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„ein fürnemes Fest“ ...

Anmerkungen zu fast 500 Jahren Konfirmation

Landeskirchliches Archiv Kassel


Zur Erinnerung an die Goldene Konfirmation in Caldern 1950 (Foto: L. Gaertner)

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Caldern

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1  Pfarrarchiv Caldern goldene Konfirmation 7.5.1950 Foto L. Gaertner vs.JPG
Zur Erinnerung an die Goldene Konfirmation in Caldern 1950. Seit der Verbreitung der Fotografie wurden Gruppenfotos der Konfirmierten angefertigt.


Goldene Konfirmation - Erinnerung

Die Konfirmation bestätigt die Taufe und ist mit der Zulassung zum Abendmahl verbunden. Das evangelische Fest wurde und wird bewusst in Gruppen vorbereitet und gefeiert. Es spiegelt knapp 500 Jahre Sozialgeschichte wider.
Diese Ausstellung macht auf vielfältige Facetten der Konfirmation vom 16. Jahrhundert bis heute aufmerksam. Es geht u.a. um Goldene Konfirmationen (Erinnerungskultur) und um Konfirmationsscheine (19. / 20. Jahrhundert). Kirchenordnungen des 16. bis 18. Jahrhunderts regelten den Konfirmationsgottesdienst umfänglich (Zeitpunkt, Dokumentation im Kirchenbuch, Gebühren, Platzierung im Gottesdienst). Der vorbereitende Konfirmationsunterricht (Stoffplan und gelernte Päckchen, Gottesdienstbesuchskarte 20. / 21. Jahrhundert) findet ebenso seinen Platz wie Auseinandersetzungen um das Konfirmationsalter (18./19. Jahrhundert).
Die Anfänge der Konfirmation sind in der sogenannten "Ziegenhainer Zuchtordnung" von 1539 niedergelegt. Im Auftrag des hessischen Landgrafen Philipp des Großmütigen umschreibt Martin Bucer in Kapitel 3 die Eckdaten des neuen "fürnemen Fests".


Zur Erinnerung an die Goldene Konfirmation in Obermöllrich 1969

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Obermöllrich 322-3

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2a Goldene Konfirmation Obermöllrich 1969 323-3 Hilmes.jpg
Zur Erinnerung an die Goldene Konfirmation in Obermöllrich 1969.

Die goldene Konfirmation wird nach 50 Jahren gefeiert. Die Gruppe aus dem nordhessischen Obermöllrich ist 1919 konfirmiert worden, die Gruppe aus Caldern nahe Marburg 1900. Im bäuerlich geprägten Caldern hat das Tragen von Trachten eine lange Tradition.     





Konfirmationsschein Elisabetha Grau, Ebsdorf 1853

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Ebsdorf

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3 Konfirmationsschein Elisabetha Grau_Ebsdorf 1853.jpg
Konfirmationsschein Elisabetha Grau, Ebsdorf 1853


Konfirmationsschein aus Ebsdorf, ausgestellt 1853

Wenn Menschen nachweisen mussten, dass sie getauft oder konfirmiert waren, ersuchten sie das zuständige Pfarramt um ein entsprechendes Dokument. In der Frühen Neuzeit waren das meist formlose Schreiben mit dem Siegel der Pfarrei.

Auf sie gehen die Konfirmationsscheine zurück, die mit ihren Sprüchen zudem in der Tradition der Losungen stehen. 1728 begann die Herrnhuter Brüdergemeine, einen Bibelspruch oder Gesangbuchvers für jeden Tag auszuwählen. Seit 1731 werden diese Losungen gedruckt, mittlerweile in vielen Sprachen. Konfirmationsprüche sind gewissermaßen Losungen für das Leben, die den Jugendlichen mitgegeben werden.

Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurden sie selten in den Kirchenbüchern dokumentiert. Daher ist im Einzelfall unsicher, ob sie mit den gedruckten Sprüchen auf den Konfirmationsscheinen übereinstimmen, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts aufkamen.

