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Wir! 75 Jahre Grundgesetz

Eine Publikationsgeschichte

Deutsches Buch-und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek


Flügel in Deutschlandfarben

Foto, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

Covergestaltung: David Pearson / Bearbeitung: DNB, Frohnert

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Das Grundgesetz wird 75! Vier Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Diktatur als demokratischer Gegenentwurf konzipiert, legt das Grundgesetz Bedingungen für unser friedliches Zusammenleben fest. Es nimmt den Staat in die Pflicht, die Menschen vor Willkür und Gewalt zu schützen, und ist Ausdruck gesellschaftlicher Gerechtigkeitsvorstellungen. Nicht zuletzt wegen seiner wirkungsvollen Grundrechte haben sich die Deutschen diese Verfassung wie keine zuvor zu eigen gemacht, obwohl der Text ursprünglich als Provisorium gedacht war – bis zur überwundenen Teilung Deutschlands. Doch das Grundgesetz erwies sich als klug, anpassungsfähig und dauerhaft: Mit der deutschen Einheit von 1990 ist das provisorische Grundgesetz zur endgültigen Verfassung geworden.

Das Grundgesetz ist ein juristischer Text, auf dem staatliches Handeln beruht. Nüchtern und zurückhaltend im Stil, ist das Gesetz zugleich ein „bemerkenswert schöner Text“ – wie der Schriftsteller Navid Kermani sagt.

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt hunderte Ausgaben und Auflagen der Verfassung. Überraschende, vielfältige Formate und Texturen sind dabei: Comics für Kinder, Künstler*innenbücher und literarische Bearbeitungen, aber auch juristische Fachliteratur. Manche Veröffentlichungen unterliegen zeitgeschichtlichen Konjunkturen, andere erscheinen seit 1949 in schönster Regelmäßigkeit. Alle zusammen bilden einen Wissensspeicher unserer demokratischen Verfasstheit.

Der Auftrag des Grundgesetzes, ein Auftrag an die Bürger und an die Politiker in Bonn und in den Ländern muß in jeder Zeitspanne aufs Neue erfüllt werden.

Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Rundfunkansprache zum 25. Bestehen des Grundgesetzes im Mai 1974





Deutsche Verfassungsgeschichte: Die gescheiterte Paulskirchen-Verfassung von 1848 und die Weimarer Verfassung von 1919.

Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB

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Kurzbeschreibung
Die Medien zur Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 sind über den Katalog der DNB via BookViewer abrufbar.
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Verfassungsentwurf von 1848 und Verfassung von 1919

Vorgeschichte: 1848 und 1919

Die erste Verfassung wurde im Kontext der Revolution von 1848/49 in der Paulskirche in Frankfurt am Main erarbeitet. Jedoch scheiterte die Revolution damals. Die Einigung Deutschlands kam erst 1871 unter Reichskanzler Otto von Bismarck zustande, doch diese Verfassung war die einer Monarchie. Erst 1919 gelang dann mit der Weimarer Verfassung eine parlamentarische Demokratie. Sie fand 1933 mit der nationalsozialistischen Diktatur ein jähes Ende. Aus den Verfassungen von 1848 und 1919 nahmen die Väter und Mütter des Grundgesetzes schließlich 1949 viele gute politische Ideen, insbesondere die freiheitlichen Grundrechte mit. Auch unsere Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold gehen auf die Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts zurück.





Herrenchiemsee Verfassungskonvent

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB / Herbert Utz-Verlag München

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Kurzbeschreibung
Ausschnitt aus dem Cover. Usprgl.: Schmuckblatt zur Erinnerung an den Verfassungskonvent vom 10. bis 24. August 1948 auf Herrenchiemsee, in: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Nachlass Pfeiffer 173. Die Unterschriften sind von Paul Zürcher, Josef Schwalber, Otto Suhr, Theodor Spitta, Wilhelm Drexelius, Hermann Louis Brill; Justus Danckwerts, Theo Kordt, Adolf Süsterhenn, Fritz Baade, Josef Beyerle, Karl Schmid; Anton Pfeiffer.
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Auf dem Herrenchiemseekonvent 1948 wurde ein vollständiger Verfassungsentwurf erarbeitet.


1945 und die Alliierten

Nach dem Zweiten Weltkrieg legten die drei West-Alliierten zusammen mit den Beneluxstaaten auf der "Londoner Sechs-Mächte-Konferenz" den Grundstein für einen westdeutschen Staat. Als Ergebnis wurden die "Londoner Empfehlungen" erarbeitet, auf deren Basis die Militärgouverneure der Alliierten den westdeutschen Ministerpräsidenten im Juli 1948 die "Frankfurter Dokumente" vorlegten. Diese Dokumente sahen die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung vor – die Grundlage für einen demokratischen Staat. Die Ministerpräsidenten hofften zunächst auf eine Wiedervereinigung mit der Ostzone und richteten stattdessen einen Parlamentarischen Rat ein. Dieser sollte zunächst eine Übergangslösung schaffen – das Grundgesetz. Vorbereitet wurde die Arbeit des Parlamentarischen Rates durch den Verfassungskonvent im August 1948, der aufgrund seiner Tagungsstätte am Chiemsee "Herrenchiemseekonvent" genannt wurde.

