JavaScript Required

We're sorry, but this virtual exhibition cannot be viewed properly without JavaScript enabled. Please consider enabling JavaScript or installing a JavaScript capable browser.

If you're interested in DDBstudio, the virtual exhibition platform provided by the German Digital Library,
please visit this page (in German).

Störtebeker in Rostock

Gab es Piraten in Mecklenburg und Pommern?

Universität Rostock / Historisches Institut

Störtebeker in Rostock. Gab es Piraten in Mecklenburg und Pommern?

„Störtebeker und Gödeke Michael
die raubten beide zu gleichem Teil
zu Wasser und auch zu Lande
bis dass es Gott im Himmel verdroß
dess mußten sie leiden grosse Schande”

Die erste Strophe des „Störtebeker-Lieds” benennt zwei der bekanntesten „Piraten” des späten Mittelalters. Man zählt sie zu den "Vitalienbrüdern", die um 1400 für den König von Schweden, Albrecht von Mecklenburg, gegen die Königin Margarethe von Dänemark kämpften. Von Rostock und Wismar aus fuhren sie aus, um auf See Krieg gegen die skandinavischen Reiche zu führen.

Heute werden sie vielfach als „Piraten" gesehen. Durch Literatur, Fernsehen und Theater leben ihre Geschichten bis heute weiter und ihre Taten machten einige von ihnen zu Legenden. Wer aber waren die Personen hinter diesen Legenden? War das, was sie taten, verboten oder erlaubt? Wer und was waren überhaupt “Piraten” in den Augen des Mittelalters? Und wie werden ihre Geschichten bis heute weitererzählt, um ganz aktuelle Probleme zu behandeln?

Diese Fragen wollen wir anhand von Beispielen aus der Geschichte Mecklenburgs und Rostocks beantworten. Denn Störtebeker war (vielleicht) ein Rostocker!



01

Wer ist ein „Pirat"? Vom Recht im Mittelalter

Gewalt auf See ist ein Phänomen, das Gesellschaften seit jeher begleitet. Schon der römische Staatsmann Cicero bezeichnete 44 v. Chr. Piraten als den „Feind aller“. Diese Ansicht prägte den Rechtsbegriff der Piraterie über Jahrhunderte hinweg. Im Mittelalter gab es kein allgemeingültiges Seerecht. Deshalb war es häufig unklar, ob Gewalt auf See rechtmäßig ausgeübt wurde.

Wer auf See ein Schiff angriff, handelte meistens mit Erlaubnis von Herrschern, Städten oder Privatleuten, oder er sah sich selbst im Recht. Bei Streitigkeiten zur See beriefen sich viele Akteure auf das Recht der Schadloshaltung. Dieses erlaubte Geschädigten, ihre Verluste auf eigene Faust auszugleichen. Ein Mittel der Legitimation solcher Gewalt waren die sogenannten Markebriefe. Diese erlaubten die Beschlagnahmung von Schiffen und Gütern aller Mitbürger des Gegners.

Echte „Piraten" findet man in den Quellen kaum. Der Vorwurf der „Piraterie" wurde auch nur recht selten erhoben, wenn man einem Gegenspieler die Rechtmäßigkeit seiner Angriffe bestreiten wollte.



Die Spielregeln der Gewalt auf dem Meer im Spätmittelalter: Was war erlaubt, was war verboten?

Was meinst Du? Scrolle nach rechts.



Zwischen zwei Ländern herrscht Krieg. Ein Kapitän aus Land A leiht sich von einem Freund die Fahne des neutralen Landes C, um den Angreifern aus Land B zu entgehen.

VERBOTEN – Wenn ein Schiff unter falscher Flagge fuhr, konnten Angreifer der Gegenseite auf Schadensersatz wegen entgangener Beute klagen.



Schiffe laufen einen fremden Hafen an, werden dort jedoch requiriert und ihre Besatzung zwangsrekrutiert, um im Krieg des Fürsten dieses Hafens zu kämpfen.

ERLAUBT – Im Kriegsfall wurden sehr oft fremde Schiffe übernommen. Ihre Besatzungen mussten dann mitkämpfen, blieben dabei aber auch gegen Schadensersatzansprüche der Angegriffenen geschützt.



Ein Schiff trifft auf See ein anderes Schiff. Weil gerade keine Zeugen vor Ort sind, entscheidet der Kapitän, das andere Schiff anzugreifen.

VERBOTEN – Solche opportunistische Gewalt kam sicherlich vor, erlaubt war sie aber nicht. Und sie war selten, weil die Gefahr für den eigenen guten Ruf zu groß war.



Ein Schiff trifft auf See ein anderes Schiff. Der Kapitän erkennt, dass der Inhaber des anderen Schiffes ihm noch Geld schuldet und übernimmt deshalb das andere Schiff als Pfand.

ERLAUBT – Die eigenmächtige Pfändung zur Schadloshaltung war umstritten, aber oft üblich und anerkannt.



Ein Schiff aus Land A liegt in einem Hafen in Land B. Als bekannt wird, dass zwischen B und A Krieg ausgebrochen ist, wird das Schiff in Arrest genommen. Seine Ladung wird verkauft, der Ertrag einbehalten und nach Kriegsschluss dem Besitzer erstattet.

ERLAUBT – Die Arrestierung von feindlichen Schiffen ist bis heute im Kriegsfall üblich und durch das Kriegsrecht gedeckt.



Ein Kaufmann ist von einem anderen Kaufmann geschäftlich geschädigt worden. Er erklärt dessen Stadt die Fehde und greift Schiffe aus dieser Stadt an, die er auf See antrifft.