Der frühe Schein aus der lutherischen Gemeinde Ebsdorf bei Marburg enthält neben dem „Denkspruch“ mehrere Verweise auf Bibelworte, darunter die Kernerkenntnis der Reformation aus Römer 3, 28: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“ Die anderen Stellen betreffen Gottes Bund mit den Gläubigen und deren Aufgabe, daran festzuhalten.

Warnend ist dazu die Verleugnung Jesu durch Petrus abgebildet (Markus 14, 66 – 72 und Parallelstellen). Vorlage war ein Lithographie von Julius Stentz aus Berlin. Das damals noch neue Druckverfahren ermöglichte erstmals das Vervielfältigen in hohen Auflagen. Der Konfirmationsschein wurde von Richard Mühlmann in Halle verlegt.

Sein Gebrauch in Ebsdorf war wohl eine Innovation des jungen Geistlichen Heinrich Schedtler. Er vertrat als Adjunkt den betagten Ortspfarrer Kahler. Daher unterschrieb Schedtler nicht als Pfarrer, sondern „Beichtvater“ der Konfirmandin Elisabeth Grau.



Konfirmationsschein Johannes Becker, Hachborn 1913

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Hachborn

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4 Konfirmationsschein Johannes Becker_Hachborn 1913.jpg
Konfirmationsschein Johannes Becker, Hachborn 1913

Konfirmationsschein aus Hachborn, ausgestellt 1913

Im 20. Jahrhundert wurden die Konfirmationsscheine zunehmend farbig. Aufwendige Exemplare gaben bunte Illustrationen wieder. Auf diesem Schein sind zumindest die wechselnden Teile Bibelspruch und erklärendes Gedicht in Rot gedruckt.

Beide beschreiben das Leben als eine Reise durch die Fremde in die himmlische Heimat. Dazu passt, dass die Grafik keine biblische Szene zeigt, sondern eine persönliche Aussicht auf die letzten Dinge. Die Seele wird von Engeln ins himmlische Jerusalem getragen. Vielleicht inspirierte das Kirchenlied „Jerusalem, du hochgebaut Stadt“ (EG 150) den Hamburger Zeichner und Lithographen Otto Speckter zu diesem Werk.

Speckter illustrierte auch Luthers Kleinen Katechismus, das wichtigste Lehrbuch für den Konfirmandenunterricht in entsprechenden Konfessionsgemeinden.

Sicher lernte Johannes Becker, der 1913 im lutherischen Hachborn bei Marburg konfirmiert wurde, den Kleinen Katechismus auswendig. Sein Konfirmationsschein hing später im Zimmer, wie der seiner Frau Elisabeth. Sie kam aus einer anderen Gemeinde, hatte aber den gleichen Schein aus dem Verlag Velhagen & Klasing in Bielefeld erhalten, nur mit anderen Sprüchen. Gerahmte Konfirmationsscheine waren vor allem in Dörfern bis ins späte 20. Jahrhundert ein üblicher Wandschmuck.





"Von dem offentlichen Bekantnuß des glaubens ..", Ausschnitt der Kirchen-Ordnung im Fürstentum Hessen 1566

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Sammlung Fürstlich Hessischer Landes-Ordnungen (1. Teil) 1337-1627, S.223-334.

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"Von dem offentlichen Bekantnuß des Glaubens ,," Ausschnitt der Kirchenordnung im Fürstentum Hessen 1566.