01

Die Entstehung des Grundgesetzes



Diashow Urschrift des Grundgesetzes (Faksimile)

Foto-Diashow, Februar 2024

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Faksimile des Exemplars B Nr. 1, Exemplar 19, des Weiterdrucks vom Juni 1949 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949.
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Die Urschrift des Grundgesetzes: In Pergament gebunden, mit Seiten aus schwerem Büttenpapier, präsentiert sich ein schlankes, schönes Buch (Faksimile)


Grundgesetz Faksimile der Urschrift von 1949

Foto

Aus der Sammlung von

Familie Renker, Zerkall

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DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Faksimile des Exemplars A Nr. 210, 1949, Weiterdruck des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. Druckerei Stodieck. Exemplar der Papierfabrik Zerkall, die das Büttenpapier herstellte.
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Laut Druckvermerk wurde das Faksimile im Juni 1949 in einer Auflage von 310 Exemplaren gedruckt; als Ausgabe A mit 210 und als Ausgabe B mit 100


Faksimile von 1949

Die Urschrift des Grundgesetzes, deren Originalurkunde sich heute im Parlamentsarchiv in Berlin befindet,  wurde wiederholt in limitierter Auflage für verschiedene festliche Anlässe reproduziert. Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, ließ es 1949 für sich und die Mitglieder des Rates anfertigen. Ebenso stellte man Exemplare für die Vertreter der Länder, Berlins und der Alliierten, den Bundestag und das Kanzleramt her. Die Bonner Druckerei Stodieck erhielt den Auftrag für die Urschrift und die frühen Faksimiles. Sie stellte die aufwändig gestalteten frühen Nachdrucke auf hochwertigem Büttenpapier der Papiermühle Zerkall her.



Protokolle des Parlamentarischen Rats

Fotomontage, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Die Protokolle des Parlamentarischen Rates


Der Parlamentarische Rat

Der Parlamentarische Rat trat zum ersten Mal am 1. September 1948 zusammen und wählte Konrad Adenauer zu seinem Präsidenten. Mit den 65 von den westdeutschen Landesparlamenten ernannten Mitgliedern – größtenteils Oppositionelle der Nazi-Zeit – vollendete er in etwa sieben Monaten die Arbeit am Grundgesetz. Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen Verfassungskonvents in Herrenchiemsee entstand im Gebäude der Pädagogischen Akademie in Bonn ein Gesetzestext, der nach den kolossalen Verwüstungen des Kriegs vor allem eins wollte – dass so etwas niemals wieder geschehen kann. 

Die Deutschen konnten sich jedoch nach Kriegsende für gar nichts weniger begeistern als für das Entstehen einer neuen Verfassung. Sie waren beschäftigt mit Aufräumen – und Vergessen ... 



Diskussionen und Entscheidungen dokumentierend: Der Stenographische Bericht des Parlamentarischen Rates

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Der Stenographische Bericht der ersten Sitzung des Rates zeigt: Es herrscht anfangs euphorische Stimmung unter den Beteiligten


Zeitgenössische Schlagzeilen zu den Geschehnissen im Parlamentarischen Rat

Foto, Februar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

DNB, Frohnert

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Ausgabe der Bildbeilage der Frankfurter Rundschau vom 30. April 1949 (Faksimile)
P
Das P – ist ein Paradestück
Proporz, Partei und Politik,
Präsidium und Parlament,
Pastor, Prälat und Pergament,
Prinzip, Protest, Pilot, Prolet,
Persilschein, Pünder und Prophet,
Parademarsch, Peter, Paul,
und Pegasus, ein schäbiger Gaul,
doch sein Poete prahlend pries
die Primadonnen des Parla-dies.

Theodor Heuß in: Parlamentarische Poesie – "Das ABC des Parlamentarischen Rates" von Theodor Heuß, "Parlamentarische Elegie im Januar" von Carlo Schmid / Stuttgart: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, 1999.





Sekretär*innen sortieren die Drucksachen des Parlamentarischen Rates

Foto, um 1948, Bonn

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

Fotograf: Bernd Lohse, Bild aus: Der parlamentarische Rat: 1948 - 1949; die Entstehung des Grundgesetzes / Michael F. Feldkamp. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008. S. 129. DNB, Ende

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Kurzbeschreibung
Fotograf: Bernd Lohse
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Die Sekretär*innen des Parlamentarischen Rats sortieren den Grundgesetzentwurf


Porträt und Zitat von Thomas Dehler

Foto, Januar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Thomas Dehler 1897-1967

Der 1897 in Franken geborene FDP-Politiker Thomas Dehler stand nach Kriegsende wie kaum ein anderer für die Ideen der Linksliberalen. War er in Kriegszeiten als Jurist für Jüd*innen eingetreten und vorübergehend verhaftet worden, nahm er nach 1945 seine politische Tätigkeit wieder auf, die er einst in der "Deutschen Demokratischen Partei" begonnen hatte. Er kämpfte vehement gegen die in Bayern aufkommenden separatistischen Gedanken und wurde 1948 in den Parlamentarischen Rat berufen. In diesem trat er für eine konsequente Gewaltenteilung und eine klare Trennung von Staat und Kirche ein. Besonders in der Paulskirchenverfassung von 1848/49 sah er viele Ideen realisiert, an die er anknüpfen wollte. Im ersten Kabinett Adenauers wurde Dehler Bundesjustizminister. 1958 erregte seine in Umfang und Wortwahl ausufernde Rede gegen die Kanzlerschaft Adenauers viel Aufmerksamkeit. Dehler war bis zu seinem Tod 1967 politisch aktiv und erhielt ein Staatsbegräbnis in seinem Heimatort Lichtenfels.



Porträt und Zitat von Elisabeth Selbert

Foto, Januar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Elisabeth Selbert 1896-1986

Elisabeth Selbert, 1896 in Kassel geboren, engagierte sich bereits mit Gründung der Weimarer Republik politisch in der SPD. Nach Heirat und Geburt ihrer Söhne holte sie das Abitur nach und vollendete in sechs Semestern ein Studium der Rechtswissenschaften. Sie promovierte zum Thema "Scheidung durch Ehezerrüttung" und wurde 1934 trotz zahlreicher Widerstände als Rechtanwältin zugelassen. Mit der Verhaftung ihres Mannes war sie gezwungen, die Familie selbst zu versorgen. Nach 1945 wurde sie wichtige Akteurin in der SPD. Sie war als Expertin beteiligt an Beratungen zur hessischen Landesverfassung und gehörte ab 1946 zehn Jahre dem SPD-Parteivorstand an. 1948 schickte man Selbert in den Parlamentarischen Rat, als eine von nur vier Frauen unter den 65 Mitgliedern. Heute ist sie als Schlüsselfigur der Aufnahme der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz bekannt. Ihre Forderung, den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ins Grundgesetz aufzunehmen, scheiterte mehrfach in der Abstimmung. Doch Mitte Januar 1949 nahm der Hauptausschuss des Rates ihren Vorschlag einstimmig an, nachdem sie geschickt eine Öffentlichkeitskampagne anlaufen ließ, Vorträge hielt und einige Leserinnenbriefe so inszenierte, als wäre der Rat in Protestschreiben versunken. Man sagt auch, sie habe die Ehefrauen der Herren des Rates aufgewiegelt.

