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Die Gründung des Kreises Gütersloh

"In Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan"

Kreisarchiv Gütersloh


Einige der wichtigsten Protagonisten der Kreisneuordnung

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Kurzbeschreibung
Einige der maßgeblichen Protagonisten der Kreisneuordnung bei einer Verabschiedungsfeier (von links): der ehemalige Haller Oberkreisdirektor Klaus Baltzer, Maria Scheele, der ehemalige Wiedenbrücker und erste Gütersloher Oberkreisdirektor Hans Scheele, Oberkreisdirektor Dr. Werner Sturzenhecker, NRW-Innenminister Willi Weyer, Regierungspräsident Ernst Graumann und CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Gregor Johannwille.
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Einige der maßgeblichen Protagonisten der Kreisneuordnung bei einer Verabschiedungsfeier.


Die Gründung des Kreises Gütersloh

Zum 1. Januar 1973 wird der Kreis Gütersloh aus den Kreisen Halle (Westf.) und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock gebildet. Doch der Weg bis zur Gründung ist nicht konfliktfrei. Wie laufen die Diskussionen in den ehemaligen Kreisen Halle und Wiedenbrück sowie der Stadt Harsewinkel (ehemals Kreis Warendorf) und der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock (ehemals Kreis Bielefeld) ab? Wo gibt es Unterstützung und wer leistet Widerstand? Diesen Fragen geht die Ausstellung anlässlich des 50jährigen Jubiläums des Kreises Gütersloh nach.

 



Vorschlag der Stadt Bielefeld zur kommunalen Neugliederung

Karte, 1970, Bielefeld

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Kurzbeschreibung
Vorschlag der Stadt Bielefeld zur kommunalen Neugliederung: Er sieht die Einbeziehung der Gemeinden des Kreises Bielefeld (außer Schloß Holte-Stukenbrock) sowie der Gemeinden des Amtes Werther aus dem Kreis Halle in die Stadt Bielefeld vor. Um die vergrößerte Stadt sollten die drei Umlandkreise Gütersloh, Herford und Lippe entstehen.
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Vorschlag der Stadt Bielefeld zur kommunalen Neugliederung

Kommunale Neugliederung in NRW: Eine Reform als Kraftakt

Zwischen 1965 und 1975 führt Nordrhein-Westfalen eine Neugliederung seiner Gemeinden und Kreise in zwei Schritten durch. In der ersten Phase liegt der Fokus auf der Neugliederung der ländlichen Gemeinden. In der zweiten Runde folgen die städtischen Ballungsräume und die Kreise. Ausgangspunkt der Reformen sind Gutachten der Sachverständigenkommission für die kommunale Neugliederung. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass viele Kreise nicht mehr den Erfordernissen einer modernen Leistungsverwaltung entsprechen. Die Kommission beklagt vor allem, dass die engen Grenzen der Kreise keine wirkungsvolle Entwicklungsplanung erlauben. Für die Umsetzung der Reform wird das Land in Neugliederungsräume unterteilt. Innerhalb eines solchen Raumes wird die Neugliederung der Kreise gebündelt durchgeführt. Einer dieser Räume ist der Bereich Bielefeld, dem auch die Kreise Halle und Wiedenbrück angehören.



Es gilt jetzt, „neue Kleider zu schneidern, die auch in Zukunft voraussichtlich noch passen werden“

Oberkreisdirektor Hans Scheele





Sitzung des Kreistages

Fotograf: Friedrich Fischer, Foto, 9. März 1971, Wiedenbrück

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Kurzbeschreibung
Vertreter des NRW-Innenministeriums legen dem Kreistag Wiedenbrück am 9. März 1971 ihre Vorstellungen über die Kreisneuordnung dar.
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Vertreter des NRW-Innenministeriums legen dem Kreistag Wiedenbrück ihre Vorstellungen über die Kreisneuordnung dar.


Kreis Wiedenbrück: Einstimmig in den Kreis Gütersloh

Drei Gutachten befassen sich mit der Zukunft des Kreises Wiedenbrück, kommen aber zu unterschiedlichen Lösungen. Eine Sachverständigenkommission schlägt die Zusammenlegung der Kreise Wiedenbrück und Beckum vor. Zwei weitere Gutachten jedoch sehen für den Kreis Wiedenbrück keine Notwendigkeit einer Veränderung. Das NRW-Innenministerium kommt zu einem anderen Schluss. Es führt aus, dass der Kreis Wiedenbrück in seiner jetzigen Form nicht weiter bestehen bleiben könne. Zusammenschlüsse des Kreises Wiedenbrück mit Beckum, Paderborn oder Lippstadt kämen nicht in Frage. Möglich sei also nur noch ein Zusammengehen mit dem Kreis Halle.