Zeitpunkt der Konfirmation, Kirchenordnung 1566

Gefeiert wurde die Konfirmation lange Zeit nicht in einem besonderen Festgottesdienst, sondern "uffs Osterfest, in Pfingst heyligen tagen, und etwa auch den Tag der Geburt Christi", also Ostern, Pfingsten oder Weihnachten - so legte es die hessische Kirchenordnung von 1566 fest. Das Kapitel 16 dieser Ordnung widmet sich auf zwölf Seiten ausführlich der Konfirmation. Rund 200 Jahre später ermöglichte Konsistorium Marburg, den Konfirmationsgottesdienst auch eine Woche nach Ostern oder Pfingsten zu feiern, Begründung: der Pfarrer habe an diesen hohen Festen ohnehin viel Arbeit.

Evangelische Kirchenordnungen sind eine im 16. Jahrhundert entstandene Quelle. Landesherren, die sich zur Einführung der Reformation entschlossen, erkannten Strukturen der katholischen Kirche nicht mehr an und entwickelten eigene kirchliche Strukturen.



Konfirmationseinträge 1581-1589 im Kirchenbuch Nassenerfurth 1570-1830

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Nassenerfurth Nr. 45

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6 KB Nassenerfurth 1581 Konfirmation.gif
Konfirmationseinträge 1581, 1584 und 1589 rechts neben den Taufeinträgen, Kirchenbuch Nassenerfurth 1570 - 1830

Kirchenbuch Nassenerfurth - Konfirmationseinträge Ende 16. Jahrhundert

In der hessischen Kirchen-Ordnung aus dem Jahr 1573 wurde am Ende des 7. Kapitels erstmals verordnet, die Namen der Konfirmierten in den Kirchenbüchern mit Datum hinter dem Taufeintrag zu vermerken.

„Zuletzt, soll man in dem buch der kirchen darinn aller getaufften Namen .. verzeichnet werden, auch deren Namen, so jetzt ihre bekandnus gethan haben, suchen, uns so sie funden, so bald auff die gegenseit kürtzlich hierzu setzen, welches Jahrs, Monat und tag sie ihr Christlich bekandtnus gethan, und zum Nachmal des Herrn erstmals zugelassen worden seindt.“   

Fünf sehr frühe Konfirmationseinträge finden sich im Kirchenbuch von Nassenerfurth hinter einigen Taufeinträgen des Jahres 1570: „Ist confirmiret auf pfingsten 1581 / Ist confirmirt 1584 … / Ist confirmirt wurd[en] auf pfingsten ihn Anno 1589“ .   





Konfirmationseinträge 1688-1691 im Kirchenbuch Walburg 1665-1830

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Mikrofiche Kirchenbuch Walburg 1665-1830

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Konfirmationseinträge in den Jahren 1688, 1689 und 1690, Kirchenbuch Walburg 1665 - 1830


Konfirmationseinträge Kirchenbuch Walburg Ende 17. Jahrhundert

Rund hundert Jahre später wurden die Konfirmationseinträge in der Kirchengemeinde Walburg bei Witzenhausen separat erfasst – für die Jahre 1688, 1689 und 1691. 1690 wurde niemand confirmiert „Nemo confirmatus“. Innerhalb der Jahre wurden – soweit vorhanden - erst die Jungen und dann die Mädchen aufgelistet. Das Alter der Konfirmierten lag zwischen 12 und 14 Jahren.



Confirmations-Gebühr von armen Kindern betreffend, 1785 (in den Fürstlich Hessischen Landes-Ordnungen)

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Archivbibliothek AB 13 (6), S.1182.

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9 Konsistorialreskript Kassel 1785.JPG
Konfirmations-Gebühr, arme Kinder betreffend 1785, Fürstlich-Hessische Landes-Ordnung Bd. 6

Konfirmationsgebühren im 17. und 18. Jahrhundert

Das „Confirmiren der Kinder“ war nicht kostenfrei. In der Kirchen-Stul-Ordnung vom 22ten Decemb[e]r 1656 wurde festgelegt, dass „auff den Dörffern bey armen Leuten zum wenigsten eine steige Eyer oder derselben werth, in den Städten aber ein Kopfstück“  (eine Silbermünze zu 20 Kreutzer), zu zahlen sei.  Die Ordnung regelte auch andere Abgaben, war so etwas wie eine frühe Form der Kirchensteuer. Der Name verweist auf die Vermietung von Kirchenstühlen an Gemeindeglieder, die Sitzplätze in einer Kirche waren klar festgelegt.

