Anbieterwechsel
Die Reformation in hessischen Kirchengemeinden 1526 - 1566
Große Ereignisse haben ihre Vorgeschichte und Nachgeschichte. Den Schalter umgelegt von einem zum anderen haben besondere Ereignisse und mutige Entschlüsse im entscheidenden Augenblick. Zu erklären ist das aus dem, was dazu geführt hat, und zu bewerten aus dem, was sich daraus entwickelt hat.
2026 jährt sich zum fünfhundertsten Mal der Beginn der Reformation in Hessen. 1526 berief Landgraf Philipp eine Konferenz ein, die in der deutschen Kirchengeschichte keine wirkliche Parallele hat und später eher hilfsweise „Homberger Synode“ genannt wurde. Geistliche und weltliche Würdenträger berieten mit den reformfreudigen Theologen des Landgrafen über die Zukunft der hessischen Kirche(n) und beschlossen, sie anhand der Bibel zu erneuern.
Das war eine Art Umlegen des Schalters oder, in modernem Wirtschaftsdeutsch gesagt, ein Anbieterwechsel. Hessen war damals bereits über acht Jahrhunderte christlich geprägt. Die ältesten Belege gehen noch vor den Missionar Bonifatius zurück, der in den 720er Jahren auftrat. Das ist eine deutlich längere Zeit als die nach der Reformation.
Die Reformation traf in ein entwickeltes kirchliches System, das nahezu alle Bereiche des Alltags erfasste. Neben den Pfarreien gab es Ordenshäuser, zu denen viele Menschen spirituelle, karitative und wirtschaftliche Kontakte hatten. Außerdem entwickelte sich im Spätmittelalter vor allem in Städten eine persönliche Frömmigkeit. Frauen lebten in Beginenhäusern zusammen, Männer schlossen sich Bruderschaften an, oft im Zusammenhang mit ihrem Beruf. Das zunehmend alphabetisierte Bürgertum wollte nun auch selbst in der Bibel lesen.
Das Lesen und Erklären der Bibel, privat wie öffentlich, wurde in der Reformation singulär gestellt. Es verdrängte fast alle anderen spirituellen Formen, außer den musikalischen. Ob „allein das Wort“ den Menschen in ihrer Vielschichtigkeit gerecht wird oder sie überfordert, ist eine moderne, aber nicht unberechtigte Frage.
Das Normieren mit der Bibel in der Hand gehört zur Reformation. Der gemäßigte Verlauf in Hessen zumindest in der ersten Generation ist vor allem Landgraf Philipp zu verdanken, der vielfach offener dachte als sein theologisches und politisches Umfeld. Allerdings gehörte auch für ihn das Intensivieren der Landesherrschaft zum Aufbau des neuen kirchlichen Systems. Es war organisatorisch ins Fürstentum eingebunden, obwohl die neue Landeskirche sich zunächst selbst verwalten sollte, und wurde von fürstlichen Beamten geformt und kontrolliert. Die Reformation war daher auch ein Anbieterwechsel zu einem intensivierten und normierten Verwalten.
Eine virtuelle Ausstellung von
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Deutsche Bibeln vor der Reformation
1 Deutsche Bibeln vor der Reformation
Im Mittelalter wurden Glaubensgeschichten mündlich und durch Kunstwerke vermittelt, nicht nur auf Grundlage der anerkannten biblischen Bücher. Weitere Schriften zur Heilsgeschichte und Heiligenlegenden bereicherten das Bild. Viele mittelalterliche Menschen, die durch diese Medien mit christlichem Denken gut vertraut waren, hatten nie eine Bibel gesehen oder gar in ihr gelesen.
Das änderte sich schon einige Jahrzehnte vor der Reformation. Vor allem im wohlhabenden Bürgertum wuchs das Selbstbewusstsein in Glaubensfragen. Dort und unter einfachen Geistlichen, die schlecht oder nicht Latein konnten, bestand Bedarf nach einer Bibel in der Volkssprache. Die neue Branche der Buchdrucker reagierte darauf. Von 1466 bis 1522 erschienen 18 Bibelausgaben in Deutsch, übersetzt aus der amtlichen lateinischen Bibel, der Vulgata.
