"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam
Eine virtuelle Ausstellung von
Eine (fast) vergessene Revolution
Im Grundgesetz steht unter den Grundrechten in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Mit diesem Artikel wird geregelt, dass sowohl Männer als auch Frauen als auch Personen, die sich keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen, gleichberechtigt sind. Diese schlichten Sätze bedeuteten in der Zeit, als das Grundgesetz erarbeitet bzw. ergänzt wurde, eine Revolution. Eine Revolution, die heute in Vergessenheit geraten ist. Deshalb soll hier die Geschichte hinter diesen beiden Sätzen erzählt werden.
Brauchen wir diese Sätze heute noch?
Das Grundgesetz wurde bereits 1949 erarbeitet – ist das heute überhaupt noch relevant?
Sind heute nicht eh alle Menschen „gleichberechtigt“?
Warum ist es heute immer noch wichtig diese Sätze zu kennen?
Informationen über die verwendeten Medien
8. März Kassel, 2026
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Informationen über die verwendeten Medien
Fotografie des Kunstwerks "Grundgesetz 49" von Dani Karavan in Berlin
Artikel 3 Grundgesetz
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung, Barbara von Hindenburg
Beschreibung
Auf einer Glasscheibe ist mit weißer Schrift Art. 3 des Grundgesetzes aufgebracht.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Grundgesetz, Kunstwerk, Gleichberechtigung
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Dani Karavan
Zeit
2025 (Fotografie)
Ort
Spreepromenade am Jakob-Kaiser-Haus Berlin
Fotografie des Kunstwerks "Grundgesetz 49" von Dani Karavan in Berlin
Was erzählen wir?
Wir glauben, dass es bis heute wichtig ist, diese beiden Sätze und ihre Entstehung zu kennen. Im Folgenden gehen wir deshalb der Frage nach, wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam.
Unsere Erzählung fokussiert sich bewusst auf die Geschichte der BRD. Die Entwicklung in der zeitgleich neu entstehenden DDR, in der ebenfalls die Gleichberechtigung festgelegt wurde, kann nur in einer eigenen Ausstellung dargestellt werden. Hierzu wäre die Ausweitung vorhandener Forschungen notwendig.
In vier inhaltlichen Kapiteln schlagen wir den Bogen von 1948 bis ins Jahr 1994 und zeigen den durchaus komplizierten demokratischen Prozess, der nötig war, um das Geschlechterverhältnis in Deutschland auf ganz neue Füße zu stellen.
Die Komplexität des Prozesses zu schildern, ist uns auch deshalb wichtig, weil sich zunehmend eine vereinfachte Geschichtserzählung durchsetzt. Diese mündet in der Idee, die Durchsetzung der Gleichberechtigung sei ein „Kampf der Frauen gegen die Männer“ gewesen.
Woher wissen wir, was wir wissen?
Diese virtuelle Ausstellung ist nur deshalb möglich, weil der Nachlass einer der wichtigsten Streiterinnen für die Gleichberechtigung im Grundgesetz erhalten geblieben ist. Dies war die Juristin und SPD-Politikerin Elisabeth Selbert aus Kassel. Ihr Nachlass befindet sich seit dem Jahr 2000 im Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) und wurde dort erschlossen. Dank diesem kann die Geschichte des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz detailliert erzählt und auch Originalquellen können gezeigt werden.
Quellen aus weiteren Beständen des AddF sowie von anderen Institutionen vervollständigen die Ausstellung.
Flankiert wird die Erzählung von Interviews mit Expertinnen.
