manchmal erzählte er seiner Mutter von alldem. Sie riet ihm: „Du musst sagen, dass du das nicht willst!“ Doch das machte es nicht besser. Im Gegenteil: In Schule und Internat wurde Widerspruch als Aufmüpfigkeit und Frechheit eingeordnet. Dafür wurden Hans etwa Ausflüge gestrichen. Geschlagen wurde Hans einmal von einer Lehrkraft. Während eines Pioniernachmittages schlug sie seinen Kopf auf den Tisch, weil er nicht hörte. Da schlug er zurück. Danach sollte er in ein Kinderheim abgeschoben werden. Doch seine Familie behielt ihn so lange zu Hause, bis die Einweisung ad acta gelegt wurde.
Dann gab es da auch noch zwei Jungen in seiner Klasse, die ein paar Jahre älter waren als er, weil sie mehrfach die Klassenstufen wiederholen mussten. Sie hatten sich einen Anführerstatus erarbeitet, dem sich alle anderen unterordnen mussten. Sie kassierten von den Mitschülern Geld und Süßigkeiten ein. Wer nicht mitzog, wurde von ihnen verprügelt. Einmal holte einer dieser älteren Jungen Hans zu sich ins Bett und missbrauchte ihn. Es war ein offenes Geheimnis, dass dies auch anderen Jungen aus dem Schlafsaal widerfuhr. Er erzählt, dass er in seiner Zeit in Tressow auch einmal von einem Betreuer und von einem Lehrer zu sexuellen Handlungen gezwungen wurde.
Wenn er am Wochenende nach Hause kam, merkte er, dass seine Freunde aus dem Dorf nichts mehr mit ihm zu tun haben wollten. Als „College-Jungen“ verspotteten sie ihn. Das verletzte ihn sehr, so sehr, dass er in seinem späteren Leben nie wieder freiwillig erzählte, dass er auf einer Hilfsschule war. Zu tief fraß sich damals die Scham in ihn hinein, nicht gut genug zu sein. Als ihn ein Lehrer während eines Sportwettbewerbs ständig mit Sätzen vor den anderen beschimpfte wie „Du bist eine Null!“ „Du taugst zu gar nichts!“ „Alle werden wegen dir jetzt keine Urkunde bekommen!“ brach in Hans alles zusammen. Da war er 15 Jahre alt. Er ging in den Schlafraum und schluckte eine Handvoll Tabletten. Erzieher fanden ihn bewusstlos liegend, mit Blaulicht kam er ins Krankenhaus, der Magen wurde ausgepumpt und sein Leben gerettet.
Seine Mutter weigerte sich danach vehement, ihn wieder nach Tressow zu schicken, wo er 1972 nach dem Abschluss der 8. Klasse noch mit seiner Berufsausbildung begonnen hatte. Er ging an einen anderen Ort, um sich dort ausbilden zu lassen. Er lernte mit 15 Jahren seine Frau kennen, mit der er bis heute verheiratet ist. Sie haben zwei Kinder und sechs Enkelkinder. Hans hat in seiner Familie und in seinem Leben nach Tressow sein Glück gefunden. Er arbeitete in verschiedenen Berufen, war nie arbeitslos, schuftete mehr als andere, weil er bis heute denkt: Er, der ehemalige Hilfsschüler, müsse sich beweisen.
12
Aufarbeitung und Wiedergutmachung
Mit der Friedlichen Revolution in der DDR und der Wiedervereinigung endete das Leid behinderter Menschen in der DDR nicht abrupt. Nicht alles konnte von heute auf morgen verbessert werden, dafür war die Lage viel zu lange zu desaströs gewesen. Noch im Jahr 1992 machte der Filmemacher Ernst Klee in Ueckermünde Aufnahmen von geistig behinderten Menschen, die hinter geschlossenen Türen, in kleinen Räumen, halbnackt in Buchten lagen, standen oder umher krochen. Manche drehten sich ständig im Kreis, andere wiegten ihren Kopf hin und her. Es war kein Spielzeug zu sehen, keinerlei geistige Anregung. Einige waren durch fehlende physiotherapeutische Maßnahmen so verkümmert, dass sie nicht mehr selbstständig laufen konnten. Es mangelte auch nach wie vor an Personal. Die Bilder schockierten die Öffentlichkeit, aber sie schufen wie viele andere Veröffentlichungen nach dem Herbst 1989 das nötige Problembewusstsein, das die behinderten Menschen in ihrer Lage brauchten.
Heute sieht man solche Bilder nicht mehr. Überall im Land wurden Heime saniert oder neu gebaut, viele spezielle Wohnformen errichtet, die auf die Handicaps ausgerichtet sind, neue Therapiemöglichkeiten eröffnet, Benachteiligungen abgebaut. Auch wenn sich enorm viel auf allen Ebenen getan hat und es zweifellos noch Potenzial nach oben gibt, leiden behinderte Menschen bis heute an den Folgen des ihnen widerfahrenen Unrechts zu DDR-Zeiten. Dazu gehören: eine geminderte emotionale Erlebnisfähigkeit, Depressionen und Suizidgedanken, Schlafstörungen, ungelöste Wut- und Hassgefühle, Zwänge, psychosomatische Erkrankungen, Suchterkrankungen, frühzeitige Erwerbsunfähigkeit oder soziale Isolation.