Selbert betrachtete Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz und  kämpfte deshalb in den folgenden Jahren für die Umsetzung. Das Gleichberechtigungsgesetz wurde erst 1957 verabschiedet.  1958 zog sie sich aus der Politik zurück und widmete sich ihrer Kanzlei, die sie bis ins hohe Alter leitete. 1986 starb sie als Ehrenbürgerin Kassels in ihrem Heimatort.

Das Volk muss spüren, daß nicht Parteimeinungen die Verfassung gestaltet haben, sondern überzeugte, demokratisch gesinnte Menschen.

Helene Wessel, Vorsitzende der Zentrumspartei, Mitglied des Parlamentarischen Rates, eine der "Mütter des Grundgesetzes"

in: Beilage zu Parlamentarische Poesie - Das ABC des Parlamentarischen Rates von Theodor Heuß, Parlamentarische Elegie im Januar von Carlo Schmid / Stuttgart: Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, 1999.





Porträt und Zitat von Heinrich von Brentano

Foto, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Heinrich von Brentano 1904-1964

Der CDU-Politiker Heinrich von Brentano wurde 1904 in eine der großen kulturtragenden Familien Europas hineingeboren, so war er auch mit den prägenden Persönlichkeiten der Romantik, Clemens Brentano und dessen Schwester Bettina von Arnim, verwandtschaftlich verbunden. Der kunstsinnige Brentano widmete sich mehr aus Pflichtgefühl der Rechtswissenschaft. In den Jahren 1933 bis ´45 verhielt sich der inzwischen niedergelassene Rechtsanwalt und 1943 zwangsverpflichtete Staatsanwalt sehr unauffällig. Er wahrte kritische Distanz zum Regime, exponierte sich diesem aber auch nicht. Nach dem Krieg wandte er sich der Politik zu. Den Fokus legte er neben Deutschland- und Europapolitik insbesondere auf die Verfassungsfrage. 1948 wurde er Mitglied des Parlamentarischen Rates, wo er in heiß umstrittenen Themen häufig als Sprecher der Union fungierte. Er setzte sich ein für föderalistischen Staatsaufbau und das Bundesratssystem, war jedoch erfolglos bei seinem Wunsch, die Verfassung per Volksvotum zu legitimieren. Bei der Schlussabstimmung über das Grundgesetz erklärte er, dass jenes "zeitlich begrenzt sein soll und muss". Anfang der 1950er Jahre verlegte er sich darauf, ein politisch vereintes Europa herzustellen. 1955 wurde er Außenminister, in seine Amtszeit fiel auch die Lösung der Saarfrage. Heinrich von Brentano verstarb 1964 in Darmstadt nach langer, schwerer Krankheit.



Deutsche Bibliothek Frankfurt/Main und frühe Grundgesetz-Ausgaben

Fotocollage

Aus der Sammlung von

DNB / Bundesarchiv

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DNB, Bundesarchiv

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Im Magazin der Deutschen Bibliothek, Frankfurt am Main / Erste Grundgesetz-Veröffentlichungen von 1949

Neben den Publikationen rund um die Entstehung des Grundgesetzes sammelt die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main Verfassungstexte und Veröffentlichungen über sie und ihre Inhalte. Im Laufe der 75 Jahre kam eine reiche Formenvielfalt zusammen und viele "besondere Grundgesetze" finden sich heute in den Magazinen. Parallel dazu sind auch Textausgaben und Publikationen über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, scherzhaft auch "Ulbrichts Grundgesetz" genannt, archiviert.





Drei DDR-Verfassungen

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Demokratischer Deckmantel – Die Verfassung der DDR

Vor 75 Jahren entstand neben dem Grundgesetz auch die Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik. In der sowjetischen Besatzungszone tagte der vom Volk "demokratisch gewählte", mehrheitlich aus Mitgliedern der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bestehende "Dritte Deutsche Volkskongress", der im Oktober 1949 die Gründung der DDR einleitete. Schon 1946 waren erste Entwürfe für eine gesamtdeutsche Verfassung mit kommunistischem Rahmen entstanden. Unter dem Vorsitz des späteren Ministerpräsidenten Otto Grotewohl wurde 1948 schließlich ein erster Entwurf der Bevölkerung zur Verfügung gestellt,  wodurch etwa 15.000 Anregungen von Bürger*innen eingingen. Die Verfassung legte letztendlich den Grundstein für eine sozialistische Diktatur, da sie Grundrechte nur auf dem Papier gewährte und eine Gewalteneinheit mit dem Machtzentrum SED etablierte. 1968 wurde die Verfassung unter Staatsoberhaupt Walter Ulbricht noch verschärft, und 1974 die bis dahin angestrebte deutsche Einheit herausgestrichen.

02

Das "besondere" Grundgesetz



Sammelsurium der besonderen Ausgaben zum Grundgesetz

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Das vertonte Grundgesetz, Schmuckausgaben des Gesetzestexts, künstlerische Interpretationen verschiedener Artikel und vieles mehr finden sich in der DNB.
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In der DNB finden sich zahlreiche Schmuckausgaben, vertonte Versionen und vielfältige künstlerische Interpretationen des Grundgesetzes.


Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von Horst Janssen (1929-1995)

Foto, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Des „Wörterers“ Grundgesetz

"Eigentum verpflichtet" heißt es im Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes. Der Grafiker und Autor Horst Janssen ergänzt in seinen Zeichnungen zum Gesetzestext salopp: "Eigentümlichkeiten AUCH". Zahlreiche kritische bis witzige, einen weiten Bogen schlagende Bemerkungen voller Neologismen widmet der selbsternannte "Wörterer" unserer Verfassung. 