Die erste dieser deutschen Vollbibeln druckte Johannes Mentelin in Straßburg, wobei er das Manuskript eines unbekannten Übersetzers aus der Zeit um 1350 nutzte. Überarbeitet und lesbarer gemacht wurde der Text der Mentelin-Bibel von 1466 für die besonders großen und reich bebilderten Bibeln, die Günther Zainer ab etwa 1475 in Augsburg druckte.
Ein halbes Blatt aus einer Zainer-Bibel von 1477 blieb im Pfarrarchiv Windecken erhalten. Es diente dort als Einband für das „Collectenbüchlein“ von 1686, ein Verzeichnis kirchlicher Spendeneinnahmen.
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Das Marburger Neue Testament von 1529
2 Das Marburger Neue Testament von 1529
Etwa ein halbes Jahrhundert nach der Zainer-Bibel erschien die Übersetzung von Martin Luther, zunächst 1522 das Neue Testament und 1534 die Vollbibel. Ihre Stärken waren der Rückgriff auf das ursprachliche hebräische Alte und griechische Neue Testament ohne den Umweg über die lateinische Version der Vulgata, Luthers sprachliches Geschick und die wissenschaftliche Kompetenz seines Teams.
Das Verankern der reformatorischen Lehre in den Gemeinden brauchte biblischen Rückhalt. Daher beauftragte Landgraf Philipp am 17. Mai 1528 die kirchlichen Verwalter in Hessen, für jede Pfarrei ein Neues Testament anzuschaffen. Das war möglich, weil Johannes Loersfeld aus Erfurt im Gefolge der 1527 gegründeten Universität in Marburg die erste Druckerei der Landgrafschaft eröffnet hatte. 1528 übernahm sie Franz Rhode aus Flandern. Er druckte Anfang 1529 in zwei Auflagen das Neue Testament in der Version von Martin Luther, dessen Name allerdings im Druck nicht genannt wird.
Das Marburger Neue Testament von 1529 war nach der Vorgabe des Landgrafen „in gutter grober letter ganz rein, ohn allen zusatz“ entstanden, also gut lesbar für den Gebrauch in den Kirchen und ohne erklärende Beigaben. Das schloss aus, dass mit dem Text schon eine Interpretation vorgegeben wurde, gemäß der kirchenpolitischen Linie Philipps, zwischen den verschiedenen Lagern der Reformation zu bleiben.
Ob dieser erste hessische Bibeldruck dann wirklich in allen Pfarreien vorhanden war, ist ungewiss. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts waren sieben erhaltene Exemplare bekannt. Ein achtes fand sich 2011 in Breitau, als das dortige Pfarrarchiv mit Hilfe des Landeskirchlichen Archivs geordnet und verzeichnet wurde.
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Der Leitspruch für den Anbieterwechsel
3 Der Leitspruch für den Anbieterwechsel
Die einigende Kraft von guten Leitsprüchen erkannten nicht erst moderne Werbefachleute. Motivierende Parolen gab es schon im Mittelalter. Für den Reichstag von Worms, auf dem Luther sich 1521 verteidigen musste, wählten seine Landesherrn ein biblisches Motto aus dem Alten Testament (Jesaja 40, 8), das im Neuen Testament (1. Petrus 1, 25) aufgenommen wird: „Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit.“
Die Anfangsbuchstaben VDMIAE der lateinischen Version „Verbum Domini manet in Aeternum“ zierten in Kursachsen 1522 Medaillen und Uniformen. Das Kürzel wurde zum gemeinsamen Kennzeichen der reformatorisch gesinnten Mächte.
Es findet sich auch auf dem Titelblatt der 1555 bis 1558 erschienenen Jenaer Ausgabe von Luthers Werken. Die programmatische Grafik darunter zeigt Martin Luther (+ 1546) mit dem Auftraggeber der Publikation, seinem Landesherrn und früheren Kurfürsten, kniend vor dem Kreuz. Johann Friedrich von Sachsen wollte sich als Wahrer der lutherischen Lehre zeigen, auch in Konkurrenz zu den Verwandten in Dresden.
