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„Litteralien von allen sorten“

(Fast) 500 Jahre Archivgeschichte der Universität Marburg

Eine virtuelle Ausstellung von

Depositum im Staatsarchiv

Bevor die 1527 gegründete Universität die Betreuung ihres Archivs im Jahr 2006 wieder in die eigene Hand nahm, waren die Akten rund 120 Jahre im Staatsarchiv Marburg deponiert.

Wie es dazu kam, ist ein für die Archivgeschichte nicht untypischer Vorgang: Bereits kurz nach der Gründung des Staatsarchivs in Marburg, das nach der preußischen Annexion Kurhessens 1866 im Schloss eingerichtet worden war, versuchten dessen Archivare, die Universität zur Abgabe ihrer Urkunden zu bewegen. Die 1872 erteilte Zustimmung war aber bis 1885 noch nicht umgesetzt. Eine Archivkommission wurde gegründet. Der bevorstehende Abbruch des Aulaflügels des von der Universität genutzten Dominikanerklosters, der 1887 erfolgte, brachte dann Bewegung in die Angelegenheit. Das dort untergebrachte Universitätsarchiv wurde in das Staatsarchiv überführt und am 10. März 1890 ein Depositalvertrag geschlossen.

Diese Vertragsform beinhaltete, dass das Staatsarchiv sich um die Übernahme, Aufbewahrung und Erschließung der Akten kümmerte, diese aber im Eigentum der Universität verblieben.

Brief des Universitätskurators vom 4. März 1890 an den Universitätsrichter Prof. Ubbelohde wegen eines Depositalvertrages. UniA MR 305a Nr. 24

Umzug an den Friedrichsplatz

1938 zogen die Archivalien zusammen mit den Beständen des Staatsarchivs in das neu errichtete Gebäude am Friedrichsplatz um. Während des gesamten Zeitraums wurden weitere Akten, die im laufenden Dienstbetrieb der Universität nicht mehr benötigt wurden, ausgesondert und in die Bestände eingereiht. Seit 1977 können die Akten der Universität nicht mehr nur mit einer Genehmigung des Rektors bzw. Präsidenten benutzt werden, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der Benutzungsordnung für Staatsarchive.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben in den seit 1989 erlassenen Archivgesetzen, wegen der großen Zahl der Akten und wegen des hohen Betreuungsaufwands wurde die Situation letztlich unhaltbar, sodass 2006 schließlich der über hundert Jahre alte Vertrag gekündigt und die Universität das Archiv jetzt wieder selbst führt. Es befindet sich aber nach wie vor am angestammten Ort.

Ordnung mit System

1845 erhoben sich wiederum Klagen über den Zustand des Archivs: Die Akten seien in Unordnung und nicht geheftet, man finde wichtige Unterlagen nur mühsam und unter hohem Zeitaufwand. Das war und ist zu allen Zeiten ein starkes Motiv, Zeit und Geld in das Archiv zu investieren. Zwischenzeitige Versuche, Ordnung zu schaffen, waren an der „Geschäftsüberhäufung“ des damaligen Syndikus gescheitert. 1849 berichtete der Syndikus Kehr, dass er sich zunächst sowohl im Archiv als auch in den Reposituren der Universität einen Überblick über „die Geschäfte der verschiedenen Universitäts-Behörden und die Entwicklung derselben“ verschaffen wolle, um dann „ein System für das Ordnen der Acten aufstellen zu können“ und Repertorien anzufertigen. 1852 hatte er die Arbeit beendet. Auch er erhielt eine finanzielle Zuwendung. Das allem Anschein nach von ihm erstellte Repertorium ist noch immer für die Nutzung der Altbestände in Gebrauch. Seine Arbeit war also, um ein Modewort der heutigen Zeit zu benutzen, nachhaltig.

Einrichtung eines Aerariums für die Universität 1532, Annaleneintrag in der Matrikel, Band 1, fol. 23b, UniA MR 305m 1 Nr. 1

Der Anfang war eine Truhe

Einen ersten Hinweis auf Schriftgut, an dessen Aufbewahrung der Universität gelegen war, gibt es bereits aus dem Jahr 1532. In den Annalen der Universität berichtet der Rektor Johannes Eisermann, dass ein „publicum universitatis aerarium“ eingerichtet worden sei. Mit dem Begriff „aerarium“ wurde sowohl eine öffentliche Kasse, in diesem Fall also die Universitätskasse, bezeichnet als auch das Behältnis, in dem sich die Kasse bzw. das Geld befand. Dass hier auch das letztere zumindest mitgedacht war, zeigt die Fortsetzung des Satzes, in dem es heißt, dass der hessische Kanzler Johannes Feige dorthinein die Urkunden (litteras) und Verzeichnisse der Zinseinnahmen der Dominikaner (instrumenta censuum praedicatoriorum) legen ließ. Ohne diese Unterlagen war es zu dieser Zeit nicht möglich, die entsprechenden Einnahmen zu erheben. Truhen, in denen wichtiges Schriftgut verwahrt wurde, sind auch an anderen Orten als Anfang des Archivs bekannt und erwähnt.