Diashow Janssen

Foto-Diashow, Februar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert/Laske

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Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von Markus Lüpertz (1941-)

Fotomontage, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Laske/Frohnert

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Eine künstlerische Reise durch das GG

Auch der renommierte Maler Markus Lüpertz beschäftigt sich mit einer künstlerischen Interpretation des Grundgesetzes. 19 Gemälde findet man in der prächtigen Buchausgabe zwischen den Grundrechtartikeln, die eine an einen antiken Torso erinnernde Gestalt durch die Gesetze reisen lassen. Die subtilen, immer in idyllischer Landschaft verorteten Szenen von Martin Lüpertz regen zum Nachdenken an: Wie ist mein persönliches Verhältnis zu unserem Staat? Wie (er)lebe ich Demokratie? Wie verändert sich das Rechtsgefüge in unserer Zeit? Welchen Zugang habe ich zu unseren Gesetzen? Was bedeutet Freiheit für mich?





Diashow Lüpertz

Foto-Diashow, Februar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert/Laske

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Installation "Grundgesetz49" in Berlin von Dani Karavan sowie Publikationen zum Grundgesetz, deren Cover von der Installation geziert werden

Fotomontage

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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Wikimedia Commons, Klaaschwotzer / Fotomontage: DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Dani Karavan (1930-2021) erschuf die ortsbezogene Installation "Grundgesetz49" im Zeitraum 1997 bis 2003.
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Das eindrucksvolle Kunstwerk Karavans schmückt die Cover einiger Publikationen zu Verfassungsfragen.


In der Schwebe

Dani Karavan entwirft im Jahr 2003 das Kunstwerk "Grundgesetz49", bestehend aus 19 Glasstelen, jede jeweils drei Meter hoch. Der weltweit agierende israelische LandArt-Künstler und Bildhauer hält den Flanierenden vor dem Jakob-Kaiser-Haus in Berlin die deutsche Verfassung buchstäblich transparent vor Augen: Die in das Glas gravierten Artikel 1 bis 19 scheinen förmlich vor dem angrenzenden Spreeufer zu schweben.



Literarische Texte zum Grundgesetz

Foto, Februar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Das GG – literarisch

Auch zahlreiche Autor*innen setzen sich mit ihren je eigenen Mitteln, Stilen und Formaten mit unserer Verfassung auseinander, darunter zum Beispiel Herta Müller, Wolf Biermann oder Rolf Haufs. Für die Publikation "Unser Grundgesetz – Meine Verfassung" tragen sie Geschichten, Essays, Gedichte und Traumerzählungen zusammen und loben in ihren Texten das Grundgesetz in den Himmel oder tadeln seine Defizite.

Die politisch engagierten Stimmen der deutschen Literatur zeugen feinfühlig bis provozierend die Erschütterungen unserer Zeit(-geschichte), gespiegelt in den Reflexionen zu einzelnen Artikeln des Grundgesetzes.

CHARME & KLISCHEE

Als im November 1948 die Damen und Herren
Die VäterundMütter also
Die Mitglieder des parlamentarischen Rates
Sich in Bonn im Museum König
Versammelten
Schrie der Vater von Beuel über den Rhein
Der grau und träge dahinfloß
Schlepper zogen sieben Kähne flußabwärts
Schrie gegen den Sohn wenn du noch einmal
Die Hand gegen den Vater erhebst zieh ich dir eine Naht
Der Sohn war zwölf und ging in die Quarta
Das Rückgrat war eingegipst vor vier Jahren
Die Bomben konnte er nicht hören
Was sie sprachen im Museum König
Der Vater ging in die Kneipe in den Briefmarkenverein
War entnazifiziert eingestuft als belastet.
Jetzt tauschte er gezähnt geschnitten
Hitler gegen die Königin von Holland
Einem wie ihm sollte das Wort Gewalt aus dem Kopf
Geschnitten werden
Die Damen und Herren im Museum König
Standen sich angeregt unterhaltend im Foyer
Sie konnten nicht ahnen
Daß im Jahr 2003 im Deutschen Taschenbuch Verlag

Die 38. Auflage des GG erscheinen würde.

Rolf Haufs in: Unser Grundgesetz – meine Verfassung: Ansichten von Schriftstellern, Köln: DuMont-Literatur-und-Kunst-Verl., 2003. 





Diashow Karikaturen

Foto-Diashow, Februar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert/Laske

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Einblicke in Karikaturen verschiedener Autor*innen


Karikiert

Mitreißend und witzig, bissig und satirisch, frech und provokant: Politik-Parodie in Bildform. Wie blicken eigentlich Karikaturist*innen auf das Grundgesetz? Immer wieder widmet sich auch das Medium Karikatur dem „Buch der Bücher“ – zum Beispiel der Mitbegründer des bekanntesten deutschen Satire-Magazins, der "Titanic", F. K. Waechter: Er ergründet Artikel für Artikel des Grundgesetzes mit subversiven und urkomischen Cartoons, eingebettet in bitterböse Aphorismen à la "Die Bürde des Menschen ist unantastbar".



Design und Grundgesetz

Fotomontage, Dezember 2023, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Der Blick aus der ISS aufs Grundgesetz

Statt kleiner Buchstaben, enger Zeilen und nüchternem Design setzt das "Grundgesetz als Magazin" auf "Mut zur Größe", typografische Spielereien und beeindruckende Satellitenaufnahmen Deutschlands, festgehalten von Alexander Gerst auf der Raumstation ISS. Das Magazin besticht durch sein besonders modernes Gewand, das es schafft, die Grundlage unseres demokratischen Staates zeitgemäß zu veranschaulichen und zugänglich zu gestalten. 



