Leo, Bischof, Diener aller Diener Gottes, zu ewigem Gedächtnis des Geschehenen.
Erhebe Dich, Herr, und führe deine Sache [Ps 74, 22], sei eingedenk der Schmähungen wider Dich, die von den Unweisen den ganzen Tag ergehen, neige Dein Ohr zu unsern Bitten [Ps 88, 3]. Denn es haben sich Füchse aufgemacht [Hohes Lied 2, 15], die den Weinberg zu verwüsten trachten, dessen Kelter Du allein getreten hast [Jes 63, 3], und dessen Sorge, Regierung und Verwaltung Du, zum Vater auffahrend, dem Petrus, als seinem Haupt und Deinem Stellvertreter, und seinen Nachfolgern, an Stelle der triumphierenden Kirche, anvertraut hast [...].
Erhebe auch Du Dich, Petrus, gemäß der Hirtenfürsorge, die Dir befohlen ist [...].
Erhebe auch Du Dich, wir bitten, Paulus, der Du die Kirche mit Deiner Lehre und gleichem Märtyrertod erhellt und erleuchtet hast [...].
Es erhebe sich die heilige Kirche und lege zusamt den allerseligsten Aposteln Fürbitte ein bei dem allmächtigen Gott, daß er geruhe, nach Reinigung seiner Schafe von allen Irrtümern und nach Vertreibung aller Ketzereien aus den Gebieten der Christgläubigen, seiner heiligen Kirche Frieden und Einigkeit zu erhalten. [...]
Wehe, mit unseren eigenen Augen haben wir gesehen und gelesen viele und mannigfach Irrtümer, etliche bereits durch Konzilien und Festsetzungen unserer Vorgänger verdammt, als der Griechen und der Böhmen in sich enthaltend, daneben andere beziehungsweise entweder ketzerische oder irrige oder Ärgernis gebende oder für fromme Ohren anstößige oder für Einfältige verführerische, von Männern vertreten, die als Pfleger des Glaubens sich ausgeben; in Wahrheit aber wollen sie, in stolzer Wißbegierde um Ruhm bei den Menschen geizend, wider des Apostels Lehre weiser sein denn sich gebühret; deren Schwatzhaftigkeit, der Autorität der Schrift entratend, keinen glauben fände, wenn nicht jene ihre verderbende Lehre mit göttlichen, in der Tat freilich nur übel ausgelegten
Zeugnissen zu erhärten schienen. Aber Gottesfurcht ist ihren Augen fremd; es ist
der Feind des Menschengeschlechts, durch den in der edlen deutschen Nation solche Irrtümer neuerdings erregt und kürzlich bei einigen allzu leichtfertigen Menschen ausgesät sind. Solches alles schmerzt uns um so mehr, wie wir wie unsere Vorfahren die deutsche Nation sonderlich ins Herz geschlossen haben. Denn durch die römische Kirche ist das Kaisertum an die Deutschen gekommen, und seitdem haben unsere Vorgänger wie wir gerade unter ihnen immer wieder Schirmherren und Sachwalter gefunden. Dafür zeugen die löblichen Gesetze der deutschen Kaiser über die Freiheit der Kirche und die Bestrafung und Ausrottung der Ketzer, deren Erfüllung von vornherein uns und sie diese jetzigen mißlichen Handels enthoben hätte.
Dafür zeugt die Verbannung eines Wyclif, eines Hus und Hieronymus auf dem Konzil zu Konstanz, dafür all das Blut, das im Kampf gegen die Böhmen auf deutscher Seite geflossen ist. Dafür zeugt die ebenso gelehrte wie wahre Widerlegung und Verdammung der genannten Irrtümer durch die Universitäten zu Köln und Löwen [...].
Demnach, entsprechend dem Hirtenamt, das durch göttliche Gnade uns befohlen ist, sind wir nicht in der Lage, das tötliche Gift genannter Irrtümer ohne schwere
Schädigung des heiligen christlichen Glaubens weiter zu dulden oder mit
Stillschweigen zu übergehen, und haben darum etliche aus ihnen herauszugreifen für unsere Pflicht gehalten, die also lauten:
I. Das ist ein ketzerische meinung, aber eine geubte und gemeine, die sacrament des neuen testaments geben denen die rechtfertig machend gnad, die nicht
verhindernis daran thun.
