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Liebe auf den zweiten Blick?!

Kommunale Neugliederungen in Büttgen und Kaarst im 20. Jahrhundert

Stadtarchiv Kaarst

Einführung

Die Zivilgemeinden Büttgen und Kaarst waren beide im Zuge der französischen Verwaltungsreformen 1798 gebildet worden und haben das 19. Jahrhundert territorial nahezu unverändert überdauert. Im Nachgang der Kommunalen Gebietsreform in der Weimarer Zeit wurden Büttgen und Kaarst 1936 zum Amt Büttgen vereinigt. Nach nur elf Jahren wurde diese Verwaltungsgemeinschaft wieder aufgelöst und beide Gemeinden wurden erneut selbstständig. Zum 1. Januar 1975 wurden Büttgen und Kaarst diesmal unter umgekehrten Vorzeichen zur Gemeinde Kaarst zusammengeschlossen. Diese erhielt 1981 Stadtrechte.

Die „Goldhochzeit“ der erneuten Vereinigung nimmt die folgende Ausstellung zum Anlass, den wechselhaften Weg beider Gemeinden in diese „Verwaltungsehe“ nachzuzeichnen.

Diese Ausstellung ist begleitend zum wissenschaftlichen Forschungsprojekt "Stadtgeschichte Kaarst und Büttgen 1918 bis 1949" erarbeitet worden. Das Projekt wird durch die Kulturförderungen des LVR und des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst.



01

Zur Vorgeschichte: Büttgen und Kaarst bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts



Die kurkölnischen Ämter Liedberg und Hülchrath im 15.-18. Jahrhundert

1987, Kaarst

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Kurkölnische Ämter Liedberg und Hülchrath
Karte Ämter Hülchrath & Liedberg 47.62.01-0002 0004(E003993189).JPG
Die kurkölnischen Ämter Liedberg und Hülchrath im 15.-18. Jahrhundert


Kurkölnische Zeit (bis 1794)

Die Orte Büttgen und Kaarst gehörten seit dem Spätmittelalter beide zum Erzstift Köln. Der jeweilige Erzbischof gehörte seit 1288 zum Kreis der Kurfürsten, der das Privileg besaß, den deutschen Kaiser zu wählen. Das Alte Reich war durch zersplitterte Territorien gekennzeichnet, was wiederum sehr uneinheitliche Verwaltungs- und Rechtssysteme mit sich brachte.

Das Kennzeichen der territorialen Zersplitterung fand sich auch in der Binnengliederung des Kölner Kurfürstentums wieder. Kurköln war auf der untersten Verwaltungsebene in Ämter gegliedert. Büttgen lag in einer westlich der Stadt Neuss gelegenen, zum kurkölnischen Amt Hülchrath gehörigen Exklave. Das Gebiet des Amtes Hülchrath erstreckte sich im Kern südlich der Erft bis vor die nordwestlichen Stadtgrenzen Kölns.

Die Exklave um Büttgen teilte wiederum das Amt Liedberg in zwei von insgesamt drei Gebietsteilen. Neben den südlichen Exklaven um Fürth (heute zu Grevenbroich gehörig) und um Holzheim, erstreckte sich das Amt Liedberg vom Amtssitz im Südwesten und Kaarst im Osten in einem spitz zulaufenden Gebiet bis nordwestlich von Anrath. Kaarst war Sitz eines kurkölnischen Dingstuhls, einem Schöffengericht auf unterster Instanz.

Die Zugehörigkeit beider Orte zum Kurfürstentum Köln spiegelt sich noch heute durch das kurkölnische Kreuz im Kaarster Stadtwappen wider.



Kartenausschnitt Kanton Neuss

Karte, 1807, Paris

Aus der Sammlung von

Archiv im Rhein-Kreis Neuss

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Archiv im Rhein-Kreis Neuss

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Kurzbeschreibung
Kartenausschnitt Kanton Neuss
Landkarten 1942_Ausschnitt.jpg
Kanton Neuss im Jahr 1807

Französische Zeit (1794-1814/15)

Im Ersten Koalitionskrieg 1794 eroberte Frankreich das gesamte linke Rheinufer und einverleibte das gesamte Gebiet in den französischen Staat. Am 23. Januar 1798 begann die Durchführung einer umfangreichen Verwaltungsreform, die die bisherigen Verwaltungsformen im Rheinland beseitigte und tiefgreifend revolutionierte. An diesem Tag wurden aus 150 Herrschaften auf dem linken Rheinufer ohne Rücksichtnahme auf historische Grenzen vier Departements nach französischem Vorbild gebildet. Die Departements wurden in Arrondissements, diese in Kantone und diese wiederum in Mairien (Bürgermeistereien) unterteilt.
Büttgen und Kaarst wurden jeweils eine eigene Mairie. Diese wurden dem Kanton Neuss im Arrondissement Krefeld im Departement Roer (Rur) zugeordnet. Mit der Einführung der französischen Gemeindeordnung im Jahr 1800 erhielten beide Gemeinden erstmals Bürgermeister.
Die Mairie Kaarst war territorial identisch mit der Pfarrei und kurkölnischen Dingstuhl (Gerichtsbezirk) Kaarst. Bei der Bildung der Mairie Büttgen wurde die Grenze zu Kleinenbroich neu gezogen. Die Ortschaft Rottes wurde geteilt. Die östlich des Rotteser Weges liegenden Häuser wurden der Mairie Büttgen, die auf der westlichen Seite der Mairie Kleinenbroich zugeschlagen. Kleinenbroich wurde im Unterschied zu Büttgen dem Kanton Neersen zugeordnet. Zudem wurde 1799 die bisherige Kapellengemeinde Kleinenbroich aus der Pfarrei Büttgen ausgegliedert und zu einer eigenständigen Pfarrei erhoben. Damit wurde die jahrhunderte alte Bindung zwischen beiden Orten aufgehoben.
Die französischen Verwaltungsreformen sind die Geburtsstunden der Zivilgemeinden Büttgen und Kaarst.




Kreis Neuss

um 1830

Aus der Sammlung von

Archiv im Rhein-Kreis Neuss

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Archiv im Rhein-Kreis Neuss

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Kurzbeschreibung
Kreis Neuss
Abb. 04 Kreis Neuss um 1830.jpg


Preußische Zeit (ab 1814/15)

Am Ende der napoleonischen Zeit wurden große Teile des linken Rheinufers auf dem Wiener Kongress 1814/15 dem Königreich Preußen zugeschlagen. Diese Entscheidung orientierte sich an militärisch-diplomatischen Gesichtspunkten, und nicht am Willen der rheinischen Bevölkerung. Die französischen Verwaltungsreformen im Rheinland am Ende des 18. Jahrhunderts waren jedoch derart tiefgreifend, dass eine vollständig oder teilweise Rücknahme nicht möglich war. Die Bevölkerung hatte sich inzwischen an die damit erworbenen bürgerlichen Freiheiten und Rechte gewöhnt und forderte diese auch gegenüber der neuen Macht ein. 1818 entschied sich der preußische Staat nach ausführlicher Debatte, das französische Recht im Rheinland aufrechtzuerhalten.

Im Zuge der preußischen Verwaltungsreform unter Hardenberg und vom Stein wurde auch im Rheinland der Verwaltungsaufbau angepasst: Büttgen und Kaarst blieben, territorial unverändert, eigenständige Bürgermeistereien, fortan im Landkreis Neuß im Regierungsbezirk Düsseldorf. Dieser war zunächst der Provinz Jülich-Kleve-Berg zugeordnet, welche 1822 mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein zur Rheinprovinz vereinigt wurde.

In dieser administrativen Zuordnung verblieben die Bürgermeistereien Büttgen und Kaarst für über hundert Jahre territorial nahezu unverändert.

