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„Wir verwerfen die falsche Lehre…“

Die Barmer Theologische Erklärung - Ein Bekenntnis zum Evangelium in bedrängter Zeit

Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen


Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees (Perspektive 1)

Foto

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Jorgo Schäfer

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Kurzbeschreibung
Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees

Vor 90 Jahren, am 31. Mai 1934, wurde auf der ersten Bekenntnissynode in der Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK)“ verabschiedet. Zum ersten Mal seit der Reformation im 16. Jahrhundert hatten sich Vertreter der lutherischen, reformierten und unierten Kirchen auf eine gemeinsame Bezeugung ihres Glaubens geeinigt, um sich so von der nationalsozialistischen Kirchenpolitik und Umformung des Christentums abzugrenzen. Die Barmer Theologische Erklärung gilt daher auch als Fundament und Gründungsdokument der evangelischen Oppositionsbewegung der „Bekennenden Kirche“. Bis heute wird sie als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis angesehen und wirkt weit über die Grenzen Deutschlands und ihren historischen Entstehungskontext hinaus.

Abbildung: Mahnmal zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung in Wuppertal-Barmen. Die Skulptur wurde von Ulle Hees geschaffen und am 27. Mai 1984 enthüllt. | Foto: Jorgo Schäfer

01 | Zwischen Anpassung und Widerstand - Die Evangelische Kirche im Nationalsozialismus

Bereits kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme und der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 setzen auch die staatlichen Bemühungen um eine ideologische wie organisatorische Gleichschaltung der evangelischen Kirche ein. Mit Unterstützung der „Glaubensbewegung Deutsche Christen“ (DC), einer im Vorjahr von der NSDAP mit Hilfe nationalsozialistischer Pfarrer gegründeten Kirchenpartei, sollte eine einheitliche völkische Reichskirche für die deutschen Protestanten errichtet werden. Der totalitären Weltanschauung der NS-Ideologie entsprechend durfte es neben der neuen „deutsch-germanischen“ Nationalreligion keinen Raum mehr für konkurrierende religiöse oder politische Deutungen geben.



Zeitungsfoto: Hitler begrüßt Reichsbischof Ludwig Müller und Abt Albanus Schachleitner auf der Ehrentribüne beim "Reichsparteitag der Einheit und Stärke" (4.-10. September 1934)

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Kurzbeschreibung
Zeitungsfoto: Hitler begrüßt Reichsbischof Ludwig Müller und Abt Albanus Schachleitner auf der Ehrentribüne beim "Reichsparteitag der Einheit und Stärke" (4.-10. September 1934)

Dem allgemeinen Ruf nach einer einheitlichen Reichskirche folgend hatten die zuvor nur lose miteinander verbundenen evangelischen Landeskirchen damit begonnen, sich zu einer föderalen „Deutschen Evangelischen Kirche“ (DEK) umzubilden. Die am 11. Juli 1933 beschlossene neue Kirchenverfassung mit einem Reichsbischof an der Spitze bedeutete ein Zugeständnis an die nach einer zentral regierten Reichskirche strebenden DC und fußte auf der Hoffnung, die Unabhängigkeit der Kirche im neuen Staat so leichter wahren zu können. Bei den kurz darauf angeordneten Kirchenwahlen konnten die DC, angeführt durch den von Hitler eingesetzten „Vertrauensmann und Bevollmächtigten für die Fragen der evangelischen Kirche“, den ehemaligen Wehrkreispfarrer Ludwig Müller, jedoch einen Erdrutschsieg feiern. Mit der anschließenden Übernahme der Kirchenleitungen in nahezu allen Landeskirchen und der Ernennung Müllers zum Reichsbischof schien die Errichtung einer deutsch-christlich beherrschten und nach dem Führerprinzip organisierten Reichskirche vollendet.