An sie hatte er die Kurwürde nach dem Schmalkaldischen Krieg 1547 verloren, in dem er und sein Verbündeter Philipp von Hessen unter dem Motto VDMIAE aufgetreten, aber Kaiser Karl V. unterlegen waren. Wirkliche Einigkeit bestand auch nicht zwischen diesen beiden Anführern des reformatorischen Kampfbündnisses von Schmalkalden. Kursachsen und seine Vordenker in Wittenberg waren zwar prägend für den Aufbau der neuen Kirche in Hessen ab 1526, aber der Landgraf orientierte sich zunehmend an oberdeutschen Theologen und versuchte, eine „Mittelstraße“ zwischen den Lagern der Reformation zu gehen.
So trifft für das Motto VDMIAE das Schicksal vieler Leitsprüche zu. Ihre einigende Kraft wird umso mehr beschworen, je weniger real die Einigkeit ist. Dessen ungeachtet wurde das Kürzel auch in Hessen noch lange nach der Reformation verwendet, etwa auf Kircheninventar wie Kanzeln und Glocken.
Das Exemplar von Luthers Werken im Landeskirchlichen Archiv gehörte zuvor mit anderen frühneuzeitlichen Drucken, darunter mehreren Inkunabeln, zur Kirchenbibliothek der Stadt Melsungen.
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Frömmigkeit und Fürsorge vor und nach der Reformation
4 Frömmigkeit und Fürsorge vor und nach der Reformation
Im späten Mittelalter war das religiöse und soziale Leben bunt, auch in hessischen Städten. Es entstanden vereinsähnliche Gruppen der Frömmigkeit und Fürsorge. So sicherten Kalandsbruderschaften die Trauerfeiern ihrer Mitglieder durch Geld und Gebete ab. Die Handwerker organisierten über ihr Zünfte soziale Werke und stifteten dafür Einnahmerechte.
Das Vermögen dieser geistlichen Selbsthilfegruppen diente in der Reformation als finanzielle Basis für neue kirchliche Strukturen. Nachdem ihr Aufbau 1526 in Homberg beschlossen, ein umfassender Plan dafür aber Anfang 1527 verworfen worden war, sollte die neue Lehre in jeder Pfarrei individuell verankert werden. Dazu reisten Fachleute für Theologie, Verwaltung und Finanzen durchs Land. Diese Visitatoren beauftragte der Landgraf am 9. Juni 1527 unter anderem, das Vermögen der Kalandsbruderschaften und Stiftungen für ein neues Sozialwesen zu erfassen. Als Zielvorgabe entwickelte sich allmählich, an jedem Ort eine Kirchen- und Sozialkasse zu schaffen, den „gemeinen Kasten“.
Diesem Umwidmen war nur zu entkommen, wenn der Stifter noch lebte oder das gute Werk noch nicht in Gang gekommen war. Vielleicht setzte hier der Homberger Bürger Hans Hunderstund an, als er regelmäßige Einnahmen von einem halben Malter Getreide zurückerbat. Seine Eltern hatten sie der „mezler Spenge“ gestiftet, dem Sozialwerk der Metzgerzunft. Das Dokument darüber war wie andere in den gemeinen Kasten von Homberg gekommen. Von dort erhielt es Hunderstund 1528 zurück, wie er bekannte, aufgrund seiner Armut und der Bitte an den Landgrafen.
(Abschrift)
„Ich Hans Hunderstunt Bürger zu Hombergk In Hessen: Thue kunt hierin offentlich bekennende. Nachdem vnd als mein vater selige hirbeuor mitsampt meiner mutter Ein halb malder fruchttzinsse zum anhab der mezler Spenge gegeben haben doch mit vorbehalt wo Sulche Spende nit im gange blieben wurde, das alsdan gemelttes agaldte wiedderume zu ire handen gesteltt sultt werden sein.
Demnach hab ich meinem gnedigsten herrn vnd fursten Derhalb Supplicirende angefurhett, hatt sein f.[ürstliche] g.[naden] Sulches vnd mein armut beherziget vnd mich mit obgemelten halben malder auß gnaden versehen. Laut Des bephelchs Daruber Sagende etc.
Diweill nhu vilgemelte zinsse des halben malders zu enthaltunge der armen Leuth, sampt ander Zinssen in gemeinen kasten gefallen: Szo haben die Ersamen Fursteher desselbigen kasten mir Sulchen Zinßbrieff auff bephelch obangezeiget zu meinen handen gestellet.
Sage Sie Derowegen quiedtt ledick vnd loss genantes brieffes. Szall auch und will sie vnd Ire nachkomen Des nhu vnd Ewgen tagen Schadeloss halten: Alles Sunder geuerde.