02

Alte Kaarster Ortsteile: Neusserfurth und Buschhausen



Genehmigung des Vertrages zwischen der Stadt Neuß und der Gemeinde Kaarst über die Umgemeindung Neusserfurths und Buschhausens durch den Gemeinderat Kaarst

Gemeinderat Kaarst, Protokollauszug, 1913, Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Genehmigung des Vertrages zwischen der Stadt Neuß und der Gemeinde Kaarst über die Umgemeindung Neusserfurths und Buschhausens durch den Gemeinderat Kaarst
Protokollauszug aus A 1 Nr. 18_0001.jpg
Der Kaarster Gemeinderat stimmt der Umgemeindung Neusserfurths und Buschhausens in die Stadt Neuß, Protokollauszug, 7. November 1913

Umgemeindung Neusserfurths und Buschhausens 1913

Bereits Ende 1904 richteten Einwohner der bis dahin Kaarster Ortsteile Neusserfurth und Buschhausen sowie der Pächter des Hauses Vogelsang eine gemeinsame Bitte an die Stadt Neuss, nach dort umgemeindet zu werden. Die folgenden mehrjährigen Verhandlungen zwischen der Bürgermeisterei Kaarst und der Stadt Neuss drehten sich im Wesentlichen um den Bau einer elektrischen Straßenbahn von Neuss nach Kaarst, die Erstattung der gezahlten Schulunterhaltungs- und baukosten für die Volksschule Weißenberg und den dortigen Schulbesuch Kaarster Schüler sowie um Entschädigungen für Steuerausfälle und Instandsetzung von Wegen an die Bürgermeisterei Kaarst. Mehrfach wurden die Verhandlungen abgebrochen und wiederaufgenommen. Zwischenzeitlich war Kaarst aus finanziellen Gründen sogar bereit, gänzlich in die Stadt Neuss eingemeindet zu werden. Dies scheiterte jedoch am Einspruch der Bezirksregierung Düsseldorf und des preußischen Innenministeriums.
Erst Ende 1912 einigten sich beide Gemeinden die Neusserfurth, Buschhausen sowie den Grundbesitz des Hauses Vogelsang und die Felder des Nehrings- und des Further Hof zum 1. April 1913 von Kaarst in die Stadt Neuss einzugliedern.




Werbeanzeige des Ausflugslokals Helwig Michels

14. Februar 1925, Neuß

Aus der Sammlung von

Universitäts- und Landesbibliothek Bonn

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Universitäts- und Landesbibliothek Bonn

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Kurzbeschreibung
Werbeanzeige des Ausflugslokals Helwig Michels
1925.02.14 NZc.jpg
Werbeanzeige des Ausflugslokals Michels anlässlich der Inbetriebnahme der Straßenbahnstrecke bis Kaarst (Neußer Zeitung vom 14. Februar 1925)


Die Straßenbahn nach Kaarst

Die Stadt Neuss sicherte der Bürgermeisterei Kaarst für ihre Zustimmung zum Gebietsverlust den Ausbau der elektrischen Straßenbahn bis in die Kaarster Ortsmitte zu. Die Kosten für den Bau und den Betrieb übernahm ebenfalls die Stadt Neuss.
Streitigkeiten um die Breite der Straße und die Straßenfluchtlinie, der Erste Weltkrieg und die Finanznot der Stadt Neuss in der Nachkriegszeit führten dazu, dass die Verlängerung der Straßenbahn erst am 7. Februar 1925 in Betrieb ging. Die Strecke führte über die heutige Neusser Straße bis zur Kreuzung Maubis-/Friedens-/Mittelstraße. Für die Kaarster Bevölkerung verkürzte die Verbindung die Fahrzeit zu Arbeits- und Lernstätten und ermöglichte die Teilhabe am städtischen Geschäfts- und Kulturleben. Bereits 1963 wurde der Straßenbahnbetrieb wiedereingestellt und durch Omnibusverkehr ersetzt.


Straßenbahnendstation in Kaarst

Fotografie, zwischen 1927 und 1929

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Straßenbahnendstation in Kaarst
StAKaa_D3-3_2700.jpg
Straßenbahnendstation in Kaarst zwischen 1927 und 1929. Blick von der Friedenstraße zur Straßenecke Mittel-/Neusser Straße


Straßenbahnendstation in Kaarst

Foto, 1950er Jahre

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Straßenbahnendstation in Kaarst. Blick von der Friedensstraße zur Kreuzung Mittel-/Neusser Straße
StAKaa_D3-3_1312.jpg
Straßenbahnendstation in Kaarst in den 1950er Jahren. Rechts die Gaststätte Müllers


Pfarrkirche St. Josef mit der Mädchenschule in Weißenberg

Ansichtskarte, um 1905, Neuss

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Neuss

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Stadtarchiv Neuss

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Kurzbeschreibung
Pfarrkirche St. Josef mit der Mädchenschule in Weißenberg
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Pfarrkirche St. Josef mit der Mädchenschule in Weißenberg, Ansichtskarte, um 1905

Schulbesuch in Weißenberg

Die südöstlichen Gebiete von Kaarst – Brücke, Neusserfurth und Buschhausen – gehörten kirchlich zur Pfarrei Weißenberg. Die dortigen Kinder besuchten die Schule in Weißenberg, das bis 1910 zu Büderich gehörte und dann ebenfalls der Stadt Neuss zugeordnet wurde. Die Volksschule Weißenberg wurde seit 1823 von einem gemeinsamen Schulverband der Gemeinden Büderich und Kaarst und der Stadt Neuss getragen. 1877 wurde gemeinsam ein neues Schulgebäude auf Neusser Stadtgebiet errichtet.
Im Gegenzug zur Eingemeindung Neusserfurths und Buschhausens in die Stadt Neuss 1913 zahlte diese 50000 Mark für den Erwerb der Schule in Weißenberg und den entstehenden Steuerausfall an die Bürgermeisterei Kaarst. Gleichzeitig sicherte die Stadt Neuss den Kindern aus dem Kaarster Ortsteil Brücke den Schulbesuch in Weißenberg bis 1925 zu. Diese Vereinbarung wurde 1924 nochmals bis 1937 verlängert.


03

Die Kommunale Neugliederung 1929



Die kommunale Neugliederung von 1929 im Bereich des Landkreises Grevenbroich

Kreisverwaltung Neuss, Karte, Neuss

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Kreis Neuss

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Kreis Neuss

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Kurzbeschreibung
Die kommunale Neugliederung von 1929 im Bereich des Landkreises Grevenbroich
Frohn_Neugliederung1929_Ausschnitt.jpg
Die kommunale Neugliederung von 1929 im Bereich des Landkreises Grevenbroich

Die Kreisreform von 1929

Im Zuge der Industrialisierung war es zu einem schnellen Bevölkerungswachstum in den Städten des rheinisch-westfälischen Gebiets gekommen. Die Verwaltungsorganisationen konnten kaum Schritt halten. Die Großstädte erreichten ihre Stadtgrenzen, die eine weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung erschwerten.
Planungen des preußischen Innenministeriums für den Regierungsbezirk Düsseldorf gingen unter anderen von einem „Südkreis“ auf der linken Rheinseite aus.
Der Sitz der künftigen Kreisverwaltung war umstritten.  Der Landrat des Landkreises Neuss ersuchte die Gemeindevertretungen, sich einem Entschluss des Kreistages anzuschließen, dass den Sitz des zukünftigen Kreises in Neuss bleiben sollte, was zumindest in Büttgen auch geschah. Trotzdem wurde Grevenbroich als Sitz des neuen Kreises bestimmt.
Der neue „Großkreis“ erhielt den Namen „Grevenbroich-Neuss“, Zu den Gemeinden aus dem Landkreis Grevenbroich kamen aus dem Landkreis Neuss u.a. die Gemeinden Büttgen und Kaarst sowie Gemeinden aus dem Landkreis Gladbach.
Der preußische Landtag verabschiedete das Neugliederungsgesetz am 8. Juli 1929. Es trat am 1. August 1929 in Kraft.


