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„Wir verwerfen die falsche Lehre…“

Die Barmer Theologische Erklärung - Ein Bekenntnis zum Evangelium in bedrängter Zeit

Vor 90 Jahren, am 31. Mai 1934, wurde auf der ersten Bekenntnissynode in der Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK)“ verabschiedet. Zum ersten Mal seit der Reformation im 16. Jahrhundert hatten sich Vertreter der lutherischen, reformierten und unierten Kirchen auf eine gemeinsame Bezeugung ihres Glaubens geeinigt, um sich so von der nationalsozialistischen Kirchenpolitik und Umformung des Christentums abzugrenzen. 

Die Barmer Theologische Erklärung gilt daher auch als Fundament und Gründungsdokument der evangelischen Oppositionsbewegung der „Bekennenden Kirche“. Bis heute wird sie als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis angesehen und wirkt weit über die Grenzen Deutschlands und ihren historischen Entstehungskontext hinaus.

Abbildung: Mahnmal zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung in Wuppertal-Barmen. Die Skulptur wurde von Ulle Hees geschaffen und am 27. Mai 1984 enthüllt. | Foto: Jorgo Schäfer

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Zwischen Anpassung und Widerstand - Die Evangelische Kirche im Nationalsozialismus

Bereits kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme und der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 setzen auch die staatlichen Bemühungen um eine ideologische wie organisatorische Gleichschaltung der evangelischen Kirche ein. Mit Unterstützung der „Glaubensbewegung Deutsche Christen“ (DC), einer im Vorjahr von der NSDAP mit Hilfe nationalsozialistischer Pfarrer gegründeten Kirchenpartei, sollte eine einheitliche völkische Reichskirche für die deutschen Protestanten errichtet werden. Der totalitären Weltanschauung der NS-Ideologie entsprechend durfte es neben der neuen „deutsch-germanischen“ Nationalreligion keinen Raum mehr für konkurrierende religiöse oder politische Deutungen geben.

Dem allgemeinen Ruf nach einer einheitlichen Reichskirche folgend hatten die zuvor nur lose miteinander verbundenen evangelischen Landeskirchen damit begonnen, sich zu einer föderalen „Deutschen Evangelischen Kirche“ (DEK) umzubilden. Die am 11. Juli 1933 beschlossene neue Kirchenverfassung mit einem Reichsbischof an der Spitze bedeutete ein Zugeständnis an die nach einer zentral regierten Reichskirche strebenden DC und fußte auf der Hoffnung, die Unabhängigkeit der Kirche im neuen Staat so leichter wahren zu können. Bei den kurz darauf angeordneten Kirchenwahlen konnten die DC, angeführt durch den von Hitler eingesetzten „Vertrauensmann und Bevollmächtigten für die Fragen der evangelischen Kirche“, den ehemaligen Wehrkreispfarrer Ludwig Müller, jedoch einen Erdrutschsieg feiern. Mit der anschließenden Übernahme der Kirchenleitungen in nahezu allen Landeskirchen und der Ernennung Müllers zum Reichsbischof schien die Errichtung einer deutsch-christlich beherrschten und nach dem Führerprinzip organisierten Reichskirche vollendet.

Abbildung: Hitler begrüßt Reichsbischof Ludwig Müller (rechts) und Abt Albanus Schachleitner auf der Ehrentribüne beim "Reichsparteitag der Einheit und Stärke" (4.-10. September 1934) | Zeitungsfoto: Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 25F Nr. 515-4

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Auf dem Weg nach Barmen - Die Formierung der Bekennenden Kirche

Im weiteren Verlauf des Jahres 1933 formierte sich jedoch allmählich erster Widerstand gegen das neue Kirchenregiment. Die Ernennung Müllers zum Reichsbischof und die analog zum Staat nun auch in den Landeskirchen erfolgende Einführung des „Arierparagraphen“, die zum Ausschluss von Christen jüdischer Herkunft aus den Kirchenämtern führte, veranlassten Pfarrer Martin Niemöller und andere DC-Gegner, darunter auch Dietrich Bonhoeffer, am 21. September zur Gründung des Pfarrernotbundes. Als ein System der gegenseitigen Solidarität sollte dieser zwar betroffene Pfarrer jüdischer Herkunft unterstützen, die antisemitische Ideologie und die darauf basierenden staatlichen Maßnahmen aber keiner grundlegenden Kritik unterziehen.