In Vrkunde hab ich Hans Hundstunt vor mich mein Erben gar guttlich gepethen: Den Ersamen vnd Achttparen Heintzen koch: Burgemeister zu Hoemb[er]gck daß ehr sein Eigen Inges[iegel] vnden an diesen brieff hot thun vff das Spatium Drucken.
Des ich Burgemeister alß gethan bekenne vm gemeltes hanses guttlich bitt willen. Doch wie meinen erben sunder Schaden. Datum anno Domini etc. XXVIII. Sonnabents nach Cantate.“
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Das Finanzsystem der Reformation
5 Das Finanzsystem der Reformation
Der seit 1527 verfolgte Plan, in den Gemeinden je einen gemeinen Kasten als finanzielles Rückgrat der Reformation aufzubauen, führte nach den Erkenntnissen aus den Visitationen zu den Kastenordnungen von 1530 und 1533. Beide wurden nicht gedruckt, sondern in den Pfarreien durch Abschreiben übernommen. Das zeigt schon, dass sie keine endgültigen Gesetze sein sollten, sondern Schritte in einem weiteren Lernprozess.
Die Ordnung von 1533 legte genauer fest, was aus dem nun meist Gotteskasten genannten gemeinen Kasten zu zahlen war und was nicht. Ihre Vorgängerin von 1530 hatte die Aufgaben noch sehr weiträumig gefasst. Es seien zu „versorgen die Prediger […] und alle armen, kranken und gebrechlichen Leute, die an dem betreffenden Ort sind. Dazu sollen auch die Kirchen aus dem Kasten in ordentlichem Bau gehalten werden.“ (Text modernisiert)
Vor allem die letztgenannte Zuständigkeit wurde 1533 erheblich eingeschränkt: „Wenn an den Kirchen und Pfarrhäusern etwas zu bauen ist, so soll die [bürgerliche] Gemeinde die Fuhren, Hilfsdienste und das Verköstigen der Handwerker übernehmen, […] ihr Lohn aber aus dem Kasten bezahlt werden. […] Wenn die Kirchtürme baufällig werden, sollen sie abgebrochen und kein unnötiges Geld aus dem Kasten verbaut werden.“ (Text modernisiert)
Unbedingt erforderlich erschien ein Raum zum Versammeln der Gemeinde, aber kein Turm, der vor allem Signal- und Schutzfunktionen für die Einwohnerschaft hatte.
Das Sozialwesen, das die 1530 noch zuständig gesehenen Gotteskästen gerade kleiner Orte ruiniert hätte, nahm ihnen nun Landgraf Philipp ab. 1533 bis 1542 stiftete er vorwiegend mit verstaatlichten Klostergütern die vier Hohen Hospitäler Haina, Merxhausen, Hofheim und Gronau. In ihnen konnten die Dorfgemeinden auf Antrag an den Landgrafen hin ihre Sozialfälle unterbringen.
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Die gemeindliche Teilhabe am Verwalten
6 Die gemeindliche Teilhabe am Verwalten
Die Ordnung vom Frühjahr 1530 sah das Einsetzen von Kastenmeistern vor. Es handelt sich damit um das älteste verfasste kirchliche Ehrenamt in Hessen, und für lange Zeit das einzige mit Teilhabe am Verwalten. Presbyterien, die über Besitz und Aufgaben entscheiden durften, erhielten die Kirchengemeinden im früheren Kurhessen erst im späten 19. Jahrhundert.
Mit dem Pfarrer verwalteten die Kastenmeister die Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Gemeinde und verbuchten sie jährlich. Diese Zahlenwerke hießen früher Kastenrechnungen, jetzt Jahresrechnungen der Kirchengemeinde, und anstelle der Kastenmeister erstellen sie zentrale kirchliche Ämter mit Software, aber ihr Aufbau ist über fünf Jahrhunderte hin ähnlich geblieben. Jeweils unterteilt in Sachgruppen listet ihr erster Teil die Einnahmen und der zweite die Ausgaben eines Jahres auf, gefolgt vom Ergebnis.