Sehr kleine Ausgaben vom Grundgesetz und den Grundrechten Europäischen Union

Foto, Dezember 2023, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Klein, kleiner, am kleinsten

Wer das Grundgesetz immer schnell parat haben will, dem kommt die nur sieben Zentimeter große Ausgabe des Grundgesetzes im Hosentaschenformat sehr entgegen. Auf knapp 600 Seiten finden die 146 Artikel ihren Platz. Noch kleiner kann es die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union": Vier Zentimeter nur, gleich einem Teelicht, misst das 54 Artikel umfassende Büchlein. 



Zinnschmelze #1UNANTASTBAR Plakat

Aus der Sammlung von

Zinnschmelze Hamburg

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Zinnschmelze, Katja Krumm

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… und heute? Jubiläen und Feste

Die Hamburger Kultureinrichtung "Zinnschmelze" widmete dem Grundgesetz zum 70-jährigen Jubiläum eine vielfältige Projektreihe. Das Einstehen und Bewusstsein für die eigenen Grundrechte wird durch spielerische Projekte im politischen Bewusstsein der Bevölkerung verankert: Wie steht es um das Erinnern der deutschen Vergangenheit? Was konkret müsste aus heutiger Sicht unbedingt im Grundgesetz ergänzt werden? Wie können Grundrechte in der digitalisierten Welt geschützt werden?

Deutlich mehr Jubiläen feiern konnte das Grundgesetz bisher, als seine Väter und Mütter einst angenommen hatten. Ihm zu Ehren finden vielerorts Feste, Aktionen und Events statt. Jedes Jubiläum bietet erneut die Möglichkeit der gemeinsamen Reflexion der Fortschritte und Herausforderungen, die das Grundgesetz begleiten und wird von einer Fülle neuer Medienwerke begleitet.



Kind lesend in Comicheft zum Grundgesetz

Foto, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Hartmann

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Grundgesetz in Kinderhände

Das Grundgesetz bildet das Fundament unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche sind ihre künftigen Stützen. Viele wunderbar illustrierte sowie lehrreiche Bücher und Zeitschriftenhefte für Kinderhände klären über die Rechte jedes Einzelnen und den Aufbau unseres Staates auf und veranschaulichen die Regeln, die wichtig für unser friedliches Zusammenleben sind. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen selbst sind bisher nicht im Grundgesetz festgeschrieben. Dies ist seit vielen Jahre Ziel der Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz".



Diashow Grundgesetz für Kinder

Foto-Diashow, Januar 2024, Leipzig

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DNB, Hartmann/Laske/Frohnert

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Kurzbeschreibung
Einige Publikationen für Kinder erklären das Grundgesetz verständlich und reichlich illustriert.
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Grundgesetz für Kinder: auch als Braille-Ausgabe

Foto, Januar 2024, Leipzig

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DNB, dzb lesen

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DNB, Jahns

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Demokratische Bildung für alle Kinder: Grundrechte mit Beispielen aus dem Alltag veranschaulicht

Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben weltweit und auch in Deutschland oft nur einen begrenzten Zugang zu Büchern, aber sie haben ein Recht auf die barrierefreie Nutzung aller Medien, um gleichberechtigt lesen und sich informieren zu können. Dank Pat*innen und Spender*innen konnte der Förderverein "Freunde des barrierefreien Lesens e. V." dieses Kinderbuch zum Grundgesetz vielen blinden und sehbehinderten Kindern zugänglich machen. Es ist außerdem im Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen in Braille-Schrift sowie als Großdruckausgabe ausleihbar.





Grundgesetz für Jugendliche

Foto, Januar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Laske

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Das Mutter-Tochter-Duo Christine und Milla Olderdissen widmet sich in "Jede*r hat das Recht" einer Heranführung an das Grundgesetz für Jugendliche. Sie zeigen klar, dass es wichtig ist, schon als junger Mensch mit seinen Grundrechten vertraut zu sein, sei es in Bezug auf Familie, Schulbildung, körperliche Unversehrtheit oder Klimaschutz.

Wer umfassend informiert ist, egal in welchem Alter, kann selbstbewusst und aktiv seine Rechte und Freiheiten wahrnehmen, Einsatz gegen Diskriminierung zeigen und zur Stärkung der Demokratie beitragen.



Lehrmaterialien zum Grundgesetz

Fotomontage, Januar 2024, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Lernen und Verstehen

In den letzten Jahrzehnten wurden zahlreiche Lehrmaterialien erstellt, um Schüler*innen ein Verständnis für die historischen Begebenheiten rund ums Grundgesetz zu vermitteln. Diese Materialien umfassen traditionelle Lehrbücher und Übungshefte ebenso wie interaktive Online-Ressourcen. Die Vielfalt der verfügbaren Materialien spiegelt nicht nur die Veränderungen im Unterrichtsansatz wider, sondern auch die Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen, den Wandel im Grundgesetztext und neue pädagogische Methoden.

Von Lückentexten, Lernkarteikarten, Ausschneidebögen bis hin zu Online-Quizzen: Grundlegende Werte werden den Lernenden strukturiert vermittelt, um ein fundiertes Wissen zu den derzeitigen rechtlichen und politischen Strukturen zu ermöglichen.



03

Übersetzt



Bücherstapel Übersetzungen des Grundgesetzes

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Übersetzungen bzw. fremdsprachige Publikationen zum Grundgesetz in der Deutschen Nationalbibliothek.
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Übersetzungen

Das Grundgesetz liegt in zahlreichen Übersetzungen vor. Ob auf Arabisch, Japanisch oder Portugiesisch – verschiedene Sprachausgaben finden sich in der Deutschen Nationalbibliothek und zeigen das weltweite Interesse. Im Gegensatz zur deutschen Textausgabe, die eine bestimmte Realität für die hiesige Gesellschaft kreiert, informieren die Übersetzungen in andere Sprachen über diesen Rechtszustand in Deutschland.





Drei Ausgaben/Behandlungen des Grundgesetzes im Ausland

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Rezeption des Grundgesetzes in Südkorea und Spanien. Kritische Würdigung aus der Schweiz.