Bis Anfang 1934 hatten sich der kirchlichen Opposition etwa ein Drittel der evangelischen Geistlichen angeschlossen. Zusammen mit den zwischenzeitlich in vielen Landeskirchen gebildeten Bekenntnisgemeinschaften bildete der Notbund die Wurzel der Bekennenden Kirche (BK), die sich „als rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands“ im Rahmen des sogenannten „Kirchenkampfes“ fortan gegen die Vereinnahmung durch den Nationalsozialismus zur Wehr setzte. Das theologische Fundament der Bekenntnisgemeinschaft sollte auf einer ersten gemeinsamen Synode für die gesamte DEK geklärt werden.

Abbildung: Karte zum Stand des Kirchenkampfes im Dezember 1934. Die in der Vollansicht der Karte sichtbare Legende verweist auf die wachsende Bewegung der Bekenntniskirche. | Karte: Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.104 Nr. 99

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29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen - Die erste Bekenntnissynode

Zur Vorbereitung der ersten Bekenntnissynode wurde ein theologischer Ausschuss gebildet, dem der lutherische Pfarrer Hans Asmussen, der reformierte Professor Karl Barth und der lutherische Kirchenrat Thomas Breit angehörten. Basierend auf Barths Grundkonzeption erarbeiteten die drei Theologen einen Entwurf für die Theologische Erklärung, den Asmussen dann in einem ausführlichen Vortrag auf der Synode erläutern sollte. Auf Einladung des westfälischen Präses Karl Koch kamen vom 29. bis 31. Mai 1934 schließlich 139 Synodale aus nahezu allen Landeskirchen in der Gemarker Kirche zu Wuppertal-Barmen zusammen. Für den Veranstaltungsort dieser ersten Bekenntnissynode sprachen neben verkehrstechnischen Gründen vor allem auch die konservativ fromme Prägung des Bergischen Landes, in dem sich die deutsch-christliche Bewegung kaum zu etablieren vermochte.

Die Synodalen standen vor der großen Herausforderung, sich trotz unterschiedlicher evangelischer Konfession – reformiert, lutherisch und uniert – erstmals seit der Reformation auf eine gemeinsame Bezeugung ihres Glaubens zu einigen. Nach zähen Verhandlungen wurde am 31. Mai 1934 die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“ verabschiedet, mit der sich die Bekennende Kirche vom neuen Kirchenregiment unter Reichsbischof Müller abgrenzte, die Rechtsnachfolge des verfassungsmäßigen Kirchenbundes für sich beanspruchte, und damit die versuchte Vereinnahmung des Evangeliums durch den NS-Staat zurückwies.

Abbildung: Innenansicht der reformierten Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen. In dieser Kirche verabschiedete die Synode der Bekennenden Kirche am 31. Mai 1934 die Barmer Theologische Erklärung. | Foto: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland 14.116

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Die Barmer Theologische Erklärung - Ein Blick auf das Originaldokument

Auf den folgenden horizontal scrollbaren Slides erfolgt eine nähere Betrachtung des im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verwahrten Originaldokuments und der darin zu findenden Thesen.

Neben der theologischen Erklärung wurden auch weitere Dokumente verabschiedet. In der hier abgebildeten "Erklärung zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche" stellte die Synode fest, dass "das derzeitige Reichskirchenregiment [...] den Anspruch verwirkt" habe, "rechtmäßige Leitung" der DEK zu sein. Zu ihrer Leitung bestimmte sie stattdessen einen aus zwölf Personen bestehenden Bruderrat. Auch wurde noch einmal hervorgehoben, dass die DEK "eine echte kirchliche Einheit" nur gewinnen könne, wenn sie "die reformatorischen Bekenntnisse wahrt und einen organisatorischen Zusammenschluß der Landeskirchen und Gemeinden auf der Grundlage ihres Bekenntnisses fördert".