Abbildung: Hitler begrüßt Reichsbischof Ludwig Müller (rechts) und Abt Albanus Schachleitner auf der Ehrentribüne beim "Reichsparteitag der Einheit und Stärke" (4.-10. September 1934) | Zeitungsfoto: Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 25F Nr. 515-4



Aufruf zur Kirchenwahl der Deutschen Christen

1933

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Wahlaufruf der "Deutschen Christen" anlässlich der Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Im Vorlauf der für den 23. Juli 1933 angeordneten allgemeinen Kirchenwahlen fand ein zwar kurzer, aber dafür umso intensiverer Wahlkampf statt. Die "Deutschen Christen" erhielten erwartungsgemäß massive Unterstützung durch die NSDAP. Nicht zuletzt rief Adolf Hitler persönlich am Vorabend der allgemeinen Kirchenwahlen in einer Rundfunkansprache zu ihrer Wahl auf. Die folgenden Slides zeigen eine kleine Auswahl an Flugblättern, die anlässlich der Wahl verteilt wurden.

Abbildung: Wahlaufruf der "Deutschen Christen" | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 17 F1



Programm der Deutschen Christen zur Kirchenwahl 1933 - Seite 1

1933

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Kurzbeschreibung
Programm der "Deutschen Christen" zur Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Abbildung: Flugblatt "Die 28 Thesen der Deutschen Christen" - Seite 1 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.6 Nr. 6





Programm der Deutschen Christen zur Kirchenwahl 1933 - Seite 2

1933

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Kurzbeschreibung
Programm der "Deutschen Christen" zur Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Abbildung: Flugblatt "Die 28 Thesen der Deutschen Christen" - Seite 2 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.6 Nr. 6





Aufruf zur Kirchenwahl der Liste Evangelische Kirche

1933

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Kurzbeschreibung
Flugblatt der "Liste Evangelische Kirche" anlässlich der Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Abbildung: Wahlaufruf der "Liste Evangelische Kirche" | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.5 Nr. 57





Programm der Liste Evangelische Kirche zur Kirchenwahl 1933 - Seite 1

1933

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Kurzbeschreibung
Programm der Liste Evangelische Kirche zur Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Abbildung: Flugblatt "Unser Kampf um die Evangelische Kirche!" der "Liste Evangelische Kirche" - Seite 1 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.5 Nr. 57





Programm der Liste Evangelische Kirche zur Kirchenwahl 1933 - Seite 2

1933

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Kurzbeschreibung
Programm der Liste Evangelische Kirche zur Kirchenwahl am 23. Juli 1933
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Abbildung: Flugblatt "Unser Kampf um die Evangelische Kirche!" der "Liste Evangelische Kirche" - Seite 2 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.5 Nr. 57



02 | Auf dem Weg nach Barmen - Die Formierung der Bekennenden Kirche

Im weiteren Verlauf des Jahres 1933 formierte sich jedoch allmählich erster Widerstand gegen das neue Kirchenregiment. Die Ernennung Müllers zum Reichsbischof und die analog zum Staat nun auch in den Landeskirchen erfolgende Einführung des „Arierparagraphen“, die zum Ausschluss von Christen jüdischer Herkunft aus den Kirchenämtern führte, veranlassten Pfarrer Martin Niemöller und andere DC-Gegner, darunter auch Dietrich Bonhoeffer, am 21. September zur Gründung des Pfarrernotbundes. Als ein System der gegenseitigen Solidarität sollte dieser zwar betroffene Pfarrer jüdischer Herkunft unterstützen, die antisemitische Ideologie und die darauf basierenden staatlichen Maßnahmen aber keiner grundlegenden Kritik unterziehen.



Karte zum Stand des Kirchenkampfes

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Kurzbeschreibung
Karte zum Stand des Kirchenkampfes Anfang Dezember 1934

Bis Anfang 1934 hatten sich der kirchlichen Opposition etwa ein Drittel der evangelischen Geistlichen angeschlossen. Zusammen mit den zwischenzeitlich in vielen Landeskirchen gebildeten Bekenntnisgemeinschaften bildete der Notbund die Wurzel der Bekennenden Kirche (BK), die sich „als rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands“ im Rahmen des sogenannten „Kirchenkampfes“ fortan gegen die Vereinnahmung durch den Nationalsozialismus zur Wehr setzte. Das theologische Fundament der Bekenntnisgemeinschaft sollte auf einer ersten gemeinsamen Synode für die gesamte DEK geklärt werden.

