Wir! 75 Jahre Grundgesetz
Eine Publikationsgeschichte
Eine virtuelle Ausstellung von
Informationen über die verwendeten Medien
Flügel in Deutschlandfarben
Grafik aus: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / mit einem Vorwort von Norbert Lammert, Umschlaggestaltung von David Pearson, München: dtv, 2019.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Covergestaltung: David Pearson / Bearbeitung: DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Das Grundgesetz wird 75! Vier Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Diktatur als demokratischer Gegenentwurf konzipiert, legt das Grundgesetz Bedingungen für unser friedliches Zusammenleben fest. Es nimmt den Staat in die Pflicht, die Menschen vor Willkür und Gewalt zu schützen, und ist Ausdruck gesellschaftlicher Gerechtigkeitsvorstellungen. Nicht zuletzt wegen seiner wirkungsvollen Grundrechte haben sich die Deutschen diese Verfassung wie keine zuvor zu eigen gemacht, obwohl der Text ursprünglich als Provisorium gedacht war – bis zur überwundenen Teilung Deutschlands. Doch das Grundgesetz erwies sich als klug, anpassungsfähig und dauerhaft: Mit der deutschen Einheit von 1990 ist das provisorische Grundgesetz zur endgültigen Verfassung geworden.
Das Grundgesetz ist ein juristischer Text, auf dem staatliches Handeln beruht. Nüchtern und zurückhaltend im Stil, ist das Gesetz zugleich ein „bemerkenswert schöner Text“ – wie der Schriftsteller Navid Kermani sagt.
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt hunderte Ausgaben und Auflagen der Verfassung. Überraschende, vielfältige Formate und Texturen sind dabei: Comics für Kinder, Künstler*innenbücher und literarische Bearbeitungen, aber auch juristische Fachliteratur. Manche Veröffentlichungen unterliegen zeitgeschichtlichen Konjunkturen, andere erscheinen seit 1949 in schönster Regelmäßigkeit. Alle zusammen bilden einen Wissensspeicher unserer demokratischen Verfasstheit.
Der Auftrag des Grundgesetzes, ein Auftrag an die Bürger und an die Politiker in Bonn und in den Ländern muß in jeder Zeitspanne aufs Neue erfüllt werden.
Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Rundfunkansprache zum 25. Bestehen des Grundgesetzes im Mai 1974
Informationen über die verwendeten Medien
Deutsche Verfassungsgeschichte: Die gescheiterte Paulskirchen-Verfassung von 1848 und die Weimarer Verfassung von 1919.
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919: Textausgabe mit ausführlichem Sachregister / hrsg. von Karl Pannier, Leipzig; Frankfurt am Main: Deutsche Nationalbibliothek, 1919. Die Grundrechte des deutschen Volkes: Entwurf, 1948. Die Verfassung des Deutschen Reiches: vom 11. August 1919, Leipzig; Frankfurt am Main: Deutsche Nationalbibliothek, 1920.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB
Beschreibung
Die Medien zur Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 sind über den Katalog der DNB via BookViewer abrufbar.
Angaben zum Objekt
Identifikator
https://d-nb.info/365922919 https://d-nb.info/1141235277
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Ort
Leipzig
Vorgeschichte: 1848 und 1919
Die erste Verfassung wurde im Kontext der Revolution von 1848/49 in der Paulskirche in Frankfurt am Main erarbeitet. Jedoch scheiterte die Revolution damals. Die Einigung Deutschlands kam erst 1871 unter Reichskanzler Otto von Bismarck zustande, doch diese Verfassung war die einer Monarchie. Erst 1919 gelang dann mit der Weimarer Verfassung eine parlamentarische Demokratie. Sie fand 1933 mit der nationalsozialistischen Diktatur ein jähes Ende. Aus den Verfassungen von 1848 und 1919 nahmen die Väter und Mütter des Grundgesetzes schließlich 1949 viele gute politische Ideen, insbesondere die freiheitlichen Grundrechte mit. Auch unsere Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold gehen auf die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts zurück.
1945 und die Alliierten
Nach dem Zweiten Weltkrieg legten die drei West-Alliierten zusammen mit den Beneluxstaaten auf der "Londoner Sechs-Mächte-Konferenz" den Grundstein für einen westdeutschen Staat. Als Ergebnis wurden die "Londoner Empfehlungen" erarbeitet, auf deren Basis die Militärgouverneure der Alliierten den westdeutschen Ministerpräsidenten im Juli 1948 die "Frankfurter Dokumente" vorlegten. Diese Dokumente sahen die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung vor – die Grundlage für einen demokratischen Staat. Die Ministerpräsidenten hofften zunächst auf eine Wiedervereinigung mit der Ostzone und richteten stattdessen einen Parlamentarischen Rat ein. Dieser sollte zunächst eine Übergangslösung schaffen – das Grundgesetz. Vorbereitet wurde die Arbeit des Parlamentarischen Rates durch den Verfassungskonvent im August 1948, der aufgrund seiner Tagungsstätte am Chiemsee "Herrenchiemseekonvent" genannt wurde.
Informationen über die verwendeten Medien
Herrenchiemsee Verfassungskonvent
Der Einfluss politischer Erfahrungen auf den Verfassungskonvent von Herrenchiemsee : Entwicklung und Bedeutung der Staats- und Verfassungsvorstellungen von Carlo Schmid, Hermann Brill, Anton Pfeiffer und Adolf Süsterhenn / Sabine Kurtenacker. Herbert-Utz-Vrerlag, München, 2017.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB / Herbert Utz-Verlag München
Beschreibung
Ausschnitt aus dem Cover. Usprgl.: Schmuckblatt zur Erinnerung an den Verfassungskonvent vom 10. bis 24. August 1948 auf Herrenchiemsee, in: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Nachlass Pfeiffer 173. Die Unterschriften sind von Paul Zürcher, Josef Schwalber, Otto Suhr, Theodor Spitta, Wilhelm Drexelius, Hermann Louis Brill; Justus Danckwerts, Theo Kordt, Adolf Süsterhenn, Fritz Baade, Josef Beyerle, Karl Schmid; Anton Pfeiffer.
Informationen über die verwendeten Medien
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes
Die "Väter" des Grundgesetzes, Plakat, Beilage aus: Parlamentarische Poesie / [hrsg. von der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus]. Einl. und Kommentar von Gudrun Kruip. [Red.: Christiane Ketterle], Stuttgart: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, 1999.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Diashow Urschrift des Grundgesetzes (Faksimile)
Faksimile hergestellt 2022, Druckerei 'indexdigital' Wiesbaden, hrg. v. 'Neuer Königsteiner Kreis e. V.', chronicon-Verlag, Limburg an der Lahn.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Faksimile des Exemplars B Nr. 1, Exemplar 19, des Weiterdrucks vom Juni 1949 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto-Diashow
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Faksimile von 1949
Die Urschrift des Grundgesetzes, deren Originalurkunde sich heute im Parlamentsarchiv in Berlin befindet, wurde wiederholt in limitierter Auflage für verschiedene festliche Anlässe reproduziert. Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, ließ es 1949 für sich und die Mitglieder des Rates anfertigen. Ebenso stellte man Exemplare für die Vertreter der Länder, Berlins und der Alliierten, den Bundestag und das Kanzleramt her. Die Bonner Druckerei Stodieck erhielt den Auftrag für die Urschrift und die frühen Faksimiles. Sie stellte die aufwändig gestalteten frühen Nachdrucke auf hochwertigem Büttenpapier der Papiermühle Zerkall her.