ERLAUBT – Manche Kaufleute erklärten sogar der gesamten Hanse die Fehde – und kamen damit durch, weil die mächtigen Städte lieber verhandelten, als Ärger zu bekommen.



Ein Kapitän und seine Mannschaft werden von einem Kaufmann angeheuert, weil dieser einen Streit mit einem anderen Kaufmann hat. Sie fahren aus und schädigen alle Schiffe aus der Heimat dieses Gegners.

ERLAUBT – Wer einen Rechtskonflikt austragen wollte, konnte dafür Helfer engagieren, die dann durch diesen Auftrag legitimiert waren.



Ein Kapitän und seine Mannschaft werden von einem Fürsten angeheuert, der einen Krieg gegen einen anderen Fürsten führt. Sie überprüfen alle Schiffe, die sie im Kriegsgebiet antreffen, besonders jene, die sie in Verdacht haben, mit dem Feind Handel zu treiben.

ERLAUBT – Die Prisennahme im Krieg war gängige Praxis und legitim, weil sie den Handel mit dem Feind betraf.



In einem Krieg greifen die "Auslieger" (angeheuerte Kaperfahrer) alle Schiffe an, die sie auf See antreffen. Zuvor hat ihr Auftraggeber die umliegenden Länder schriftlich gewarnt, dass er keine Neutralität anerkennt.

ERLAUBT – Wenn eine schriftliche Warnung an die Nachbarländer erfolgt war, gab es im Prinzip keine Neutralität. Wer sich im Kriegsgebiet aufhielt, galt als Feind und rechte Prise.



Ein Kaufmann ist von einem anderen Kaufmann geschädigt worden. Sein Fürst stellt ihm eine Erlaubnis aus, sich seinen Schaden von allen Mitbürgern des Schädigers zurückzuholen.

ERLAUBT – Fürsten stellten sogenannte Markebriefe aus, die es ihren Untertanen erlaubten, sich für private Forderungen eigenmächtig bei allen Mitbürgern des Schuldners schadlos zu halten.



Keine Piraten! Warum man im Spätmittelalter auf See Gewalt ausüben durfte.

Im 15. Jahrhundert wandelte sich das Rechtsverständnis von Gewalt auf dem Meer im Ostseeraum. Die bislang unklare Unterscheidung zwischen legitimer Selbsthilfe und Fehdeführung und illegitimer Seeräuberei wurde zunehmend durch die entstehenden Staaten reguliert. Erst mit dem herrschaftlichen Monopol auf legitime Gewalt ließ sich Piraterie als per se kriminelles Handeln begreifen.

Zuvor waren Gewalthandlungen auf See in einem komplexen Geflecht aus Fehde, Ehre und lokalen Rechtsvorstellungen eingebettet. Der Begriff „Piraterie“ war dabei eher eine rhetorische Waffe als juristischer Tatbestand.

Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts setzte sich deshalb im hansischen Raum allmählich der schriftliche „Kaperbrief“ durch, die schriftliche Erlaubnis staatlich legitimierter Gewalt. Diese Entwicklung markiert die Annäherung an frühmoderne Rechtsverhältnisse auf See.



02

Von Kaufleuten und Prinzen – „Piraten“ und ihr sozialer Stand

Gewalt auf See war nicht nur ein juristisches Anliegen, sondern ein alltäglicher Bestandteil der mittelalterlichen Schifffahrt. Die Kaufleute und Seemänner selbst waren bewaffnet, und sie beanspruchten das Recht, ihre Interessen zur Not mit Gewalt durchzusetzen. Sie führten Fehden, kämpften im Auftrag Dritter, für ihre Städte, Fürsten oder Könige. Manche machten ein Geschäft daraus, für andere deren Konflikte auszutragen. Während einige, wie Störtebeker, noch heute Legenden sind, wurden die Geschichten anderer nahezu vergessen.

Wer waren diese Leute, die vor mehr als 500 Jahren Nord- und Ostsee „unsicher” machten? Was trieb sie an? Waren sie alle ruchlose Seeräuber oder doch mehr? Wir zeigen Beispiele aus der Geschichte Mecklenburgs und Pommerns.





Alexander und der Pirat Diomedes

Aus der Sammlung von

Bibliotheque Nationale

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

aus: François de Rohan: Fior di virtú, 1530, Paris BnF, Français 1877, fol. 25

Zum Objekt >>

Raum 1 I.I.a Alexander_bea.jpg
Alexander und der Pirat Diomedes, aus: François de Rohan: Fior di virtú, 1530, Paris BnF, Français 1877, fol. 25


Alexander und der Pirat

Die Geschichte von Alexander dem Großen und dem Piraten Diomedes enthält einen der frühesten Rechtsbegriffe für Piraterie in der Antike. Dieses Verständnis blieb bis ins Mittelalter prägend, denn die Anekdote wurde immer wieder erzählt. Als Alexander der Große den gefangenen Piraten fragte, warum er raube, antwortete dieser: „Weil ich es mit einem kleinen Schiff tue, nennt man mich einen Räubert; tust du es mit einer großen Flotte, nennt man dich König." Dieses Beispiel zeigt, dass es schon früh Überlegungen zur Rechtfertigung von Seeraub gab.



Störtebeker

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Rostock

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Stadtarchiv Rostock

Zum Objekt >>

Störti.jpg
Archiv der Hansestadt Rostock, Bürgerbuch 1421-1485, Signatur 1.1.3.1. 197, fol 1v


Störtebeker – Der Mensch hinter der Legende

In den Archiven erfahren wir viel über Störtebeker. Hieß er wirklich Klaus (Nikolaus), oder nicht eher Johann (Hans)? War er ein Pirat? Wurde er in Hamburg hingerichtet? Oder lebte er noch viel länger? Und ist er vielleicht sogar in Rostock gewesen? Man kann seine Biographie zusammensetzen wie ein Puzzle. Doch es gibt auch Narrative über ihn, die nicht ins Bild passen.