II. Verlaugnen, das in dem Kind nach der tauf die sund bleibe, ist sant Pauel und den herren Christum gleich untertreten.
III. Die erbsund, wie gleich kein wurklich sund folgt, verhindert die seel von dem leib sich abschneidend vom eingange des himels.
IV. Die unvollkommen liebe des menschen, der sterben wil, tregt von notwegen mit ir ein grosse forcht, die von allein gnugsam ist, zu machen die pein des fegfeuers, und verhindert den eingang des reichs der himelen.
V. Das dreu teil der buss seint, die reu, beich und genugtuung, ist in der heiligen schrift nicht gegrundt noch in den heiligen christlichen lerern.
VI. Die reu, so zuwegen gebracht wird durch die erfahrung und den hass der sunde, domit einer bedenket sein jaer der bittrickeit seiner selen mit betrachtung und bewegung der swere der sunden, der manchfeltickeit der unreinickeit, des verlusts der ewigen selickeit und erlangung der ewigen verdamnus, dise reu machet meher ein gleisner [Heuchler, Blender], ja ein sunder.
VII. Das ist das warheftigst sprichwort und furtrefflicher den aller lerer ler von der reu, das nimmer thun ist die hochst bus, die beste bus und ein neues leben.
VIII. Du solt dich in kein weg unterwinden, die tegliche sunde zu beichten, ja auch nit alle totliche sunden, dan es ist unmuglich, das du alle todtsunde erkennest, derhalben sie im anfang der christlichen kirchen allein die offentlich totsunden beichten.
IX. Wen wir wellen alle sunde rein beichten, so thun wir nichts anders, dan das wir barmherzigkeit Gottes nichts wellen lassen zu vergeben.
X. Die sund seint niemals vergeben, er glaub dan, wen in der prister enbindt, sie sein im vergeben; ja die sunde bliebe, wen er es nit davur hielt, sie wer im vergeben, dan die vergebung der sund gab der gnaden ist nit gnugsam, sunder man muss auch glauben, das die sund vergeben sei.
XI. Du solt dich in keine wegk vertrösten, das du von wegen deiner reu entbunden seist, sonder von wegen des wortes Christi: ‚alles, das du wirdest auflösen‘ etc. Alhie mustu glauben, soe du des priesters absolvieren erlangest, und glaub festiglich, du seist absolviert und entbunden, wo wirdestu warhaftiglich absolviert sein, es sei umb die reu, wie es wolle.
XII. So, welchs doch unmuglich ist, ein beichtend mensch nicht reu het und ein
priester einen nicht mit ernst, sunder im schimpf absolviert, wen er allein glaub sich absolvirt sein, so ist er warhaftig absolviert.
XIII. Im sacrament der buss und vergebung der schult thut der babst und bischof nichts mer dan der weinigst priester, ja wo nicht ein priester ist, ebensowol ein itlich christlich mensch, wen er gleich ein weib oder kind were.
XIV. Niemant sol dem priester antworten, das er bereit ist, so sol es der priester auch nicht fragen.
XV. Es ist ein grosser irthumb dern, die zu dem sacrament des hochwirdigen warn
lichnams alsoe gehen, sich auf das verlassen, das sein gebeicht haben, das sei sich keiner totsund schuldich wissen, das sei ir gebet zuvor gebet haben und sich bevor beraidt; ‚dieselbigen essen und trinken es alle inen zu verdamnis‘. Sonder wen sie glauben und des vertrauens seint, sie wollen dadurch die gnade gottes erlangen, derselbig glaub machet sie allein rein und wirdich.
