"Ein kleines niedliches Gemach..."
Der Karzer (Arrestzelle) hat seine Wurzeln in den Universitäten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Die Universität war in dieser Zeit ein eigener Rechtsraum. Professoren, Studenten und Universitätsbedienstete galten als akademische Bürger, deren Gerichtsstand der Rektor war. In allen Streit- und Rechtsfällen unterhalb der Halsgerichtsbarkeit war der Rektor ihr Richter. Zur Ausübung seiner Strafgewalt bedurfte er auch eines Arrestlokals. Dessen Name leitete sich von dem Lateinischen Wort für Kerker "carcer" ab.
Im Laufe der Zeit wurden die rechtlichen Kompetenzen des Rektors zunehmend beschnitten. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 hob schließlich alle Ausnahmegerichte auf. Der Universität verblieb nur die Disziplinargewalt. Ein Instrument zu ihrer Ausübung blieb der Karzer.