Puzzle

Aus der Sammlung von

https://www.fachwerkler.de/

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

www.fachwerkler.de

Zum Objekt >>

Puzzle.jpg

Die Vitalienbrüder

Wir kennen die Vitalienbrüder heute als die Seeräuber um Klaus Störtebeker. Entstanden im Dienst der Mecklenburger Herzöge, sollen sie sich selbständig gemacht und unterschiedlos Freund und Feind angegriffen haben, bis die Hamburger sie im Jahr 1400 oder 1401 besiegten.

Tatsächlich aber kämpften Vitalienbrüder auch für andere Auftraggeber. Herrenlose Outlaws waren sie wohl nie. Ihre Blütezeit liegt erst nach 1400, und ab 1427 kooperierten auch Lübeck und Hamburg mit ihnen. Im Mittelmeer wurde schon im 14. Jahrhundert stärker zwischen erlaubter Kaperfahrt und verbotener Piraterie unterschieden. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts fand dieser Wandel auch in Nordeuropa statt. Auch die Vitalienbrüder, die zunächst als Söldner oder Freibeuter galten, wurden zunehmend als Piraten und Gesetzesbrecher stigmatisiert. Stark geprägt wurde die Veränderung des Verständnisses von Piraterie durch Juristen wie Bartolus de Sassoferrato. Dieser führte auch die antike Idee vom Piraten als „Feind aller" in das spätmittelalterliche Recht ein.





Lübecker Bursprake

Aus der Sammlung von

Archiv der Hansestadt Lübeck

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Archiv der Hansestadt Lübeck, AHL, 1.1-1 ASA Interna 26366, S. 30

Zum Objekt >>

Vitalien1.jpg
Archiv der Hansestadt Lübeck, AHL, 1.1-1 ASA Interna 26366, S. 30


Lübecker Bursprarke

Die Lübecker Bursprake ist eine historische Sammlung von Ratsbeschlüssen und Verordnungen der Lübecker Ratsversammlung, die als verbindliches Rechtswerk fungierte. Ein Eintrag aus dem Jahr 1466 dokumentiert dabei eine wichtige sprachliche und gesellschaftliche Veränderung: Der Begriff „Vitalienbrüder“ wurde durch die Bezeichnungen „Seeräuber“ oder „mutwillige Auslieger“ ersetzt.



Tractatus de Repressaliis

Aus der Sammlung von

Bibliothek der Hansestadt Lübeck

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Bibliothek der Hansestadt Lübeck

Zum Objekt >>

Raum 1 III.2 Bartolus_bea.jpg
Bibliothek der Hansestadt Lübeck, Ms. jur. gr. 2° 4


Bartolus de Sassoferrato: Tractatus de Repressaliis

Der italienische Jurist Bartolus de Sassoferrato schrieb den „Tractatus de Repressaliis“, mit dem er das private Recht zur Gewaltanwendung ausformulierte. Um 1460 brachte der Lübecker Ratssyndikus Simon Batz eine Handschrift des Tractatus in die Stadt an der Trave. Bald darauf begannen die Hansestädte, das Kaperrecht aus dem Mittelmeer zu übernehmen. Die hier abgebildete Sammlung von Rechtstexten aus dem Besitz des Simon Batz war vielleicht der Grund für diesen Wandel der rechtlichen Bedingungen.

Henning Podebusk. Vom Seeräuber zum Vizekönig

Geboren um 1325 als Sohn einer Nebenlinie des Rüganer Fürstenhauses zu Putbus, sollte Henning zu einem der einflussreichsten Politiker des Ostseeraumes werden. Kurz nach seinem Ritterschlag 1350 kam er in die Dienste des dänischen Königs Waldemar IV., mit dem er 1360 gegen mehrere Hansestädte in den Krieg zog. 1362 wurde er von Wismar wegen Seeraubes verfestet. Da diese Verfestung im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen der Hanse und Dänemark steht, handelt es sich hierbei rechtlich gesehen allerdings nicht um „Seeraub". Im Verlauf des Krieges wurde Henning ein enger Berater von König Waldemar, der ihn 1365 zum Drost, seinem Stellvertreter, ernannte. Nachdem sich das Kriegsglück gegen Waldemar gewendet hatte, übernahm Henning die Regierung. Als oberster Vertreter Dänemarks handelte er 1370 den Frieden von Stralsund aus. Die Verfestung aus Wismar wurde zu diesem Zeitpunkt, wegen Hennings diplomatischer Position nicht weiter verfolgt. Er verwaltete das Reich, bis Waldemars Tochter Margarethe I. die Regierung übernahm. Henning von Putbus starb 1387 als letzter Drost Dänemarks und liegt heute neben Waldemar im Kloster Soro begraben.





Wismarer Verfestungsbuch

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Wismar

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Stadtarchiv Wismar

Zum Objekt >>

Verfestungsbuch.jpg
Stadtarchiv Wismar


Wismarer Verfestungsbuch

Verfestungsbuch der Stadt Wismar. Städte sahen sich im späten Mittelalter mit einem Dilemma konfrontiert: Was macht man, wenn eine Partei, z.B. ein „Pirat“, nicht zu einer Gerichtsverhandlung erscheint? Die Antwort war die Verfestung. Wer verfestet wurde, konnte in allen Hansestädten ohne weiteren Prozess bestraft werden.



Rostocker Stadtbilder

Aus der Sammlung von

Mohr/Stenzel: Rostocker Stadtbilder,
2005.