Im Januar 2017 haben Bund, Länder und Kirchen die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ins Leben gerufen, um Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend in stationären Einrichtungen der Psychiatrie, Sonderpädagogik und Behindertenhilfe zwischen 1949 und 1990 Leid und Unrecht erfahren haben, zu unterstützen. Bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 konnten sich Betroffene oder deren Angehörige oder Betreuer an die in allen Bundesländern entstandenen Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung wenden. In Mecklenburg- Vorpommern ist die Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet worden. Die Arbeit der Stiftung endet am 31.12.2022. Mittlerweile haben sich dort über 1.500 Betroffene an die Stiftung gewandt. Sie haben gemeinsam mit den Beratern ihre Erlebnisse aufgearbeitet und ein Anerkennungsverfahren in Gang gesetzt. Viele Betroffene sprachen zum ersten Mal über ihre Vergangenheit. Dabei fiel es ihnen selbst schwer, ihre Erfahrungen als Leid und Unrecht zu definieren. Vieles wurde von ihnen in der damaligen Situation als „normal“ hingenommen. Sie mussten, so der Tenor in den Gesprächen, sich irgendwie mit den Verhältnissen arrangieren, um die Zeit zu überstehen. Die Gespräche bei der Stiftung stärkten sie und nahmen ihnen eine Last, die sie viel zu lange mit sich herumtrugen. „Mein Herz fällt von den Steinen“, so schrieb eine Betroffene, die gehörlos ist, als Dank an ihre Beraterin.
Anlauf- und Beratungsstelle
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Tel.: 0385 55 156 901
Fax: 0385 734 007
E-Mail: stiftung [at] lamv.mv-regierung.de
Diese Kinderrechte sind heute präsent in der Eingangshalle der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Stralsund zu lesen, die als kompletter Neubau 2011 eingeweiht wurde. Sie sollen Erinnerung und Mahnung sein. „Das neue Haus“, so schreibt es der Chefarzt der Klinik, „ist auch ein Meilenstein für die Entstigmatisierung psychisch belasteter Kinder.“ In den hellen und weitläufig gestalteten Räumlichkeiten können stationär insgesamt 50 Kinder und Jugendliche therapiert werden. Ergänzt wird das Angebot durch eine Tagesklinik mit zehn Plätzen.
Quelle: aufgeschrieben von Linda Pegel, 10 Jahre alt.
Regina wurde 1956 geboren. Sie ist seit einer Krankheit im Alter von neun Monaten hochgradig geistig behindert. Als Regina 10 Jahre alt war, wurde der Mutter gesagt, Regina sei schulbildungsunfähig und müsse in das Psychiatrische Pflegeheim nach Dobbertin. Dort könne ihr geholfen werden. Doch Regina veränderte sich in Dobbertin. Nicht nur in ihrem Aussehen, erzählte die Mutter. „Sie fing an, am Daumen zu nuckeln, wodurch sich ihre Zahnstellung stark veränderte.“ Sie verlernte auch bereits erworbene Fähigkeiten wie das Laufen, das selbstständige An- und Ausziehen und das ansatzweise Sprechen. Eine Erklärung dafür bekam die Mutter nicht. Sie sah ihre Tochter bei Besuchen nur in einem freundlich ausgestatteten Besucherraum. Der Zutritt zu anderen Gebäuden und Zimmern war ihr untersagt. So hatte sie kaum Einblick in die Lebensumstände ihrer Tochter. Manchmal weinte Regina, wenn sie am Wochenende zu Hause war und wieder nach Dobbertin zurück sollte. Warum, konnte sie ihrer Mutter gegenüber nicht artikulieren, die sich ständig fragte: „Mache ich für meine Tochter alles richtig?“ Mit 32 Jahren wurde Regina in ein Feierabendheim bei Schwerin überwiesen, ohne die Einwilligung der Mutter. Dort saß sie mit älteren Menschen jahrelang in Kittelschürze untätig zusammen. „Auch dies war für uns eine schwere Zeit“, sagte die Mutter. Mit dem politischen Umbruch in der DDR unternahm die Mutter vieles, um Regina ein anständiges Leben zu ermöglichen. Anfang der 1990er Jahre kam Regina in die Obhut der Dreescher Werkstätten, einem Verein, der im November 1990 gegründet wurde und der unter dem Anspruch arbeitet: „Weil jeder Mensch wertvoll ist.“ Regina bekam ein Einzelzimmer und Förderung auf vielen verschiedenen Ebenen. Ärzte korrigierten zudem ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen im Gesicht. Regina wurde aufgeschlossener, aktiver, mitteilsamer, wissbegierig. Sie fing an, Bücher zu sammeln, auch wenn sie nicht lesen kann. Sie lachte wieder herzlich, fand Spaß am Leben, wie auf dem Faschingsfoto aus dem Jahr 1992 erkennbar ist. Da war sie 36 Jahre alt. Und Regina fand ihre Sprache. „Da kam ich aus dem Staunen nicht heraus, wie sie immer besser reden konnte, manchmal ganze Sätze“, so die Mutter. Sie sagte auch: „Ich bin so dankbar, dass so viel für Regina durch den neuen Staat möglich wurde.“
Quelle: Privatarchiv.