Papier ist geduldig

Eine Archivierung der Universitätsunterlagen im engeren Sinne war in der reformierten Ordnung aus dem Jahr 1564 vorgesehen. Die Urkunden mit den Besitztiteln der Universität sollten nicht länger dezentral bei den Vögten, die den Grundbesitz verwalteten, liegen, sondern abgeschrieben und dann in eine eigene Truhe in der Festung Ziegenhain eingelagert werden. Dort befand sich das hessische Samtarchiv. Die Abschriften sollten für den Dienstgebrauch in Marburg benutzt werden. Offenbar wurde das aber nicht umgesetzt, denn entsprechende Kopiare aus dieser Zeit sind nicht bekannt und die Urkunden der Universität weisen nicht die für das Samtarchiv typischen Feuchtigkeitsschäden auf.

Reformierte Ordnung der Universität aus dem Jahr 1564, in der erstmals ein Archiv erwähnt wird. UniA MR 305a Nr. 7475
Auszug aus den Annalen der Universität Marburg 1530-86 zum Jahr 1585, in dem die Instandsetzung des Archivgewölbes angeordnet wird. UniA MR 305b Nr. 6

Wo Truhen ruhen

1585 zeigt ein Beschluss zum Universitätsarchiv, dass das Archiv weiterhin aus einer Truhe mit Schriftgut bestand. Diese Truhe wurde in dem Raum verwahrt, in dem die Rechnungen abgehört wurden. Dieser war vermutlich nicht ganz klein und diente der Verwaltung. Man könnte an die Räume denken, die die Universitätsquästur im 19. Jahrhundert nutzte, gelegen im Obergeschoss des ehemaligen Dominikanerklosters.

Weil der Aufbewahrungsort offenbar als nicht sehr sicher angesehen und dazu für brandgefährdet gehalten wurde – die oben erwähnten Räume befanden sich in einem Fachwerkanbau –, sah der genannte Beschluss vor, dass das „Gewölbe“ wieder in Stand gesetzt werde und sowohl die Truhe mit dem Schriftgut als auch die Universitätskasse dorthin gebracht werden sollten. Das heißt, dass dieses Gewölbe, vermutlich das spätere Universitätsarchiv, schon einmal zu diesem Zweck genutzt worden war. Ein Vorteil dieser Unterbringung war die größere Feuerfestigkeit, der zweite vermutlich die Möglichkeit, diesen Raum abzuschließen bzw. den Zugang zu kontrollieren, was besonders für die Kasse von Wichtigkeit war.

Stempel drauf!

Der Siegelstempel des Universitätsarchivs aus der kurhessischen Zeit markiert vielleicht den Beginn eines eigenständigen Universitätsarchivs im modernen Sinne. Er lässt sich allerdings nicht genau datieren: Er könnte frühestens im Jahr 1803 mit der Standeserhöhung der Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum entstanden sein, wahrscheinlicher ist es aber, dass er aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt, als der Syndikus Kehr seine grundlegenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten durchführte.

Siegelstempel des Universitätsarchivs aus der Zeit des Kurfürstentums Hessen (1803-1806, 1813-1866) mit modernem Lackabdruck. UniA MR 305s Nr. 11

Fast 500 Jahre und kein Ende

Zwar gilt die Bestimmung in den Statuten von 1564 den Autoren der Universitätsgeschichte von 1927 als Gründungsdatum des Archivs, offenbar wurde sie aber damals nicht umgesetzt. 1532 war es dem Rektor der Universität aber eine Nachricht in den Annalen wert, dass für die Universitätsfinanzierung wichtige Dokumente in ein „aerarium“, eine vermutlich eisenbeschlagene Truhe, gelegt wurden. Das markiert den Anfang einer gesicherten Aufbewahrung von wichtigen Schriftstücken in der Universitätsverwaltung. 1585 wurde die Truhe „wieder“ in das „Gewölbe“ gebracht, um sie vor Diebstahl und Feuer zu schützen. Damit dürfte das spätere Universitätsarchiv im Ostflügel des ehemaligen Dominikanerklosters gemeint sein, handelt es sich hierbei doch um den einzigen gewölbten Raum im Erd- und Obergeschoss des Klosters. Die Anfänge des Universitätsarchivs reichen also fast bis zur Gründung der Universität 1527 zurück – der Archivraum wurde aber vielleicht schon von den Mönchen als solcher genutzt.