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz Faksimile der Urschrift von 1949
Aus der Sammlung von
Familie Renker, Zerkall
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Faksimile des Exemplars A Nr. 210, 1949, Weiterdruck des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. Druckerei Stodieck. Exemplar der Papierfabrik Zerkall, die das Büttenpapier herstellte.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Der Parlamentarische Rat
Der Parlamentarische Rat trat zum ersten Mal am 1. September 1948 zusammen und wählte Konrad Adenauer zu seinem Präsidenten. Mit den 65 von den westdeutschen Landesparlamenten ernannten Mitgliedern – größtenteils Oppositionelle der Nazi-Zeit – vollendete er in etwa sieben Monaten die Arbeit am Grundgesetz. Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen Verfassungskonvents in Herrenchiemsee entstand im Gebäude der Pädagogischen Akademie in Bonn ein Gesetzestext, der nach den kolossalen Verwüstungen des Kriegs vor allem eins wollte – dass so etwas niemals wieder geschehen kann.
Die Deutschen konnten sich jedoch nach Kriegsende für gar nichts weniger begeistern als für das Entstehen einer neuen Verfassung. Sie waren beschäftigt mit Aufräumen – und Vergessen ...
Informationen über die verwendeten Medien
Protokolle des Parlamentarischen Rats
Deutschland (Gebiet unter Alliierter Besatzung). Parlamentarischer Rat: Der Parlamentarische Rat Teil: Bd. 13., Ausschuß für Organisation des Bundes, Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege / bearb. von Edgar Büttner und Michael Wettengel / Teilbd. 1, Büttner, Edgar (Mitwirkender), München: Boldt im Oldenbourg-Verl., 2002.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Diskussionen und Entscheidungen dokumentierend: Der Stenographische Bericht des Parlamentarischen Rates
Stenographischer Bericht / Parlamentarischer Rat. - 1.1948/49=Sitzung 1-12.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Zeitgenössische Schlagzeilen zu den Geschehnissen im Parlamentarischen Rat
Faksimile der Zeitung Frankfurter Rundschau vom 30. April 1949, aus: Begleitmaterial zum Faksimile des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, Mappe 1.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Teil von
Frankfurter Rundschau 30. April 1949
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Theodor Heuß in: Parlamentarische Poesie – "Das ABC des Parlamentarischen Rates" von Theodor Heuß, "Parlamentarische Elegie im Januar" von Carlo Schmid / Stuttgart: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, 1999.
Informationen über die verwendeten Medien
Sekretär*innen sortieren die Drucksachen des Parlamentarischen Rates
Bild aus: Der parlamentarische Rat: 1948 - 1949; die Entstehung des Grundgesetzes / Michael F. Feldkamp. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008. S. 129
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Fotograf: Bernd Lohse, Bild aus: Der parlamentarische Rat: 1948 - 1949; die Entstehung des Grundgesetzes / Michael F. Feldkamp. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008. S. 129. DNB, Ende
Beschreibung
Fotograf: Bernd Lohse
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
um 1948
Ort
Bonn
Weitere Informationen
Thomas Dehler 1897-1967
Der 1897 in Franken geborene FDP-Politiker Thomas Dehler stand nach Kriegsende wie kaum ein anderer für die Ideen der Linksliberalen. War er in Kriegszeiten als Jurist für Jüd*innen eingetreten und vorübergehend verhaftet worden, nahm er nach 1945 seine politische Tätigkeit wieder auf, die er einst in der "Deutschen Demokratischen Partei" begonnen hatte. Er kämpfte vehement gegen die in Bayern aufkommenden separatistischen Gedanken und wurde 1948 in den Parlamentarischen Rat berufen. In diesem trat er für eine konsequente Gewaltenteilung und eine klare Trennung von Staat und Kirche ein. Besonders in der Paulskirchenverfassung von 1848/49 sah er viele Ideen realisiert, an die er anknüpfen wollte. Im ersten Kabinett Adenauers wurde Dehler Bundesjustizminister. 1958 erregte seine in Umfang und Wortwahl ausufernde Rede gegen die Kanzlerschaft Adenauers viel Aufmerksamkeit. Dehler war bis zu seinem Tod 1967 politisch aktiv und erhielt ein Staatsbegräbnis in seinem Heimatort Lichtenfels.
Informationen über die verwendeten Medien
Porträt und Zitat von Thomas Dehler
Thomas Dehler Porträt und Zitat, aus Faksimile der Zeitung Frankfurter Rundschau vom 30. April 1949, aus: Begleitmaterial zum Faksimile des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, Mappe 1.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Teil von
Frankfurter Rundschau 30. April 1949
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Elisabeth Selbert 1896-1986
Elisabeth Selbert, 1896 in Kassel geboren, engagierte sich bereits mit Gründung der Weimarer Republik politisch in der SPD. Nach Heirat und Geburt ihrer Söhne holte sie das Abitur nach und vollendete in sechs Semestern ein Studium der Rechtswissenschaften. Sie promovierte zum Thema "Scheidung durch Ehezerrüttung" und wurde 1934 trotz zahlreicher Widerstände als Rechtanwältin zugelassen. Mit der Verhaftung ihres Mannes war sie gezwungen, die Familie selbst zu versorgen. Nach 1945 wurde sie wichtige Akteurin in der SPD. Sie war als Expertin beteiligt an Beratungen zur hessischen Landesverfassung und gehörte ab 1946 zehn Jahre dem SPD-Parteivorstand an. 1948 schickte man Selbert in den Parlamentarischen Rat, als eine von nur vier Frauen unter den 65 Mitgliedern. Heute ist sie als Schlüsselfigur der Aufnahme der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz bekannt. Ihre Forderung, den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ins Grundgesetz aufzunehmen, scheiterte mehrfach in der Abstimmung. Doch Mitte Januar 1949 nahm der Hauptausschuss des Rates ihren Vorschlag einstimmig an, nachdem sie geschickt eine Öffentlichkeitskampagne anlaufen ließ, Vorträge hielt und einige Leserinnenbriefe so inszenierte, als wäre der Rat in Protestschreiben versunken. Man sagt auch, sie habe die Ehefrauen der Herren des Rates aufgewiegelt.
Selbert betrachtete Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz und kämpfte deshalb in den folgenden Jahren für die Umsetzung. Das Gleichberechtigungsgesetz wurde erst 1957 verabschiedet. 1958 zog sie sich aus der Politik zurück und widmete sich ihrer Kanzlei, die sie bis ins hohe Alter leitete. 1986 starb sie als Ehrenbürgerin Kassels in ihrem Heimatort.
Informationen über die verwendeten Medien
Porträt und Zitat von Elisabeth Selbert
Elisabeth Selbert Porträt und Zitat, aus Faksimile der Zeitung Frankfurter Rundschau vom 30. April 1949, aus: Begleitmaterial zum Faksimile des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, Mappe 1.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Teil von
Frankfurter Rundschau 30. April 1949
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Das Volk muss spüren, daß nicht Parteimeinungen die Verfassung gestaltet haben, sondern überzeugte, demokratisch gesinnte Menschen.