Der Plan zur Zusammenlegung von Büderich und Kaarst

Im Rahmen der Kreisreform gab es Überlegungen, Ämter bzw. Gemeinden zu Ämtern zusammenzulegen. Das vordringliche Motiv war dabei, die Zahl der hauptamtlichen (besoldeten) Bürgermeisterstellen zu verringern und auf diese Weise zu finanziellen Einsparungen zu kommen. Unter anderem war eine Zusammenlegung der beiden Ämter/Gemeinden Büderich und Kaarst geplant. Der Kaarster Gemeinderat hatte am 20. Februar 1928 „unter bestimmten Bedingungen“ zugestimmt: u.a. sollte die Gemeinde als selbständige Gemeinde im Amt Büderich-Kaarst bestehen bleiben, der Kaarster Bürgermeister sollte Amtsbürgermeister und alle Beamten übernommen werden. Es sollte sich eindeutig um keine Vereinigung der Gemeinden handeln.
Im ersten Schritt wechselte noch im Februar 1928 der hauptamtliche Bürgermeister von Kaarst, Ferdinand Bergerfurth (1871-1930) auf die freigewordene Bürgermeisterstelle in Büderich. Seine Amtsgeschäfte in Kaarst übernahm der Beigeordnete Leo Klövekorn (1888-1980), zunächst als Stellvertreter, dann als ehrenamtlicher Bürgermeister. Klövekorn war der Hauptlehrer der Volksschule in Kaarst und hatte keine Verwaltungsausbildung, so dass er die Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters nicht einnehmen konnte. Er sollte die Gemeinde lediglich bis zur Zusammenlegung leiten, bis Bergerfurth die Leitung der Verwaltung als Amtsbürgermeister übernehmen würde.
Bereits während des Ersten Weltkrieges hatte die Großstadt Düsseldorf den Wunsch geäußert, bei einer Auflösung des Landkreises Neuss die Gemeinde Büderich einzugemeinden. 1928 erneuerte die Stadt ihre Ansprüche. Dagegen wehrte die Gemeinde sich. Der geplante Zusammenschluss mit Kaarst würde ihr mehr Gewicht verleihen. Es gelang der Gemeinde, die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingemeindung noch nach der ersten Lesung im Landtag zu entfernen. Damit blieb die Büdericher Selbständigkeit erhalten.
Auch die Kaarster waren auf ihre Selbständigkeit bedacht. Als der Kaarster Gemeinderat erfuhr, dass angeblich das Böhlerwerk von Büderich abgetrennt und nach Düsseldorf eingemeindet werden sollte, sah es die finanzielle Grundlage des zukünftigen Amtes „wesentlich verschlechtert“ und damit auch die Ausgangsbedingungen verändert. Am 29. Juli 1929 hob er seinen Beschluss von 1928 auf und stoppte die Pläne der Zusammenlegung mit Büderich endgültig. Kaarst hatte zwar ebenfalls seine Selbständigkeit behauptet, aber seinen langjährigen Bürgermeister verloren.




Porträt Ferdinand Bergerfurth

Foto

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Ferdinand Bergerfurth
Ferdinand Bergerfurth D 3-3 Nr. 4833.jpg
Ferdinand Bergerfurth, Bürgermeister in Kaaarst von 1904 bis 1928


Ehrenbürgermeister Klövekorn mit dem Personal der Gemeindeverwaltung Kaarst, 1928

Foto, 1928

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Ehrenbürgermeister Klövekorn mit dem Personal der Gemeindeverwaltung Kaarst, 1928
Klövekorn und Verwaltung StAKaa_D3-3_428.jpg
Ehrenbürgermeister Leo Klövekorn, sitzend, Zweiter von rechts, mit dem Personal der Gemeindeverwaltung Kaarst, 1928


Kullerhöfe

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Willich

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Stadtarchiv Willich

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Kurzbeschreibung
Kullerhöfe
Kullerhof11a.jpg
Die Kullerhöfe und ihre Bewohner

Die Kullerhöfe kommen nach Schiefbahn

Im Zuge der kommunalen Neugliederung waren auch Grenzberichtigungen ein Thema, u.a. zwischen den Gemeinden Kaarst und Schiefbahn. Im Januar 1929 sprach sich der Gemeinderat von Kaarst gegen die Ausgemeindung der Kullerhöfe nach Schiebahn aus. Sollte es aber „unumgänglich“ sein, dann schlug er einen Ausgleich zur Abrundung des Gemeindegebietes vor. Die Bewohner der Kullerhöfe, die nun von dem Vorhaben Kenntnis erhielten, protestierten im Februar 1929 gegen die Eingemeindungspläne: „Wir wollen nicht nach Schiefbahn, wir wollen bei Kaarst bleiben“.

Doch im Juni 1929, als der Bürgermeister von Schiefbahn den Besuch des einzigen schulpflichtigen Kindes auf den Kullerhöfen, das in die Volksschule in Schiefbahn ging, abrechnete, ging er schon davon aus, dass die Eingemeindung am 1. Oktober 1929 stattfinden würde und reduzierte den Abrechnungszeitraum um drei Monate.



Die Umgemeindung der Bauerbahn nach Neuss

Im Zuge der kommunalen Neugliederung fand auch eine Gebietsabtretung von Büttgen an Neuss statt. Betroffen von der Umgemeindung waren ein Haus mit sechs Einwohnern. Ende August 1929 stimmten beide Kommunen der neuen Grenzlinie zu.
Der Düsseldorfer Regierungspräsident hatte verfügt, dass die betroffenen Gemeinden nach Möglichkeit eine freiwillige Vereinbarung über Entschädigungen anstreben sollten. Die Gemeinde Büttgen forderte einen Ausgleich für die wegfallenden Einnahmen an den Gemeinde-und Gewerbesteuern (Gastwirtschaft, Landwirtschaft und Milchhandel), abzüglich von 10% (Verwaltungskosten) und der eintretenden Verringerung der Ausgaben für 25 Jahre. Die Stadt Neuss hielt es aber für ausreichend nur 10 Jahre zu zahlen. Offen blieb zunächst, ob die Zahlung jährlich oder in einem Betrag zu zahlen seien.
Nach zähen Verhandlungen erzielten die beiden Parteien im Juli 1930 eine für beide Seiten akzeptable Einigung. Die Stadt Neuss zahlte der Gemeinde Büttgen eine einmalige Abfindung von 45.000 Reichsmark.




Schreiben des Bürgermeisters in Büttgen an den Landrat in Grevenbroich betr. die Verhandlungen über die Bauerbahn

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Verhandlungen über die Bauerbahn
A 2 Nr. 228_0001.jpg
Schreiben des Büttger Bürgermeisters Grootens an den Landrat, 20. Januar 1930


Schreiben des Bürgermeisters in Büttgen an den Landrat in Grevenbroich betr. die Verhandlungen über die Bauerbahn

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Verhandlungen über die Bauerbahn
A 2 Nr. 228_0002.jpg
Schreiben des Büttger Bürgermeisters Grootens an den Landrat, 20. Januar 1930


Schreiben des Bürgermeisters in Büttgen an den Landrat in Grevenbroich betr. die Verhandlungen über die Bauerbahn

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Verhandlungen über die Bauerbahn
A 2 Nr. 228_0003.jpg
Schreiben des Büttger Bürgermeisters Grootens an den Landrat, 20. Januar 1930

04

Das Amt Büttgen 1936-1947

Der Ehrenbürgermeister von Kaarst

Nach dem Scheitern der Zusammenlegung der Ämter Büderich und Kaarst blieb Leo Klövekorn Ehrenbürgermeister von Kaarst. Er war außerdem seit 1926 Mitglied des Provinziallandtages für die DNVP, die 1933 Koalitionspartner der NSDAP wurde. Nach der Gemeindewahl im gleichen Jahr bestätigte ihn im Mai 1933 der Gemeinderat einstimmig in seinem Amt.

Offenbar geriet Klövekorn mit Mitgliedern der nun herrschenden NSDAP und ihrem ausschließlichen Machtanspruch in Konflikt. Nachweisen lässt sich eine Auseinandersetzung über die richtige Beflaggung, die vom älteren Bruder und Vorgänger des Neusser NSDAP-Kreisleiters Erich Börger (1899-1975), dem Reichstagsabgeordneten Wilhelm Börger (1896-1962) forciert wurde. Am 22. Juni 1933 nahm der auswärtige SA-Führer Rixen Klövekorn für mehrere Stunden in Schutzhaft. Der Ehrenbürgermeister wurde anschließend „auf eigenen Wunsch“ beurlaubt. Die Vertretung übernahm der hauptamtliche Bürgermeister von Büttgen, Wilhelm Haas (1897-1965).

Im April 1934 legte Klövekorn sein Amt als Ehrenbürgermeister offiziell und endgültig nieder. Zwei Jahre später erfolgte seine Versetzung als Rektor an die Schule (Duisburg-) Ruhrort.





