Direkt zum Inhalt

Zur Handhabung der Disziplin

Der Marburger Karzer

Eine virtuelle Ausstellung von

"Ein kleines niedliches Gemach..."

Der Karzer (Arrestzelle) hat seine Wurzeln in den Universitäten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die Universität war in dieser Zeit ein eigener Rechtsraum. Professoren, Studenten und Universitätsbedienstete galten als akademische Bürger, deren Gerichtsstand der Rektor war. In allen Streit- und Rechtsfällen unterhalb der Halsgerichtsbarkeit war der Rektor ihr Richter. Zur Ausübung seiner Strafgewalt bedurfte er auch eines Arrestlokals. Dessen Name leitete sich von dem Lateinischen Wort für Kerker "carcer" ab.

Für eine Postkarte gestellte Karzerszene. Bildarchiv Foto Marburg - fm419119

Im Laufe der Zeit wurden die rechtlichen Kompetenzen des Rektors zunehmend beschnitten. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 hob schließlich alle Ausnahmegerichte auf. Der Universität verblieb nur die Disziplinargewalt. Ein Instrument zu ihrer Ausübung blieb der Karzer.

Der letzte Karzer der Universität

Nach der Annexion und späteren Einverleibung des Kurfürstentums Hessen-Kassel durch Preußen 1866 begann die preußische Kultusverwaltung umgehend mit der baulichen Modernisierung und dem Ausbau der Universität Marburg. In diesem Zusammenhang wurde auch das Auditoriengebäude (heute "Alte Universität") errichtet. In dessen 1879 fertiggestellten Südflügel zog auch der Karzer wieder ein, der dort bereits im Vorgängerbau beheimatet war.

Urteil gegen den Studenten Richard Schmincke aus dem Jahr 1892. UniA MR 305a Nr. 8542

Karzerhaft

Der Student der Medizin Richard Schmincke bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm Urteil und Strafmaß in seiner Disziplinarsache verkündet wurden. Neben der Androhung der Entfernung von der Universität erhielt er eine vierzehntägige Karzerhaft.

Er hatte einen Studenten, von dem er sich provoziert glaubte, auf offener Straße geohrfeigt. Der Hintergrund war ein Zwist zweier Studentenverbindungen.

Betreten wir nun mit dem Delinquenten das Arrestlokal ...

Wandmalerei nach "alter Sitte"

"Die Wände mit guten Bildern und Versen zu zieren, erscheint mir alter Sitte entsprechend und kein Delict." So kommentierte der Jurist Prof. Dr. Ludwig Enneccerus im Jahr 1879 das Ansinnen, das "Bemalen und Beschreiben der Wände und Mobilien" im Karzer verbieten zu lassen.

Seine Kollegen waren mehrheitlich auch dieser Ansicht. So kam es dazu, dass sich die einsitzenden Studenten die Zeit im Karzer mit mehr oder minder qualitätsvollen Bemalungen und Beschriftungen der Wände verkürzten.

Einige der häufiger vorkommenden Motive und Themen werden in der Folge vorgestellt.

Vom Arrestlokal zur Sehenswürdigkeit

Bereits im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts kam der Karzer außer Gebrauch. Seine Wirksamkeit und die Angemessenheit von Freiheitsstrafen im akademischen Umfeld waren fragwürdig geworden. Im Jahr 1907 verließ daher der vorerst letzte Arrestant das "Loch".

Siebzehn Jahre später, im Jahr 1924, griff die Universität wieder auf die Verhängung von Karzerstrafen zurück. Obwohl das preußische Kultusministerium bereits 1928 in einem Runderlass die Karzerstrafe als durch "die Entwicklung der Zeitverhältnisse für überholt" ansah, währte diese "Renaissance" bis zum Jahr 1931. Seitdem hat niemand mehr den Komfort des Raumes genossen.

Weiterführende Literatur

Hans Günther Bickert, Norbert Nail, Marburger Karzer-Buch, Marburg 2013

Dietrich Heither, Michael Lemling, Marburg, O Marburg... Ein "Antikorporierter Stadtrundgang". Marburg (Marburger Beiträge zur Geschichte und Gegenwart studentischer Verbindungen; 3), Marburg 1996.

Margret Lemberg, Es begann vor hundert Jahren. Die ersten Frauen an der Universität Marburg und die Studentinnenvereinigungen bis zur "Gleichschaltung" im Jahre 1934. Eine Ausstellung der Universitätsbibliothek Marburg vom 21. Januar bis 23. Februar 1997 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg; 76), Marburg 1997.

Peter Woeste, Akademische Väter als Richter. Zur Geschichte der akademischen Gerichtsbarkeit der Philipps-Universität unter besonderer Berücksichtigung von Gerichtsverfahren des 18. und 19. Jahrhunderts (Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur; 22), Marburg 1987.