Helene Wessel, Vorsitzende der Zentrumspartei, Mitglied des Parlamentarischen Rates, eine der "Mütter des Grundgesetzes"
in: Beilage zu Parlamentarische Poesie - Das ABC des Parlamentarischen Rates von Theodor Heuß, Parlamentarische Elegie im Januar von Carlo Schmid / Stuttgart: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, 1999.
Heinrich von Brentano 1904-1964
Der CDU-Politiker Heinrich von Brentano wurde 1904 in eine der großen kulturtragenden Familien Europas hineingeboren, so war er auch mit den prägenden Persönlichkeiten der Romantik, Clemens Brentano und dessen Schwester Bettina von Arnim, verwandtschaftlich verbunden. Der kunstsinnige Brentano widmete sich mehr aus Pflichtgefühl der Rechtswissenschaft. In den Jahren 1933 bis ´45 verhielt sich der inzwischen niedergelassene Rechtsanwalt und 1943 zwangsverpflichtete Staatsanwalt sehr unauffällig. Er wahrte kritische Distanz zum Regime, exponierte sich diesem aber auch nicht. Nach dem Krieg wandte er sich der Politik zu. Den Fokus legte er neben Deutschland- und Europapolitik insbesondere auf die Verfassungsfrage. 1948 wurde er Mitglied des Parlamentarischen Rates, wo er in heiß umstrittenen Themen häufig als Sprecher der Union fungierte. Er setzte sich ein für föderalistischen Staatsaufbau und das Bundesratssystem, war jedoch erfolglos bei seinem Wunsch, die Verfassung per Volksvotum zu legitimieren. Bei der Schlussabstimmung über das Grundgesetz erklärte er, dass jenes "zeitlich begrenzt sein soll und muss". Anfang der 1950er Jahre verlegte er sich darauf, ein politisch vereintes Europa herzustellen. 1955 wurde er Außenminister, in seine Amtszeit fiel auch die Lösung der Saarfrage. Heinrich von Brentano verstarb 1964 in Darmstadt nach langer, schwerer Krankheit.
Informationen über die verwendeten Medien
Porträt und Zitat von Heinrich von Brentano
Heinrich von Brentano Porträt und Zitat, ausFaksimile der Zeitung Frankfurter Rundschau vom 30. April 1949, aus: Begleitmaterial zum Faksimile des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, Mappe 1.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Teil von
Frankfurter Rundschau 30. April 1949
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Deutsche Bibliothek Frankfurt/Main und frühe Grundgesetz-Ausgaben
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Stodieck, 1949. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23 Mai 1949. München: Neue Münchner Verlags-GmbH, 1949.
Aus der Sammlung von
DNB / Bundesarchiv
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Bundesarchiv
Angaben zum Objekt
Typ
Fotocollage
Identifikator
https://d-nb.info/1051115361
Weitere Informationen
Erste Grundgesetz-Veröffentlichungen von 1949
Neben den Publikationen rund um die Entstehung des Grundgesetzes sammelt die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main Verfassungstexte und Veröffentlichungen über sie und ihre Inhalte. Im Laufe der 75 Jahre kam eine reiche Formenvielfalt zusammen und viele "besondere Grundgesetze" finden sich heute in den Magazinen. Parallel dazu sind auch Textausgaben und Publikationen über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, scherzhaft auch "Ulbrichts Grundgesetz" genannt, archiviert.
Demokratischer Deckmantel – Die Verfassung der DDR
Vor 75 Jahren entstand neben dem Grundgesetz auch die Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik. In der sowjetischen Besatzungszone tagte der vom Volk "demokratisch gewählte", mehrheitlich aus Mitgliedern der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bestehende "Dritte Deutsche Volkskongress", der im Oktober 1949 die Gründung der DDR einleitete. Schon 1946 waren erste Entwürfe für eine gesamtdeutsche Verfassung mit kommunistischem Rahmen entstanden. Unter dem Vorsitz des späteren Ministerpräsidenten Otto Grotewohl wurde 1948 schließlich ein erster Entwurf der Bevölkerung zur Verfügung gestellt, wodurch etwa 15.000 Anregungen von Bürger*innen eingingen. Die Verfassung legte letztendlich den Grundstein für eine sozialistische Diktatur, da sie Grundrechte nur auf dem Papier gewährte und eine Gewalteneinheit mit dem Machtzentrum SED etablierte. 1968 wurde die Verfassung unter Staatsoberhaupt Walter Ulbricht noch verschärft, und 1974 die bis dahin angestrebte deutsche Einheit herausgestrichen.
Informationen über die verwendeten Medien
Drei DDR-Verfassungen
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik: [vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974], Deutschland (DDR) (Verfasser), Verfassung (1968.04.06), Berlin: Staatsverl. d. Dt. Demokrat. Republik, 1989. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik / Hrsg. vom Amt für Information d. Regierung d. Dt. Demokr. Republ., Deutschland (DDR) (Verfasser), Verfassung (1949.10.07), Berlin: Dt. Zentralverl., 1951. Entwurf Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik / Arbeitsgruppe "Neue Verfassung der DDR" d. Runden Tisches, Zentraler Runder Tisch der DDR. Arbeitsgruppe Neue Verfassung der DDR (Herausgebendes Organ), Berlin: Basisdr.-Verl.-Ges., 1990.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Identifikator
https://d-nb.info/455222487 https://d-nb.info/901095338
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von Horst Janssen (1929-1995)
Anmerkungen zum Grundgesetz / Horst Janssen, Gifkendorf: Merlin-Verl., 2009.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Sammelsurium der besonderen Ausgaben zum Grundgesetz
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Das vertonte Grundgesetz, Schmuckausgaben des Gesetzestexts, künstlerische Interpretationen verschiedener Artikel und vieles mehr finden sich in der DNB.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Des „Wörterers“ Grundgesetz
"Eigentum verpflichtet" heißt es im Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Grafiker und Autor Horst Janssen ergänzt in seinen Zeichnungen zum Gesetzestext salopp: "Eigentümlichkeiten AUCH". Zahlreiche kritische bis witzige, einen weiten Bogen schlagende Bemerkungen voller Neologismen widmet der selbsternannte "Wörterer" unserer Verfassung.
Informationen über die verwendeten Medien
Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von Horst Janssen (1929-1995)
Anmerkungen zum Grundgesetz / Horst Janssen, Gifkendorf: Merlin-Verl., 2009.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Diashow Janssen
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert/Laske
Angaben zum Objekt
Typ
Foto-Diashow
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Informationen über die verwendeten Medien
Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von Markus Lüpertz (1941-)
Das Grundgesetz / mit Ill. von Markus Lüpertz, Deutschland (Bundesrepublik) (Verfasser), Verfassung (1949.05.23), Gütersloh; München: Wissenmedia in der Inmedia-ONE-GmbH, 2012, Bez.: Bertelsmann Chronik! Bild.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Laske/Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Eine künstlerische Reise durch das GG
Auch der renommierte Maler Markus Lüpertz beschäftigt sich mit einer künstlerischen Interpretation des Grundgesetzes. 19 Gemälde findet man in der prächtigen Buchausgabe zwischen den Grundrechtartikeln, die eine an einen antiken Torso erinnernde Gestalt durch die Gesetze reisen lassen. Die subtilen, immer in idyllischer Landschaft verorteten Szenen von Martin Lüpertz regen zum Nachdenken an: Wie ist mein persönliches Verhältnis zu unserem Staat? Wie (er)lebe ich Demokratie? Wie verändert sich das Rechtsgefüge in unserer Zeit? Welchen Zugang habe ich zu unseren Gesetzen? Was bedeutet Freiheit für mich?