Das Konsistorialrescript von 1785 aus Kassel, eine Anwort auf ein Schreiben aus Homberg, weist an,  dass die "Confirmations-Gebühren für arme Kinder" , also "die Bezahlung des Predigers für die Catechisation der armen KInder" zukünftig nicht aus der Siechenhaus-Kasse zu begleichen sei.

 





Platzierung der Konfirmanden im Gottesdienst nach Rang, 1788

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Archivbibliothek AB 13 (7), Sammlung Hessischer Landes-Ordnungen Bd. 7, S.222.

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10 Konsistorialreskript Kassel 1788.JPG
Platzierung der Konfirmanden im Gottesdienst nach Rang, Konsistorium Kassel 1788


„Die Rangirung der Confirmanden“ im Gottesdienst im 18. Jahrhundert

Das Konsistorium Marburg verordnete 1784, „die zu confirmierenden Kinder .. nach dem Alphabet zu stellen, … dasz wenn mehrere, gleicher alphabetischer Ordnung da seyn sollten, diese nach dem Alter zu stellen [sind]“. 

Das Konsistorium Kassel empfahl auf Anfrage des 2. Pfarrers aus Allendorf 1788 eine Platzierung nach dem Rang der Eltern, „ .. mithin die Kinder der Honoratiorum oben an nach dem Rang der Eltern, die uebrigen aber, deren Vaeter nicht schriftsaeszig sind, so wie sie in den Schulen geseszen, oder aber nach ihren Faehigkeiten, Alter oder sonst vorkommenden Umstaenden zustellen“.



Regelungen ... "die Confirmation unehelicher Kinder von lutherischen Dirnen betreffend" 1780

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Archivbibliothek AB 13 (6), Sammlung Hessischer Landes-Ordnungen Bd. 6, S.999.

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Regelungen zur Konfirmation unehelicher Kinder von lutherischen Dirnen 1780, Konsistorium Marburg

„Confirmation unehelicher Kinder von lutherischen Dirnen“ 1780

Ein Sonderfall beschäftigte das lutherische Konsistorium Marburg 1780. Auf Anfrage des Pfarrers aus Rauschenberg, einer lutherisch geprägten Stadt mit kleiner reformierter Gemeinde, teilte sie mit: „wann der Impraegnator der Schwaengerung nicht geständig ist“, … könne Taufe und Konfirmation dem Prediger überlassen werden, „deren Religion die Mutter zugethan ist“.  Ist der Vater bekannt und reformiert, gilt dessen Religion auch für das Kind. Im anderen Fall gilt die Religion der Mutter.





"Betrifft Konfirmationskleidung", Verordnung des Königlichen Konsistoriums Kassel 1917

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Kirchliches Amtsblatt, Gesetz- und Verordnungsblatt des Evangelischen Konsistoriums zu Cassel, Bd. 4 (1915-1920), S.18

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Konfirmationskleidung, Verordnung des Konsistoriums Kassel 1917


„Betrifft Konfirmationskleidung“ 1917

Mit wachsendem bürgerlichen Wohlstand folgten auf die kirchlichen Konfirmationsgottesdienste seit Beginn des 20. Jahrhunderts größere häusliche Feiern. Die allgemeine Mangelsituation im dritten Jahr des 1. Weltkriegs betraf auch die Ausgestaltung der Konfirmationsfeier bis hin zur Kleidung. Im Fürstentum Waldeck und Pyrmont empfahl der Konsistorium, „allgemein im Interesse der Stoffersparnis auf die im Frieden übliche besondere Festkleidung bei den Einsegnungsfeieren“ zu verzichten, da „jede Stoffvergeudung eine Beeinträchtigung unserer wirtschaftlichen Kraft bedeutet.“  