Alle Parteien im Kreistag Wiedenbrück begrüßen den Vorschlag des Innenministeriums. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Gregor Johannwille hält den vorgeschlagenen Zusammenschluss für „zweckmäßig, durchdacht und auch wünschenswert“. Angesichts dieser großen Übereinstimmung wundert es nicht, dass der Kreistag wenig später auch den offiziellen Vorschlag von Innenminister Willi Weyer für die kommunale Neugliederung im Raum Bielefeld einstimmig annimmt. Landrat Paul Lakämper weist auf die historische Bedeutung dieser Kreistagssitzung hin. Es sei schließlich selten, dass ein Kreistag in so einmütiger Weise über die Aufgabe seines Kreises entscheide.

Bestmögliche Lösung

Hans-Jörg Drewniak, SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Wiedenbrück, zum Vorschlag des Innenministers zur Neugliederung





Kreishaus Wiedenbrück

Foto, 1971, Wiedenbrück

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Einige frühe Gutachten sehen keine Notwendigkeit für eine Änderung der Kreisgrenzen. Dementsprechend könnte auch der Kreissitz in Wiedenbrück verbleiben.

Kreis Wiedenbrück: Kreishaus

Einige frühe Gutachten sehen keine Notwendigkeit für eine Änderung der Grenzen des Kreises Wiedenbrück. Dementsprechend hätte der Kreissitz auch in Wiedenbrück verbleiben können.



Klaus Baltzer, Oberkreisdirektor des Kreises Halle

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Klaus Baltzer, Oberkreisdirektor des Kreises Halle


Kreis Halle: Am Anfang stehen die Gutachten

Mehrere frühe Gutachten zur kommunalen Neugliederung in NRW empfehlen eine Zusammenlegung der Kreise Bielefeld und Halle. Sie beschreiben den Kreis Halle als verhältnismäßig strukturschwach. Er bedürfe der Zusammenarbeit mit dem wirtschaftsstarken Raum Bielefeld. Zu einem anderen Schluss kommt der Haller Oberkreisdirektor Klaus Baltzer. Im Oktober 1970 erarbeitet er vier Szenarien für eine mögliche Kreisreform und kommt zu dem Schluss, dass nur ein Szenario Aussicht auf Erfolg hat: Der Zusammenschluss der Kreise Halle und Wiedenbrück. Der Kreis erreiche die geforderte Mindesteinwohnerzahl und die Mindestanzahl an Gemeinden. Der gesamte Raum sei zudem auf Bielefeld als Oberzentrum ausgerichtet, wodurch ihm ein eigenes Entwicklungsziel zugewiesen werden kann. Auch die Wirtschaftskraft des zukünftigen Kreises überzeugt den Oberkreisdirektor.



Karte mit einem Kreis Bielefeld-Halle

Karte, 21. Oktober 1970, Halle

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Der Haller Oberkreisdirektor Klaus Baltzer "spielt" verschiedene Varianten zur Kreisneuordnung durch, hier die Zusammenlegung des Kreises Halle mit dem südlichen Teil des Kreises Bielefeld.

Kreis Halle: Gutachten von Oberkreisdirektor Baltzer

Der Haller Oberkreisdirektor Klaus Baltzer "spielt" verschiedene Szenarien zur Kreisneuordnung durch, hier die Zusammenlegung des Kreises Halle mit dem südlichen Teil des Kreises Bielefeld.



Letzte Sitzung des Kreistages Halle

Foto, 1972

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Letzte Sitzung des Kreistages Halle

Kreis Halle: Nur knappe Mehrheit für einen Kreis Gütersloh

Im März 1971 stellen Vertreter des Innenministeriums dem Haller Kreistag ihre Planungen für den Kreis Halle vor. Sie machen gleich zu Beginn klar, dass ein eigenständiger Kreis Halle keine Zukunft habe. Ebenfalls unmissverständlich skizzieren sie die Zukunft des Kreises Bielefeld. Dieser solle aufgelöst und der Stadt Bielefeld zugeordnet werden. Für den Kreis Halle bleibe also nur ein Zusammengehen mit dem Kreis Wiedenbrück.

