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Verbrannt? Luther, Herzog Georg und die Bannandrohungsbulle

Eine Online-Ausstellung des Sächsischen Staatsarchivs

Die Verbrennung der päpstlichen Bannandrohungsbulle, die Luther am 10. Dezember 1520 als Zeichen seiner Abwendung von Rom vollzog, gehört zu den ikonischen Ereignissen der Reformationsgeschichte. Der Wittenberger Akt markiert den Höhepunkt einer Entwicklung, die mit den 95 Ablassthesen begann und unumkehrbar wurde, als der Reformator während der Leipziger Disputation im Sommer 1519 die päpstliche Machtvollkommenheit in Frage stellte.

Damit waren auch im albertinischen Sachsen die Würfel gefallen. Herzog Georg der Bärtige (1471 -1539), der Schirmherr der Leipziger Disputation, hatte Luthers Bemühen um kirchliche Reformen zunächst begrüßt, wandelte sich nun aber zu einem der entschiedensten Gegner der Reformation. In seiner Korrespondenz mit dem Reformator spiegelt sich der harte Konflikt zwischen dem alten Glauben und dem neuen evangelischen Bekenntnis.

Diese Online-Ausstellung zeigt das Dresdner Original der päpstlichen Bannandrohungsbulle in seinem archivischen Kontext. Zu sehen sind dabei bedeutende Zeugnisse aus der Kanzlei Georgs von Sachsen, die neben der Bulle selbst zu den größten Schätzen des Sächsischen Staatsarchivs gehören.

Die Präsentation geht auf eine Ausstellung zurück, die das Sächsische Staatsarchiv ursprünglich zum Reformationsjubiläum 2017 konzipiert hat. Für die Deutsche Digitale Bibliothek wurden die Begleittexte leicht überarbeitet.

Auf den folgenden Seiten finden Sie neben der Dresdner Bannandrohungsbulle zahlreiche authentische Dokumente aus den ersten Jahren der Reformation. Neben Zeugnissen der Leipziger Disputation von 1519 gehören dazu eigenhändige Briefe Herzog Georgs, die der theologisch gebildete Landesherr an Luther schrieb, und die eigenhändigen, oft wenig respektvollen Repliken aus der Feder des Reformators.  Zu den besonderen Höhepunkten gehört ein neuentdecktes Unikat eines zeitgenössischen Plakatdrucks der Bannandrohungsbulle.

Natürlich kann man auch er­fahren, was genau eigentlich Luther im Dezember 1520 den Flammen übergab, und warum der Verbrennungsakt so viel Aufsehen erregte ...

Zur Navigation in der Ausstellung scrollen Sie einfach weiter oder klicken auf das Icon (drei übereinanderliegende Striche) in der Titelleiste! Zu jedem Bild gehören ein Hintergrundtext und eine Transkription der Handschriften, gegebenenfalls auch eine Übersetzung.

Die Kanzlei Herzog Georgs – Überlieferungsort für Luthers reformatorische Weichenstellung

Im Hauptstaatsarchiv Dresden werden die Schriftzeugnisse aus der Kanzlei Herzog Georgs verwahrt. Dessen Beziehungen zum frühen Luther und sein späterer Kampf gegen die evangelische Lehre sind der Grund dafür, dass sich in Dresden einige der bedeutendsten Schlüsseldokumente der Reformation finden. Zu ihnen gehören die Korrespondenz, die Georg und der Reformator vor, während und nach der Leipziger Disputation führten, und eines der drei bekannten Originale der Bannandrohungsbulle. In dieser Ausstellung sind sie als authentische Zeugnisse für Luthers persönliche Entwicklung in ihrem ursprünglichen Überlieferungszusammenhang zu sehen.

Archivalische Dokumente liefern die Erklärung und den Hintergrund zu den Ereignissen, die unser Bild von Luther, seinem Schaffen und Nachwirken prägen. Die in den mitteldeutschen Archiven bewahrten Schriftzeugnisse Luthers und seiner Gegenspieler beeindrucken nicht nur durch die Aura der Eigenhändigkeit. Korrekturen, Anmerkungen und andere Bearbeitungspuren geben einen tiefen Einblick in Ziele und Motivation ihrer Schreiber.