Informationen über die verwendeten Medien
Nachlass von Elisabeth Selbert im Archiv der deutschen Frauenbewegung
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung, Sonja Rode
Beschreibung
Der Nachlass Elisabeth Selberts wird im Depot des Archivs der deutschen Frauenbewegung in vielen einzelnen Archivkartons aufbewahrt.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Archiv, Nachlass Elisabeth Selbert
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Ort
Kassel
Nachlass von Elisabeth Selbert im Archiv der deutschen Frauenbewegung
Informationen über die verwendeten Medien
Eröffnung des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee
Dr. Anton Pfeiffer eröffnet die Versammlung
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Rechteinformation
SZ Photo/Süddeutsche Zeitung Photo
Beschreibung
Das Bild zeigt die Teilnehmer des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee. Der Verfassungsausschuss der Länder beginnt seine Arbeit im alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee. Als Vorsitzender eröffnet Dr. Anton Pfeiffer (CSU, 1888-1957) die Versammlung.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, Grundgesetz
Identifikator
Bild-ID: 00008144
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Anton Pfeiffer
Zeit
10.08.1948
Ort
Prien am Chiemsee
Weitere Informationen
Informationen über die verwendeten Medien
Eröffnung des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee
Dr. Anton Pfeiffer eröffnet die Versammlung
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
SZ Photo/Süddeutsche Zeitung Photo
Beschreibung
Das Bild zeigt die Teilnehmer des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee. Der Verfassungsausschuss der Länder beginnt seine Arbeit im alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee. Als Vorsitzender eröffnet Dr. Anton Pfeiffer (CSU, 1888-1957) die Versammlung.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Identifikator
Bild-ID: 00008144
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
10.08.1948
Ort
Prien am Chiemsee
Weitere Informationen
Experten auf einer Insel
Zwischen dem 10. und 23. August 1948 trafen sich im Alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee elf Delegierte der Bundesländer und rund 19 Experten, um eine neue Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Diesen Auftrag hatten sie von den Ministerpräsidenten der Länder erhalten. Der Ort, mitten im Chiemsee, war auf Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard gewählt worden. Grund war seine Abgeschiedenheit, was eine Konzentration auf die Arbeit ermöglichen sollte. Die Experten aus Wissenschaft und Politik legten als Ergebnis einen Verfassungsentwurf vor.
Nötig geworden war eine neue Verfassung, weil aus den drei westlichen Besatzungszonen ein neuer Weststaat gebildet werden sollte. Nach der nationalsozialistischen Diktatur brauchte es dafür eine neue Grundlage - eine neue Verfassung.
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1.2 Bundesarchiv, Welt im Film (Originaltitel) Nr. 170 / 1948, Film: 41563
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Rechteinformation
Bundesarchiv
Angaben zum Objekt
Typ
Nachrichtensendung
Thema
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Teil von
Welt im Film (Originaltitel)
Sprache
Deutsch
Identifikator
Film: 41563
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
August 1948
Informationen über die verwendeten Medien
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
Weimarer Verfassung, Zweite Auflage, Industrieverlag Spaeth & Linde
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Rechteinformation
Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
Angaben zum Objekt
Typ
Buch
Thema
Weimarer Reichsverfassung, Weimar, Verfassung
Material/Technik
Papier
Sprache
Originalsprache Deutsch
Identifikator
DIRK830
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Dr. Georg Zöphel
Zeit
erschienen 1921
Ort
Berlin
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
Vorbilder?
Bei den Verhandlungen auf Herrenchiemsee griffen die Experten auf die erste demokratische Verfassung von 1849, die Verfassung der Weimarer Republik von 1919 und vor allem auf die nach 1945 entstandenen Länderverfassungen zurück. Die Weimarer Verfassung hatte in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter formuliert: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
‘Grundsätzlich‘ bedeutete hierbei eine beabsichtigte Einschränkung: Man wollte Frauen zwar formell als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen mit Wahlrecht behandeln, ihnen aber nicht die Gleichberechtigung auf allen anderen Gebieten, z.B. Arbeitsleben und Familie, eröffnen.
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Friedrich Ebert bei seiner Eröffnungsrede in der Nationalversammlung
Die Nationalversammlung in Weimar. Volksbeauftrager Ebert hält die Eröffnungsrede
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Deutsches Historisches Museum
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Weimarer Nationalversammlung, Weimar
Material/Technik
Fotopapier, s/w-Abzug
Identifikator
Inventarnummer: F 55/641
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Friedrich Ebert
Zeit
06.02.1919
Ort
Weimar
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1.3 Manuela Rienks: „staatsbürgerlich“ und „grundsätzlich“, AddF Kassel, 2025
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Mehr als Weimar?