Informationen über die verwendeten Medien
Diashow Lüpertz
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert/Laske
Angaben zum Objekt
Typ
Foto-Diashow
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
In der Schwebe
Dani Karavan entwirft im Jahr 2003 das Kunstwerk "Grundgesetz49", bestehend aus 19 Glasstelen, jede jeweils drei Meter hoch. Der weltweit agierende israelische LandArt-Künstler und Bildhauer hält den Flanierenden vor dem Jakob-Kaiser-Haus in Berlin die deutsche Verfassung buchstäblich transparent vor Augen: Die in das Glas gravierten Artikel 1 bis 19 scheinen förmlich vor dem angrenzenden Spreeufer zu schweben.
Informationen über die verwendeten Medien
Installation "Grundgesetz49" in Berlin von Dani Karavan sowie Publikationen zum Grundgesetz, deren Cover von der Installation geziert werden
Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland / Marcus Höreth, Stuttgart: Kohlhammer Verlag, 2014. Grundgesetz: Bürgerkommentar / Christof Gramm/Stefan Ulrich Pieper, Bonn: bpb, Bundeszentrale für politische Bildung, 2015.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Wikimedia Commons, Klaaschwotzer / Fotomontage: DNB, Frohnert
Beschreibung
Dani Karavan (1930-2021) erschuf die ortsbezogene Installation "Grundgesetz49" im Zeitraum 1997 bis 2003.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Identifikator
https://d-nb.info/1064646530 https://d-nb.info/1079987134
Weitere Informationen
Das GG – literarisch
Auch zahlreiche Autor*innen setzen sich mit ihren je eigenen Mitteln, Stilen und Formaten mit unserer Verfassung auseinander, darunter zum Beispiel Herta Müller, Wolf Biermann oder Rolf Haufs. Für die Publikation "Unser Grundgesetz – Meine Verfassung" tragen sie Geschichten, Essays, Gedichte und Traumerzählungen zusammen und loben in ihren Texten das Grundgesetz in den Himmel oder tadeln seine Defizite.
Die politisch engagierten Stimmen der deutschen Literatur zeugen feinfühlig bis provozierend die Erschütterungen unserer Zeit(-geschichte), gespiegelt in den Reflexionen zu einzelnen Artikeln des Grundgesetzes.
Informationen über die verwendeten Medien
Literarische Texte zum Grundgesetz
Unser Grundgesetz - meine Verfassung: Ansichten von Schriftstellern / hrsg. von Karin Hempel-Soos. Fotogr. von Renate Brandt, Köln: DuMont-Literatur-und-Kunst-Verl., 2003.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
CHARME & KLISCHEE
Als im November 1948 die Damen und Herren Die VäterundMütter also Die Mitglieder des parlamentarischen RatesSich in Bonn im Museum König
Versammelten
Schrie der Vater von Beuel über den Rhein
Der grau und träge dahinfloß
Schlepper zogen sieben Kähne flußabwärts
Schrie gegen den Sohn wenn du noch einmal
Die Hand gegen den Vater erhebst zieh ich dir eine Naht
Der Sohn war zwölf und ging in die Quarta
Das Rückgrat war eingegipst vor vier Jahren
Die Bomben konnte er nicht hören
Was sie sprachen im Museum König
Der Vater ging in die Kneipe in den Briefmarkenverein
War entnazifiziert eingestuft als belastet.
Jetzt tauschte er gezähnt geschnitten
Hitler gegen die Königin von Holland
Einem wie ihm sollte das Wort Gewalt aus dem Kopf
Geschnitten werden
Die Damen und Herren im Museum König
Standen sich angeregt unterhaltend im Foyer
Sie konnten nicht ahnen
Daß im Jahr 2003 im Deutschen Taschenbuch Verlag
Die 38. Auflage des GG erscheinen würde.
Rolf Haufs in: Unser Grundgesetz – meine Verfassung: Ansichten von Schriftstellern, Köln: DuMont-Literatur-und-Kunst-Verl., 2003.
Karikiert
Mitreißend und witzig, bissig und satirisch, frech und provokant: Politik-Parodie in Bildform. Wie blicken eigentlich Karikaturist*innen auf das Grundgesetz? Immer wieder widmet sich auch das Medium Karikatur dem „Buch der Bücher“ – zum Beispiel der Mitbegründer des bekanntesten deutschen Satire-Magazins, der "Titanic", F. K. Waechter: Er ergründet Artikel für Artikel des Grundgesetzes mit subversiven und urkomischen Cartoons, eingebettet in bitterböse Aphorismen à la "Die Bürde des Menschen ist unantastbar".
Informationen über die verwendeten Medien
Diashow Karikaturen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / F. K. Waechter, Deutschland (Bundesrepublik), Hamburg: VSA, 1982. Deutschland dreht durch! / BECK [und viele weitere]; herausgegeben von Martin Sonntag und Saskia Wagner, Oldenburg: Lappan, 2019. Grundgesetz für Ostdeutsche und andere Angemeierte / Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V., GBM. Hrsg.: Horst Kolodziej und Wolfgang Richter. Unter Mitw. von: Heinz Behling ..., Schkeuditz: GNN-Verl., 1999.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert/Laske
Angaben zum Objekt
Typ
Foto-Diashow
Identifikator
https://d-nb.info/1172025177 https://d-nb.info/959148558
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Der Blick aus der ISS aufs Grundgesetz
Statt kleiner Buchstaben, enger Zeilen und nüchternem Design setzt das "Grundgesetz als Magazin" auf "Mut zur Größe", typografische Spielereien und beeindruckende Satellitenaufnahmen Deutschlands, festgehalten von Alexander Gerst auf der Raumstation ISS. Das Magazin besticht durch sein besonders modernes Gewand, das es schafft, die Grundlage unseres demokratischen Staates zeitgemäß zu veranschaulichen und zugänglich zu gestalten.
Informationen über die verwendeten Medien
Design und Grundgesetz
GG - das Grundgesetz als Magazin: die Würde des Menschen ist unantastbar: plus: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Deutschland in Infografiken / Idee & Redaktion: Oliver Wurm; Design: Andreas Volleritsch, Hamburg: Wurm und Volleritsch GbR, 2018.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Klein, kleiner, am kleinsten
Wer das Grundgesetz immer schnell parat haben will, dem kommt die nur sieben Zentimeter große Ausgabe des Grundgesetzes im Hosentaschenformat sehr entgegen. Auf knapp 600 Seiten finden die 146 Artikel ihren Platz. Noch kleiner kann es die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union": Vier Zentimeter nur, gleich einem Teelicht, misst das 54 Artikel umfassende Büchlein.