Porträt Leo Klövekorn

1935/36

Aus der Sammlung von

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Kurzbeschreibung
Leo Klövekorn
Klövekorn StAKaa_D3-3_4807.jpg
Leo Klövekorn, Ehrenbürgermeister in Kaarst 1928-1933/34


Auszug aus den Sitzungsprotokollen des Gemeinderats in Kaarst betr. die Wiederwahl des Ehrenbürgermeisters Klövekorn

1933

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Wiederwahl Klövekorns
A 3 Nr. 42_0001.jpg
Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeinderats Kaarst, Sitzung vom 3. Mai 1933


Auszug aus den Sitzungsprotokollen des Gemeinderats in Kaarst betr. die Wiederwahl des Ehrenbürgermeisters Klövekorn

1933

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Wiederwahl Klövekorns
A 3 Nr. 42_0002.jpg
Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeinderats Kaarst, Sitzung vom 3. Mai 1933


Meldung des Beigeordneten in Kaarst an den Landrat in Grevenbroich über die Verhaftung Klövekorns

1933

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Kurzbeschreibung
Meldung über die Verhaftung Klövekorns
A 3 Nr. 45_0001.jpg
Meldung des Kaarster Beigeordneten Michels an den Landrat über die Verhaftung des Ehrenbürgermeisters Klövekorn, 8. Juli 1933


Deutsche Gemeindeordnung 1935

Gesetzverkündigungsblatt, 1935

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Deutsches Reich

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Deutsche Gemeindeordnung
1935 Deutsches_Reichsgesetzblatt.jpg


Neue Gemeinde-ordnungen 1933 und 1935

Das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 beseitigte die bisher in Preußen geltenden verschiedenen Städte- und Landgemeindeordnungen. In der Rheinprovinz galten bis dahin die nach französischem Vorbild gestaltete Rheinische Gemeindeordnung von 1845 und die Rheinische Städteordnung von 1856. Der in der Zeit des Nationalsozialismus starke Drang zur Zentralisierung führte zur Deutschen Gemeindeordnung (DGO) vom 30. Januar 1935, welche die noch bestehenden Kommunalverfassungen der Länder aufhob und durch eine reichsweit einheitliche Regelung ersetzte. Sie gab vor, die kommunale Selbstverwaltung zu bewahren, beseitigte aber jede Beteiligung der Bürger durch Wahlen. Die Gemeindevertreter waren fortan durch den Beauftragten der NSDAP, dem Kreisleiter, ernannt und sollten den ebenfalls berufenen Bürgermeister lediglich noch beraten. Sie hießen nun „Gemeindeälteste“, statt 18 waren es nur noch sechs.

Das neue Amt Büttgen

Die neue Gemeindeordnung bestimmte, dass Gemeinden unter 10.000 Einwohnern keinen hauptamtlichen Bürgermeister und keine eigene Verwaltungsorganisation erhalten, sondern von ehrenamtlichen Gemeindevorstehern verwaltet werden. Diese Vorgaben veranlassten den Landrat, die Situation in Kaarst im Sinne des Gesetzes zu klären. Den Versuch, einen ehrenamtlichen Verwaltungsleiter für Kaarst zu finden, befand er für gescheitert, so dass ihm eine Zusammenfassung der beiden Gemeinden Büttgen und Kaarst in einem Amt mit einer für beide zuständigen Amtsverwaltung geboten erschien. Da Büttgen die größere Einwohnerzahl aufwies, erhielt das neue Amt den Namen „Amt Büttgen“ und die Amtsverwaltung hatte hier ihren Sitz.
Das neue Amt mit den Gemeinden Büttgen und Kaarst konstituierte sich am 1. April 1936. Zum Amtsbürgermeister berief der Landrat Wilhelm Haas, der auch (ehrenamtlicher) Gemeindevorsteher von Büttgen wurde. Ehrenamtlicher Gemeindevorsteher in Kaarst wurde der Sattlermeister und Postagent Andreas Dederichs (1891-1979). Die sechs „Amtsältesten“ setzen sich aus je drei Vertretern aus Büttgen und Kaarst zusammen. Das bisherige Personal der Gemeindeverwaltungen Büttgen und Kaarst gehörte nun zur Amtsverwaltung. Die Gemeindekasse von Kaarst war bereits in den Jahren zuvor von der Büttgener Gemeindekasse mitverwaltet worden, so dass hier keine Veränderung notwendig war.




Schreiben des Landrats in Grevenbroich an den Bürgermeister in Büttgen und Kaarst betr. die Vereinigung der beiden Gemeinden Büttgen und Kaarst

1935

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Vereinigung der beiden Gemeinden Büttgen und Kaarst
A 1 Nr. 30_0001.jpg
Schreiben des Landrats an den Bürgermeister Haas, 7. Juni 1935


Porträt Wilhelm Haas

Egon W. Vossen (Fotograf), Foto, 1950

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Kurzbeschreibung
Wilhelm Haas
StAKaa_D3-12_180.jpg
Wilhelm Haas, Amtsbürgermeister in Büttgen 1936-1945


Familie Dederichs vor der Postagentur in Kaarst

Foto, 1908

Aus der Sammlung von

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Kurzbeschreibung
Familie Dederichs
StAKaa_D3-3_244.jpg
Andreas Dederichs, Bürgermeister von Kaarst 1936 bis 1945, mit seinen Eltern und Geschwistern vor der Postagentur in der Kirchstraße, 1908


Blick in die Amtskasse Büttgen, 1937

1937

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Blick in die Amtskasse Büttgen, 1937
StAKaa_D3-3_1381_Ausschnitt.jpg
Blick in die Amtskasse Büttgen, 1937

Die neue Gemeindeordnung 1946

In Büttgen war im April 1945 der Lehrer Johann Arnds (1881-1975) von der US-Militärregierung als Bürgermeister eingesetzt worden. In Kaarst beauftragten sie kurzfristig den Verwaltungsbeamten Johann Hoersch (1898-1984) mit der Leitung der Gemeinde. Schon im Mai 1945 übernahm auf Anordnung der Militärregierung der ehemalige hauptamtliche Bürgermeister von Beeck (heute Wegberg-Beeck) Paul Reuber (1878-1962) die Verwaltung des Amtes und der Gemeinde Büttgen. Er war 1933 von den Nationalsozialisten abgesetzt worden und erhielt die neue Stellung aufgrund seiner Kompetenz und auch als Wiedergutmachung.
Die britische Militärregierung änderte die bestehende Deutsche Gemeindeordnung von 1935. Mit Wirkung vom 1. April 1946 gab es eine kommunale Doppelspitze: einen ehrenamtlichen Bürgermeister, der dem Gemeinderat vorstand und die Gemeinde repräsentierte, und einen hauptamtlichen Gemeindedirektor als Hauptgemeindebeamten und Vorstand der Verwaltung.
Im Juni 1946 wählte die von den Briten berufene Amtsvertretung den bisherigen Amtsbürgermeister Reuber zum Amtsdirektor. Als Amtsbürgermeister und Gemeindevorsteher von Büttgen wurde nun Anton Etti (1898-1959) gewählt. In Kaarst war Andreas Gyo (1879-1956) von der Militärregierung zum Bürgermeister berufen worden.
Die Wiedergründung alter Parteien wie KPD, SPD und Zentrum sowie die Gründung neuer Parteien wie CDU und FDP hatte bereits 1945 stattgefunden. Die britische Militärregierung berief Anfang 1946 bei den Gemeinden Mitglieder für beratende Ausschüsse, deren Zusammensetzung auf den politischen Verhältnissen der letzten freien Kommunalwahlen von 1929 beruhte. Nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen im Sommer 1946 fanden am 15. September 1946 die ersten Kommunalwahlen statt. Die neue Amtsvertretung und die neuen Gemeindevertretungen wählten den Amtsbürgermeister und die Bürgermeister. Gewählt wurde als Amtsbürgermeister und Bürgermeister von Büttgen Josef Josten (1889-1968), in Kaarst Heinrich Hebben (1901-1961).