Die Kastenrechnungen der Kleinstadt Gemünden (Wohra) gehören zu den ältesten, die in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck erhalten sind. Nach dem Vermerk auf der Rückseite des ersten Heftes hatten die Kastenmeister Kunz Hundsdorf und Hermann Schmidt am 20. Februar 1532, dem Dienstag nach dem Sonntag Invokavit, die Rechnung für das Vorjahr vorgelegt, die eine stattliche Lücke von 43 Gulden 26 Albus aufwies. Offenbar konnte sie geschlossen werden, denn die beiden Kastenmeister blieben im Amt, wie ihre Kastenrechnung für das Jahr 1532 zeigt.
(Abschrift linke Seite)
„Anno d[o]m[ini] XVC XXXII am dienstagk nach inuocavit haben die Castenmeister obbemelt zu gemunden an der wohr die rechnung vom Jar XXXI gethan. Vnd hat sich erfunden, das die Castenmeister schuldig bliben XXXXIII g[ulde]n XXVI alb[us] dem kasten aller Inname.“
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Das Pfarramt zwischen Tradition und Wandel
7 Das Pfarramt zwischen Tradition und Wandel
Nach dem Verzicht auf das Umsetzen der Homberger Kirchenordnung sollte die Reformation durch allmählichen Wandel in den Gemeinden ankommen. Katholische Pfarrer, die dafür geeignet erschienen, blieben im Amt und wurden zum Lesen reformatorischer Schriften angehalten. Ein weiterer Personalpool waren die 1527 säkularisierten Männerklöster und Stifte.
Der 1500 geborene Christian Gleimenhain war Prämonstratenser in Spieskappel und hatte als Geistlicher das zugeordnete Frauenstift Germerode betreut. Er wurde bei der Säkularisation 1527 abgefunden und 1528 erster evangelischer Pfarrer von Nassenerfurth. Dort schrieb er einen Bericht vor allem über die wirtschaftliche Lage der Pfarrei in der Reformationszeit, erwähnt aber auch die Geistlichen der Jahrzehnte davor. Es wird deutlich, dass er sich in ihrer Tradition sah.
Demnach war Johann Slegerer bis zu seinem Tod 1511 etwa zwei Jahrzehnte Pfarrer von Nassenerfurth. Ihm folgte Adolf Gleimenhain, vielleicht ein Verwandter von Christian. Er war Altarist und Almosenverwalter in der nahen Stadt Fritzlar, blieb auch dort wohnen und ließ die Pfarrei Nassenerfurth bis zur Reformation von mehreren Kaplänen versehen. Dann kam Christian Gleimenhain, der 1541 nach Kleinenglis wechselte. Sein Nachfolger wurde Johann Ackermann, zugleich Pfarrer von Trockenerfurth. Nach dessen Tod kehrte Gleimenhain 1545 nach Nassenerfurth zurück und amtierte dort vermutlich bis zu seinem Tod 1570. Bei einer Visitation wurde festgestellt, dass er Frau und Kinder hatte, sich „gebührlich“ verhielt und in deutscher Sprache „ziemlich“ auf theologische Fragen antworten konnte.
(Abschrift rechte Seite)
[…] Anno D[omi]n[i] 1528 bin ich Christ[ian] glymenhain erst vff die phar ko[mmen],
Christian glymenhaynus pfarrer […]
(Abschrift linke Seite)
Anno MD 41 bin ich Christian glymenhain von Nassen Erpft zu Clein Engliß vff die phar gezogen[,] du ist her Joan Ackerman hy fur zu Nassen Erpft gezogen […]
Anno D 45 bin ich Christian widder zu nassen Erpft komen vnd disse neuwerunge nach her Jo[hann] ackermans todt ßo funden
(Abschrift rechte Seite)
Anno D CCCCC XI ist her Johan slegerer gestorben, ist ob XX jar ein pfarrer hyr gewesen. Nach dem ist her Adolpf glymenhain almosser zu fritzlar possessor der pfar gewesen vber tzwentzigst jar vnd hatt vill cappellan hyr gehat. Dar nach bin ich Christian glymenhainus viertzehen Jar hyr pfarher gewesen ehe dan ich zu clein Engliß tzouch. […]
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Das neue Pfarrerbild
8 Das neue Pfarrerbild
Die reformatorischen Pfarrer waren einerseits Nachfolger der katholischen Ortsgeistlichen, andererseits Vertreter eines neuen Systems. So war für sie anfangs neben oder anstelle des traditionellen Titels „Pfarrer“ das innovative „Predikant“ gebräuchlich. Neben der neuen Rolle als Familienvater und sittliches Vorbild war es vor allem die des Predigers, die das Bild des reformatorischen Pfarrers bestimmen sollte.