Das Königliche Konsistorium Kassel wies darauf hin, „daß gerade bei der diesjährigen Konfirmation jeder unnütze Aufwand zu vermeiden ist. Bei der Schwierigkeit der Kleiderbeschaffung sind auch Kinder ohne eigentliches Konfirmationskleid zuzulassen.“



Konfirmationspredigt von Katharina Staritz im März 1947 in Albertshausen (Anfang)

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Vorlass Dietgard Meyer (Sammlung Staritz III)

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Kurzbeschreibung
Abschrift der gesamten Predigt in: Kurhessen und Waldeck im 19. und 20. Jahrhundert, Quellen zur Kirchengeschichte Bd. 3, hg. von Rainer Hering und Bettina Wischhöfer, Kassel 2017, S. 237 - 239
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Konfirmationspredigt von Katharina Staritz, Albertshausen 1947 (Ausschnitt)

Konfirmationspredigt von Vikarin Katharina Staritz 1947

Die Konfirmationspredigt, die Katharina Staritz als Vikarin in Albertshausen (Bad Wildungen) am Palmsonntag 1947 hielt, ist maschinenschriftlich überliefert. Sie spiegelt die Nachkriegs- und Besatzungszeit wider, nur eine der vier Konfirmanden konnte mit beiden Eltern feiern – die Väter der übrigen waren im Krieg gefallen oder noch vermisst.

Staritz (1903 - 1953, Studium der Theologie in Breslau, „Büro Pfarrer Grüber“, Konzentrationslager Ravensbrück, Vikarin in Kurhessen-Waldeck, später Wechsel nach Hessen-Nassau und eine der ersten ordinierten Pfarrerinnen), führte in ihrer Predigt aus, „dieser Tag ist nächst dem der Taufe der wichtigste in eurem ganzen bisherigen Leben“. Allerdings sei dies kein „äußere[r] Einschnitt in eurem Leben, denn zwei von euch werden weiter zur Schule gehen und auch die beiden anderen werden das Elternhaus wohl noch nicht verlassen“.    





Lehrplan des Konfirmandenunterrichts im Konsistorialbezirk Cassel 1919 (Ausschnitt)

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Kassel-Neustadt Nr. 148

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Lehrplan Konfirmandenunterrricht im Konsistorialbezirk Kassel 1919 (Ausschnitt)


Konfirmationsunterricht – was, wann und wie lange

Eine Kirchenordnung für die Kirchen in Kassel legte 1539 fest, welche Stücke aus dem Katechismus unbedingt zu lernen waren: „der Zehen gebot / der Articul unsers heiligenn Christlichen Glaubens / des gebets / so unß unser Herr Christus gelert hat / und der heiligen Sacrament“. Zu lernen war dreimal in der Woche „auff den Sontag / Dinstag/ und Donnerstag / alle mal zu zweien uhren nach mittage“. Sonntags sollte der Unterricht eine Stunde dauern, werktags eine halbe Stunde.

In einer Verordnung des Konsistoriums Kassel von 1726 finden sich auch Hinweise auf die Unterrichtsdauer. Er sollte „ein halb Jahr“ abgehalten werden, „von Michaelis-Tag bis Ostern“. Lehrbuch war der „kleine Hessisch- und Heydelbergische Catechismus“. Auswendig zu lernen waren „die zehen Gebotte Gottes, sodann das Apostolische Glaubens-Bekaentnisz, auch die Lehre vom Gebaet, der Tauffe und vom heiligen Abendmahl“.

1919 sollte der Unterricht in Kassel und Umgebung 90 Stunden umfassen, im Sommer eine Stunde pro Woche, damit den Konfirmanden Zeit für landwirtschaftliche Tätigkeiten blieb, im Winter vier Stunden.