Porträt Johann Arnds

Egon W. Vossen (Fotograf)

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Johann Arnds
StAKaa_D3-12_119.jpg
Johann Arnds, Bürgermeister in Büttgen 1945


Johann Hoersch im Ratssaal des Rathauses Rathausstraße in Kaarst

1963

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Karst

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Kurzbeschreibung
Johann Hoersch
StAKaa_D3-12_68.jpg
Johann Hoersch, Bürgermeister in Kaarst 1945, im Ratssaal des Rathauses Rathausstraße


Paul Reuber

A. Toepfer, Erkelenz (Fotograf), Foto, ca. 1930

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Wegberg

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Stadtarchiv Wegberg

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Kurzbeschreibung
Paul Reuber
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Paul Reuber, Amtsbürgermeister in Büttgen 1945-46, Amtsdirektor in Büttgen 1946-47, Gemeindedirektor in Büttgen und Kaarst 1947-48


Porträt Anton Etti

Egon W. Vossen (Fotograf), Foto

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Porträt Anton Etti
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Anton Etti, Bürgermeister in Büttgen 1946


Andreas Gyo vor seinem Lebensmittelladen in Kaarst

zwischen 1930 und 1940

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Andreas Gyo
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Andreas Gyo, Bürgermeister in Kaarst 1946, vor seinem Lebensmittelladen in der Kirchstraße in den 1930er Jahren


Porträt Josef Josten

Egon W. Vossen (Fotograf), Foto, 1950

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Josef Josten
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Josef Josten, Bürgermeister in Büttgen 1946-1950


Porträt Heinrich Hebben

Foto, zwischen 1950 und 1961

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Heinrich Hebben
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Heinrich Hebben, Bürgermeister in Kaarst 1946-1961


Denkschrift Johann Hoerschs zur Selbstständigkeit der Gemeinde Kaarst

Johann Hoersch, 1947

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Denkschrift Johann Hoerschs
E 17 Nr. 86, Denkschrift_0001.jpg
Erste Seite der Denkschrift Johann Hoerschs


Die Denkschrift von Johann Hoersch

Eine der ersten Initiativen aus dem neuen Gemeinderat von Kaarst war die Forderung nach der Selbständigkeit der eigenen Gemeinde und damit der Auflösung des Amtes Büttgen.
Der ehemalige höchste Kaarster Verwaltungsbeamte und kurzzeitige Verwaltungsleiter Johann Hoersch verfasste eine Denkschrift, die die Unabhängigkeit Kaarsts von Büttgen zum Thema hatte. Einleitend führte Hoersch aus, dass die Vereinigung der beiden Gemeinden in der Zeit des Nationalsozialismus vom Kreisleiter als eine „Willkürmassnahme“ bestimmt wurde und sie „entgegen den Willen der Bevölkerung, ohne Anhörung und ohne Beschluss der Gemeindevertretung von Kaarst zwangsweise durchgeführt worden“. Er verwies auf die alte Tradition der Selbständigkeit und den „halb vorstädtischen Charakter“ der Gemeinde. Nur zehn Personen könnten die Amtsgeschäfte führen und die Kaarster bequem im Ort alles erledigen. In der rechtlichen Beurteilung verwies er auf die Gemeindeordnung, die Gemeinden mit 2000 Einwohnern einen hauptamtlichen oder nebenamtlichen Gemeindedirektor zugesteht. Die Kasse könne sich einer Nachbargemeinde anschließen. Ein Probe-Etat habe nur geringfügig höhere Kosten ergeben, die aber „in gar keinem Verhältnis zu den Unbequemlichkeiten und Unannehmlichkeiten“ stünden, die durch die Fahrten nach Büttgen entstünden. Für Büttgen würden sich Ersparnisse ergeben, da die Amtsverwaltung wegfalle. Zum Schluss bemerkte er, dass die Ämtervereinigung keine Ersparnis gebracht habe, die Trennung aber nur geringe Mehrkosten, für die Bürger aber eine Entlastung bieten würde. Unterschrieben war die Denkschrift von Bürgermeister Hebben und den fünf Mitgliedern des „vorbereitenden Ausschusses“.

Die Auflösung des Amtes Büttgen

In Anwesenheit des Landrates beschloss der Gemeinderat von Kaarst am 17. Januar 1947 den Antrag auf Auflösung des Amtes und die Wiederherstellung der Selbständigkeit der Gemeinde Kaarst.
Davon in Kenntnis gesetzt, beschloss der Gemeinderat von Büttgen am 28. Februar 1947 unter Anerkennung des Unrechts, dass die Zusammenlegung gegen den Willen der Einwohner von Kaarst in diktatorischer Form erfolgt worden sei, den Antrag zu unterstützen.
Den gleichen Beschluss fasste die Amtsvertretung am 1. März 1947, die auch die Anerkennung als Unrecht noch einmal bestätigte und die Bemühungen des Gemeinderates um Wiedergutmachung unterstützte.
Der Regierungspräsident genehmigte am 11. Juli 1947 die beantragte Auflösung des Amtes zum 1. August 1947. Damit fielen der Amtsbürgermeister, der Amtsrat und die Amtskasse Büttgen weg.
Josten blieb Bürgermeister von Büttgen und Reuber war nun Gemeindedirektor beider Gemeinden. Der Kaarster Gemeinderat beschloss noch im August 1947, dass Johann Hoersch als dienstältester Beamter ständiger Stellvertreter des Gemeindedirektors sei. Nach der Pensionierung Reubers rückte Hoersch auf seinen Posten nach.




Ankündigung einer feierlichen Gemeinderatssitzung anlässlich des Ausscheidens der Gemeinde Kaarst aus dem Amt Büttgen

Plakat, 1947

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Ankündigung einer feierlichen Gemeinderatssitzung
Plakat öffentl. Gemeinderatssitzung u. Festbälle_0001.jpg
Die Gemeinde Kaarst lädt anlässlich der Wiedererlangung ihrer Selbstständigkeit zu Feierlichkeiten ein


Entnazifierungs des Wilhelm Haas: Einreihungsbescheid

1947

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Einreihungsbescheid für Wilhelm Haas
E 85 Nr. 6, Einreihungsbescheid Wilhelm Haas_0001.jpg
Einreihungsbescheid der Militärregierung für Wilhelm Haas, 1947


Entnazifizierung und Wiedereinstellung

Bereits die Amerikaner begannen mit der Absetzung von Funktionsträgern der NSDAP und Parteimitgliedern. Die britische Militärregierung setzte diese Praxis fort. Der Amtsbürgermeister von Büttgen, Wilhelm Haas, war noch im März 1945 abgesetzt worden. Der für die Entnazifizierung zuständige deutsche Unterausschuss stufte Haas 1946 als „politisch nicht belastet“ ein. Die Empfehlung des Ausschusses vom  Januar 1947 lautete auf „Zulassung“.

Trotz der Fürsprache entschied die britische Militärregierung im Februar 1947 anders. Der Public Safety-Offizier urteilte vielmehr: „The fact that he was Burgomeister 1931-1945 indicates Party faith in him.“ Der Bescheid vom November 1947 reihte Haas als „Minderbelasteten“ in die Kategorie III ein. Damit war Haas seine Rückkehr in seine alte Stellung versperrt. In der im Juli 1948 stattfindenden Berufungsverhandlung, wurde Haas in die Kategorie V, entlastet, eingeordnet. Die Befreiung von Einschränkungen kam gerade zur rechten Zeit. Der hauptamtliche Amtsdirektor von Büttgen Paul Reuber schied zum 1. Oktober 1948 aus. Haas bemühte sich nun um seine Wiedereinstellung.

Am 14. September 1948, wählte der Gemeinderat von Büttgen Haas zum Hauptgemeindebeamten, der am 1. Oktober 1948 das Amt des Gemeindedirektors übernahm und bis zu seiner Pensionierung 1962 innehatte.

05

Die Kommunale Neugliederung 1975

Vorgeschichte der kommunalen Neugliederung 1975

Bereits 1966 forderten die im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Parteien eine Gebiets- und Funktionalreform der öffentlichen Verwaltung. Ziel der Gebietsreform war die Bildung leistungsfähiger Gemeinden, Städte und Kreise.

Der Kreis Grevenbroich war geprägt durch den Einfluss des Braunkohleabbaus im Westen, die industrielle Entwicklung im Osten, die gute Bodenqualität sowie die Nachbarschaft zu mehreren Großstädten und die daraus resultierende Siedlungstätigkeit. Seit Mitte der 1950er Jahre siedelten sich vermehrt Menschen an, die in den Nachbarstädten arbeiteten und infolge des Baulandmangels in den Städten von dort in den Kreis zogen. Der Kreis Grevenbroich bildete unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Einheit mit der Stadt Neuss. Hauptziele des beruflichen Pendelverkehrs waren Neuss und Düsseldorf; gerade die Gemeinde Kaarst war diesbezüglich verstärkt auf die Landeshauptstadt ausgerichtet.