XVI. Mich bedeucht gut sein, das die christlich kirch in einem gemeinen concilien
beschloss und aufsetzt, den leien das hochwirdich sacrament unter beder gestalt
zu geben. Es seint auch die Behem, die unter beider gestalt das sacrament nemen, nicht ketzer, sonder schismatici oder sondermeinends
XVII. Die schetze der kirchen, davan der babst den ablass gibt, seint nit die verdienst Christi und der heiligen.
XVIII. Ablass ist ein gutiger betrug der christglaubigen und underlassung ader
erlassung guter werk und ist von der zahl der ding, die man mag gebrauchen, und
nicht der nutzbarn. // (Bl. a iij)
XIX. Der ablass dient denen, die in wahrhaftiglich erlangen, nicht zu der
erlassung der pein vur die wurkliche sund von gott verfallen.
XX. Die werden verfurt, die doe glauben, das der ablass heilbar und zu frucht des geist nutz und dinstlich sei.
XXI. Der ablass ist allein von nöten zu den offenbarn grossen todtsunden und wirt
eigentlich allein den hartmudigen und ungeduldigen verlihen.
XXII. Der ablass ist sechs geschlechten der menschen wider von nöten noch nutz, als nemlich den toten, den, die itz sterben werden, den kranken, den, die aus redlichen ursachen verhindert seint, den, die grasse heubtlaster, aber nit offentlich, geubt haben, den, die doe nit laster betriben, und den, die
bessere werk thun.
XXIII. Der ban ist allein ein eusslich peen und straf und beraubt den menschen nicht der gemeinen geistlichen gebet der kirchen.
XXIV. Man sol die christen lernen, den ban meher zu lieben, den zu forchten.
XXV. Der babst, ein nachkommer sant Peters, ist nicht ein stathalter uber alle kirchen der ganzen welt, von dem heren Christo in sant Peters verordent.
XXVI. Das wort des heren Christi zu sant Peter: ‚alles, das du wirdest auflösen‘ etc., wird allein erstreckt zu dem, das von sant Peter ist bescheiden worden.
XXVII. Das ist gewiss, dass es in der gewalt der kirchen ader des babst nit gar steet, artikel des glaubens zu machen, ja auch nit gesetz ader rechten der sitten oder guten werken.
XXVIII. Wen der babst also oder also meint und demnach nit irret, dennoch ist es noch nit sunde oder ketzerei, anderer meinung sein, bevor in einem ding, das nit von noten ist zu der selickheit, bis durch ein gemein concilium eins verworfen und das ander bestetigt wird.
XXIX. Uns ist der weg gemacht, den gewalt der concilien auszulegen und frei wider ir handlung zu reden und ir satzung zu urteiln und trotzlich zu bekennen alles, was uns fur wahrhaftig ansicht, es werd von den concilien verworfen ader aber bestetigt.
XXX. Etlich artikel Johansen Huss im concilien zu Costenz [Konstanz] verdampt,
seint die allerchristlichsten, warhaftigsten und evangelisch, die auch die ganz gemein Christenheit nit mucht verdammen.
XXXI. Der gerecht sundigt in einem itlichen guten Werk
XXXII. Ein gut werk aufs best bescheen ist ein tegliche sund.
XXXIII. Die ketzer zu vorbrennen, ist wider den willen des heiligen Geists.
XXXIV. Mit den Turken kriegen und streiten ist Got widerfechten, der unser sund durch sie besucht.
XXXV. Niemals weiss gewisslich, das er nit totlich sundige von wegen des
allerhemelichsten lasters der hoffart
XXXVI. Der frei wil nach der sund ist ein dink allein mit dem namen und titel, und wen er thut, was in im ist, so sundigt er totlich.
XXXVII. Das fegfeur kan aus der waraftigen heiligen schrift nicht beweist werden.
XXXVIII. Die selen im fegfeur seint nicht sicher und gewiss irer selickeit zuvor alle; es ist auch nit durch einig vernunftig bedenken, ursachen ader schriften beweist, das sie ausshalb des stands des verdiensts ader der lieb zu mern seint.
XXXIX. Die selen im fegfeur sundigen an unterlass, so lang sie rue suchen und sich vor den peinen entsetzen.
XL. Die selen, durch hulf der lebendigen gelöset, werden weniger geseligt, den wen sie durch sich selbst genug gethon hetten.
XLI. Die gestliche prelaten und weltliche fusten teten nicht ubel, wen sie alle
bettelsack abteten.
[...]