Die Experten legten nach nur 13 Tagen einen Bericht vor, der einen ersten Entwurf des Grundgesetzes enthielt. Interessanterweise schwieg der Entwurf zur Frage der Gleichberechtigung. Anders als zu Beginn der Weimarer Republik, als das Frauenwahlrecht eingeführt worden war und der Staat sich Gedanken zur Gleichberechtigung machen musste, schien nun eine Änderung nicht notwendig zu sein. Somit stand wieder die Formulierung der Weimarer Verfassung als Vorschlag im Raum. Das hieß: Es war keine Änderung im Geschlechterverhältnis vorgesehen.
Informationen über die verwendeten Medien
Auszüge aus dem Bericht des Verfassungsausschusses der Ministerpräsidenten-Konferenz der westlichen Besatzungszonen über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948
Auszüge aus dem Bericht des Verfassungsausschusses der Ministerpräsidenten-Konferenz der westlichen Besatzungszonen über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Beschreibung
Der Bericht erschien im Oktober 1948 und gibt die Ergebnisse der Beratungen von Herrenchiemsee wieder. Wesentlicher Teil des Berichts ist ein Grundrechtekatalog.
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, gedruckter Bericht
Thema
Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, Grundgesetz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
10 Seiten / 5 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00039M02/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Richard Pflaum Verlag
Zeit
1948
Ort
München
Keine Frauen auf der Herreninsel
Informationen über die verwendeten Medien
1.4 Manuela Rienks: Keine Frauen auf der Herreninsel, AddF Kassel, 2025
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Schreibmaschine
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Rechteinformation
Bayerische Schlösserverwaltung/Manuela Rienks
Beschreibung
Mit einer vergleichbaren Schreibmaschine arbeiteten die beim Verfassungskonvent tätigen Frauen.
Angaben zum Objekt
Typ
Schreibmaschine
Thema
Prien am Chiemsee, Verfassungskonvent, Grundgesetz, Frauen beim Verfassungskonvent
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
1940/50
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Eröffnung des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee
Dr. Anton Pfeiffer eröffnet die Versammlung
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Rechteinformation
SZ Photo/Süddeutsche Zeitung Photo
Beschreibung
Das Bild zeigt die Teilnehmer des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee. Der Verfassungsausschuss der Länder beginnt seine Arbeit im alten Schloss auf der Insel Herrenchiemsee. Als Vorsitzender eröffnet Dr. Anton Pfeiffer (CSU, 1888-1957) die Versammlung.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, Grundgesetz
Identifikator
Bild-ID: 00008144
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Anton Pfeiffer
Zeit
10.08.1948
Ort
Prien am Chiemsee
Weitere Informationen
Überleg mal!
Was wäre, wenn ...
… auf Herrenchiemsee auch Frauen als Expertinnen dabei gewesen wären?
Informationen über die verwendeten Medien
1.5 Manuela Rienks: Was wäre, wenn?, AddF Kassel, 2025
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf bei der SPD-Frauenkonferenz, Wuppertal 1948
Aus der Sammlung von
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Wuppertaler Frauenkonferenz, Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
8,7 x 12,7 cm
Identifikator
A-F-NLP11-0075
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert , Herta Gotthelf
Zeit
1948
Ort
Wuppertal
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Festakt zur Eröffnung des Parlamentarischen Rats, Abgeordnete
Aus der Sammlung von
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
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Rechteinformation
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland / Erna Wagner-Hehmke
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Festakt, Museum Alexander Koenig, SPD, FDP, CDU
Teil von
Bestand Erna Wagner-Hehmke
Abmessung/Umfang
6 x 6 cm
Material/Technik
Kunststoff
Identifikator
1987/1/32.1459
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Carlo Schmid , Theodor Heuss , Erna Wagner-Hehmke
Zeit
01.09.1948
Ort
Bonn
Die Arbeit in Bonn beginnt
Um eine Verfassung für die spätere BRD zu erarbeiten, musste eine verfassunggebende Versammlung einberufen werden. Diese wurde „Parlamentarischer Rat“ genannt und die zu erarbeitende Verfassung „Grundgesetz“.
Im Rat arbeiteten acht Ausschüsse, deren Ergebnisse im Hauptausschuss verhandelt wurden. Die Gleichberechtigung wurde im Ausschuss für Grundsatzfragen beraten.