In Büttgen war die Bevölkerung von 5201 Einwohnern im Jahr 1945 auf 8731 im Jahr 1966 gestiegen. Bis 1974 erhöhte sich die Bevölkerungszahl nochmals auf 14528. In Kaarst war der Anstieg von 3453 Einwohnern im Jahr 1945 auf 10405 im Jahr 1966 noch rasanter. Bis 1974 verdoppelte sich die Einwohnerzahl nochmals auf 21340.

Die Gemeinden mit starkem Bevölkerungszuwachs standen unter großem finanziellen Druck: Sie hatten die Infrastruktur für neue Wohnplätze zu schaffen, während Arbeitsplätze, Unternehmensansiedlungen und somit Gewerbesteuereinnahmen in den Städten verblieben. Gleichzeitig wuchs der Anspruch der Bevölkerung nach großstädtischen Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern und Schwimmbädern.





Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: OKD-Vorschlag vom 1.12.1966

Kreis Grevenbroich, 1971

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Stadtarchiv Kaarst

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
OKD-Vorschlag vom 1.12.1966
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Erster Vorschlag des Oberkreisdirektors zur Neugliederung des Kreises Grevenbroich


Der erste Entwurf des Oberkreisdirektors

Der Grevenbroicher Oberkreisdirektor Paul Edelmann hatte die schwierige planerische Lage seines Kreises bereits Jahre zuvor erkannt: Das Ziel der benachbarten Großstädte einer „Rheinischen Stadtlandschaft“ ließ sich nur auf Kosten kleinerer Gemeinden verwirklichen und bedrohte somit die Existenz des Landkreises. Edelmann entwarf das Modell einer „dezentralisierten Großstadt“ und stärkte seinerseits den Ausbau und die Verbesserung von Kreis- und Gemeindeeinrichtungen, wie bspw. die Einrichtung einer Kreisrealschule in Büttgen 1968.

Sein erster Entwurf der Kreisneugliederung setzte auf Besitzstandswahrung und erhob keine Ansprüche auf benachbarte Territorien.  Insgesamt sollte die Zahl der Gemeinden von 35 auf 19 reduziert werden. Da aber 20 Gemeinden bereits zu neun Ämtern zusammengefasst waren, hätte sich die Zahl der Kommunalverwaltungen nur von 24 auf 19 verringert.

Dieser erste, sogenannte OKD-Vorschlag vom 1. Dezember 1966 war zugleich der letzte Vorschlag einer höherrangigen Stelle, welche die unveränderte Beibehaltung zweier Gemeinden Büttgen und Kaarst vorsah.

Erste Pläne zur Zusammenlegung von Büttgen und Kaarst

Die geringe „Maßstabsvergrößerung“ im Vorschlag der Kreisverwaltung traf in der Landesverwaltung auf wenig Zustimmung. Die Erfahrungen in anderen Neugliederungsgebieten im Land verstärkten die Annahme, dass gerade in den Ballungsrandzonen – und in solchen lagen Büttgen und Kaarst – auf hinreichend großer Fläche Gemeinden mit mindestens 20.000 bis 30.000 Einwohnern geschaffen werden sollten.

Im Neugliederungsvorschlag des Landesplaners Lehmann vom 6. Februar 1968 war erstmals von einer Zusammenlegung der Gemeinden Büttgen und Kaarst zu einer „Großgemeinde“ Kaarst die Rede. Diese Überlegung fand sich auch in folgenden Vorschlägen, wie etwa dem des Regierungspräsidenten Bäumer, wieder und verfestigte sich zunehmend.

Die Maßnahmen des ersten Neugliederungsprogramms zwischen 1967 und 1970 für den Landkreis Grevenbroich blieben unterdessen weit hinter den ursprünglichen Vorschlägen des Oberkreisdirektors zurück. Neben der neuen amtsfreien Gemeinde Frimmersdorf wurden in dieser Zeit lediglich die neuen Städte Dormagen und Meerbusch gebildet.





Neugliederungsvorschlag für den Kreis Grevenbroich des Landes NRW: Lehmann-Plan vom 6.2.1968

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Lehmann-Plan vom 6.2.1968
D 2 Nr. 1060_0015.jpg
Neugliederungsvorschlag des Landesplaners Lehmann


Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten: Bäumer-Plan vom 21.3.1969

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Bäumer-Plan vom 21.3.1969
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Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten Bäumer

Erste Widerstände in den Gemeinden

Die Planungen Lehmanns und Bäumers zur Zusammenlegung beider Gemeinden zur Gemeinde Kaarst stießen vor allem in Büttgen auf Widerstand.

Die Gemeinde befand sich auf der Zielgeraden einer in ihrer Geschichte einmaligen städtebaulichen Modernisierung – der Ortskernsanierung. In diesem Zuge erhielt sie eine neue Ortsmitte mit Neubauten des Rathauses und der Gemeindesparkasse. Etwa zeitgleich wurde das Schulzentrum an der Hubertusstraße eröffnet; und die Errichtung moderner Sportstätten wie Hallenbad und Radrennbahn standen vor der Tür. Kurzum: Die kleine, rasant wachsende Gemeinde hatte alles getan, um den gesellschaftlichen Ansprüchen an moderne Infrastrukturen gerecht zu werden, und sah sich nun mit Vorschlägen konfrontiert, die sie in eine Juniorpartnerschaft mit ihrer Nachbargemeinde führen sollten.

Die Gemeinde Büttgen lehnte in ihrer Stellungnahme vom 14. August 1969 zum Bäumer-Plan die Zusammenlegung mit Kaarst ab. Sie verwies darin auf ihre Erfolge und den Willen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Zugleich betonte sie ihre Bereitschaft zu freiwilligen Zusammenschlüssen.

Auch die Gemeinde Kaarst beharrte 1969 auf ihrer Selbstständigkeit. Auch sie hatte sich bereits Ende der 1950er Jahre mit dem Neubau des Rathauses und der Pfarrkirche einen neuen Ortsmittelpunkt geschaffen und später einige neue Schulgebäude errichtet. Sie war derart überzeugt von der eigenen Leistungsfähigkeit bei gleichzeitigem Wachstum, dass sie Gesprächsangebote der Büttger Seite von vornherein ablehnte.





Stellungnahme der Gemeinde Büttgen zum Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten

1969

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Stellungnahme der Gemeinde Büttgen zum Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten
B 13 Nr. 68 S. 1007-1013_0001.jpg
Stellungnahme der Gemeinde Büttgen zum Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten, August 1969


Stellungnahme der Gemeinde Büttgen zum Neugliederungsvorschlag des Regierungspräsidenten, August 1969

>> vollständige Stellungnahme lesen

Das Nordrhein-Westfalen-Programm (NWP 75)

Nachdem die erste, freiwillige Phase der Neugliederung in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens auf große Zurückhaltung gestoßen war, beschloss die Landesregierung im März 1970 das Nordrhein-Westfalen-Programm (NWP 1975).

Ziele des Programms waren:

  • Umsetzung der Kommunalen Neugliederung bis 1975,
  • Rationale und übersichtlicher Aufbau der Gesamtverwaltung,
  • Wegfall der sogenannten „Ämter“, sprich die Zusammenschlüsse mehrerer Kleinstgemeinden zu einer gemeinsamen Amtsverwaltung,
  • AufIösung von mehr als drei Vierteln der Gemeinden und mehrerer Kreise,
  • Rückkehr kleinerer kreisfreier Städte in die Kreise.

Das Innenministerium unterteilte Nordrhein-Westfalen in acht Neugliederungsräume. Der Kreis Grevenbroich und die Stadt Neuss gehörten zum Raum Nr. 6 – Mönchengladbach/ Düsseldorf/ Wuppertal. Die hiesigen Kreise und kreisfreien Städte wurden aufgefordert bis zum 1. Juli 1972 eigene Vorschläge zu unterbreiten und per Fragebogen alle strukturrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Die Entwürfe der Neugliederung sollten bis Juli 1973 fertiggestellt werden, um bis September 1973 alle Kommunen anzuhören. Die Beratung der notwendigen Gesetzentwürfe war von März bis Oktober 1974 angesetzt, damit die Neugliederung im Januar 1975 in Kraft treten könne.



Der Kreis geht in die Offensive

Hatte sich der Kreis Grevenbroich bis dahin auf den Erhalt seiner Eigenständigkeit beschränkt und keine über seine Grenzen hinausgehende Ansprüche geäußert, entwarf die Kreisverwaltung in den Jahren 1971 und 1972 mehrere Pläne, die für Büttgen und Kaarst unterschiedliche Konstellationen vorsah.