Abbildung: Karte zum Stand des Kirchenkampfes im Dezember 1934. Die in der Vollansicht der Karte sichtbare Legende verweist auf die wachsende Bewegung der Bekenntniskirche. | Karte: Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.104 Nr. 99



Rundschreiben Martin Niemöllers an den Notbund vom 4. Oktober 1933

1933

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Kurzbeschreibung
Rundschreiben Martin Niemöllers an den Notbund vom 4. Oktober 1933
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Die Gründung des Pfarrernotbundes war eine Reaktion auf die Einführung des "Arierparagraphen" in der Deutschen Evangelischen Kirche und stellte im Kern einen Akt christlicher Solidarität mit den betroffenen Pfarrern jüdischer Herkunft dar. Die öffentlichen Diskriminierungen und staatlichen Maßnahmen gegen Juden außerhalb der kirchlichen Sphäre blieben durch den Notbund jedoch unkommentiert.

Abbildung: Rundschreiben Martin Niemöllers vom 4. Oktober 1933, in dem u.a. um die Meldung von "Übergriffen irgendwelcher Art" an den Notbund gebeten wird. | Schreiben: Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 63



Verpflichtungserklärung für die Mitglieder des Notbundes

1933

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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen

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Kurzbeschreibung
Verpflichtungserklärung für die Mitglieder des Notbundes vom Oktober 1933
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Von seiner Pfarrstelle in Berlin-Dahlem aus versandte Martin Niemöller 1933 an die evangelische Pfarrerschaft eine Verpflichtungserklärung. Mit ihrer Unterzeichnung sollten die Pfarrer zum Ausdruck bringen, dass sie sich bei ihrer Amtsführung allein von der Bibel und den reformatorischen Bekenntnissen leiten zu lassen. Ferner verpflichteten sich die Unterzeichner, "gegen alle Verletzung solchen Bekenntnisstandes" - etwa durch Anwendung eben jenes "Arierparagraphen im Raum der Kirche Christi" - "mit rückhaltlosem Einsatz zu protestieren".

Abbildung: Von Martin Niemöller verfasste Verpflichtungserklärung vom Oktober 1933 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 99 F1

03 | 29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen - Die erste Bekenntnissynode

Zur Vorbereitung der ersten Bekenntnissynode wurde ein theologischer Ausschuss gebildet, dem der lutherische Pfarrer Hans Asmussen, der reformierte Professor Karl Barth und der lutherische Kirchenrat Thomas Breit angehörten. Basierend auf Barths Grundkonzeption erarbeiteten die drei Theologen einen Entwurf für die Theologische Erklärung, den Asmussen dann in einem ausführlichen Vortrag auf der Synode erläutern sollte. Auf Einladung des westfälischen Präses Karl Koch kamen vom 29. bis 31. Mai 1934 schließlich 139 Synodale aus nahezu allen Landeskirchen in der Gemarker Kirche zu Wuppertal-Barmen zusammen. Für den Veranstaltungsort dieser ersten Bekenntnissynode sprachen neben verkehrstechnischen Gründen vor allem auch die konservativ fromme Prägung des Bergischen Landes, in dem sich die deutsch-christliche Bewegung kaum zu etablieren vermochte.



Foto Reformierte Gemarker Kirche Innenansicht

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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland

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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland

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Kurzbeschreibung
Innenansicht der reformierten Gemarker Kirche (vor der Zerstörung im Jahr 1943)

Die Synodalen standen vor der großen Herausforderung, sich trotz unterschiedlicher evangelischer Konfession – reformiert, lutherisch und uniert – erstmals seit der Reformation auf eine gemeinsame Bezeugung ihres Glaubens zu einigen. Nach zähen Verhandlungen wurde am 31. Mai 1934 die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“ verabschiedet, mit der sich die Bekennende Kirche vom neuen Kirchenregiment unter Reichsbischof Müller abgrenzte, die Rechtsnachfolge des verfassungsmäßigen Kirchenbundes für sich beanspruchte, und damit die versuchte Vereinnahmung des Evangeliums durch den NS-Staat zurückwies.