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Leipziger Disputation vom Februar 1519

Herzog Georg von Sachsen hatte das akademische Streitgespräch in Leipzig, das die Weichen für Luthers Bruch mit dem Papst stellte, gegen starke Widerstände gefördert. Er erhoffte sich eine Klärung der theologischen Kontroversen, die von den 95 Ablassthesen ausgegangen waren.

Den Anstoß zur Durchführung gaben der Ingolstädter Theologieprofessor Johannes Eck (1486-1543) und der Wittenberger Theologe Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt (1486-1541). Eck hatte im Frühjahr 1518 mit einer kritischen Druckschrift auf Luthers Positionen reagiert. Karlstadt veröffentlichte 406 eigene Thesen zur Verteidigung des Reformators und erklärte Anfang 1519, persönlich an einer akademischen Diskussion teilnehmen zu wollen. Eck akzeptierte das in einem Schreiben an Luther vom 19. Februar 1519. Noch am selben Tag schrieb Luther zum ersten Mal an Herzog Georg und bat ihn als den zuständigen Landesherrn, in Leipzig mitreden zu dürfen. Ablauf und Richter für das Streitgespräch legten die drei Teilnehmer in einem Vertrag fest.

02
Luther und Herzog Georg im Konflikt

In seinem Kirchenregiment suchte der theologisch gebildete Herzog Georg von Sachsen die Zusammenarbeit mit dem Klerus. Wo dieser seinen Ansprüchen nicht genügte, griff der Landesherr auch selbst in kirchliche Belange ein. Bis 1519 teilte er manche Kritik Luthers am Zustand der Kirche. Als aber der Reformator während der Leipziger Disputation die päpstliche Machtvollkommenheit in Frage stellte und die Auffassung vertrat, dass nicht alle auf dem Konzil von Konstanz 1415 verurteilten Lehren des böhmischen Reformers Jan Hus (um 1370-1415) ketzerisch gewesen seien, kam es zum Bruch mit dem Herzog.

Der Kampf gegen die hussitische Bewegung war eines der wichtigen kirchenpolitischen Anliegen Georgs. Von seiner Mutter, der Herzogin Sidonia von Böhmen (1449-1510), war der Herzog streng antihussitisch erzogen worden. Diese hatte 1464 miterleben müssen, dass der Papst ihren Vater, den Böhmenkönig Georg von Podiebrad (1420-1471), als »Hussitenkönig« bannte und zum Ketzer erklärte.

In den folgenden Jahren wurde der Ton der Auseinandersetzung zwischen Luther und dem Herzog in Briefen, Flugschriften und anderen Veröffentlichungen schärfer. Mit dem Anwachsen der evangelischen Bewegung wendete sich die Kirchen- und Religionspolitik Georgs auch gegen lutherisch gesinnte Untertanen. Unter anderem in Leipzig breitete sich das neue Bekenntnis aus. Der Herzog sorgte für die Ausweisung derjenigen Bürger, die sich nicht wieder zum alten Glauben bekannten. Die Vorgänge des Jahres 1533 können als einer der Höhepunkte der Verfolgung gelten: Herzog Georg befahl dem Leipziger Stadtrat damals, die Kommunionspraktiken in den katholischen Gottesdiensten zu überwachen, um die Ausreichung des Abendmahls in beiderlei Gestalt zu verhindern.

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Herzog Georgs vergeblicher Kampf

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Die Bannandrohungsbulle - Höhepunkt von Luthers »römischem Prozess«

Mit der Bannandrohungsbulle erklärt Papst Leo X. insgesamt 41 Lehrsätze Martin Luthers als häretisch. Die Schriften des Reformators, in denen sie enthalten waren, müssen konfisziert und verbrannt werden. Falls Luther seine Aussagen nicht innerhalb von 60 Tagen widerruft, soll er ohne jede weitere Förmlichkeit als exkommuniziert gelten. Für den Fall, dass der Bann tatsächlich in Kraft tritt, sind alle seine Veröffentlichungen – auch die bisher nicht als häretisch geltenden – dem Feuer zu übergeben. Der Reformator und seine Anhänger sind zu verhaften und nach Rom zu senden.

