Vom Mittelalter bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches: Eine diskriminierte Minderheit
Juden wurden im Mittelalter als minderberechtigte und schutzbedürftige Minderheit angesehen. Gegen die Zahlung von Schutzgeldern verpflichtete sich der Kaiser bzw. König zum Schutz der Juden. Mit der Goldenen Bulle Karls IV. 1356 ging dieses Judenregal auf die Kurfürsten über, die es wiederum an die Landesfürsten weitergaben. Der Schutzgedanke trat mehr und mehr in den Hintergrund, während für die Landesherren die möglichen Einnahmen im Vordergrund standen.
Juden, die sich in der Herrlichkeit Bornheim niederlassen wollten, mussten dem Burgherrn dafür 10 Reichsthaler bezahlen. Hinzu kamen dreieinhalb Reichstaler jährliches Schutzgeld. Wollten die Kinder von Bornheimer Juden nach dem Tod ihrer Eltern weiter hier leben, mussten sie den Betrag von 10 Reichtalern erneut entrichten.
In der Wahl ihrer Berufe waren Juden durch den Zunftzwang eingeschränkt, der sie von den allermeisten Handwerksberufen ausschloss. Auch Grundbesitz war ihnen nicht erlaubt. Ihnen blieb nur, ihren Lebensunterhalt als Kleinhändler, Metzger, Pfandleiher oder Geldverleiher zu bestreiten.