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Mohr/Stenzel: Rostocker Stadtbilder, 2005, S. 21

Zum Objekt >>

Raum 2 II.b. Baumwall Unterwarnow_bea Kopie.jpg
Aus dem Jahr 1674 kennen wir eine Darstellung der hölzernen Befestigungsanlage durch die Unterwarnow auf Höhe des Kanonsbergs.


Die Ratsherren und die Vitalienbrüder I

Im April 1395 trafen sich in Rostock Vetreter Lübecks, Danzigs und anderer Hansestädte mit den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Stockholm, um über Verhandlungen mit Dänemark zu sprechen. Zur gleichen Zeit trafen sich hier Vitalienbrüder für einen Kriegszug in der Ostsee. Als der Rat ihnen dies verbieten wollte, durchbrachen sie vor den Augen der Gesandschaften die Sperre an der Hafeneinfahrt über die Unterwarnow und segelten aufs Meer hinaus. Ein preußischer Gesandter berichtet dies an seine Heimatstadt -- für uns ein einzigartiges Zeugnis für das schwierige Verhältnis zwischen den mecklenburgischen Städten und den von ihnen angeheuerten Kriegern.



Die Ratsherren und die Vitalienbrüder

Aus der Sammlung von

Universität Rostock

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Universität Rostock

Zum Objekt >>



Die preußischen Gesandten berichten:

Beim Zuhören können Sie sich vorstellen, wie Sie aus einem Fenster im Kröpeliner Tor in Rostock auf die Unterwarnow sehen, wo man sich die Sperrkette aus Bäumen denken muss, welche den Rostocker Hafen schützte.

John Brandon gegen Stralsund. Vom Opfer zum Täter

John Brandon war ein englischer Kaufmann und Gewaltunternehmer des späten 14. Jahrhunderts. Er lebte in der bedeutenden Hafenstadt Lynn, einem zentralen Umschlagplatz im Hansehandel. Dort handelte er mit Tuch und Heringen, vor allem in den Ostseeraum. Brandon war ein wichtiger Bürger in Lynn und bekleidete zwischen 1376 und 1410 fast ununterbrochen wichtige Ämter, darunter das des Zöllners und Bürgermeisters. Als Vertreter der englischen „Preußenfahrer“ engagierte er sich auch in politischen Fragen und war mehrfach Mitglied des englischen Parlaments. In den Hansestädten war er als einer der berüchtigsten englischen Gewaltunternehmer bekannt. Mehrere Schiffe mit Bewaffneten fuhren für ihn, die professionell Kauffahrer angriffen. Ab 1391 war John Brandon in einen langwierigen Konflikt mit der Hansestadt Stralsund verwickelt. Hintergrund war die gegenseitige Beschlagnahmung von Waren in Stralsund und England. Brandon beanspruchte Schadensersatz und trieb diesen persönlich ein: Zwischen 1397 und 1398 ließ er mehrfach Schiffe und Güter Stralsunder Kaufleute beschlagnahmen – teils auf hoher See, teils in englischen Häfen. Das war der Beginn einer steilen Karriere als Gewaltunternehmer, denn der Fall ereignete sich im Zuge wachsender Rivalitäten zwischen England und der Hanse. Brandons Beispiel zeigt, dass Gewalt auf See auch von angesehenen Händlern als legitimes Instrument eingesetzt wurde.



Barnim VI. Ein frommer Pirat?

Herzog Barnim VI. von Pommern-Barth aus dem Haus der Greifen wurde um 1365 geboren. Zusammen mit seinem Bruder Wartislaw VI. regierte er ab 1394 das Fürstentum Pommern-Wolgast, mit seinem Herrschaftssitz in Barth. Sein Verhältnis zu den mecklenburgischen Hansestädten war schon früh angespannt, da er auf Seiten Dänemarks stand. 1395 sandte Rostock eine Flotte aus, um eine von Barnims Burgen bei Ahrenshoop zu zerstören. Ab 1397 arbeitete er eng mit "Vitalienbrüdern" zusammen, die für Margarethe kämpften. So gewährte er ihnen Schutz und ließ sie in der Peenemündung überwintern. Ab 1398 fuhr er mit einer eigenen Flotte für die Dänen. Er überfiel Schiffe u.a. aus Stettin und Lübeck, bis er 1401 in Kopenhagen von einer hansischen Flotte gestellt wurde. Nach Kriegsende gründete und förderte er die Wallfahrtskirche in Kenz bei Barth, in der heute noch sein Grab zu sehen ist. 1405 starb er an der Pest und wurde in Kenz bestattet - ein "Pirat" als frommer Kirchenstifter.





Haurs Sarnow

Aus der Sammlung von

Joachim Kohler, Bremen

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Foto: Joachim Kohler, Bremen

Zum Objekt >>

Raum 2 V.b Sarnow Wulflamhaus_bea.jpg
Die Gegenspieler Karsten Sarnows waren der Bürgermeister Bertram Wulflam und sein Sohn Wulf. Ihr Haus war eines der prächtigsten der Stadt.


Karsten Sarnow gegen Wulf Wulflam. Von Revolution, Piraten und Intrigen

Karsten Sarnow stammte aus einer wohlhabenden Kaufmannsfamilie, die aber nicht im Rat saß. Da Stralsund als pommersche Landstadt eher auf Seiten Dänemarks stand, waren die mecklenburgischen Seekrieger aus Sicht der Stralsunder Feinde. Im Jahr 1391 führte Sarnow erfolgreich eine militärische Strafexpedition gegen diese “Seeräuber” durch. Bei seiner Rückkehr präsentierte er laut einer Legende die gefangenen “Piraten” in Tonnen eingeschlossen. Aufgrund seines Erfolgs und der gewonnenen Popularität wurde er noch im selben Jahr zum Bürgermeister gewählt, was einen Bruch mit der bisherigen patrizischen Machtordnung bedeutete.

