Heinrich Veit Simon musste ab 1938 die Berufsbezeichnung „Konsulent“ sowie den Zwangsnamen „Israel“ in seinen Unterlagen sowie Stempeln verwenden
Institution
Dateien

Quellenangabe
„Heinrich Veit Simon musste ab 1938 die Berufsbezeichnung „Konsulent“ sowie den Zwangsnamen „Israel“ in seinen Unterlagen sowie Stempeln verwenden,” Schicksalhafte Seiten, zuletzt aufgerufen am 18. Mai 2025, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/schicksalhafteseiten/items/show/143.