Abbildung: Erklärung der Synode zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 899

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(Kirchen-)Politische Aus- und Nachwirkungen

Mit der Barmer Theologischen Erklärung stellte die Bekennende Kirche klar, dass das Evangelium Jesu Christi nicht nur den Lehren der „Deutschen Christen“, sondern insbesondere auch dem Totalitätsanspruch des NS-Staates widersprach. Mit ihrer Verweigerungshaltung gegenüber dem offiziellen Kirchenregiment setzte sie diesem nun auch konkrete Grenzen. Das Bestreben Hitlers, eine ideologisch wie organisatorisch gleichgeschaltete einheitliche Reichskirche unter dem Regiment von Reichsbischof Müller zu errichten, war somit gescheitert. Der nach der Machtergreifung zunächst eingeschlagene Kurs der umfänglichen Einbindung der Kirchen wich nun mehr und mehr einer Strategie, diese systematisch aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.

Doch auch die in Barmen mühsam errungene Einheit der Bekennenden Kirche war nur von kurzer Dauer. Bereits im Februar 1936 spaltete sich die innerkirchliche Opposition im Streit über das weitere Vorgehen: Während eine „gemäßigte“ Gruppe grundsätzlich dazu bereit war, die staatliche Kirchenpolitik mitzutragen, verweigerte sich eine „radikalere“ Gruppe unter Führung des Reichsbruderrates und der (zweiten) Vorläufigen Kirchenleitung, die staatlich eingesetzten Kirchenleitungen überhaupt anzuerkennen. Infolgedessen wurden ihre Mitglieder mehr und mehr in die Illegalität gedrängt und verstärkt der Verfolgung ausgesetzt - von Disziplinarmaßnahmen über Reise- und Redeverbote bis hin zu Verhaftungen.

Abbildung: Bericht der britischen Tageszeitung News Chronicle vom 2. Juli 1937 über die Verhaftung Martin Niemöllers, dem führenden Vertreter der Bekennenden Kirche | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 438 F1

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Die Barmer Theologische Erklärung als Quelle innerprotestantischer Verständigung

Die Folgen der religionspolitischen Wirren in der NS-Zeit und die allgemein desolate Lage nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs machten eine Neuordnung der evangelischen Kirche notwendig. An die Stelle der staatsfixierten DEK trat ab 1945 die als Zusammenschluss selbständiger lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen neu gegründete Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). In ihrer 1948 verabschiedeten Grundordnung „bejaht“ die EKD die Entscheidungen der Barmer Synode und verpflichtet sich, „als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen“ und ihren Gliedkirchen, „wo es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörerischer Irrlehre“ zu helfen. Indem sie in ihren jeweiligen eigenen Grundordnungen – wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung – auf die Barmer Theologische Erklärung Bezug nehmen, stellen sich heute alle EKD-Gliedkirchen dieser Verpflichtung.

Auch wenn ihre kirchenrechtliche Bedeutung nach wie vor diskutiert wird, stellt die Barmer Theologische Erklärung zweifelsohne ein wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis dar, das weit über seinen historischen Entstehungskontext hinaus wirkte und wirkt. So bereitete die in Barmen erreichte Verständigung zwischen den über lange Zeit getrennten reformatorischen Kirchen den Weg für die innerprotestantische Ökumene in Europa, die 1973 mit Verabschiedung der Leuenberger Konkordie auch formell begründet wurde. Und auch heute ermutigt die Barmer Theologische Erklärung bei der Suche nach Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen der Gegenwart dazu, die Gestaltung und Verantwortung der Kirche immer wieder neu zu denken.

Abbildung: Mahnmal zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung in Wuppertal-Barmen. Die Skulptur wurde von Ulle Hees geschaffen und am 27. Mai 1984 enthüllt. | Foto: Jorgo Schäfer

„Des Herren Wort bleibt in Ewigkeit“

„Jesus Christus, wie er uns in der heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.“

„Am 31. Mai 1934 beschloß die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche die Barmer Theologische Erklärung in der Gemarker Kirche. Sie bekannte sich damals zu den in 6 Thesen ausgesprochenen biblischen Wahrheiten und wies mit dieser Erklärung 'angesichts der die Kirche verwüstenden Irrtümer' einen klaren Weg.“

Abbildung: Foto der Bronzeskulptur nahe der Gemarker Kirche zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung | (c) Wuppertal Marketing GmbH