Der Entwurf eines Rhein-Erft-Kreises vom 19. August 1971 sah die Wiedereinkreisung der Stadt Neuss in den Kreis Grevenbroich sowie seine Erweiterung um die Stadt Willich und mehrerer Gemeinden aus den Kreisen Köln, Bergheim und Erkelenz vor. Die Gemeinden Büttgen und Kaarst sollten hierin mit dem Holzheimer Ortsteil Grefrath zusammengelegt werden

Das gegenüberstehende Konzept vom gleichen Tag, falls der Kreis seine Ansprüche gegenüber den benachbarten Großstädten Köln, Mönchengladbach und Neuss nicht durchsetzen könne, sah wiederum eine Zusammenlegung von Büttgen und Kaarst zu einer Großgemeinde mit Kleinenbroich, Glehn, Liedberg, Pesch und Korschenbroich vor. Diese Überlegung fand sich auch im Entwurf eines Verbundkreises Grevenbroich-Bergheim vom 15. November 1971 wieder, der von Meerbusch im Norden bis nach Türnich im Süden reichen sollte.

Im Plan Ost-West vom 1. Oktober 1971, der eine Neugliederung des Kreises in Ost-West-Richtung vorsah, war eine solche Großgemeinde in einer kleineren Variante um die Gemeinden Liedberg und Glehn reduziert. Demgegenüber wiederholte der gleichzeitige Plan Nord-Süd die Überlegung, Büttgen und Kaarst mit Grefrath zusammenzulegen.

Der abschließende Neugliederungsvorschlag der Kreisverwaltung an das Innenministerium vom 8. Juni 1972 sah die Bildung eines Kreises Neuss mit Sitz in Neuss vor, der sich um die Städte Neuss und Willich vergrößern sollte. Dieser sah wiederum nur die Zusammenlegung von Büttgen und Kaarst zu einer Gemeinde Kaarst vor.





Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: Entwurf Rhein-Erft-Kreis vom 19.8.1971

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Entwurf Rhein-Erft-Kreis vom 19.8.1971
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Entwurf eines Rhein-Erft-Kreises, 19. August 1971


Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: Konzeption bei Gebietsabtretungen vom 19.8.1971

1971

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Konzeption bei Gebietsabtretungen vom 19.8.1971
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Konzeption im Falle von Gebietsabtretungen, 19. August 1971


Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: Entwurf Verbundkreis Grevenbroich-Bergheim vom 15.11.1971

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Entwurf Verbundkreis Grevenbroich-Bergheim vom 15.11.1971
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Entwurf eines Verbundkreises Grevenbroich-Bergheim, 15. November 1971


Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: Plan Ost-West vom 1.10.1971

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Plan Ost-West vom 1.10.1971
D 2 Nr. 1060_0037.jpg
Plan Ost-West, 1. Oktober 1971


Neugliederungsvorschlag des Oberkreisdirektors Grevenbroich: Plan Nord-Süd vom 1.10.1971

1971

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Plan Nord-Süd vom 1.10.1971
D 2 Nr. 1060_0036.jpg
Plan Nord-Süd, 1. Oktober 1971

Großstadtsüchte

Auch die Stadt Neuss hatte sich wie der Kreis zunächst mit eigenen territorialen Ansprüchen zurückgehalten. Diese Strategie änderte sich jedoch mit der Zielvorgabe der Landesregierung, kleinere kreisfreie Städte wieder in die Kreise zurückzuführen.

Im Vorschlag des Städtetags Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 1971 sollten die Gemeinden Büttgen und Kaarst komplett, ebenso wie Glehn und Holzheim, in die Stadt Neuss eingemeindet werden. Die Gemeinde Kleinenbroich, die westliche Nachbarin Büttgens, wäre darin der Stadt Mönchengladbach zugeschlagen worden.

Der Neugliederungsvorschlag der Stadt Neuss vom 10. Mai 1972, eine Reaktion auf die Pläne des Kreises Grevenbroich, die Stadt dem Kreis einzugliedern, ging über den Plan des Städtetags noch hinaus. Neben den Gemeinden Büttgen und Kaarst sollten auch Norf, Rosellen, Nievenheim, Zons, Straberg und Kleinenbroich in die Stadt eingemeindet werden, so dass Neuss auf über 202000 Einwohner angewachsen wäre. Der Vorschlag implizierte die Auflösung des Landkreises Grevenbroich. Als Mindestforderung wurde darin die Eingemeindung der unmittelbaren Verflechtungsbereiche,  u.a. des Kaarster Ortsteils Brücke, erhoben.

Gleichzeitig entwarf auch die Stadt Düsseldorf das Modell eines Stadtverbandes, der sich linksrheinisch von Meerbusch im Norden bis nach Straberg im Süden erstrecken und auch Büttgen und Kaarst einverleiben sollte.





Neugliederungsvorschlag des Städtetags NRW vom 13.5.1971

1971

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Kreis Grevenbroich

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Kurzbeschreibung
Vorschlag Städtetag vom 13.5.1971
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Neugliederungsvorschlag des Städtetags NRW, 13. Mai 1971


Neugliederungsvorschlag der Stadt Neuss, sog. "Maximallösung"

1972

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Kurzbeschreibung
Vorschlag Stadt Neuss Maximallösung
StAKaa_A4_3784_Neuss maximal.jpg
Neugliederungsvorschlag der Stadt Neuss, 1972


Neugliederungsvorschlag der Stadt Düsseldorf

1972

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Vorschlag Stadtverband Düsseldorf
StAKaa_A4_3784_Stadtverband Düsseldorf.jpg
Neugliederungsvorschlag der Stadt Düsseldorf, 1972

Büttgen und Kaarst im Neugliederungskarusell

Die Gemeinde Kaarst lehnte den abschließenden Vorschlag der Kreisverwaltung, Kaarst mit Büttgen zu vereinigen, auch Anfang 1972 weiterhin ab. Der Gemeinderat war weiterhin von der eigenen Leistungskraft überzeugt und bevorzugte die Selbstständigkeit in seinen bestehenden Grenzen.

Als absehbar wurde, dass diese Haltung ohne Aussicht auf Erfolg war, wurde die Forderung erhoben, den Büttger Ortsteil Holzbüttgen nach Kaarst einzugemeinden, weil dieser baulich, wirtschaftlich und verkehrsmäßig ohnehin mit Kaarst verflochten sei.

Die Gemeinde Büttgen wiederum, aufgrund der Kaarster Ablehnung brüskiert, suchte zunächst die Verständigung allein mit der Gemeinde Kleinenbroich. Erst im Mai 1972 reaktivierte die Gemeinde Büttgen den Vorschlag aus dem Ost-West-Plan des Kreises, aus den Gemeinden Korschenbroich, Pesch, Kleinenbroich, Büttgen und Kaarst sowie den Orten Grefrath und Lüttenglehn eine „Schienengemeinde“ zu bilden, und ggf. um die Gemeinden Liedberg und Glehn zu erweitern.  Besonders attraktiv erschien die Vorstellung, dass der Ort Büttgen das Stadtzentrum dieses Verbundes werden könne.

Der Büttger Vorschlag einer „Schienengemeinde“ stieß im Kaarster Gemeinderat auf große Ablehnung. Die Befürchtung war zu groß, dass Kaarst in diesem Gebiet am Rande lag und dieses Konstrukt zwischen den Großstädten ohnehin zu klein sei.  Stattdessen hätte man sich noch eher komplett in die Stadt Neuss eingemeinden lassen.





Neugliederungsvorschlag der Gemeinde Kaarst: Kaarst-Holzbüttgen

1972

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Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Vorschlag Kaarst-Holzbüttgen
StAKaa_A4_3784_Kaarst-Holzbüttgen.jpg
Vorschlag der Gemeinde Kaarst, den Ortsteil Holzbüttgen einzugemeinden, 1972


Neugliederungsvorschlag der Gemeinde Büttgen, sog. "Schienengemeinde"

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Neugliederungsvorschlag der Gemeinde Büttgen, sog. "Schienengemeinde"
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Neugliederungsvorschlag der Gemeinde Büttgen zur Bildung einer "Schienengemeinde", 1972

Die Entscheidung für den Kreis Neuss

Das nordrhein-westfälische Innenministerium stand unter dem Strich vor zwei grundsätzlichen Alternativen: Die Aufteilung aller kreisangehörigen Gemeinden auf die umliegenden Großstädte, oder den Erhalt des Kreises aufgrund seiner ländlichen Strukturen bei gleichzeitiger Bildung größerer Gemeinden.