Grundgesetz – ein Impulsgeber

Das Interesse im Ausland ist groß. Das Grundgesetz wurde vielfach adaptiert und rezipiert. Teile des Verfassungstextes, insbesondere zur Menschenwürde wurden ebenso übernommen wie auch deutsche Rechtsprinzipien und Institutionen. So finden sich beispielsweise in der Verfassung Südkoreas wesentliche Elemente unseres Grundrechtsschutzes und der herausragenden Rolle des Verfassungsgerichts wieder. Das wurde ermöglicht durch Kontakte zwischen Rechtswissenschaftler*innen und Politiker*innen, die Arbeit politischer Stiftungen, internationaler wissenschaftlicher Vereinigungen und Publikationen. 



GG in verschiedenen Sprachen - zum Beispiel Farsi, Russisch, Englisch, Arabisch, Spanisch, Türkisch, Kurdisch, Französisch

Foto, Dezember 2023, Leipzig

Aus der Sammlung von

Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Die Broschüre liegt - neben Erklärfilmen - auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Russisch, Spanisch und Türkisch vor.

Grundgesetz für Migrant*innen

Mit der Broschüre "Das Grundgesetz – die Basis unseres Zusammenlebens" unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zugewanderte und Geflüchtete beim Einleben in Deutschland. In einfachen Worten beschreibt die Publikation, welche Bedeutung das Grundgesetz hat und wie es im Alltag gelebt wird. Die Broschüre ist Teil eines Konzepts zur Erstorientierung und Wertevermittlung. Ähnliche Sonderausgaben gibt es auch von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Seit Jahren bietet sie im Rahmen ihrer Bildungsinitiativen Grundgesetz-Ausgaben gratis an und sorgt für eine hohe Verbreitung des Textes, auch in vereinfachtem Deutsch.



04

Entwicklung ist Veränderung



Artikel 79 GG: Ewigkeitsgarantie

Foto

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Wikimedia Commons

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Wikimedia Commons

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Kurzbeschreibung
Aus: Bundesgesetzblatt I, Nr. 1 vom 23.5.1949 - Grundgesetz
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Der Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes aus der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 23.05.1949


Wer darf das GG ändern?

Grundsätzlich ist die Verfassung wie jeder Rechtstext veränderbar. Allerdings unterliegen Veränderungen der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat. Die Hürden für Veränderungen sind also – mit gutem Grund – sehr hoch gesetzt. Darin spiegelt sich nicht zuletzt der Entstehungskontext aus den Erfahrungen der Zeit des Nationalsozialismus: „Nie wieder!“. Einige Bestimmungen des Grundgesetzes dürfen niemals aufgehoben werden, dazu gehören Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsstruktur). So ist es in der sogenannten Ewigkeitsklausel in Artikel 79, Absatz 3 festgelegt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten Deutschland davor bewahren, dass es irgendwann wieder zu einer Situation wie im Nationalsozialismus kommt und die Freiheitsrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt werden.  



"Headlines"

Fotomontage, Januar 2024

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Ausschnitte verschiedener Buchtitel zu Artikeln des Grundgesetzes, die zwischen 1949 und 2023 geändert wurden.
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Was hat sich verändert?

Im Laufe der letzten 75 Jahre ist unser Grundgesetz immer wieder an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Der Textumfang ist gewachsen, aber auch heute noch umfasst er 146 Artikel. Ungefähr jeder zweite Artikel ist seit 1949 durch Änderungsgesetze verändert worden, einige davon auch mehrmals. Wichtige und bekannte Änderungen waren die Einführung der Bundeswehr und Wehrpflicht (1956), die Notstandsregelung (1968), Veränderungen des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a/1993) oder die Einschränkung der Unverletztlichkeit der Wohnung durch den "Großen Lauschangriff" (Art. 13/1998). Bedeutsam waren auch die Senkung des Wahlalters auf 18 Jahre (Art. 38/1970) und die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I/1969) als Gegengewicht zu den freiheitsbeschränkenden Notstandsgesetzen. 1994 kam der Umweltschutz als Staatsziel hinzu und 2002 auch der Tierschutz (Art. 20a). Für die Aufnahme der Kinderrechte (in Artikel 6) fand sich bisher keine Mehrheit.





Publikationen zum Thema Wiedervereinigung Deutschlands - Artikel 23 und Artikel 146 GG

Fotomontage, Januar 2024

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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GG und Wiedervereinigung

Die deutsche Wiedervereinigung 1990 brachte eine Reihe von Änderungen. Stand anfangs in der Präambel, das "deutsche Volk" habe durch Errichtung des Grundgesetzes "auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war", so ersetzte man diese Worte durch: Die Deutschen in 16 Bundesländern "haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet". Hatte in Artikel 23 bis dahin die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung durch "Beitritt" gestanden, so wurde dort nun das Ziel der europäischen Integration verankert.

Die Vereinigung erfolgte verfassungsrechtlich über einen "Beitritt" des ostdeutschen Staates zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes über Artikel 23. Damit hatte sich die in Artikel 146 festgehaltene Notwendigkeit erübrigt, eine neue Verfassung zu beschließen und das Grundgesetz wurde zur gesamtdeutschen Verfassung.



Auswahl einiger Publikationen, die das Thema Gleichheit - Artikel 3 Grundgesetz - behandeln

Fotomontage, Januar 2024

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Gleichheit vor dem Gesetz

Art. 3 Absatz 1 enthält den allgemeinen Gleichheitssatz, der den Staat zur Gleichbehandlung aller Menschen verpflichtet. Die folgenden Absätze enthalten spezielle Ungleichbehandlungsverbote aufgrund bestimmter Merkmale. Dieser Grundgesetzartikel gehört wohl zu denen, über die am meisten seit 1949 publiziert wurde. Bereits in den Verfassungen von 1849 und 1919 waren Gleichheitssätze verankert. Das Ungleichbehandlungs-Verbot von 1949 in Absatz 3 entstand unter dem Eindruck der systematischen Benachteiligung und Verfolgung einzelner Bevölkerungsgruppen im Nationalsozialismus. Elisabeth Selbert und Friederike Nadig setzten im Parlamentarischen Rat gegen anfangs heftigen Widerstand die Aufnahme des Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ durch. 1994 wurde der Text um eine Staatszielbestimmung ergänzt, wonach „der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt". Außerdem wurde in Absatz 3 das Benachteiligungsverbot wegen Behinderungen festgeschrieben.