Sarnow stellte sich gegen die mächtigen Ratsfamilien, besonders gegen den vormaligen Bürgermeister Wulf Wulflam. Er setzte Reformen durch, die auch einfache Bürger an der Politik beteiligten. Wulflam floh, kehrte aber mit Unterstützung zurück. 1392 wurde Sarnow verhaftet und hingerichtet. Nach seinem Tod machten die Stralsunder Patrizier seine Reformen rückgängig. Sarnow blieb jedoch in der Geschichtsrezeption ein Symbol für den Kampf gegen die Vorherrschaft der Eliten.



Miniatur aus dem Hamburger Stadtrecht von 1497

Aus der Sammlung von

Hauptstaatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Hauptstaatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Zum Objekt >>

Raum 1 IV.I.a Hbger Hafen_bea.jpg
Hauptstaatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg Cl. VII. Lit. LaNr. 2 Vol. 1 c


Die Ratsherren und die Vitalienbrüder – Die „Pfeffersäcke" als Seeräuber?

Johann Tuckeswert aus Wismar und Johannes von der Aa aus Rostock waren angesehene Ratsherren und Bürgermeister ihrer Städte. Ihr Einfluss reichte jedoch weit über die Stadtmauern hinaus. Beide waren ab den 1380er-Jahren als Schiffshauptleute für Johann II. von Mecklenburg-Stargard tätig und nahmen an der Eroberung von Bornholm und Gotland teil. Dabei agierten sie in engem Kontakt mit den sogenannten Vitalienbrüdern, die für König Albrecht III. von Schweden kämpften. Beide Männer zeigen beispielhaft, wie politische, wirtschaftliche und kriegerische Interessen in der Hansezeit miteinander verwoben waren.

Erich von Mecklenburg: Krone, Krieg und Seeraub

Erich von Mecklenburg war der Sohn des schwedischen Königs Albrecht III., Herzog von Mecklenburg. Erich erlangte Bedeutung im Konflikt zwischen seinem Vater und Königin Margarete von Dänemark um die schwedische Krone. Von 1389 bis 1395 wurden er und sein Vater auf Schloss Lindholm gefangen gehalten. Erich ging nach Gotland und kämpfte dort gegen den schwedischen Kriegsherren Sven Sture. Im Frühling 1397 unterwarf sich Sture den Mecklenburgern, die nun einen Angriff auf Schweden planten. Doch am 26. Juli 1397 starb “der junge König”, wie manche Quellen Erich nennen, vermutlich an der Pest.





Nikolaus Marschalk: Chronik der mecklenburgischen Fürsten

Aus der Sammlung von

Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern

Zum Objekt >>

Raum 2 II.a Nikolaus Marschalk_bea.jpg
Nikolaus Marschalk: Chronik der mecklenburgischen Fürsten, 1520, Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin


Albrecht vs. Margarethe

Margarethe, die Königin von Norwegen, und Albrecht III., König von Schweden und Herzog von Mecklenburg, waren die Protagonisten des dänischen Thronfolgekriegs. Margarethe war die Tochter des dänischen Königs Waldemar IV. und kam 1387 als Vormund ihres Sohnes Olaf in Dänemark an die Macht. Ein Jahr später wurde sie von den schwedischen Ständen obendrein zur Regentin Schwedens ernannt, woraufhin ein Krieg zwischen ihr und Albrecht ausbrach. Der Konflikt endete 1395 mit der Abdankung Albrechts. Somit war Margarethe zur Herrscherin Dänemarks, Norwegens und Schwedens aufgestiegen. Die Mecklenburgische Chronik des Nikolaus Marschalk von 1520 zeigt Albrecht und Margarethe im Seekrieg, freilich schon mit Geschützbatterien, wie es sie um 1400 noch gar nicht gab.



Filmstill

Aus der Sammlung von

KulturÖsterbotten, Vasa (Finnland)

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

KulturÖsterbotten, Vasa (Finnland)

Zum Objekt >>

Die „Piraten“ von Burg Korsholm

In den 1390er Jahren machte der Ritter Otto von Peckatel Karriere als „Vitalienbruder“. Zunächst kämpfte er für seine mecklenburgischen Herzöge. Dann wurde er im Auftrag Königin Margarethes Amtmann auf der finnischen Burg Korsholm. Seine Nachkommen wurden Adelige in Schweden und Finnland. Das Institut Kultur Österbotten in Vasa (Finnland) hat 2020 einen Film über ihn gedreht, den wir Ihnen hier mit deutschen Untertiteln zeigen können.

Hier gehts zum Film „The Pirates of Korsholm Castle"

Söldner, Vitalienbruder und Admiral: Bartholomäus Voet

1427 tobte im Ostseeraum ein Krieg zwischen Dänemark und den wendischen Hansestädten, angeführt von Lübeck. König Erik von Pommern, Herrscher über Dänemark, Schweden und Norwegen, versuchte die Vorherrschaft Dänemarks über die Ostsee auszubauen. Die Hanse wehrte sich vehement gegen die dänische Kontrolle über wichtige Handelsrouten und Häfen. In diesem Krieg heuerten die Lübecker in großem Stil Vitalienbrüder an, während auf dänischer Seite englische Kaperfahrer mitkämpften. Erst 1435 wurde Frieden geschlossen. Der Konflikt führte zu einer Schwächung der dänischen Krone und festigte die Macht der Hanse über den Ostseehandel.