[...] Derhalben, unter Zustimmung unserer ehrwürdigen Brüder Kardinäle, Vorsteher der Mönchsorden, Doktoren der Theologie und Doktoren beider Rechte, aufgrund der Autorität des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus und unserer eigenen, verdammen, verwerfen, verurteilen wir die genannten Artikel und Irrtümer, alle insgemein und jeden einzelnen als beziehungsweise ketzerisch oder ärgerlich oder irrig oder frommen Ohren anstößig oder für Einfältige verführerisch oder wollen sie von allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts also angesehen wissen, unter Androhung des bereits ausgesprochenen großen Bannes [...].
Und weil genannte und viele andere Irrtümer in den Büchlein und Schriften eines Martin Luthers enthalten sind, so verdammen, verwerfen und verurteilen wir alle genannten Büchlein und alle Schriften und Predigten des genannten Martinus, ob in lateinischer oder sonst irgendeiner Sprache, [...]
und gebieten, bei obigen Strafen, allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts, sich in keinerlei Weise zu unterstehen, solche Büchlein, Predigten oder Schriftstücke zu
lesen, darüber zu predigen, sie zu bejahen oder gar zu loben, sie zu drucken oder sonst zu veröffentlichen oder sie iregendwie oder irgendwo zu besitzen.
Vielmehr sollen sie sie, sofort nach Kundgebung dieser Bulle, fleißig aufsuchen
und sie in Gegenwart des Geistlichen und Laien feierlich verbrennen, wieder bei allen obengenannten Strafen.
Was aber den Martinus anlangt lieber Gott, was haben wir unterlassen an väterlicher Liebe, um ihn von seinen Irrtümern zurückzurufen? Wir haben ihn hierhin zitiert, um aufs gütlichste mit ihm zu verhandeln, wir haben ihn wiederholt durch unsere Legaten wie brieflich ermahnt, von seinem Irrtum abzustehen oder doch unter Zusage sicheren Geleites und auf unsere Kosten, ohne Furcht und Scheu, die ja die vollkommene Liebe austreiben müßte, zu uns zu kommen und frei öffentlich sich vor uns auszusprehcen. Wir sind überzeugt, hätte er es getan, er wäre zu sich selbst gekommen und hätte seine Irrtümer eingesehen. [...]
Aber er ist dauernd ungehorsam gewesen, hat jede Einladung in den Wind geschlagen, verachtet, zu kommen [...],
ja er hat in seiner Frechheit zu einer Appellation an ein künftiges Konzil sich
fortreißen lassen, entegen den Verordnungen Pius II. und Julis II., wonach solche
Appellanten als Ketzer gestraft werden sollen. (Vergebens ruft doch auch der das
Konzil an, der öffentlich erklärt, einem solchen keinen Glauben schenken zu
wollen!) Mithin könnten wir wider ihn, der wahrlich genügsam verdächtig, ja ganz
eigentlich ein Ketzer ist, ohne weiteren Verzug mit aller Strenge verfahren.
Nichtsdestoweniger haben wir, in Nachahmung der Güte Gottes, die nicht will
den Tod des Sünders, sondern daß er sich bekehre und lebe, und unter Nichtachtung aller Beleidigungen des päpstlichen Stuhles, beschlossen, noch einmal Güte walten zu lassen und so viel an uns ist, daranzusetzen, daß jener von seinen Irrtümern lasse und wir so ihn wie jenen verlorenen Sohn im Gleichnis wieder in den Schoß der Kirche aufnehmen können.
Mithin vermahnen und beschwören wir bei der Barmherzigkeit Gottes und bei dem
Blute Jesu Christi Martinus und alle seine Anhänger, daß sie aufhören möchten, der Kirche Frieden, Einigkeit und Wahrheit zu stören, um welche der Heiland so fleißig den Vater gebeten hat, und sich von den verderblichen Irrtümern gänzlich zu trennen. So sie wirklich Gehorsam leisten und solches Gehorsams uns durch sichere Beweise versichern, so sollen sie wahrhaftig bei uns väterliche Güte und einen offenen Born der Milde und Freundlichkeit finden.