Abbildung: Innenansicht der reformierten Gemarker Kirche in Wuppertal-Barmen. In dieser Kirche verabschiedete die Synode der Bekennenden Kirche am 31. Mai 1934 die Barmer Theologische Erklärung. | Foto: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland 14.116



Sonderdruck der Barmer Zeitung - Seite 1

1934

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Sonderdruck der Barmer Zeitung anlässlich der Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934.
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Die erste Deutsche Bekenntnissynode wurde bereits in den zeitgenössischen öffentlichen Medien als ein kirchengeschichtliches Ereignis wahrgenommen. Sogar im Ausland wurde umfänglich über die Zusammenkunft berichtet. Der auf diesem und dem nachfolgenden Slide zu sehende Sonderdruck der "Barmer Zeitung", in dem ausführlich von der Synode berichtet wurde, wurde kurz darauf von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) beschlagnahmt.

Abbildung: Sonderdruck der "Barmer Zeitung" vom 1. Juli 1934 anlässlich der ersten Bekenntnissynode, Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.104 Nr. 99



Sonderdruck der Barmer Zeitung - Seite 2

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Sonderdruck der Barmer Zeitung anlässlich der Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934.
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Abbildung: Sonderdruck der "Barmer Zeitung" vom 1. Juli 1934 anlässlich der ersten Bekenntnissynode, Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche



04 | Die Barmer Theologische Erklärung - Ein Blick auf das Originaldokument

Auf den folgenden horizontal scrollbaren Slides erfolgt eine nähere Betrachtung des im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verwahrten Originaldokuments und der darin zu findenden Thesen.



Barmer Theologische Erklärung - Seite 1

1934

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Kurzbeschreibung
Barmer Theologische Erklärung
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Barmer Theologische Erklärung - Seite 2

1934

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Barmer Theologische Erklärung
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Barmer Theologische Erklärung - Seite 3

1934

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Barmer Theologische Erklärung
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Barmer Theologische Erklärung Präambel

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Die Barmer Theologische Erklärung besteht aus einer Präambel, sechs Thesen und einem Epilog. Mit dem Verweis auf die geltende Kirchenverfassung und die Orientierung an den Bekenntnissen der Kirche stellt die Synode bereits in der Präambel klar, dass die Vertreter der verschiedenen Landeskirchen „gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen“, es Ihnen also um Wahrung der Kontinuität geht. Vielmehr sei die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche „aufs schwerste gefährdet […] durch die [...] Kirchenpartei der Deutschen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregimentes“.

In den sechs als „evangelische Wahrheiten“ formulierten Thesen erfolgt die Auseinandersetzung mit den  Anschauungen der „Deutschen Christen“. Der Aufbau einer jeden These folgt hierbei immer nach demselben Schema: Sie beginnt mit Bibelworten aus dem Neuen Testament, gefolgt von deren Auslegung in einem Bekenntnissatz. Am Ende steht schließlich ein Verwerfungssatz, in dem die „falsche Lehre“ verworfen wird.



Barmer Theologische Erklärung These 1

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Erste These: Das Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einen Wort Gottes

Die erste These stellt die zentrale Botschaft der Barmer Theologischen Erklärung dar, indem sie in Anknüpfung an das reformatorische „solus Christus – sola scriptura“ den durch die Heilige Schrift bezeugten Jesus Christus als „das eine Wort Gottes“ bekennt. Da es keine weitere Offenbarungsquelle gibt, wird die Anerkennung „anderer Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung“ als „falsche Lehre“ verworfen.



Barmer Theologische Erklärung These 2

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Zweite These: Das Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einen Herrn

Die zweite These zeigt die Konsequenzen auf, die aus dem Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einen Wort Gottes folgen: Aus „Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden“ folge „auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben“. Die Annahme, dass „es Bereiche unseres Lebens“ gäbe, „in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären“, wird als „falsche Lehre“ verworfen.