Seeschlacht zwischen zwei Koggen

Aus der Sammlung von

British Library

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

British Library

Zum Objekt >>

Raum 1 IV.II.a Seeschlacht zwischen Koggen_bea.jpg
Seeschlacht zwischen zwei Koggen, Smithfield Decretals, um 1300 (British Library, Royal Ms 10 E iv, fol. 19)


Bartholomäus Voet

Bartolomäus Voet war Hauptmann einer großen Gruppe professioneller Vitalienbrüder, die 1427 von Lübeck, Rostock und Wismar für den Krieg gegen den dänischen König angeworben wurde. Zwischen 1427 und 1458 erstreckte sich Voets Einflussbereich vom Ärmelkanal bis nach Norwegen und Estland. 1428 und 1429 führte er auf Anweisung der Hansestädte Angriffe auf Bergen durch, wobei die Stadt schwer beschädigt wurde. Ab 1430 kämpfte er kurzzeitig für den Deutschen Orden in Preußen. Nach dem Krieg gegen Dänemark wurde er Bürger von Wismar, kommandierte aber noch 1459 den Geleitschutz einer Lübecker Handelsflotte, als er bei einem englischen Angriff im Ärmelkanal starb.



Audio 2

Aus der Sammlung von

Universität Rostock

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Universität Rostock

Zum Objekt >>



Rostocker Gewaltakteure in Gefangenschaft

Manche Einwohner auch von Rostock versuchten vom Krieg zu profitieren, indem sie fremde Schiffe angriffen. Eine Gruppe von Gewaltakteuren aus Rostock und Wismar musste 1427 jedoch erfahren, dass dies nicht ohne Risiko war:

Mit einem Zug den Becher leer?

Wie wir alle wissen, hat Störtebeker seinen Namen daher, dass er einen ganzen Humpen Bier in einem Zug trinken kann, denn er „Stürzt den Becher“! In Wirklichkeit ist eine „Störte“ der Deckel, welchen ein Becher oft hatte, ein „Störtebeker“ also ein Deckelbecher. Der Name kommt also nicht wirklich von der Trinkfestigkeit des berühmten Piraten, sondern davon, dass ein Familienmitglied früher wahrscheinlich einmal ein Gastwirt war.



Ein Deutscher Robin Hood?

Die Vitalienbrüder teilen ihre Beute zu gleichen Teilen, und was man den „Pfeffersäcken“ wegnimmt, spendet man oft an die Armen. So oder so ähnlich liest es sich in vielen Störtebeker-Legenden beschrieben. In Wirklichkeit handeln die Kapitäne und Seefahrer oft entweder aus Eigennutz, um in Kriegen Geld zu machen oder um außergerichtlich Streitigkeiten untereinander zu klären. Eher sind sie mit den „starken Jungs“ vergleichbar, die man heute in der Security-Branche finden kann, als mit Robin Hood.



Gegen die Reichen und Mächtigen?

Störtebeker und seine Männer lehnen sich in den Erzählungen oftmals gegen Fürsten und reiche Patrizier der Hansestädte auf. Aber war dem wirklich so? Nein! Die Vitalienbrüder und andere Kaperfahrer rekrutierten sich aus den verschiedensten Kreisen der mittelalterlichen Gesellschaft. Viele von ihnen kamen selbst aus gehobeneren Schichten. In den Reihen der „Piraten“ des Mittelalters findet man neben normalen Bürgern auch Ratsmitglieder von Hansestädten und sogar Ritter und Fürsten, die mit Kaperfahrten ihr Geld verdienten.



Mit Koggen und Kanonen?

Was ist schon eine gute Piratengeschichte ohne eine Seeschlacht mit Knall und Rauch? Allerdings ist diese Darstellung aller Wahrscheinlichkeit nach nur genau das: eine gute Geschichte. Zwar gab es um 1400 bereits vereinzelt Kanonen auf Schiffen, diese waren aber extrem selten und weit von dem entfernt, was wir uns heute unter ihnen vorstellen. Auch die Schiffe der „Piraten“ auf der Nord- und Ostsee waren meistens kleiner. Die großen Koggen und Holks waren eher in den Friedflotten der Hanse vertreten. Offener Kampf auf See war die Ausnahme. In der Regel drohte und erpresste man nur.



03

Gleiches Teilen von 1389 bis 1989: Die Rezeption Störtebekers in der DDR

Sagen über Klaus Störtebeker gibt es fast so viele wie Sand am Ostseestrand. Wenn man ihnen Glauben schenkt, hat er an zahlreichen Orten an Nord- und Ostsee Schätze versteckt. Deshalb gab es im vergangenen Jahrhundert viele verschiedene Darstellungen von ihm.

Im Bezirk Rostock der DDR wurde die Erinnerung an ihn politisch genutzt und gelenkt. Die ersten Aufführungen der Rügen-Festspiele ab 1959 vermittelten vielen Menschen das Bild von Störtebeker und seinen „Likedeelern“ (Gleichteilern) als Vorkämpfer des Sozialismus. Im Kinderfernsehen verhalf er einem jungen Mädchen, ihren Traum der Schifffahrt zu verwirklichen. Die Darstellung der Ereignisse um 1400 war so politisch aufgeladen, dass ein Stralsunder Schriftsteller Republikflucht begehen musste, nachdem er in Konflikt mit seinem Rostocker Kollegen Kurt Barthel gekommen war. Die Bekanntheit Störtebekers führte dazu, dass er sogar in der Stadtplanung Rostocks Einzug hielt.

Maritime Gewaltakteure des Mittelalters und die Legenden über sie haben also auch in der jüngeren Geschichte des Ostseeraums eine prägende Rolle in der Gesellschaft. Aber wie werden angebliche „Piraten“ in unserer Gegenwart gesehen?