Die große Vorlage dafür war Martin Luther, in geistesgeschichtlicher wie in direkt bildlicher Hinsicht. Sein Freund Lucas Cranach hatte ihn im Lauf des Lebens idealtypisch dargestellt, vom jungen Rebellen bis zum wirklich gestandenen Kirchenvater, stehend im Professorengewand mit Bibel. Nach diesem Modell entstand 1548 die Grabplatte für Martin Luther, die zwar nie auf seine letzte Ruhestätte kam, aber Vorbild für die Denkmäler reformatorischer Pfarrer wurde.
Mittelalterliche Grabplatten zeigen ihre katholischen Vorgänger in geistlichen Gewändern, oft mit dem Messkelch in der Hand, als Verwalter der Sakramente. Der reformatorische Pfarrer wurde im schwarzen Gelehrtengewand dargestellt, aus dem sich der Talar entwickelte, und anstelle des Kelchs hielt er die Bibel, die Grundlage des Predigers.
Ein frühes hessisches Beispiel ist der Grabstein für Johannes Finck. Er war zwar nur einen Tag lang Pfarrer seiner Heimatstadt Rauschenberg, weil der Landgraf als Dienstherr ihm das Amt wegen belastender Gerüchte sofort wieder entzog, aber als Angehöriger der städtischen Oberschicht wurde er nach seinem Tod am 25. Juli 1584 dennoch in der Kirche beigesetzt.
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Das Verstaatlichen der Ordenshäuser
9 Das Verstaatlichen der Ordenshäuser
Im späten Mittelalter beeinflussten die hessische Landgrafen zunehmend die Ordenshäuser in ihrem Machtbereich, um deren geistliches Leben zu erneuern und sie fester ins Gefüge des Fürstentums einzubinden. In ihm aufgelöst wurden sie dann mit der Reformation, für die sie theologisch unvereinbar, materiell hingegen äußerst hilfreich waren.
Bevor der reiche Besitz der Klöster und Stifte verfügbar war, mussten ihre Insassen die Bereitschaft zum Austritt erklären und Unterhaltszusagen erhalten. Wichtig dafür war das im Oktober 1527 erreichte Einverständnis des hessischen Adels, da aus seinen Familien ein Großteil der Ordenspersonen kam. Mit jeder von ihnen vereinbarte eine Kommission, die nun die Klöster und Stifte besuchte, wie sie nach dem Austritt versorgt werden sollte.
Während dieser „Personalabbau“ gut abgewickelt wurde, verlief das Verwerten der verstaatlichten Ordensgüter eher planlos. Ein Teil davon erbrachte Einnahmen zum Entschädigen der früheren Ordensleute. Die Marburger Stadtklöster und anderer Güter dienten der 1527 gegründeten Universität. Weitere Ordenshäuser wurden zu Hohen Hospitälern und der Finanzbasis für das Ritterschaftliche Stift. Viele ehemals geistliche Güter gingen jedoch der Allgemeinheit auf Dauer verloren. Sie wurden für die hohen Militärausgaben des Landgrafen verpfändet oder an Adlige vergeben, denen er verpflichtet war.
Dazu zählte die in und um Marburg ansässige Familie Scheuernschloß. Sie bemühte sich um das frühere Prämonstratenserinnenstift Hachborn. Ende 1545 kam es pfandweise an Daniel Scheuernschloß, einen erfahrenen, mutigen Söldnerführer. Während des Schmalkaldischen Kriegs fiel er am 2. März 1547 im sächsischen Rochlitz und wurde in der dortigen Petrikirche bestattet. Sein Tod konnte als Einsatz für die Reformation gedeutet werden. Vermutlich auch deshalb unterstützten die reformatorischen Kriegsherren seine Kinder.