Pfarrer Wilhelm Niemöller (Bielefeld), Konfirmationsunterricht - Stoffplan und "gelernte Päckchen" 1962

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Konfirmationsmuseum Lutherkirche Hamburg (Christian Matthes 1936-2022)

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Konfirmationsmuseum Lutherkirche Hamburg

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Kurzbeschreibung
Pastor Christian Matthes (1936 - 2022) hat in der Lutherkirche (Hamburg) ein Konfirmationsmuseum eingerichtet. Das erste Stück seiner sehr umfangreichen Sammlung war die Konfirmationsurkunde seines Großvaters, die er in den 1980er Jahren im Nachlass fand.
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Pfarrer Wilhelm Niemöllers (Bielefeld) Stoffplan und gelernte Päckchen 1962 (aus dem Konfirmationsmuseum von Christian Matthes)

Pfarrer Niemöllers Stoffplan und gelernte Päckchen 1962

In einem Schulheft hat Pfarrer Wilhelm Niemöller in Bielefeld 1962 die Namen seiner Konfirmanden alphabetisch aufgeführt und akribisch vermerkt, ob sie die 42 zu lernenden Texte und Lieder auswendig beherrschten. Den „Stoffplan“ hat er mit Bleistift notiert, „Versäumtes mußte außerhalb des Unterrichts nachgeliefert werden“.





Gottesdienstbesuchskarte (Agentur des Rauhen Hauses Hamburg 2007), im Einsatz in der Kirchengemeinde Dörnberg 2013

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Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Dörnberg

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Gottesdienstbesuchskarte der Agentur des Rauhen Hauses Hamburg, im Einsatz in der Kirchengemeinde Dörnberg 2013 (Ausschnitt)


Gottesdienstbesuchskarte

Seit den 1980er Jahren dokumentiert eine Besuchskarte mit „abgestempelten Gottesdiensten“ die jeweilige Anwesenheit des Konfirmanden. Sie ist weit verbreitet und wird von diversen Verlagen vertrieben (hier eine Karte der Agentur des Rauhen Hauses Hamburg 2007) . Bis zur Konfirmation ist eine definierte Anzahl von Gottesdiensten zu absolvieren. Die geforderte Anzahl ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.        



Bestimmung des Konfirmationsalters 1772

Aus der Sammlung von

Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Artchiv Kassel, Archivbibliothek AB 13 (6),Hessische Landesverordnungen 1760-1785, S.6

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Bestimmung des Konfirmatiosalter 1772, Konsistorium Kassel

Konfirmationsalter

Eine hessische Kirchenordnung von 1657 führte zum Mindestalter der Konfirmanden aus, sie sollten „zu ziemlichen Jahren und Verstandt auch zum wenigsten zu zwoelff oder dreyzehen [Jahren] kommen seyn / und also ihres Glaubens Rechenschafft“ geben können. Ende des 17. Jahrhunderts wies das Konsistorium Kassel die Pfarrer an, „von dato an ins künfftige keine Kinder, welche noch unter vierzehen Jahren seyn, zum H. Abendmahl“ zuzulassen.  

Das Konfirmationsalter ist „auf 14 Jahre bestimmt“ und darauf war bei Visitationen zu achten, so steht es in dem hier gezeigten Konsistorialschreiben von 1772. „Ordnungswidrige Confirmationen“, also Konfirmationen zu junger Kinder, waren anzuzeigen – der Pfarrer sollte eine Geldstrafe (2 Reichstaler) entrichten.    