Plakat der Rügen Festspiele von 1980

Aus der Sammlung von

Stadtmuseum Bergen (Rügen)

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Stadtmuseum Bergen (Rügen)

Zum Objekt >>

Raum 3 III.a Plakate Festspiele bear.jpg
Rainer Dörner: Plakat der Rügen Festspiele von 1980 aus: Gundlach: Störtebeker in Ralswiek, 1984


Die Rezeption Störtebekers in der DDR

Die Störtebeker-Festspiele auf Rügen wurden 1959 in der DDR als Freilichttheater ins Leben gerufen. Inszeniert wurden sie vom damaligen Chefdramaturgen des Volkstheaters Rostock, Kurt Barthel.

Mit sozialistischem Pathos wurde auf der Naturbühne Ralswiek die Legende des Seeräubers Klaus Störtebeker aufgeführt. Im Zeitraum von 1959 – 1961 und 1980 – 1981 sahen Hunderttausende das Spektakel, das Geschichte und Ideologie verknüpfte.

Die Inszenierungen dienten auch der kulturellen Volksbildung und festigten die regionale Identität im Ostseebezirk. Seit 1993 finden die Festspiele, jetzt als kommerzielles Event in privater Hand, jährlich statt.



Frösi, Heft 3/1966, Verlag Junge Welt, Berlin

Aus der Sammlung von

Verlag Junge Welt, Berlin

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Verlag Junge Welt, Berlin

Zum Objekt >>

Frösi 0_bea.jpg
Frösi, Heft 3/1966, Verlag Junge Welt, Berlin


Frösi-Comic: Klaus Störtebeker und seine Gesellen

Schon in den 1950er Jahren war in den Schulen der DDR der Roman „Die Vitalienbrüder“ von Willi Bredel Schullektüre. Aus dessen Handlung wurde 1966 ein Comic, welcher in der „Frösi“ (Fröhlich sein und Singen), der Mitgliederzeitschrift der Thälmann-Pioniere, erschien.

Wossidlos Legenden

Zwischen 1898 und 1939 sammelte der Gymnasiallehrer und Volkskundler Richard Wossidlo allerlei Legenden, Sagen und Geschichten in ganz Mecklenburg. Auch über Störtebeker ließ er sich berichten. Die Sammlung der kurzen Zettel über diese Geschichten sind heute im nach ihm benannten Archiv an der Universität Rostock zu finden. Die Sammlung Wossidlo ist auch online zugänglich und bietet einen einzigartigen Zugang zur Volkskunde Mecklenburgs:

www.wossidia.de





Herbert Kasten (3. von links)

Aus der Sammlung von

Bundesarchiv (Fotograf Gustav Köhler)

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Bundesarchiv

Zum Objekt >>

Bundesarchiv_Bild_183-14620-0003,_Berlin,_Arbeitstagung_DDR-Schriftstellerverband.jpg
Herbert Kasten (3. von links) auf einer Arbeitstagung des Schriftstellerverbands der DDR in Berlin, Mai 1952 (Foto: Gustav Köhler, Bundesarchiv).


Der Fall Herbert Kasten

Herbert Kasten aus Stralsund war Schriftsteller und SED-Mitglied. Sein Roman „Karsten Sarnow“ über den gleichnamigen Stralsunder Bürgermeister erschien 1958. Zunächst waren die Bewertungen sehr positiv. Nach den Ostseewochen 1959 änderte sich das öffentliche Bild. Kastens Darstellung einiger Figuren widersprach dem Plot in Kurt Barthels Skript für die Störtebeker-Festspiele. Karsten Sarnow etwa war für Kasten eine positive Figur. Bei Kurt Barthel galt er als gescheiterter Sozialdemokrat. Die Ostsee-Zeitung, damals Organ der SED, veröffentlichte mindestens 19 negative Artikel über Kasten und den Roman. Unter anderem wurde ihm sein fehlender Klassenstandpunkt vorgeworfen. Ende Oktober 1959 beging er Republikflucht. Auf Bitten seiner Tochter kurzzeitig in die DDR zurückgekehrt, ging er im Dezember 1959 endgültig nach Westdeutschland.

Der Klaus-Störtebeker Platz in Rostock

Im Herzen Rostocks befand sich zwischen den 1960er und 1990er Jahren der Klaus-Störtebeker-Platz. Auf dem Gelände der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Jakobi-Kirche entstand hier ein Erholungsort inmitten der Rostocker Innenstadt. In den 60er Jahren wurde auf dem Gelände ein Planschbecken errichtet. Kurz darauf folgten Grünflächen, Sitzgelegenheiten und eine großflächige Bepflanzung. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Platz zu einem Marktplatz, auf welchem Getränke und Speisen erworben werden konnten. In den 80er Jahren verlor er zunehmend an Bedeutung. In dieser letzten Phase diente die Fläche hauptsächlich als Parkplatz. Nach der Wende wurde der Platz in Erinnerung an die alte Kirche zum Jacobi-Kirchplatz umbenannt.





Platz

Aus der Sammlung von

Stadtarchiv Rostock

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Stadtarchiv Rostock

Zum Objekt >>

Raum 3 VI. c I Störtebeker Platz-bear.jpg


1960 wurde von der Stadt ein Umbau des Klaus-Störtebeker-Platzes beschlossen. Der Platz sollte das Stadtbild um eine zur Erholung geeignete Fläche ergänzen. In den 1960er Jahren wurden die baulichen Maßnahmen aus dem Ratsbeschluss umgesetzt: Es wurde ein Erholungspark mit Grünflächen, großem runden Planschbecken in der Mitte, Stauden, Pflanzen und Sitzgelegenheiten errichtet.