Philipp von Hessen nahm später den jungen Hans Scheuernschloß an seinen Hof in Kassel. Als Kammerbube hatte er ein enges Verhältnis zum alten Landgrafen, der ihn 1561 mit dem Haus Hachborn belehnte, dem früheren Stift. Scheuernschloß baute es zum Familiensitz aus, als er nach dem Tod Philipps 1567 und dem Teilen der Landgrafschaft zum Hofdiener in der Residenz Marburg bestellt wurde. Künstler von dort schufen Denkmäler in der Kirche von Hachborn, darunter eine gemalte Tafel vermutlich von 1569. Sie zeigt außen Sprüche von Martin Luther, innen den auferstandenen Jesus sowie damals lebende und tote Mitglieder der Familie Scheuernschloß, links Daniel und die Söhne Hans und Rudolf, rechts die Töchter mit der Mutter Gertrud Rau von Holzhausen.
Mit dem Tod von Hans Scheuernschloß am 2. November 1593 erlosch seine Familie. Das Haus Hachborn fiel an den Landgrafen von Hessen-Marburg.
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Der Reformationsfürst der Mittelstraße und der eigenen Wege
10 Der Reformationsfürst der Mittelstraße und der eigenen Wege
Der 1504 geborene Philipp übernahm die Macht in Hessen 1518 als Teenager von seiner Mutter Anna, die sie nach dem Ausfall ihres kranken Mannes geschickt gesichert hatte. Bald sah sie mit Sorge auf die eigenen Wege des Sohnes. Philipp war 1521 Martin Luther beim Wormser Reichstag freundlich, aber unverbindlich begegnet. Folgenreicher war ein zufälliges Treffen mit Philipp Melanchthon 1524, der für Philipp ein kleines Glaubenslehrbuch schrieb. Diese Schrift und der Einfluss von Luthers Erfurter Studienfreuden am Kasseler Hof bewogen den jungen Landgrafen, sich der Reformation anzuschließen.
1526 hielt er die politische Lage für günstig, um sein Land dem persönlichen Schritt folgen zu lassen. Der Reichstag von Speyer hatte die Glaubensfrage vorerst offen gelassen, damit Kaiser Karl V. die Osmanen bekämpfen konnte. Philipp versammelte im Oktober die führenden Kräfte des Landes und sein reformatorisches Team in Homberg, um über das Erneuern der Kirchen in Hessen zu beraten. Der Umbau nach reformatorischen Grundsätzen wurde fast einmütig beschlossen und dann detailliert geplant. Das Ergebnis Luther vorzulegen und nach seinem negativen Votum nicht umzusetzen, wird ein Entschluss Philipps gewesen sein.
Er prägte auch den Fortgang der Reformation in Hessen, oft mit Einsichten aus dem persönlichen Bibelstudium. Das ließ ihn eigenständig auf die zerstrittenen Lager der Reformation sehen, zwischen denen er Hessen auf einer „Mittelstraße“ halten wollte. Im größeren Rahmen bemühte er sich darum mit dem Marburger Religionsgespräch von 1529. Aus der Bibel lernte Philipp auch, die Juden als Gottes Volk zu achten und niemand aus Glaubensgründen zu töten. Gegen das Reichgesetz und den Rat seines Umfelds lehnte er es deshalb ab, Wiedertäufer hinrichten zu lassen. Dem friedlichen Bemühen, diese Sekten zu gewinnen, ist das Erfinden der Konfirmation mit der Ziegenhainer Zuchtordnung von 1539 zu verdanken.
In der Bibel entdeckte Philipp allerdings auch die im Alten Testament oft erwähnte Mehrehe und nahm sie in einer emotionalen Zwangslage für sich in Anspruch. Die 1540 geschlossene „Ehe zur linken Hand“ schadete der Reformation und Hessen über Philipps Tod hinaus. Nach dem Abfinden der daraus erwachsenen Kinder wollten auch alle vier Söhne aus der ersten Ehe erben, und das Land wurde geteilt.
Insgesamt war das Urteil nach Philipps Tod am 31. März 1567 eher positiv, auch weil mit dem Auseinanderdriften der Konfessionen nicht wirklich bessere Zeiten folgten. Der Pfarrer von Gudensberg Johannes Ratz fasste das in seiner Reimchronik der Landgrafen von Thüringen und Hessen Ende des 16. Jahrhunderts so zusammen:
„Der arm Mann fühlts teglich mit Noth
Und klagt des frommen Fürsten Todt.