Informationen über die verwendeten Medien
Sehr kleine Ausgaben vom Grundgesetz und den Grundrechten Europäischen Union
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: vom 23. Mai 1949, Deutschland (Bundesrepublik) (Verfasser), Verfassung (1949.05.23), Leipzig: Miniaturbuchverl., 1995. Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Europäisches Parlament (Zusammenstellender), Paris: Édition Biotop, April 2005.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Identifikator
https://d-nb.info/1094926639
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
… und heute? Jubiläen und Feste
Die Hamburger Kultureinrichtung "Zinnschmelze" widmete dem Grundgesetz zum 70-jährigen Jubiläum eine vielfältige Projektreihe. Das Einstehen und Bewusstsein für die eigenen Grundrechte wird durch spielerische Projekte im politischen Bewusstsein der Bevölkerung verankert: Wie steht es um das Erinnern der deutschen Vergangenheit? Was konkret müsste aus heutiger Sicht unbedingt im Grundgesetz ergänzt werden? Wie können Grundrechte in der digitalisierten Welt geschützt werden?
Deutlich mehr Jubiläen feiern konnte das Grundgesetz bisher, als seine Väter und Mütter einst angenommen hatten. Ihm zu Ehren finden vielerorts Feste, Aktionen und Events statt. Jedes Jubiläum bietet erneut die Möglichkeit der gemeinsamen Reflexion der Fortschritte und Herausforderungen, die das Grundgesetz begleiten und wird von einer Fülle neuer Medienwerke begleitet.
Informationen über die verwendeten Medien
Zinnschmelze #1UNANTASTBAR Plakat
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Zinnschmelze, Katja Krumm
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Kind lesend in Comicheft zum Grundgesetz
Ich bestimme mit in Familie, Schule und Freizeit: ein Comic-Heft über Mitbestimmung / Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Berlin: Berliner Landeszentrale für politische Bildung, 2022.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Hartmann
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Grundgesetz in Kinderhände
Das Grundgesetz bildet das Fundament unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche sind ihre künftigen Stützen. Viele wunderbar illustrierte sowie lehrreiche Bücher und Zeitschriftenhefte für Kinderhände klären über die Rechte jedes Einzelnen und den Aufbau unseres Staates auf und veranschaulichen die Regeln, die wichtig für unser friedliches Zusammenleben sind. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen selbst sind bisher nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Dies ist seit vielen Jahre Ziel der Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz".
Informationen über die verwendeten Medien
Diashow Grundgesetz für Kinder
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Hartmann/Laske/Frohnert
Beschreibung
Einige Publikationen für Kinder erklären das Grundgesetz verständlich und reichlich illustriert.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto-Diashow
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz für Kinder: auch als Braille-Ausgabe
Würde, Freiheit, Gleichheit: unser Grundgesetz – Artikel 1 bis 13: kinderleicht und sonnenklar / Susanne Strittmatter & Matthias Strittmatter, St. Ingbert: CONTE Verlag, 2019. Bestell-Postkarte "Das Grundgesetz gehört in Kinderhände!" / CONTE Verlag GmbH, nicht nach 2023, 1 Postkarte. Strittmatter, Susanne: Würde, Freiheit, Gleichheit : [unser Grundgesetz – Artikel 1 bis 13: kinderleicht und sonnenklar]. Conte-Verlag, 2019 / Kurzschrift, produziert in Leipzig: dzb, 2022 (BNA 19950).
Aus der Sammlung von
DNB, dzb lesen
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Jahns
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Identifikator
https://d-nb.info/1194255191 https://d-nb.info/1300992514
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben weltweit und auch in Deutschland oft nur einen begrenzten Zugang zu Büchern, aber sie haben ein Recht auf die barrierefreie Nutzung aller Medien, um gleichberechtigt lesen und sich informieren zu können. Dank Pat*innen und Spender*innen konnte der Förderverein "Freunde des barrierefreien Lesens e. V." dieses Kinderbuch zum Grundgesetz vielen blinden und sehbehinderten Kindern zugänglich machen. Es ist außerdem im Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen in Braille-Schrift sowie als Großdruckausgabe ausleihbar.
Das Mutter-Tochter-Duo Christine und Milla Olderdissen widmet sich in "Jede*r hat das Recht" einer Heranführung an das Grundgesetz für Jugendliche. Sie zeigen klar, dass es wichtig ist, schon als junger Mensch mit seinen Grundrechten vertraut zu sein, sei es in Bezug auf Familie, Schulbildung, körperliche Unversehrtheit oder Klimaschutz.
Wer umfassend informiert ist, egal in welchem Alter, kann selbstbewusst und aktiv seine Rechte und Freiheiten wahrnehmen, Einsatz gegen Diskriminierung zeigen und zur Stärkung der Demokratie beitragen.
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz für Jugendliche
Jede*r hat das Recht: Fakten, Fälle und Gedanken zum Grundgesetz / Christine + Milla Olderdissen, Kubitza, Wiebke (Illustrator), Stuttgart: Gabriel, 2023.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Laske
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Lehrmaterialien zum Grundgesetz
Fit in Politik: Demokratie spielend begreifen, Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg (Herausgebendes Organ), Stuttgart: LpB, Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, Erscheinungsdatum: 2022. Hampel, Johannes: Unser Grundgesetz, Teil: T. 1., Wie das Grundgesetz entstand, München : Bayerischer Schulbuch-Verl., 1967.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Identifikator
https://d-nb.info/456876421
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Lernen und Verstehen
In den letzten Jahrzehnten wurden zahlreiche Lehrmaterialien erstellt, um Schüler*innen ein Verständnis für die historischen Begebenheiten rund ums Grundgesetz zu vermitteln. Diese Materialien umfassen traditionelle Lehrbücher und Übungshefte ebenso wie interaktive Online-Ressourcen. Die Vielfalt der verfügbaren Materialien spiegelt nicht nur die Veränderungen im Unterrichtsansatz wider, sondern auch die Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen, den Wandel im Grundgesetztext und neue pädagogische Methoden.
Von Lückentexten, Lernkarteikarten, Ausschneidebögen bis hin zu Online-Quizzen: Grundlegende Werte werden den Lernenden strukturiert vermittelt, um ein fundiertes Wissen zu den derzeitigen rechtlichen und politischen Strukturen zu ermöglichen.
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz auf Japanisch
Doitsu renpō kyōwakoku kihon hō: zenʼyaku to dai62kai kaisei made no zenkeika = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Shiyake Masanori yaku (Übersetzer), Deutschland (Normerlassende Gebietskörperschaft), Tōkyōto: Shinzansha, 2018.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Jahns
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Bücherstapel Übersetzungen des Grundgesetzes
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Übersetzungen bzw. fremdsprachige Publikationen zum Grundgesetz in der Deutschen Nationalbibliothek.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Übersetzungen
Das Grundgesetz liegt in zahlreichen Übersetzungen vor. Ob auf Arabisch, Japanisch oder Portugiesisch – verschiedene Sprachausgaben finden sich in der Deutschen Nationalbibliothek und zeigen das weltweite Interesse. Im Gegensatz zur deutschen Textausgabe, die eine bestimmte Realität für die hiesige Gesellschaft kreiert, informieren die Übersetzungen in andere Sprachen über diesen Rechtszustand in Deutschland.