In der Vorlage zur Sitzung des Rates der Stadt Rostock vom 4. August 1960 heißt es dazu: „Als Name wird Klaus-Störtebecker-Platz [!] mit einer entsprechenden Gestaltung: Grünanlagen, Störtebecker-Plastik (Einzelplastik: Klaus Störtebecker oder Gruppe: Störtebecker, Gedecke-Michel und Wigbold als Likedeler [!]) vorgeschlagen.“



Stadtplan Rostock 1980

Aus der Sammlung von

Geoport HRO

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Geoport HRO

Zum Objekt >>

Störtebekerplatz-Pica.png
Historischer Stadtplan von 1980

04

Und heute?



Lebenslinien

Aus der Sammlung von

Birgit Weyhe

Wie darf ich das Objekt nutzen?

Quelle

Birgit Weyhe

Zum Objekt >>

Raum 3 IIX.a Comic-klein.jpg


Lebenslinien

In der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ veröffentlichte Birgit Weyhe 2019 die Comicreihe „Lebenslinien“. Eine der Geschichten, die sie dabei erzählte, war die des somalischen Piraten Zahi, der ein deutsches Containerschiff überfiel. Auch heute noch gibt es in manchen Teilen der Welt bewaffnete Gruppen, die die Seefahrt bedrohen. Ihre Geschichte ist häufig geprägt von Armut und ungleichen Chancen. Wie in der Geschichte stehen wir hier vor der Frage, was die handelnden Personen zu „Piraten“ macht. Aber anders als früher können wir die Menschen hinter den rechtlichen Bestimmungen und politischen Diskussionen erkennen.

Eine virtuelle Ausstellung von

Erstellt mit :
DDB Studio
Ein Service von:
DDB Studio

Diese Ausstellung wurde am 21.07.2025 veröffentlicht.



Impressum

Die virtuelle Ausstellung Störtebeker in Rostock wird veröffentlicht von:

Historisches Institut der Universität Rostock


Neuer Markt 3 (3.OG), 18055 Rostock


gesetzlich vertreten durch

Prof. Dr. Gregor Rohmann

Telefon:
Fax:
E-Mail:  

Inhaltlich verantwortlich:

Kurator*innen:

Die Ausstellung wurde vorbereitet durch Studierende des Historischen Instituts der Universität Rostock:
Lena Ahrens, Viktor Below, Robert Busch, Ellena Ditscher, Robin Eger, Niclas Elsner, Samuel Frenzel, Tobias Gerding, Emily Hahn, Kati Hefenbrock, Hans Richard Heider, Tarek Hepperle, Magnus Hollatz, Annalena Hordan, Fine Jankowski, Jule Kanold, Finja Knodel, Josephine Kordt, Louis Lietze, Meike Mann, Mario Mittelstädt, Tristan Moeller, Lea Pfaffenbauer, Richard Rogge, Lola Rogowski, Juliane Schmidt, Peer Schulz, Harm Schwerdtfeger, Isabell Seul, Moritz Toussaint, Nele Vahl, Julian Wahle, Sarah Wenger, Niklas Wolf, Johanna Zibell

Leitung
Prof. Dr. Gregor Rohmann und Prof. Dr. Oliver Plessow
(Universität Rostock, Zentrum für regionale Geschichte und Kultur Mecklenburgs)

Kuratorische Unterstützung
Anja Finkous, Szenografin
www.fachwerkler.de

Die Ausstellung ist entstanden in Kooperation mit der Geschichtswerkstatt Rostock e. V.  und dem Schifffahrtsmuseum Rostock.

 

Rechtliche Hinweise:
Die Deutsche Digitale Bibliothek verlinkt die virtuelle Ausstellung auf ihrer Internetseite https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/virtuelle-ausstellungen. Dabei wurde auf die Vertrauenswürdigkeit der Institution, welche die Ausstellung veröffentlich hat sowie die Fehlerfreiheit und Rechtmäßigkeit der virtuellen Ausstellung besonders geachtet. Der auf dieser Internetseite vorhandene Link vermittelt lediglich den Zugang zur virtuellen Ausstellung. Die Deutsche Digitale Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der virtuellen Ausstellung und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten der virtuellen Ausstellung, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. 

DDBstudio wird angeboten von:  
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten,
handelnd für das durch Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und Ländern errichtete Kompetenznetzwerk

Deutsche Digitale Bibliothek
c/o Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin 

Telefon: +49 (0)30 266-41 1432, Fax: +49 (0) 30 266-31 1432,
E-Mail: geschaeftsstelle@deutsche-digitale-bibliothek.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer: 
DE 13 66 30 206

Inhaltlich verantwortlich: 
Dr. Julia Spohr
Leiterin der Geschäftsstelle
Finanzen, Recht, Kommunikation, Marketing
Deutsche Digitale Bibliothek
c/o Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin

Konzeption:
Nicole Lücking, Deutsche Digitale Bibliothek
Stephan Bartholmei, Deutsche Digitale Bibliothek
Dr. Michael Müller, Culture to Go GbR

Design: 
Andrea Mikuljan, FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur GmbH

Technische Umsetzung:
Culture to Go GbR mit Grandgeorg Websolutions

Hosting und Betrieb:  
FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur GmbH



Im Bild bewegen
linke Maustaste gedrückt halten und ziehen
Pfeiltasten benutzen
Finger gedrückt halten und ziehen
Ein- & Auszoomen
Mausrad bedienen
Plus- und Minuszeichen
Zwei Finger zusammenziehen oder spreizen
Bild schließen
Doppelklick
Escape-Taste
am Bildrand