Deutschlands Nationalhymne

Foto, Februar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Tonbeispiele zum Deutschlandlied und erläuternde Zwischentexte, Beiheft zu nationalen Symbolen und nationaler Identität
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Deutschlandlied. Text: A.H. Hoffmann von Fallersleben, Musik: J. Haydn. 1922 und dann wieder seit 1952 als Nationalhymne instrumentalisiert / gesungen


Was ist nicht im GG?

Einige Dinge stehen nicht im Grundgesetz und werden vermutlich auch nie hineinkommen. Dazu gehört zum Beispiel die Nationalhymne. Im Gegensatz zu Hymnen anderer Staaten wie etwa Frankreich oder Polen ist die deutsche Nationalhymne nicht in der Verfassung verankert, ja nicht einmal in einem formellen Gesetz. Gewohnheitsrechtlich gilt die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne und ist durch das Strafgesetzbuch gegen Verunglimpfung geschützt. Ebenfalls findet sich das Deutsche als Staatssprache nicht im Grundgesetz, auch wenn es verschiedentlich Petitionen dazu im Bundestag gab.



Publikation zum Bundesverfassungsgericht

Coverfoto

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DNB, Spiegel-Verlag, Random House GmbH

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Rolf Lamprecht schildert anhand der neun Präsidentschaften die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts


Hüter der Verfassung

Sagt man "Ich gehe bis nach Karlsruhe", so ist gemeint, dass man das in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht anruft. Es ist das höchste Gericht in Deutschland und damit die letzte Instanz für juristische Auseinandersetzungen. Seit 1951 wachen die Richter*innen in roter Robe in Karlsruhe über die Einhaltung des Grundgesetzes. Zum Streit und zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts kann es kommen, weil ein Gesetz für verfassungswidrig gehalten wird oder wenn Bürger*innen Verfassungsverstöße durch andere Gerichtsurteile beklagen. Die Entscheidungen des Karlsruher Gerichts sind unanfechtbar und alle übrigen Staatsorgane sind daran gebunden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wesentlicher Motor für die Weiterentwicklung des Grundgesetzes und seine politische Funktion Thema zahlreicher Publikationen.

05

Juristisch kommentiert



Kommentare zum Grundgesetz im Regal

Foto, Januar 2024, Leipzig

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DNB, Jahns

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Kurzbeschreibung
Auswahl verschiedener Bände von über 20 verschiedenen Grundgesetz-Kommentaren
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GG Kommentare

Das Grundgesetz ist zuallererst ein juristischer Text und daher grundlegend für die juristische Arbeit. Zahlreiche Kommentare, also Werke, die den Verfassungstext interpretieren, liegen seit 1949 vor. Die Deutsche Nationalbibliothek bewahrt über 20 verschiedene Kommentare zum Grundgesetz und jedes Jahr kommen Einzelbände, Auflagen und Ergänzungslieferungen hinzu. Ob in schwergewichtiger Buchform mit tausenden von Seiten oder als typische, mehrbändige Loseblattausgabe – sie enthalten von Jurist*innen zusammengetragene wissenschaftliche Erkenntnisse, Gerichtsurteile und Literaturhinweise zu allen einzelnen Artikeln des Grundgesetzes.
Die Begründer dieser Werke sind oft namengebend für die Veröffentlichungen und viele Studierende und Jurist*innen wissen, dass es sich bei "Mangoldt", "Schmidt-Bleibtreu" oder "Jarass/Pieroth" um kommentierte Grundgesetz-Ausgaben handelt. Nicht wenige Herausgeber*innen und Autor*innen arbeite(te)n am Bundesverfassungsgericht.





Der erste und der aktuelle Bonner Kommentar zum Grundgesetz

Fotomontage, Dezember 2023, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Frohnert

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Der "Bonner Kommentar" ist der älteste und umfangreichste Grundgesetz-Kommentar, der die Rechtsprechung differenziert aufbereitet. Die Loseblattsammlung wird seit 1950 herausgegeben. Begründer des Kommentars war der Protokollführer des Parlamentarischen Rates, Kurt Georg Wernicke. Die heutigen Herausgeber sind die Professoren Kahl, Waldhoff und Walter. Die Loseblattsammlung, zu der alle zwei Monate Ergänzungen erscheinen, füllt mittlerweile 25 Ordner.



Grundgesetz-Kommentare: Maunz/Dürig, Dürig/Herzog/Scholz; Epping/Hillgruber

Foto, Januar 2024, Leipzig

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Deutsche Nationalbibliothek

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DNB, Jahns

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Kurzbeschreibung
Der Maunz/Dürig- bzw. Dürig/Herzog/Scholz-Kommentar 1958 und 2023 - mit und ohne Nennung von Theodor Maunz sowie der Epping/Hillgruber-Kommentar, in dem Hans-Georg Maaßen den Kommentar zu Art. 16 und 16a schrieb.
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Manche Kommentare gerieten im Laufe der Zeit in die Schlagzeilen, so auch der Kommentator Theodor Maunz. Er war in der NS-Zeit einflussreicher Rechtsprofessor, später sogar Mitglied des Verfassungskonvents in Herrenchiemsee und musste als bayerischer Kultusminister 1964 wegen seiner NS-Vergangenheit zurücktreten. Maunz veröffentlichte aber anonym weiterhin in rechtsextremen Blättern. Seit 2021 trägt der Kommentar daher seinen Namen nicht mehr.  In neuerer Zeit musste der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen, der am Epping/Hillgruber-Kommentar im Beck-Verlag mitwirkte, seine Mitarbeit beenden, da er wegen seiner Nähe zur AfD und Querdenkerszene in Kritik geraten war.