Grundgesetz – ein Impulsgeber
Das Interesse im Ausland ist groß. Das Grundgesetz wurde vielfach adaptiert und rezipiert. Teile des Verfassungstextes, insbesondere zur Menschenwürde wurden ebenso übernommen wie auch deutsche Rechtsprinzipien und Institutionen. So finden sich beispielsweise in der Verfassung Südkoreas wesentliche Elemente unseres Grundrechtsschutzes und der herausragenden Rolle des Verfassungsgerichts wieder. Das wurde ermöglicht durch Kontakte zwischen Rechtswissenschaftler*innen und Politiker*innen, die Arbeit politischer Stiftungen, internationaler wissenschaftlicher Vereinigungen und Publikationen.
Informationen über die verwendeten Medien
Drei Ausgaben/Behandlungen des Grundgesetzes im Ausland
auf Koreanisch: Dog il heon beob gi bon gwon il ban lon / Jeong Mun sig jeo, Gwang ju: Jeon nam dae hag gyo chul pan bu, 2009. Schweizer Sicht: Das Deutsche Grundgesetz : eine Wertung aus Schweizer Sicht / Urs Bernetti, Würenlos: Neue Visionen-Verl., 1994. auf Spanisch: Derechos fundamentales y desarollo legislativo: la garantía del contenido esencial de los derechos fundamentales en la Ley Fundamental de Bonn / Juan Carlos Gavara de Cara. Prólogo Frances de Carreras, Madrid: Centro de Estudios Constitucionales, 1994.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Identifikator
https://d-nb.info/943383412 https://d-nb.info/952717603
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
GG in verschiedenen Sprachen - zum Beispiel Farsi, Russisch, Englisch, Arabisch, Spanisch, Türkisch, Kurdisch, Französisch
Das Grundgesetz - die Basis unseres Zusammenlebens] / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat Steuerung der Projektarbeit, Integration durch Sport, Informationsmanagement. - [Englische Ausgabe]. - Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2021? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sonderausgabe für Einbürgerungen, Bonn: BpB, 2012.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Teil von
Link zur englischen Ausgabe
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Grundgesetz für Migrant*innen
Mit der Broschüre "Das Grundgesetz – die Basis unseres Zusammenlebens" unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zugewanderte und Geflüchtete beim Einleben in Deutschland. In einfachen Worten beschreibt die Publikation, welche Bedeutung das Grundgesetz hat und wie es im Alltag gelebt wird. Die Broschüre ist Teil eines Konzepts zur Erstorientierung und Wertevermittlung. Ähnliche Sonderausgaben gibt es auch von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Seit Jahren bietet sie im Rahmen ihrer Bildungsinitiativen Grundgesetz-Ausgaben gratis an und sorgt für eine hohe Verbreitung des Textes, auch in vereinfachtem Deutsch.
Informationen über die verwendeten Medien
Änderung im Grundgesetz Infografik
Verfassung verstehen: Das Grundgesetz in Infografiken, Mike Hofmaier / Verlag Hermann Schmidt: Mainz, 2013.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Wer darf das GG ändern?
Grundsätzlich ist die Verfassung wie jeder Rechtstext veränderbar. Allerdings unterliegen Veränderungen der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat. Die Hürden für Veränderungen sind also – mit gutem Grund – sehr hoch gesetzt. Darin spiegelt sich nicht zuletzt der Entstehungskontext aus den Erfahrungen der Zeit des Nationalsozialismus: „Nie wieder!“. Einige Bestimmungen des Grundgesetzes dürfen niemals aufgehoben werden, dazu gehören Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsstruktur). So ist es in der sogenannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79, Absatz 3 festgelegt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten Deutschland davor bewahren, dass es irgendwann wieder zu einer Situation wie im Nationalsozialismus kommt und die Freiheitsrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt werden.
Informationen über die verwendeten Medien
Artikel 79 GG: Ewigkeitsgarantie
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Wikimedia Commons
Beschreibung
Aus: Bundesgesetzblatt I, Nr. 1 vom 23.5.1949 - Grundgesetz
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
"Headlines"
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Ausschnitte verschiedener Buchtitel zu Artikeln des Grundgesetzes, die zwischen 1949 und 2023 geändert wurden.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Was hat sich verändert?
Im Laufe der letzten 75 Jahre ist unser Grundgesetz immer wieder an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Der Textumfang ist gewachsen, aber auch heute noch umfasst er 146 Artikel. Ungefähr jeder zweite Artikel ist seit 1949 durch Änderungsgesetze verändert worden, einige davon auch mehrmals. Wichtige und bekannte Änderungen waren die Einführung der Bundeswehr und Wehrpflicht (1956), die Notstandsregelung (1968), Veränderungen des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a/1993) oder die Einschränkung der Unverletztlichkeit der Wohnung durch den "Großen Lauschangriff" (Art. 13/1998). Bedeutsam waren auch die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre (Art. 38/1970) und die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I/1969) als Gegengewicht zu den freiheitsbeschränkenden Notstandsgesetzen. 1994 kam der Umweltschutz als Staatsziel hinzu und 2002 auch der Tierschutz (Art. 20a). Für die Aufnahme der Kinderrechte (in Artikel 6) fand sich bisher keine Mehrheit.
GG und Wiedervereinigung
Die deutsche Wiedervereinigung 1990 brachte eine Reihe von Änderungen. Stand anfangs in der Präambel, das "deutsche Volk" habe durch Errichtung des Grundgesetzes "auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war", so ersetzte man diese Worte durch: Die Deutschen in 16 Bundesländern "haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet". Hatte in Artikel 23 bis dahin die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung durch "Beitritt" gestanden, so wurde dort nun das Ziel der europäischen Integration verankert.
Die Vereinigung erfolgte verfassungsrechtlich über einen "Beitritt" des ostdeutschen Staates zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes über Artikel 23. Damit hatte sich die in Artikel 146 festgehaltene Notwendigkeit erübrigt, eine neue Verfassung zu beschließen und das Grundgesetz wurde zur gesamtdeutschen Verfassung.