Barmer Theologische Erklärung These 3

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Dritte These: Das Wesen und die Gestalt der Kirche

Die dritte These beschreibt die Kirche als eine „Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt“. Als „sein Eigentum“ lebe sie „allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung“. Zu verwerfen sei daher „die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugung überlassen“.



Barmer Theologische Erklärung These 4

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Vierte These: Die kirchlichen Ämter - nicht Herrschaft, sondern Dienst

Die vierte These bekräftigt die Existenz der „verschiedenen Ämter in der Kirche“, die jedoch „keine Herrschaft der einen über die anderen“ begründe, sondern allein der „Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“ diene. Die Annahme, die Kirche könne und dürfe sich „abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen,“ sei als „falsche Lehre“ zu verwerfen.



Barmer Theologische Erklärung These 5

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Fünfte These: Das Verhältnis von Kirche und Staat

Die fünfte These behandelt das Verhältnis von Kirche und Staat. Dem Staat ist „nach göttlicher Anordnung“ die Aufgabe übertragen, „nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen“. Dieses staatliche Gewaltmonopol wird jedoch begrenzt durch Gottes Reich, Gottes Gebot und Gottes Gerechtigkeit. Zu verwerfen sei daher die „falsche Lehre“, der Staat könne „auch die Bestimmung der Kirche erfüllen“ oder die Kirche sich „staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen“.



Barmer Theologische Erklärung These 6

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Sechste These: Der Auftrag der Kirche

Die sechste und letzte These betont abschließend noch einmal den Auftrag der Kirche. Dieser bestehe darin, stellvertretend für Christus und in seinem Dienst „die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“. Zu verwerfen sei „die falsche Lehre“, wonach die Kirche „in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen“ könne.



Barmer Theologische Erklärung Epilog

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Epilog

Im Epilog erklärt die Bekenntnissynode, „dass sie in Anerkennung dieser Wahrheiten und in der Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der Bekenntniskirchen“ sehe. Die Kirchenpolitik solle sich an dieser theologischen Grundlage orientieren. „Alle, die es angeht“, seien abschließend darum gebeten, „in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren“.



Erklärung der Bekenntnissynode zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche

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Neben der theologischen Erklärung wurden auch weitere Dokumente verabschiedet. In der hier abgebildeten "Erklärung zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche" stellte die Synode fest, dass "das derzeitige Reichskirchenregiment [...] den Anspruch verwirkt" habe, "rechtmäßige Leitung" der DEK zu sein. Zu ihrer Leitung bestimmte sie stattdessen einen aus zwölf Personen bestehenden Bruderrat. Auch wurde noch einmal hervorgehoben, dass die DEK "eine echte kirchliche Einheit" nur gewinnen könne, wenn sie "die reformatorischen Bekenntnisse wahrt und einen organisatorischen Zusammenschluß der Landeskirchen und Gemeinden auf der Grundlage ihres Bekenntnisses fördert".

Abbildung: Erklärung der Synode zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 899

05 | (Kirchen-)Politische Aus- und Nachwirkungen

Mit der Barmer Theologischen Erklärung stellte die Bekennende Kirche klar, dass das Evangelium Jesu Christi nicht nur den Lehren der „Deutschen Christen“, sondern insbesondere auch dem Totalitätsanspruch des NS-Staates widersprach. Mit ihrer Verweigerungshaltung gegenüber dem offiziellen Kirchenregiment setzte sie diesem nun auch konkrete Grenzen. Das Bestreben Hitlers, eine ideologisch wie organisatorisch gleichgeschaltete einheitliche Reichskirche unter dem Regiment von Reichsbischof Müller zu errichten, war somit gescheitert. Der nach der Machtergreifung zunächst eingeschlagene Kurs der umfänglichen Einbindung der Kirchen wich nun mehr und mehr einer Strategie, diese systematisch aus der Öffentlichkeit zu verdrängen.