Einige Monate später positioniert sich auch der Kreistag Halle und trifft nach einer leidenschaftlichen Debatte eine Entscheidung. Hans Schwier lehnt im Namen seiner SPD-Fraktion den Weyer-Vorschlag weiterhin ab, den er als „Dogma mit Verzierungen“ bezeichnet. Der vielfachen Kritik entgegnet Friedrich Blotenberg von der CDU sehr plastisch: „Wir sollten aufhören so zu tun, als ob in Bielefeld der liebe Herrgott persönlich und in Wiedenbrück der leibhaftige Satan säße.“ Mit den Stimmen von CDU und zwei der vier Kreistagsmitgliedern der FDP wird der Antrag angenommen. Damit sind auch im Kreis Halle die Würfel zugunsten eines Kreises Gütersloh gefallen.



Der Kreistag Halle hat entschieden und – sich selbst den Fangschuß gegeben.

Westfalen-Blatt vom 21. August 1971





Paul Lakämper, Landrat des Kreises Wiedenbrück, setzt sich für eine Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh ein.

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Paul Lakämper, Landrat des Kreises Wiedenbrück, setzt sich für eine Zuordnung Harsewinkels zum Kreis Gütersloh ein.


Harsewinkel: Buhlen um das wohlhabende Harsewinkel

Als die Frage aufkommt, ob der Raum Harsewinkel im Rahmen der Kreisneugliederung dem neuen Kreis Gütersloh zugeordnet werden soll, wird der Warendorfer Oberkreisdirektor Dr. Karl Schnettler umgehend aktiv, um ein solches Szenario abzuwenden. Er sucht das Gespräch mit den heimischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten, den CDU-Politikern im Amt Harsewinkel, der Firma Claas sowie der Industrie- und Handelskammer Münster.

Etwas gereizt stellt der Warendorfer Oberkreisdirektor fest, dass sich sein Wiedenbrücker Amtskollege Hans Scheele schon bei verschiedenen Stellen für eine Zuordnung des Raumes Harsewinkel an den vorgesehenen Kreis Gütersloh einsetzt. Davon lassen sich die Verantwortlichen in Wiedenbrück nicht beirren und werben weiter für eine Angliederung des Raumes Harsewinkel. Auf Einladung der Jungen Union spricht Landrat Paul Lakämper Anfang 1971 vor kommunalpolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Harsewinkel, Marienfeld und Greffen. Er vertritt die Auffassung, dass der Raum Harsewinkel dem Kreis Gütersloh zugeordnet werden könne, wenn ein entsprechender Beschluss der Gemeinderäte vorliegt.

Harsewinkel: Zustimmung ohne Hochstimmung

Im Sommer 1971 kommen die Gemeinderäte von Greffen, Harsewinkel und Marienfeld zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Zu einer einheitlichen Position können sich die Ratsmitglieder nicht durchringen. Eine knappe Mehrheit befürwortet den Antrag, erst später eine Entscheidung über die Kreiszugehörigkeit zu treffen. Eine Minderheit fordert einen Anschluss an den Kreis Gütersloh und verweist insbesondere auf die wirtschaftliche Stärke des Kreises Gütersloh: Es gehe „bei der Debatte nicht um das arme Gütersloh und das reiche Harsewinkel, sondern um das sehr, sehr arme Warendorf“. (Die Glocke vom 2. September 1971)

Am 15. November 1971 gibt NRW-Innenminister Willi Weyer seinen Vorschlag für die Neugliederung des Raumes Harsewinkel bekannt. Er schlägt eine sofortige Zuordnung Harsewinkels zum künftigen Kreis Gütersloh vor. Die überwiegende Anziehungskraft des Mittelzentrums Gütersloh auf den bisherigen Amtsbezirk Harsewinkel sei unabweisbar. Damit sind auch hier die Würfel gefallen. Die Räte von Harsewinkel und Marienfeld begrüßen nunmehr mit großer Mehrheit die Zuordnung zum Kreis Gütersloh. Eine Hochstimmung bleibt jedoch aus. Es herrscht der Eindruck vor, dass die Entscheidungen längst an anderer Stelle getroffen wurden. Nur mit einer knappen Mehrheit kann sich der Gemeinderat von Greffen dazu durchringen, einer Zuordnung zum Kreis Gütersloh zuzustimmen.