Informationen über die verwendeten Medien
Publikationen zum Thema Wiedervereinigung Deutschlands - Artikel 23 und Artikel 146 GG
Artikel 23: kein Anschluss unter dieser Nummer / Horst Schneider, Dresden: Auruspress, 2011. Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG / Jochen Theurer, Hamburg: Kovač, 2011.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Identifikator
https://d-nb.info/1012886344
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Auswahl einiger Publikationen, die das Thema Gleichheit - Artikel 3 Grundgesetz - behandeln
Die Horizontalwirkung des Art. 3 II GG / Heinz-Gerd Suelmann, Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges., 1994. Die Unbeirrbaren: Roman: Bonn 1949: die Frauen des Grundgesetzes kämpfen um Gleichberechtigung / Deike Wichmann, Berlin : atb, Aufbau Taschenbuch, 2023. Das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG in Rechtsprechung und Lehre / von Jochen Hofmann, Berlin : Duncker und Humblot, 1986. Festschrift zum Festakt am 15. November 2014 "20 Jahre Ergänzung Grundgesetzartikel 3 Abs. 2", Pforzheim, 2014. Sind Männer und Frauen gleichberechtigt? : Verfassungsänderung und Verfassungswandel am Beispiel des Artikel 3 II des Grundgesetzes / Isolde Bacher, Neuried : Ars Una, 1996. Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz : die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1949 bis heute / Carmen Leicht-Scholten, Frankfurt/Main ; New York : Campus-Verl., 2000. Diskriminierungsverbot und "Gleichstellungsauftrag" : zur Auslegung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG / Sonja Rademacher, Frankfurt am Main; Berlin; Bern; Bruxelles; New York; Oxford; Wien: Lang, 2004. Das Recht auf Gleichheit und Differenz : Elisabeth Selbert und der Kampf der Frauen um Art. 3 II Grundgesetz / Barbara Böttger, Münster: Verl. Westfälisches Dampfboot, 1990.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Identifikator
https://d-nb.info/1255135476 https://d-nb.info/860762386 https://d-nb.info/1162458909 https://d-nb.info/946217076 https://d-nb.info/958747385 https://d-nb.info/970395655 https://d-nb.info/900541350
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Weitere Informationen
Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 3 Absatz 1 enthält den allgemeinen Gleichheitssatz, der den Staat zur Gleichbehandlung aller Menschen verpflichtet. Die folgenden Absätze enthalten spezielle Ungleichbehandlungsverbote aufgrund bestimmter Merkmale. Dieser Grundgesetzartikel gehört wohl zu denen, über die am meisten seit 1949 publiziert wurde. Bereits in den Verfassungen von 1849 und 1919 waren Gleichheitssätze verankert. Das Ungleichbehandlungs-Verbot von 1949 in Absatz 3 entstand unter dem Eindruck der systematischen Benachteiligung und Verfolgung einzelner Bevölkerungsgruppen im Nationalsozialismus. Elisabeth Selbert und Friederike Nadig setzten im Parlamentarischen Rat gegen anfangs heftigen Widerstand die Aufnahme des Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ durch. 1994 wurde der Text um eine Staatszielbestimmung ergänzt, wonach „der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Außerdem wurde in Absatz 3 das Benachteiligungsverbot wegen Behinderungen festgeschrieben.
Was ist nicht im GG?
Einige Dinge stehen nicht im Grundgesetz und werden vermutlich auch nie hineinkommen. Dazu gehört zum Beispiel die Nationalhymne. Im Gegensatz zu Hymnen anderer Staaten wie etwa Frankreich oder Polen ist die deutsche Nationalhymne nicht in der Verfassung verankert, ja nicht einmal in einem formellen Gesetz. Gewohnheitsrechtlich gilt die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne und ist durch das Strafgesetzbuch gegen Verunglimpfung geschützt. Ebenfalls findet sich das Deutsche als Staatssprache nicht im Grundgesetz, auch wenn es verschiedentlich Petitionen dazu im Bundestag gab.
Informationen über die verwendeten Medien
Deutschlands Nationalhymne
Einigkeit und Recht und Freiheit, Bundeszentrale für politische Bildung, 1988?, 1 Schallplatte.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Tonbeispiele zum Deutschlandlied und erläuternde Zwischentexte, Beiheft zu nationalen Symbolen und nationaler Identität
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Hüter der Verfassung
Sagt man "Ich gehe bis nach Karlsruhe", so ist gemeint, dass man das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht anruft. Es ist das höchste Gericht in Deutschland und damit die letzte Instanz für juristische Auseinandersetzungen. Seit 1951 wachen die Richter*innen in roter Robe in Karlsruhe über die Einhaltung des Grundgesetzes. Zum Streit und zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts kann es kommen, weil ein Gesetz für verfassungswidrig gehalten wird oder wenn Bürger*innen Verfassungsverstöße durch andere Gerichtsurteile beklagen. Die Entscheidungen des Karlsruher Gerichts sind unanfechtbar und alle übrigen Staatsorgane sind daran gebunden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wesentlicher Motor für die Weiterentwicklung des Grundgesetzes und seine politische Funktion Thema zahlreicher Publikationen.
Informationen über die verwendeten Medien
Publikation zum Bundesverfassungsgericht
Ich gehe bis nach Karlsruhe: eine Geschichte des Bundesverfassungsgerichts / Rolf Lamprecht, München: Dt. Verl.-Anst.; Hamburg: Spiegel-Verl., 2011.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Spiegel-Verlag, Random House GmbH
Angaben zum Objekt
Typ
Coverfoto
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz-Kommentare für Jurist*innen
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Informationen über die verwendeten Medien
Kommentare zum Grundgesetz im Regal
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Jahns
Beschreibung
Auswahl verschiedener Bände von über 20 verschiedenen Grundgesetz-Kommentaren
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
GG Kommentare
Das Grundgesetz ist zuallererst ein juristischer Text und daher grundlegend für die juristische Arbeit. Zahlreiche Kommentare, also Werke, die den Verfassungstext interpretieren, liegen seit 1949 vor. Die Deutsche Nationalbibliothek bewahrt über 20 verschiedene Kommentare zum Grundgesetz und jedes Jahr kommen Einzelbände, Auflagen und Ergänzungslieferungen hinzu. Ob in schwergewichtiger Buchform mit tausenden von Seiten oder als typische, mehrbändige Loseblattausgabe – sie enthalten von Jurist*innen zusammengetragene wissenschaftliche Erkenntnisse, Gerichtsurteile und Literaturhinweise zu allen einzelnen Artikeln des Grundgesetzes.
Die Begründer dieser Werke sind oft namengebend für die Veröffentlichungen und viele Studierende und Jurist*innen wissen, dass es sich bei "Mangoldt", "Schmidt-Bleibtreu" oder "Jarass/Pieroth" um kommentierte Grundgesetz-Ausgaben handelt. Nicht wenige Herausgeber*innen und Autor*innen arbeite(te)n am Bundesverfassungsgericht.
Der "Bonner Kommentar" ist der älteste und umfangreichste Grundgesetz-Kommentar, der die Rechtsprechung differenziert aufbereitet. Die Loseblattsammlung wird seit 1950 herausgegeben. Begründer des Kommentars war der Protokollführer des Parlamentarischen Rates, Kurt Georg Wernicke. Die heutigen Herausgeber sind die Professoren Kahl, Waldhoff und Walter. Die Loseblattsammlung, zu der alle zwei Monate Ergänzungen erscheinen, füllt mittlerweile 25 Ordner.