Mit Nägeln solt ausgraben gern,
Wanns möglich wär, den alten Herrn.“
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Die Kirchenordnung von 1566
11 Die Kirchenordnung von 1566
Im Bild des Anbieterwechsels für die Reformation in Hessen wäre die Kirchenordnung von 1566 eine Art nachgereichter Vertrag, in dem die Geschäftsabläufe erklärt und rechtlich begründet werden.
Erkennbar ist die Absicht, die in vier Jahrzehnten gewachsene Vielfalt der reformatorischen Kirche in Hessen zu berücksichtigen, die Vorgaben für das geistliche Leben entsprechend flexibel zu gestalten und ihre Grundlage zu beschreiben. Dafür wurden die Bibel und Aussagen von altkirchlichen Lehrern herangezogen. Neben dem Wunsch, die eigene Rechtgläubigkeit zu beweisen, zeigte dieses Betonen der gemeinsamen Basis auch grundsätzlich die Bereitschaft, aus dem Anbieterwechsel wieder zu einer ungeteilten Kirche zu kommen.
Die Kirchenordnung ist in drei Teile gegliedert. Im ersten geht es um die Kirchendiener, von den sechs Superintendenten mit bischöflichen Aufgaben in ihren Bezirken über die Pfarrer bis zu den Mitwirkenden aus den Gemeinden, den Ältesten in den Presbyterien und den Opfermännern, also Küstern. Der kurze zweite Teil nennt theologische Kernaussagen als gemeinsame Basis in der Vielfalt der reformatorischen Kirchen. Der dritte Teil beschreibt das geistliche Leben mit Gottesdienstplänen für Städte und Dörfer, liturgischen Abläufen, altkirchlichen Glaubensbekenntnissen, Angaben zu den Kasualien Taufe, Konfirmation, Trauung und Begräbnis sowie Hinweisen zur Seelsorge in besonderen Fällen.
Die Inhaber der Pfarrstellen mit ihren Werdegängen, die Taufen mit Namen der Kinder, ihrer Eltern und Paten sowie später deren Konfirmationen sollten in einem Buch dokumentiert werden. Damit begann das Kirchenbuchwesen in Hessen.
Um die Dokumentation der Heiraten erweitert wurde es in der Marburger Agende von 1574. Mit dieser letzten gemeinsamen Ordnung versuchten die vier Söhne von Landgraf Philipp, die nach seinem Tod 1567 das Fürstentum geteilt hatten, die hessische Kirche vereint zu halten. Der Aufbruch zu verschiedenen konfessionellen Wegen hatte aber schon begonnen.
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Ein Gesicht der Reformation?
12 Ein Gesicht der Reformation?
Verborgene Schätze für die Konfessions- und Kulturgeschichte gerade ländlicher Regionen finden sich in den Altbeständen der Pfarrbibliotheken. Es sind zwar meist nur wenige Bände, die über die Jahrhunderte erworben und aufbewahrt wurden, aber sie zeigen, was die Pfarrer gelesen und mutmaßlich ihren Gemeinden vermittelt haben.
Die Pfarrei Röllshausen in der Schwalm besaß unter anderem die Werke von Aesop und Demosthenes im handlichen Oktavformat, gedruckt 1549 von Nicolaus Brylinger in Basel. Die zweisprachige Ausgabe könnte dazu gedient haben, Griechisch und die Gedankenwelt der Antike an Schüler zu vermitteln, vielleicht die Pfarrerskinder. Jedenfalls enthält das Buch eine Zeichnung offenbar von jugendlicher Hand.
Schriftliche Hinweise fehlen, und so ist unklar, ob sie aus Langeweile oder in portraitierender Absicht entstand und wer dargestellt sein soll. Die radikale Korrektur der Nase spricht dafür, dass zwei Personen beteiligt waren. Vielleicht wollten sie ihren Lehrer karikieren, bei dem es sich um den Pfarrer gehandelt haben könnte. Entfernt erinnert das Profil an Portraits von Gelehrten des 16. Jahrhunderts wie Luther oder Bucer. Für ein Entstehen in dieser Zeit sprechen Zeichenmaterial und -duktus.
So zeigt sich hier mutmaßlich ein Gesicht der Reformation, vielleicht von einem Menschen, der den Anbieterwechsel persönlich und im Kleinen mitvollzogen hat, als Gelehrter, Pfarrer, Beamter, Adliger, Schulmeister, Opfermann, Ältester oder Kastenmeister.