Die Bannandrohungsbulle markiert den formalen Abschluss des Ketzerverfahrens gegen Luther, das seit Anfang 1518 vor dem päpstlichen Gericht anhängig war. Nachdem der Reformator die päpstliche Autorität auf der Leipziger Disputation im Sommer 1519 noch deutlicher als zuvor in Frage gestellt hatte, kam der Prozess erneut in Gang. Im Herbst 1519 berichtete Luthers Disputationsgegner Johannes Eck dem Papst über die Vorgänge in Leipzig und drängte auf eine baldige Verurteilung. Auf der Grundlage von Gutachten der Universitäten von Köln und Löwen erarbeiteten zwei Theologenkommissionen in Rom seit Januar 1521 die Vorlage für den Urkundentext.

Am 2. Mai trug Eck, der wesentlichen Einfluss auf den Inhalt der Bannandrohungsbulle genommen hatte, den Entwurf Leo X. vor. Nach Beratungen im Konsistorium der Kardinäle wurde die Urkunde am 15. Juni 1520 ausgefertigt und am 24. Juli durch Anschlag an der Peterskirche sowie der päpstlichen Kanzlei in Rom erstmals öffentlich bekannt gemacht.

Seit September 1520 verbreiteten päpstliche Gesandte die Bulle in Deutschland – Hieronymus Aleander bei Kaiser Karl V. in den Niederlanden, Johannes Eck in Mittel- und Süddeutschland. Luther lehnte es ab, der päpstlichen Strafandrohung zu weichen. Mit der öffentlichen Verbrennung eines Nachdrucks der Bannandrohungsbulle vollzog er am 10. Dezember 1520 in Wittenberg den schon längst nicht mehr zu kittenden Bruch mit Rom.

Die Widerrufsfrist von 60 Tagen war damals schon abgelaufen. Zu der symbolischen Verbrennungstat entschloss sich Luther wohl deshalb, weil es zuvor in Köln und Mainz zur Verbrennung seiner eigenen Schriften gekommen war. Mit der Veröffentlichung einer seiner berühmtesten Werke – „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ – hatte er schon um den 20. November herum deutlich gemacht, dass von seiner Seite mit keinem Einlenken zu rechnen war. Am 17. November erneuerte der Reformator auch seine erstmals im August 1518 eingelegte Berufung an ein allgemeines Konzil, das anstelle des Papstes das Urteil über ihn sprechen sollte. Mit der Bannbulle Decet Romanum pontificem vom 3. Januar 1521 betätigte der Papst den Eintritt der Exkommunikation.

Die Symbolik des Akts vor dem Wittenberger Elstertor war hoch aufgeladen: Wer die Schriften seiner Gegner dem Feuer übergab, erklärte sie zur Irrlehre. Dies galt als drastisches Mittel gelehrter Auseinandersetzung, aber auch als Strafe für Ketzer. Wittenberger Studenten hatten im März 1518 die Thesen des Ablasspredigers Johann Tetzel in den Scheiterhaufen geworfen, und Luthers eigene Werke waren auf der Grundlage der Bannandrohungsbulle wenige Tage zuvor von Kardinal Aleander in Mainz und Köln verbrannt worden. Hierauf wendete der Reformator diese Waffe gegen den Papst selbst.

05
Luthers Persönlichkeit im Hauptstaatsarchiv

Archive verwahren die Schriftzeugnisse Luthers und seiner Gegner in ihrem ursprünglichen Kontext. Hierhin gelangten sie mit den Akten fürstlicher Kanzleien wie der Herzog Georgs von Sachsen.

Mit der Konzentration seiner Akten- und Urkundenbestände in der Residenz Dresden hatte Herzog Georg schon um 1505 eine wichtige Grundlage für die dauerhafte Sicherung schriftlicher Verwaltungsüberlieferung geschaffen. Die Unterlagen der landesherrlichen Behörden kamen nach 1574 in das Geheime Archiv, einem Vorläufer des heutigen Hauptstaatsarchivs Dresden.

Als der Reformator zur monumentalen Gestalt wurde, begannen Archivare, die persönlichen Zeugnisse seines Wirkens auch aus historischem Interesse zu sammeln. So könnte zum Beispiel die eigenhändige Hausrechnung Luthers in den Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden gelangt sein.