Gesuche um Dispensation vom gesetzlichen Konfirmationsalter für Kinder aus dem Kirchenspiel Niederwalgern 1884

Aus der Sammlung von

Landeskirchliches Archiv Kassel

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Pfarrarchiv Niederwalgern Nr.85

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Tabellarischer Bericht über Gesuche um Dispensation vom Konfirmationsalter für Kinder aus Niederwalgern 1884


Vorzeitige Konfirmation - Dispensationsgesuche 1884

In dieser Tabelle genehmigt ein hessischer Pfarrer vorzeitige Konfirmationen. Die Dispensationsgründe waren wirtschaftlicher Natur. Die Eltern konnten auf ihre Kinder als Arbeitskräfte nicht verzichten, weil sie etwa  „geringen Verdienst“ hatten, eine Schäferei betrieben, wo der „Sohn zur Hülfe“ nötig war, die Eltern sieben bzw. acht Kinder hatten und „verschuldet“ waren. In einem Fall musste der Sohn als ältestes Kind Vater und Großvater unterstützen, in einem anderen hatte die Tochter auf das jüngste Kind der Mutter aufzupassen.  



Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte. Für die Kirchen im Fürstenthumb Hessen 1539 (Ziegenhainer Zuchtordnung), Teil 3

Aus der Sammlung von

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

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Landeskirchliches Archiv Kassel, Digitalisat

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18 Ziegenhainer Zuchtordnung 1539 Blatt 05-07.png
Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte. Für die Kirchen im Fürsthtumb Hessen 1539 [Ziegenhainer Zuchtordnung], Dritter Teil

Ein neues „fürnemes Fest“ – Kapitel 3 der „Ordenung der Christlichen Kirchenzuchte“ 1539

Das neue Fest der Konfirmation findet sich in einem 1539 gedruckten Text, den wohl der Reformator Martin Bucer im Auftrag des hessischen Landgrafen Philipp I. verfasst hat. Hintergrund waren Auseinandersetzungen des Landgrafen mit den Wiedertäufern, die die Erwachsenentaufe durchsetzen wollten. Dazu tagte im November 1538 eine Synode im Schloss Ziegenhain, am Schluß stand die sogenannte Ziegenhainer Zuchtordnung. Die Stadt Ziegenhain trägt heute den Titel „Konfirmationsstadt“.   

In Kapitel 3 sind die wesentlichen Elemente der Konfirmation skizziert.  Die Taufe ist gesetzt. Sind die Kinder „des alters halben fähig“, beginnt der Konfirmationsunterricht. Nach welchem Katechismus in die Grundlagen des christlichen Glaubens eingewiesen werden soll, bleibt offen. Am Ende steht der Festgottesdienst: „Es sollen auch die Eltesten und Prediger versehen / das die Kinder / so nun durch die Catechismos / im Christlichen  verstande so weit bracht sein / daß man sie billich solle zum tisch des Herren zulassen / auff ein fürnemes Fest“.    

Auch nach Luther sollten die Getauften die Grundlagen des christlichen Glaubens kennen. Dann seien sie reif, am Abendmahl teilzunehmen. Ein öffentliches Fest sei nicht notwendig.  Als genau dieses hat sich die Konfirmation jedoch durchgesetzt.  



Epilog

Die Konfirmation bedeutete einen großen Schritt hinein in das Erwachsenenleben. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts endete mit der Konfirmation zumeist auch der Schulbesuch. Die Konfirmierten arbeiteten auf dem elterlichen Hof oder begannen eine Lehre. Mit wachsendem bürgerlichen Wohlstand folgten den festlichen Konfirmationsgottesdiensten seit Beginn des 20. Jahrhunderts größere Familienfeiern mit Festessen und Geschenken. Was bleibt, sind Erinnerungen der Heranwachsenden an ihren ersten großen Auftritt – Konfirmationsjubiläen pflegen Erinnerungen gemeinschaftlich.

Durch demographischen Wandel und abnehmende Kirchenzugehörigkeit schwindet die Zahl der Konfirmierten und der Konfirmationen im 21. Jahrhundert.



Eine virtuelle Ausstellung von

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Peter Heidtmann-Unglaube, Bettina Wischhöfer, Ralf Gerstheimer (Fotobearbeitung)

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Diese Ausstellung wurde am 10.09.2024 veröffentlicht.



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