Wir befehlen Martin auch von nun ab, dass er von jeglicher Predigt und seinem
Predigtamt Abstand nimmt. Falls ihn nicht die Gerechtigkeits- und Tugendliebe von der Sünde befreit, die Hoffnung auf Gnade zur Buße führt und die Furcht vor Strafe zum Gehorsam, so befehlen wir mit aller Strenge und unter Androhung der oben aufgeführten Strafen, dass sich Martin und seine Anhänger innerhalb von 60 Tagen (20 für einen ersten, 20 für einen zweiten und 20 für einen letzten Termin),
gerechnet vom Aushang dieser Urkunde an den oben genannten Orten, von ihren
Irrtümern abwenden, auf deren Predigt, Veröffentlichung, Verteidigung und
Drucklegung verzichten und alle Bücher und Schriften, die oben genannte Irrtümer enthalten, verbrennen oder verbrennen lassen. Martin muss darüber hinaus alle seine Irrtümer widerrufen, über den Widerruf ein offizielles, von zwei hohen Kirchenfunktionären beglaubigtes Dokument ausstellen und uns dieses
innerhalb einer Frist von weiteren 60 Tagen übersenden oder uns unter freiem
Geleit, das wir hiermit aussprechen, persönlich überbringen (was wir bevorzugen würden), damit über seinen wahren Gehorsam keinerlei Zweifel verbleibt.
Wenn er aber, was Gott verhüten wolle, Martinus und seine Anhänger anders
handeln oder auch nur den genannten Termin nicht innehalten, so erklären wir, in
Nachfolge der Lehre des Apostels [Tit 3, 10], der gebietet, einen ketzerischen Menschen nach ein- oder zweimaliger Zurechtweisung zu meiden: Martins und seine Anhänger sind dürre Reben, die am Weinstock Christi nicht bleiben, sie, die eine dem christkatholischen Glauben feindliche und verdammte Lehre predigen, zu nicht geringer Beleidigung der göttlichen Majestät und zum Nachteil der
gesamten Kirche und des christkatholischen Glaubens, und die Schlüsselgewalt der Kirche gering achten; sie, die hartnäckige Ketzer gewesen und geblieben sind; und demgemäß verdammen wir sie und wollen sie von allen Christgläubigen beiderlei Geschlechts also als Verdammte angesehen wissen, und unterstellen sie all den Strafen, die das Recht in diesem Fall verhängt.
Weiter verbieten wir allen Christgläubigen, auch solche Schriften des Martinus, die
obige Irrtümer nicht enthalten, als dennoch stark verdächtige, und damit sein Gedächtnis gänzlich ausgetilgt werde, zu lesen, zu verkündigen, zu loben oder doch in Schutz zu nehmen, zu veröffentlichen und zu drucken, oder sie unter irgendeinem Vorwand im Hause aufzubewahren; vielmehr soll man auch sie verbrennen.
Wir ermahnen weiter die Christgläubigen, einzeln wie insgesamt, bei Strafe des
gleichen Bannes, diese obengenannten Ketzer, wenn sie nicht unseren Geboten sich noch unterwerfen, nach Ablauf obiger Frist gänzlich zu meiden, von jeglichem Handel, ja von jedem Gespräch mit ihnen, überhaupt von jeder Berührung mit ihnen sich fernzuhalten, auch des Leibes Nahrung und Notdurft ihnen zu weigern.
Und damit der genannte Martin und alle, die von dieser Urkunde betroffen sind,
keine Unwissenheit vorschützen können, soll diese Urkunde an der Peterskirche und der päpstlichen Kanzlei in Rom sowie an den Toren der Domkirchen von
Brandenburg, Meißen und Merseburg ausgehängt und veröffentlicht werden.
Dabei ordnen wir an, dass, wenn die Veröffentlichung wie beschrieben
vollzogen wurde, der genannte Martin und alle anderen, die von der Bulle betroffen sind, in der Weise angegangen werden sollen, als sei ihnen diese Urkunde am Tag ihrer Publikation persönlich vorgelesen und zugestellt worden, denn es kaum anzunehmen, dass ein so offenes Verfahren von ihnen nicht zur Kenntnis genommen würde.