Informationen über die verwendeten Medien
Der erste und der aktuelle Bonner Kommentar zum Grundgesetz
Bonner Kommentar zum Grundgesetz Teil: Akt. 221, Heidelberg : Müller, 2023, hg. v. Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Kahl ... Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Teil: Lfg. 1. 2, Heidelberg : Müller, Erscheinungsdatum: (1950)-
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Angaben zum Objekt
Typ
Fotomontage
Identifikator
https://d-nb.info/457259191 https://d-nb.info/1308923791
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Dezember 2023
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Grundgesetz-Kommentare: Maunz/Dürig, Dürig/Herzog/Scholz; Epping/Hillgruber
Grundgesetz: Kommentar / von Theodor Maunz .... - München : Beck. - Losebl.-Ausg. , Lfg. 1. = [Hauptbd.]. . - 1958. Grundgesetz: Kommentar / begründet von Dr. Theodor Maunz, Dr. Günter Dürig; herausgegeben von Dr. Roman Herzog, Dr. Rupert Scholz, Dr. Matthias Herdegen (geschäftsführend), Dr. Hans H. Klein (geschäftsführend); in Verbindung mit Dr. Peter Badura [u.a.]. - [7. Auflage]. - München: C.H. Beck, 1990-... - Bände (Loseblattsammlung), Lfg. 101 . - 2023. Grundgesetz: Kommentar / herausgegeben von Prof. Dr. Volker Epping, Prof Dr. Christian Hillgruber ) [und 37 weitere]. - 3. Auflage. - München: C.H. Beck, 2020.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Jahns
Beschreibung
Der Maunz/Dürig- bzw. Dürig/Herzog/Scholz-Kommentar 1958 und 2023 - mit und ohne Nennung von Theodor Maunz sowie der Epping/Hillgruber-Kommentar, in dem Hans-Georg Maaßen den Kommentar zu Art. 16 und 16a schrieb.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Identifikator
https://d-nb.info/1307110827 https://d-nb.info/1205818227
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Manche Kommentare gerieten im Laufe der Zeit in die Schlagzeilen, so auch der Kommentator Theodor Maunz. Er war in der NS-Zeit einflussreicher Rechtsprofessor, später sogar Mitglied des Verfassungskonvents in Herrenchiemsee und musste als bayerischer Kultusminister 1964 wegen seiner NS-Vergangenheit zurücktreten. Maunz veröffentlichte aber anonym weiterhin in rechtsextremen Blättern. Seit 2021 trägt der Kommentar daher seinen Namen nicht mehr. In neuerer Zeit musste der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen, der am Epping/Hillgruber-Kommentar im Beck-Verlag mitwirkte, seine Mitarbeit beenden, da er wegen seiner Nähe zur AfD und Querdenkerszene in Kritik geraten war.
Christof Gramm und Stefan Ulrich Pieper verfassen seit 2008 einen Kommentar für breite Leser*innenschichten. Dieser in leicht verständlicher Sprache formulierte Bürger*innenkommentar richtet sich an alle Menschen und bietet Unterstützung im politischen Alltag, in Schule, Ausbildung oder Studium. Er setzt keine juristischen Kenntnisse voraus. Querschnittartig werden die wichtigsten Sachthemen und Leitideen des Grundgesetzes dargestellt und ihre alltägliche Bedeutung erörtert. Der Band ist auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für jedermann erhältlich.
Informationen über die verwendeten Medien
Bildschirmfoto aus dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek: Verfügbarkeit des Bürger*innenkommentars
Grundgesetz: Bürgerkommentar; [Antworten der Verfassung auf gesellschaftliche Fragen] / Christof Gramm; Stefan Ulrich Pieper, Baden-Baden: Nomos, 2015.
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB
Beschreibung
Der Bürgerkommentar Gramm/Pieper ist in der DNB ausleihbar.
Angaben zum Objekt
Typ
Bildschirmfoto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Ort
Leipzig
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Team des Projektes "Offener Zugang zum Grundgesetz" (OZUG)
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
OZUG
Bisher existiert keine für alle frei im Internet zugängliche Erläuterung der deutschen Verfassung und der sie prägenden Rechtsprechung. In dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „Offener Zugang zum Grundgesetz“ (OZUG) wird seit 2023 unter der Leitung von Prof. Dr. Nikolas Eisentraut der Wissensbestand zum Grundgesetz offen zugänglich. Dafür wird bis 2026 ein Grundgesetzkommentar projektiert, geschrieben und schließlich digital für jedermann zugänglich und offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Ziel ist es, einen wissenschaftlich fundierten Bürger*innenkommentar zu schaffen, der die Idee von Open Access sichtbar in der deutschen Rechtswissenschaft und der Öffentlichkeit als Form der Öffnung von herrschaftslegitimierendem Wissen verankert.
Informationen über die verwendeten Medien
Wortwolke Schlagwörter zum Grundgesetz
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Schlicht/Heuer
Beschreibung
Wortwolke basierend auf einer statistischen Auswertung der inhaltlichen Erschließungsdaten der DNB von Verlagspublikationen des Grundgesetzes
Angaben zum Objekt
Typ
Grafik
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Februar 2024
Informationen über die verwendeten Medien
Fassade des DNB-Gebäudes Leipzig: Freie Statt für freies Wort ...
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
DNB, Frohnert
Beschreibung
Bücher bieten Wissen. Wissen schafft Demokratie.
Angaben zum Objekt
Typ
Foto
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
Januar 2024
Epilog
35 Jahre nach der Friedlichen Revolution kann die Frage, ob das Grundgesetz Grundlage eines gemeinsamen politischen Selbstverständnisses im vereinten Deutschland ist, mit Ja beantwortet werden. Umfragen zeigen, dass viele Menschen stolz auf das Grundgesetz und die Grundrechte sind. Dennoch sinkt die generelle Wertschätzung für die demokratische Ordnung seit einiger Zeit, und skeptische Haltungen gegenüber dem Rechtsstaat werden immer lauter. Alle Demokrat*innen sollten sich sichtbar zu den Werten unserer Verfassung bekennen. Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt nicht nur „das Grundgesetz“, sondern gibt auch Raum für Bildung und demokratischen Austausch.
Eine virtuelle Ausstellung von
Team
Pauline Frohnert, Stephanie Jacobs, Yvonne Jahns, Peter Kühne
Für das Titelfoto der virtuellen Ausstellung danken wir herzlich Dirk Knofe (LVZ), ein besonderer Dank für die Unterstützung geht an Katja Krumm und Sonja Engler (Zinnschmelze), Felix A. Renker (Zerkall), Christoph Schlott (Neuer Königsteiner Kreis e.V.), Prof. Nikolaus Eisentraut (OZUG), das DzB lesen, und Christine Hartmann, Alina Laske, Marlene Brendel, Maja Hetmank, Luisa Heinzmann, Helene Schlicht, Katrin Heuer, Helga Karg, Martin Ende und Konstantin Freybe von der DNB.
Impressum
Deutsches Buch-und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek
Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig
Generaldirektor Frank Scholze
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
+49 341 / 2271 – 440
+49 341 / 2271 – 240
dbsm-info [at] dnb.de
Als Anbieter von DDBstudio verantwortlich im Sinne des Medienstaatsvertrags:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten, handelnd für das durch Verwaltungs- und Finanzabkommen zwischen Bund und Ländern errichtete Kompetenznetzwerk
Deutsche Digitale Bibliothek
c/o Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin
Telefon: +49 (0)30 266-41 1432, Fax: +49 (0) 30 266-31 1432
E-Mail: geschaeftsstelle@deutsche-digitale-bibliothek.de
FIZ Karlsruhe - Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur GmbH
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Die Deutsche Digitale Bibliothek verlinkt die virtuelle Ausstellung auf ihrer Internetseite https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/virtuelle-ausstellungen.
Die kuratierende Einrichtung bestimmt über Thema und Inhalt der Einstellung. Die DDB nimmt nur im Ausnahmefällen Einfluss darauf, s. Nutzungsbedingungen.