Das Land entschied sich für die zweite Alternative und schlug seinerseits vor, die Stadt Neuss in den Kreis Grevenbroich einzugemeinden und diesen in Kreis Neuss umzubenennen. Der Kreis sollte aus den Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch sowie den Gemeinden Korschenbroich, Kaarst, „Hochneukirch“ und Rommerskirchen bestehen. Die Stadt Neuss hatte sich durch Vorhalt zahlreicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie weiterführende und Berufsschulen und Krankenhäuser als Mittelzentrum für den Kreis als wirksam erwiesen.

Die Stadt Neuss sollte zudem u.a. durch die Eingemeindung des Kaarster Ortsteils Brücke vergrößert werden. Kaarst blieb eigenständige Gemeinde. Ihr wurde die Gemeinde Büttgen zugeordnet.

Diesem Vorschlag stimmte der Landtag im Wesentlichen zu und das Neugliederungsgesetz trat zum 1. Januar 1975 in Kraft.





Verleihung der Erinnerungsgaben an die Mitglieder des Büttger Gemeinderats

Egon W. Vossen (Fotograf), 1974

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Verleihung der Erinnerungsgaben an die Mitglieder des Büttger Gemeinderats
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Die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat Büttgen und Bürgermeister Eduard Klüber (Zweiter von rechts) nach der letzten Sitzung am 23.12.1974


Büttgen und Kaarst werden eins

Beide Gemeinden hatten ihre Ziele somit nicht durchsetzen können. Gleichwohl war die Bestürzung in Büttgen über den Entscheid nach jahrelangen Diskussionen und Kämpfen ungleich größer. Erst als der Zusammenschluss unabwendbar erschien, wurden gemeinsame Gespräche intensiviert. Auch mit ihrem letzten Wunsch, der neuen Gemeinde den gemeinsamen Namen „Karlsforst“ zu geben – das ist der mittelalterliche Kaarster Ortsname, konnte sich die Gemeinde Büttgen nicht durchsetzen.

Beide Gemeinderäte stimmten der Neugliederungen im Februar 1974 schließlich zu. Die Gemeinde schlossen einen Gebietsänderungsvertrag, der u.a. den Bestand der Ortsteilbezeichnungen regelte.

Am 23. Dezember 1974 trat nach über 125 Jahren kommunaler Selbstständigkeit letztmals der Gemeinderat in Büttgen zusammen, um allen verdienten Ratsmitgliedern Erinnerungsgaben zu verleihen.



Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Büttgen und Kaarst

1974

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Stadtarchiv Kaarst

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Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Büttgen und Kaarst

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Kurzbeschreibung
Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Büttgen und Kaarst
Gebietsänderungsvertrag Kaarst-Büttgen A 5 Nr. 3774_0001.jpg
Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Büttgen und Kaarst, 1974


Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Büttgen und Kaarst, 1974

>> vollständigen Gebietsänderungsvertrag anzeigen

Grenzänderungen im Osten wie im Westen

Der Zusammenschluss der Gemeinden Büttgen und Kaarst wurde verbunden mit zeitgleichen Änderungen ihrer Grenzen zu den Nachbargemeinden.

Der Kaarster Ortsteil Brücke wurde in die Stadt Neuss umgemeindet. Seitdem bilden die Autobahnen südostlich der Kaarster Kreuzes die Grenze zwischen der Gemeinde Kaarst und der Stadt Neuss.

Die Gemeinde Büttgen verlor große Teile des Büttger Waldes . Der Bereich westlich der Landstraße 382 wurde der Stadt Willich zugeschlagen. Das Gebiet westlich des Jüchener Bachs fiel an die neue Gemeinde Korschenbroich.

Im Gegenzug wurden Teile von Rottes und der Weilerhöfe, die bislang zur Gemeinde Kleinenbroich gehörten, in die neue Gemeinde Kaarst überführt.





Neugliederungsvorschlag der Stadt Neuss, sog. "Minimallösung"

1972

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Kurzbeschreibung
Vorschlag Stadt Neuss Minimallösung
StAKaa_A4_3784_Neuss-Brücke.jpg
Neugliederungsvorschlag der Stadt Neuss: "Minimallösung" mit der Eingemeindung des Kaarster Ortsteils Brücke, 1972


Straßenkarte Büttgen

Gemeinde Büttgen (Herausgeber), Karte, 1973, Büttgen

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Stadtarchiv Kaarst

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StAKaa_D4-2_29.jpg
Amtliche Straßenkarte der Gemeinde Büttgen, 1973


Titel des ersten Wochenspiegels der Gemeinde Kaarst

1975

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Kaarst

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Titel des ersten Wochenspiegels der Gemeinde Kaarst

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Kurzbeschreibung
Titel des ersten Wochenspiegels der Gemeinde Kaarst
Wochenspiegel Gemeinde Kaarst 1975 Nr. 1_0001.jpg
Titelblatt des ersten Kaarster Wochenspiegels vom 10. Januar 1975

Die Gemeinde Neu-Kaarst im Übergang

Für die Übergangszeit bis zu den ersten Kommunalwahlen nach dem Zusammenschluss am 4. Mai 1975 wurden vier Staatskommissare ernannt: Der bisherige Kaarster Bürgermeister Heinz Klever und der bisherige FDP-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat Büttgen Jochen Dürrmann wurden Staatskommissare für die Belange des Gemeinderats und des Bürgermeisters. Sie bestellten einen fünfzehnköpfigen Beirat aus allen bisherigen Ratsfraktionen beider Gemeinden. Der Büttger Gemeindedirektor Arnold Möllmann und der Kaarster Beigeordnete Dieter Clotten wurden zu Staatskommissaren für die Belange der Gemeindeverwaltung ernannt.

Am 4. Mai 1975 wählten Alt- und Neu-Kaarster ihren ersten gemeinsamen Gemeinderat. Dieser wählte Heinz Klever zum Bürgermeist. Arnold Möllmann wurde zum Gemeindedirektor ernannt.

Zum 1. Januar 1981 erhielt die Gemeinde Kaarst, die inzwischen über 38.000 Einwohner angewachsen war, Stadtrechte.





Porträt Heinz Klever

Fotograf: Egon W. Vossen, 1975

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Kurzbeschreibung
Porträt Heinz Klever
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Heinz Klever, Bürgermeister der Gemeinde, später Stadt Kaarst 1968-1999


Porträt Jochen Dürrmann

Fotograf: Egon W. Vossen, 1974

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Kurzbeschreibung
Porträt Jochen Dürrmann
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Jochen Dürrmann, Fraktionsvorsitzender der FDP im Gemeinderat Büttgen bis 1974


Porträt Arnold Möllmann

Fotograf: Egon W. Vossen, 1974

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Porträt Arnold Möllmann
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Arnold Möllmann, Gemeindedirektor in Büttgen 1962-1974, Gemeinde-, später Stadtdirektor in Kaarst 1975-1981


Porträt Dieter Clotten

Fotograf: Egon W. Vossen, 1974

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Kurzbeschreibung
Porträt Clotten
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Dieter Clotten, Beigeordneter der Gemeinde, später Stadt Kaarst 1972-1989


Übergabe eines Gemeindewappenreliefs von Heinz Klever an Eduard Klüber

Egon W. Vossen (Fotograf), 1979

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Übergabe eines Gemeindewappenreliefs
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Bürgermeister Heinz Klever (links) ehrt seinen Stellvertreter Eduard Klüber mit der Übergabe eines Gemeindewappenreliefs, 1979

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Das Projekt "Wissenschaftliche Erforschung der Stadtgeschichte Kaarst und Büttgen 1918-1949" wird gefördert durch den Landschaftsverband Rheinland und den Rhein-Kreis Neuss.

Team

Ina Bolten (Reprografie)

Dr. Ansgar S. Klein (Konzeption, Objektsauswahl, Texte, Redaktion)

Annemarie Schlott (Objektsauswahl, Reprografie)

Sven Woelke (Konzeption, Objektauswahl, Texte, Redaktion)

Erstellt mit :
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Diese Ausstellung wurde am 02.01.2025 veröffentlicht.



Impressum

Die virtuelle Ausstellung Liebe auf den zweiten Blick?! wird veröffentlicht von:

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