Verordnung gegen Missbräuche beim Lumpensammeln
Beschreibung
Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg tut kund, „daß durch die Gewissenlosigkeit einiger Lumpensammler die Lumpen vertheuert und ausser Landes verschleppt werden“. Serenissimi Verordnung die Abstellung einiger bei dem Lumpensammeln eingerissenen Mißbräuche betreffen. Braunschweig, den 29sten April 1801.
Typ
Amtsdruckschrift
Thema
Rohstoffversorgung
Beteiligte Personen und Organisationen
Karl Wilhelm Ferdinand, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Zeit
1801
Ort
Braunschweig
Material/Technik
Papier / Buchdruck
Sprache
Deutsch
Dateien
Quellenangabe
„Verordnung gegen Missbräuche beim Lumpensammeln,” Bahnriss, zuletzt aufgerufen am 23. September 2024, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/bahnriss/items/show/104.