Bildschirmfoto aus dem Katalog der Deutschen Nationalbibliothek: Verfügbarkeit des Bürger*innenkommentars

Bildschirmfoto, Februar 2024, Leipzig

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DNB

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Kurzbeschreibung
Der Bürgerkommentar Gramm/Pieper ist in der DNB ausleihbar.
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Der Bürger*innenkommentar ist auch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek sichtbar.


Christof Gramm und Stefan Ulrich Pieper verfassen seit 2008 einen Kommentar für breite Leser*innenschichten. Dieser in leicht verständlicher Sprache formulierte Bürger*innenkommentar richtet sich an alle Menschen und bietet Unterstützung im politischen Alltag, in Schule, Ausbildung oder Studium. Er setzt keine juristischen Kenntnisse voraus. Querschnittartig werden die wichtigsten Sachthemen und Leitideen des Grundgesetzes dargestellt und ihre alltägliche Bedeutung erörtert. Der Band ist auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für jedermann erhältlich.



Team des Projektes "Offener Zugang zum Grundgesetz" (OZUG)

Aus der Sammlung von

Offener Zugang zum Grundgesetz

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OZUG

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Bei der Arbeit am Online-Kommentar (v.l.n.r.): Esther de Haan, Prof. Dr. Nikolas Eisentraut, Prof. Dr. Bernd Kleimann, Anna Gerchen.

Bisher existiert keine für alle frei im Internet zugängliche Erläuterung der deutschen Verfassung und der sie prägenden Rechtsprechung. In dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt „Offener Zugang zum Grundgesetz“ (OZUG) wird seit 2023 unter der Leitung von Prof. Dr. Nikolas Eisentraut der Wissensbestand zum Grundgesetz offen zugänglich. Dafür wird bis 2026 ein Grundgesetzkommentar projektiert, geschrieben und schließlich digital für jedermann zugänglich und offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Ziel ist es, einen wissenschaftlich fundierten Bürger*innenkommentar zu schaffen, der die Idee von Open Access sichtbar in der deutschen Rechtswissenschaft und der Öffentlichkeit als Form der Öffnung von herrschaftslegitimierendem Wissen verankert.





Wortwolke Schlagwörter zum Grundgesetz

Grafik, Februar 2024

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Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

DNB, Schlicht/Heuer

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Kurzbeschreibung
Wortwolke basierend auf einer statistischen Auswertung der inhaltlichen Erschließungsdaten der DNB von Verlagspublikationen des Grundgesetzes
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Die Menschenwürde ist präsent: Verteilung von Schlagwörtern zum Grundgesetz


Fassade des DNB-Gebäudes Leipzig: Freie Statt für freies Wort ...

Foto, Januar 2024

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Deutsche Nationalbibliothek

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Quelle

DNB, Frohnert

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Kurzbeschreibung
Bücher bieten Wissen. Wissen schafft Demokratie.

Epilog

35 Jahre nach der Friedlichen Revolution kann die Frage, ob das Grundgesetz Grundlage eines gemeinsamen politischen Selbstverständnisses im vereinten Deutschland ist, mit Ja beantwortet werden. Umfragen zeigen, dass viele Menschen stolz auf das Grundgesetz und die Grundrechte sind. Dennoch sinkt die generelle Wertschätzung für die demokratische Ordnung seit einiger Zeit, und skeptische Haltungen gegenüber dem Rechtsstaat werden immer lauter. Alle Demokrat*innen sollten sich sichtbar zu den Werten unserer Verfassung bekennen. Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt nicht nur „das Grundgesetz“, sondern gibt auch Raum für Bildung und demokratischen Austausch.  

Eine virtuelle Ausstellung von

Team

Pauline Frohnert, Stephanie Jacobs, Yvonne Jahns, Peter Kühne

Für das Titelfoto der virtuellen Ausstellung danken wir herzlich Dirk Knofe (LVZ), ein besonderer Dank für die Unterstützung geht an Katja Krumm und Sonja Engler (Zinnschmelze), Felix A. Renker (Zerkall), Christoph Schlott (Neuer Königsteiner Kreis e.V.), Prof. Nikolaus Eisentraut (OZUG), das DzB lesen, und Christine Hartmann, Alina Laske, Marlene Brendel, Maja Hetmank, Luisa Heinzmann, Helene Schlicht, Katrin Heuer, Helga Karg, Martin Ende und Konstantin Freybe von der DNB. 

Erstellt mit :
DDB Studio
Ein Service von:
DDB Studio

Diese Ausstellung wurde am 01.05.2024 veröffentlicht.



Impressum

Die virtuelle Ausstellung Wir! 75 Jahre Grundgesetz wird veröffentlicht von:

Deutsches Buch-und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek
Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig
gesetzlich vertreten durch Generaldirektor Frank Scholze
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main

Telefon: +49 341 / 2271 – 440
Fax: +49 341 / 2271 – 240
E-Mail:  dbsm-info@dnb.de

Inhaltlich verantwortlich:
Generaldirektor Frank Scholze
Deutsche Nationalbibliothek Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main

Kurator*innen:
Pauline Frohnert, Stephanie Jacobs, Yvonne Jahns, Peter Kühne

 

Rechtliche Hinweise:
Die Deutsche Digitale Bibliothek verlinkt die virtuelle Ausstellung auf ihrer Internetseite https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/virtuelle-ausstellungen. Dabei wurde auf die Vertrauenswürdigkeit der Institution, welche die Ausstellung veröffentlich hat sowie die Fehlerfreiheit und Rechtmäßigkeit der virtuellen Ausstellung besonders geachtet. Der auf dieser Internetseite vorhandene Link vermittelt lediglich den Zugang zur virtuellen Ausstellung. Die Deutsche Digitale Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der virtuellen Ausstellung und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten der virtuellen Ausstellung, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. 

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