Website-Kopfzeile

Heinrich Veit Simon musste ab 1938 die Berufsbezeichnung „Konsulent“ sowie den Zwangsnamen „Israel“ in seinen Unterlagen sowie Stempeln verwenden

Rechtsstatus

Dateien

Simon 07a_BLHA Potsdam_36 A II 26319_Heinrich Veit Simon bei Meyer-27_bearb.jpg

Quellenangabe

„Heinrich Veit Simon musste ab 1938 die Berufsbezeichnung „Konsulent“ sowie den Zwangsnamen „Israel“ in seinen Unterlagen sowie Stempeln verwenden,” Schicksalhafte Seiten, zuletzt aufgerufen am 18. Mai 2025, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/schicksalhafteseiten/items/show/143.