Harsewinkel, einst ein kleines Kind des Kreises Warendorf, ist herangewachsen, hat die Pubertätsjahre längst durchschritten und verläßt auf eigenen Wunsch nunmehr das Elternhaus.

Neuer Emsbote vom 2. Dezember 1971





Vorschlag des Oberkreisdirektors des Kreises Bielefeld Hans-Martin Kahler für einen Bielefelder Umlandkreis

Karte

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Vorschlag des Oberkreisdirektors des Kreises Bielefeld, Hans-Martin Kahler, für einen Bielefelder Umlandkreis mit den Kreisen Halle und Bielefeld, ergänzt um Gemeinden aus den Kreisen Lemgo, Herford und Wiedenbrück. Bei dieser Lösung wäre Schloß Holte-Stukenbrock bei einem Kreis Biefeld verblieben.
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Vorschlag des Oberkreisdirektors des Kreises Bielefeld, Hans-Martin Kahler, für einen Bielefelder Umlandkreis


Schloß Holte-Stukenbrock: Nach Bielefeld, Gütersloh oder Paderborn?

Ende November 1970 befasst sich die Neugliederungskommission im NRW-Innenministerium mit der Kreiszugehörigkeit Schloß Holte-Stukenbrocks. Die Kommission tauscht sich mit Bürgermeister Carl Oesterwalbesloh und Gemeindedirektor Wilhelm Schlickum aus. Der Bürgermeister äußert dabei den Wunsch des Gemeinderates von Schloß Holte-Stukenbrock, beim Kreis Bielefeld zu verbleiben. Als der Gemeinderat von „gut unterrichteten Kreisen“ erfährt, dass die Gemeinde einem neuen Kreis Gütersloh zugeordnet werden soll, protestiert er energisch gegen eine solche Zuordnung und wiederholt sein Votum für einen Verbleib im Kreis Bielefeld. Die SPD im Gemeinderat geht noch einen Schritt weiter. Sofern eine Angliederung an einen Kreis Bielefeld nicht möglich sei, solle man sich nach Paderborn oder Detmold orientieren.



Zwei der zentralen Akteure bei der Gründung des Kreises Gütersloh: Der Wiedenbrücker Oberkreisdirektor Hans Scheele (links) und NRW-Innenminister Willi Weyer.

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Zwei zentrale Akteure bei der Gründung des Kreises Gütersloh: Der Wiedenbrücker Oberkreisdirektor Hans Scheele (li.) und Innenminister Willi Weyer

Schloß Holte-Stukenbrock: Tauziehen zwischen den Ortsteilen

Im Juli 1971 stellt Innenminister Willi Weyer sein Gesetz zur Neugliederung des Raumes Bielefeld vor. Zur Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock führt der Innenminister aus, dass sie eindeutig zum Oberzentrum Bielefeld gehöre. Daher müsse Schloß Holte-Stukenbrock jetzt in den Kreis einbezogen werden, der zukünftig die gleiche Umlandaufgabe wie der frühere Kreis Bielefeld wahrnimmt. Und diese Aufgabe falle dem neuen Kreis Gütersloh zu. Mitte Oktober 1971 positioniert sich der Gemeinderat zum Vorschlag des Innenministers. Die Sitzung ist „mit Zündstoff geladen […], der dann auch explodiert“ (Die Glocke vom 15. Oktober 1971). Bei der Frage der Kreiszugehörigkeit reißt die alte Kluft zwischen den Ortsteilen wieder auf. Während die Stukenbrocker Ratsmitglieder den Kreis Gütersloh nur für die schlechteste Lösung halten und eine Zuordnung zum Kreis Paderborn fordern, votieren die Ratsmitglieder aus Schloß Holte geschlossen für einen Kreis Gütersloh. Insgesamt sprechen sich 13 Ratsmitglieder für eine Zuordnung zum Kreis Gütersloh aus, 12 für den Kreis Paderborn, ein Gemeindevertreter enthält sich der Stimme.



Wenn die Bürger dieser Großgemeinde Schloß Holte/Stukenbrock hin und her geschoben worden sind wie Marionetten und jetzt wieder hin und her geschoben werden, dann muß ich sagen, das ist also ein ganz schlechtes Theaterstück.