Zeitungsartikel über die Verhaftung Martin Niemöllers

1937

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Kurzbeschreibung
Artikel der britischen Tageszeitung News Chronicle vom 2. Juli 1937 über die Verhaftung Martin Niemöllers

Doch auch die in Barmen mühsam errungene Einheit der Bekennenden Kirche war nur von kurzer Dauer. Bereits im Februar 1936 spaltete sich die innerkirchliche Opposition im Streit über das weitere Vorgehen: Während eine „gemäßigte“ Gruppe grundsätzlich dazu bereit war, die staatliche Kirchenpolitik mitzutragen, verweigerte sich eine „radikalere“ Gruppe unter Führung des Reichsbruderrates und der (zweiten) Vorläufigen Kirchenleitung, die staatlich eingesetzten Kirchenleitungen überhaupt anzuerkennen. Infolgedessen wurden ihre Mitglieder mehr und mehr in die Illegalität gedrängt und verstärkt der Verfolgung ausgesetzt - von Disziplinarmaßnahmen über Reise- und Redeverbote bis hin zu Verhaftungen.

Abbildung: Bericht der britischen Tageszeitung News Chronicle vom 2. Juli 1937 über die Verhaftung Martin Niemöllers, dem führenden Vertreter der Bekennenden Kirche | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 5.1 Nr. 438 F1



Anmeldungskarte zur Ev. Bekenntnisgemeinde ("Rote Karte") - Vorderseite

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Kurzbeschreibung
Anmeldungskarte zur Evangelischen Bekenntnisgemeinde
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Um den Verpflichtungscharakter der Bekenntnisgemeinschaft auch in den Gemeinden sichtbar zu machen, wurden in einigen Landeskirchen zu unterzeichnende Erklärungen ausgegeben. Im Jahr 1935 gab es allein in Westfalen etwa 500.000 dieser Erklärungen, die auch als "Rote Karten" bezeichnet und schnell zum Markenzeichen der Bekennenden Kirche wurden.

Abbildungen: Perforierte Anmeldungskarte zur Evangelischen Bekenntnisgemeinde (Vorder- und Innenseiten) | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 3.118 Nr. 5



Anmeldungskarte zur Ev. Bekenntnisgemeinde ("Rote Karte") - Innenseiten

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Anmeldungskarte zur Ev. Bekenntnisgemeinde ("Rote Karte")
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Die ausgefüllten und unterzeichneten "roten Karten" dienten zugleich als Mitgliedsausweis, mit dem der Zutritt zu Veranstaltungen der Bekennenden Kirche - etwa zu Fürbittengottesdiensten für verhaftete Pfarrer - ermöglicht wurde. Anders als in der Verpflichtungserklärung des Pfarrernotbundes entfiel im Ausweis die Selbstverpflichtung, für "Nichtarier" einzutreten.

Abbildungen: Perforierte Anmeldungskarte zur Evangelischen Bekenntnisgemeinde (Vorder- und Innenseiten) | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 3.118 Nr. 5



Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees (Perspektive 2)

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Jorgo Schäfer

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Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees

06 | Die Barmer Theologische Erklärung als Quelle innerprotestantischer Verständigung

Die Folgen der religionspolitischen Wirren in der NS-Zeit und die allgemein desolate Lage nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs machten eine Neuordnung der evangelischen Kirche notwendig. An die Stelle der staatsfixierten DEK trat ab 1945 die als Zusammenschluss selbständiger lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen neu gegründete Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). In ihrer 1948 verabschiedeten Grundordnung „bejaht“ die EKD die Entscheidungen der Barmer Synode und verpflichtet sich, „als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen“ und ihren Gliedkirchen, „wo es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörerischer Irrlehre“ zu helfen. Indem sie in ihren jeweiligen eigenen Grundordnungen – wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung – auf die Barmer Theologische Erklärung Bezug nehmen, stellen sich heute alle EKD-Gliedkirchen dieser Verpflichtung.



Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees (Perspektive 2)

Foto

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Jorgo Schäfer

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Fotos der Barmen-Skulptur "Die Ja-Sager und die Nein-Sager" von Ulle Hees

Auch wenn ihre kirchenrechtliche Bedeutung nach wie vor diskutiert wird, stellt die Barmer Theologische Erklärung zweifelsohne ein wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis dar, das weit über seinen historischen Entstehungskontext hinaus wirkte und wirkt. So bereitete die in Barmen erreichte Verständigung zwischen den über lange Zeit getrennten reformatorischen Kirchen den Weg für die innerprotestantische Ökumene in Europa, die 1973 mit Verabschiedung der Leuenberger Konkordie auch formell begründet wurde. Und auch heute ermutigt die Barmer Theologische Erklärung bei der Suche nach Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen der Gegenwart dazu, die Gestaltung und Verantwortung der Kirche immer wieder neu zu denken.

Abbildung: Mahnmal zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung in Wuppertal-Barmen. Die Skulptur wurde von Ulle Hees geschaffen und am 27. Mai 1984 enthüllt. | Foto: Jorgo Schäfer



Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953

1953

Aus der Sammlung von

Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen

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Kurzbeschreibung
Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953
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In den vorangestellten Grundartikeln ihrer Kirchenordnung bejaht die Evangelische Kirche von Westfalen die Barmer Theologische Erklärung als verbindliches Zeugnis. Konkret heißt es in Grundartikel II: "In allen Gemeinden wird die Theologische Erklärung der Bekenntnisssynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als eine schriftgemäße, für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums bejaht."

Abbildung: Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.65 Nr. 29



Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953

1953

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Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953
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Abbildung: Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.65 Nr. 29





Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953

1953

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Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953
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Abbildung: Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 1. Dezember 1953 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 4.65 Nr. 29





Ordinationsvorhalt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 13. Februar 1959 beschlossenen Fassung (Seite 1 von 2)

1959

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Ordinationsvorhalt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 13. Februar 1959 beschlossenen Fassung (Seite 1 von 2)
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In einigen Landeskirchen, etwa in der Evangelischen Kirche von Westfalen und in der Evangelischen Kirche im Rheinland, werden Pfarrerinnen und Pfarrer bei ihrer Ordination auf die Barmer Erklärung verpflichtet. Auch die neu gewählten Mitglieder der Presbyterien in den Kirchengemeinden müssen sie im Rahmen ihrer Amtseinführung als verbindliche Bezeugung des Evangeliums anerkennen.

Abbildung: Ordinationsvorhalt der EKU von 1959 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 3.10 Nr. 156



Ordinationsvorhalt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 13. Februar 1959 beschlossenen Fassung (Seite 2 von 2)

1959

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Ordinationsvorhalt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 13. Februar 1959 beschlossenen Fassung (Seite 2 von 2)
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Abbildung: Ordinationsvorhalt der EKU von 1959 | Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen LkA EKvW 3.10 Nr. 156





Foto der Skulptur in der Fußgängerzone von Wuppertal-Barmen

2024, Wuppertal-Barmen

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Foto der Skulptur in der Fußgängerzone von Wuppertal-Barmen
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„Des Herren Wort bleibt in Ewigkeit“

„Jesus Christus, wie er uns in der heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.“

„Am 31. Mai 1934 beschloß die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche die Barmer Theologische Erklärung in der Gemarker Kirche. Sie bekannte sich damals zu den in 6 Thesen ausgesprochenen biblischen Wahrheiten und wies mit dieser Erklärung 'angesichts der die Kirche verwüstenden Irrtümer' einen klaren Weg.“

Abbildung: Foto der Bronzeskulptur nahe der Gemarker Kirche zur Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung | (c) Wuppertal Marketing GmbH

Eine virtuelle Ausstellung von

Team

Martin Kamp

Ingrun Osterfinke

Erstellt mit :
DDB Studio
Ein Service von:
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Diese Ausstellung wurde am 06.05.2024 veröffentlicht.



Impressum

Die virtuelle Ausstellung „Wir verwerfen die falsche Lehre…“ wird veröffentlicht von:

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Bethelplatz 2
33617 Bielefeld

Postfach 10 10 51
33510 Bielefeld


gesetzlich vertreten durch

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Telefon:

0521 / 594 - 164


Fax:
E-Mail:  

archiv@ekvw.de

Inhaltlich verantwortlich:

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Leiterin des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen

Kurator*innen:

Martin Kamp

 

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