Eine neue Verfassung
Nur wenige Kilometer von Bornheim wird am 23. Mai 1949 Geschichte geschrieben. Der Parlamentarische Rat in Bonn beschließt das neue Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nach teils lebhaften Diskussionen um die Ausgestaltung des Textes vollenden die 65 Väter und Mütter des Grundgesetzes damit die Vorarbeit des Herrenchiemseer Verfassungskonvents. Eine demokratische Verfassung, die Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte garantiert, ist geboren. Sie zieht wichtige Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik.
Den Titel „Verfassung“ vermeidet der Parlamentarische Rat noch ganz bewusst. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ soll den provisorischen Charakter des Textes betonen, um die angestrebte deutsche Wiedervereinigung nicht zu behindern. Denn aufgrund des Kalten Krieges sind nur die drei westlichen Besatzungszonen im Parlamentarischen Rat vertreten. Sie bilden nach Verkündung des Grundgesetzes somit die Bundesrepublik Deutschland. In der Sowjetischen Besatzungszone beschließt der Zweite Deutsche Volksrat am 7. Oktober 1949 eine Verfassung für die Deutsche Demokratischen Republik und gründet somit die DDR, eine Einparteiendiktatur unter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).