Josef Zellermann, Mitglied des Gemeinderates von Schloß Holte-Stukenbrock





Der Wiedenbrücker Landrat Paul Lakämper (re.) und sein Haller Amtskollege Fritz Ostmeyer.

Foto, 14. April 1973, Gütersloh

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Kurzbeschreibung
Die beiden Landräte Fritz Ostmeyer (li.) und Paul Lakämper betonen die harmonische Atmosphäre der Gespräche. Aufnahme von der ersten Sitzung des Kreistages Gütersloh am 14. April 1973.
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Die beiden Landräte Fritz Ostmeyer (li.) und Paul Lakämper betonen die harmonische Atmosphäre der Gespräche.


Die Kreise Halle und Wiedenbrück verhandeln ihre Zukunft

Ab dem Herbst 1971 verhandeln die Kreise Halle und Wiedenbrück über den Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages. Damit nehmen die beiden Kreise ihr Schicksal ein Stück weit wieder selbst in die Hand. Einigkeit herrscht rasch über den Namen und den Verwaltungssitz des neuen Kreises, nämlich Gütersloh. Auch die weiteren Vertragsvereinbarungen etwa zum Ausbau der Kreisstraßen sind im Wesentlichen unstrittig. Strittig ist nur die Höhe die Ausgleichzahlungen, die dem Kreis Warendorf übergangsweise für den Verlust Harsewinkels zustehen. Während der Kreistag Wiedenbrück einstimmig die Summe von 1,45 Millionen DM pro Jahr akzeptiert, ist der Haller Kreistag nur widerstrebend dazu bereit. Das Kreistagsmitglied Hans Schwier fasst die Skepsis prägnant zusammen: Der Verlust Harsewinkels würde den Kreis Warendorf zwar finanziell schwächen, aber auch Harsewinkel „gibt genausoviel Milch wie eine normale Kuh“.

Die Eheanbahnung zwischen den Kreisen Halle und Wiedenbrück scheint reibungsloser über die politische Bühne zu gehen, als angenommen worden war.

Haller Kreisblatt vom 17. September 1971





Letzte Sitzung des Kreistages Wiedenbrück mit Oberkreisdirektor Hans Scheele (stehend links) und Landrat Paul Lakämper (stehend rechts)

Foto, 16. Dezember 1972, Wiedenbrück

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Letzte Sitzung des Kreistages Wiedenbrück

Verabschiedung des Bielefeld-Gesetzes

Nachdem der Innenminister seinen Gesetzentwurf vorgelegt und die Kreistage bzw. Gemeinderäte ihre Stellungnahmen abgegeben haben, muss der Landtag endgültig entscheiden. Zunächst befasst sich beim Landtag der Ausschuss für Verwaltungsreform mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss setzt im Mai 1972 Anhörungstermine im Kurhaus in Bad Oeynhausen an. Vertreter der Kreise Halle und Wiedenbrück, des Amtes Harsewinkel sowie der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock haben die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Im September und Oktober 1972 befasst sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf. Der Vorsitzende des Ausschusses für Verwaltungsreform, Heinz Dunkel, betont, dass alle Vorbereitungen für die Entscheidung des Landtags „gewissenhaft, mit der nötigen Sorgfalt und auch mit viel Engagement getroffen wurden“. Der Entwurf wird noch einmal intensiv im Plenum diskutiert. Es geht aber in erster Linie um Fragen, die den zukünftigen Kreis Gütersloh nicht betreffen. Bei nur zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschließt der Landtag das Bielefeld-Gesetz. Damit ist die Gründung des Kreises Gütersloh zum 1. Januar 1973 eine beschlossene Sache.



Im übrigen waren wir als treue Untertanen des Landes Nordrhein-Westfalen der Auffassung, daß man nicht mit Häckseln und Radau eine Neugliederung oder eine Reform beschließen sollte.

Harsewinkels Amtsbürgermeister August Meyer zu Rheda vor dem Verwaltungsausschuss des Landtags



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Diese Ausstellung wurde am 19.07.2024 veröffentlicht.



Impressum

Die virtuelle Ausstellung Die Gründung des Kreises Gütersloh wird veröffentlicht von:

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gesetzlich vertreten durch

Landrat Kreis Gütersloh

Telefon:

05241-85 2003


Fax:
E-Mail:  

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Inhaltlich verantwortlich:

Kreisarchivar Ralf Othengrafen

Kurator*innen:

Kreisarchivar Ralf Othengrafen

 

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