Die drei Verbesserungspunkte von 1605
Nach dem Tod von Landgraf Philipp 1567 vereinbarten die vier Söhne aus erster Ehe, dass sein Land geteilt wurde, einige Institutionen aber in gemeinsamer Zuständigkeit blieben. Dazu gehörte die protestantische Landeskirche, die sich durch Synoden selbst leitete. 1582 trat das Gremium letztmals zusammen. Ein Konsens war danach nicht mehr möglich, weil sich die nun noch drei Landgrafschaften theologisch auseinander entwickelten.
Der Konflikt spitzte sich zu, als 1604 eine weitere Linie des Fürstenhauses erlosch. Ludwig IV. von Hessen-Marburg war Lutheraner und verfügte testamentarisch den Erhalt dieser Konfession in seinem oberhessischen Territorium, das zwischen den verbleibenden Linien geteilt werden sollte. Für Hessen-Darmstadt, das den Südteil von Oberhessen erhielt, entsprach das dem eigenen Bekenntnis. In Hessen-Kassel, das den Nordteil mit der Residenz- und Universitätsstadt Marburg übernahm, war die Lage schwieriger.
Der Landadel vor allem an der Werra und die Herrschaft Schmalkalden waren ebenfalls lutherisch geprägt. Im niederhessischen Kernland dagegen vertraten viele Pfarrer und Gemeinden die theologische Linie des Kasseler Fürstenhauses, die sich zum reformierten Bekenntnis entwickelte.