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2.1 Bundesarchiv, Welt im Film (Originaltitel) Nr. 172 / 1948, Film: 50304
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Bundesarchiv
Angaben zum Objekt
Typ
Nachrichtensendung
Thema
Parlamentarischer Rat, Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Welt im Film (Originaltitel)
Sprache
Deutsch
Identifikator
Film: 50304
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
1948
Nur „Väter der Verfassung“?
Der Parlamentarische Rat bestand aus 61 stimmberechtigten Politikern und vier Politikerinnen. Sie wurden nicht direkt gewählt, sondern von den bereits existierenden Länderparlamenten bestimmt. Jeweils 27 kamen von der CDU/CSU und der SPD, fünf von der FDP und jeweils zwei von KPD, Deutschen Partei und Zentrumspartei.
Helene Weber vertrat die CDU, Helene Wessel das damals noch existierende Zentrum, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert waren von der SPD entsandt worden.
Informationen über die verwendeten Medien
Zeitungsseite mit den Porträts der Mitglieder des Parlamentarischen Rates (aus "Die neue Zeitung")
Väter der Verfassung
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Deutsches Historisches Museum
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Deutsches Historisches Museum
Angaben zum Objekt
Typ
Druckschriften (Gattung)
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Verfassung
Teil von
Die Neue Zeitung
Abmessung/Umfang
Höhe x Breite: 54,2 x 45,2 cm
Material/Technik
Papier, gedruckt
Sprache
Deutsch
Identifikator
Do2 99/1684
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert , Friederike Nadig , Helene Weber , Helene Wessel
Zeit
25.09.1948
Ort
München
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2.2 Karin Gille-Linne: Frauen im Parlamentarischen Rat, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
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Telegramm an Elisabeth Selbert
Telegramm an Elisabeth Selbert vom 19.09.1948 betreffend die Übermittlung eines Passfotos für eine Bilderseite mit den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Telegramm
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00039M04/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
19.09.1948
Ort
Bonn
Ein mediales Ereignis
Die „Neue Zeitung“ schickte Elisabeth Selbert ein Telegramm mit der dringenden Bitte, ein Porträt zu senden. Es diente der Vorstellung aller Mitglieder des Parlamentarischen Rates in der Presse. Das Telegramm zeigt das Interesse der Medien an der Erarbeitung der Verfassung. Dafür benötigten diese Informationen und Bilder der Akteur:innen.
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AddF_NLP11_47-09_0005.jpg
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, beschlossen in Bonn am 08.05.1949
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00047M09
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
1949
Nun doch Gleichberechtigung?
Der Parlamentarische Rat nahm seine Arbeit am 1. September 1948 auf und verabschiedete das Grundgesetz am 8. Mai 1949.
In Artikel 3 Absatz 2 hieß es nun: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Wie war es zu dieser Formulierung gekommen?
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Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf bei der SPD-Frauenkonferenz, Wuppertal 1948
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
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Typ
Fotografie
Thema
Wuppertaler Frauenkonferenz, Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
8,7 x 12,7 cm
Identifikator
A-F-NLP11-0075
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
1948
Ort
Wuppertal
Wir brauchen eine neue Formulierung!
Dass es zu dieser Formulierung kam, hatte vor allem mit den Frauenpolitikerinnen innerhalb der SPD zu tun. Diese sahen die Erarbeitung einer neuen Verfassung als Chance, das patriarchale Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 grundlegend zu reformieren. Denn die Erfahrungen mit diesem Gesetz hatten gezeigt, dass Ehefrauen durch die Regelungen des Familienrechtes massiv benachteiligt worden waren.
Um die Forderung der vollen Gleichberechtigung der Frauen in Hinblick auf die neue Verfassung zu diskutieren, lud die SPD-Frauensekretärin Herta Gotthelf zu einer Frauenkonferenz nach Wuppertal ein. Die Juristin Elisabeth Selbert hielt hier das Hauptreferat und zeigte auf, wo die Probleme lagen.
Informationen über die verwendeten Medien
Brief von Elisabeth Selbert an Herta Gotthelf
Brief von Elisabeth Selbert an Herta Gotthelf vom 08.11.1948 betreffend die Abgabe des Manuskriptes von einer Rede von Elisabeth Selbert in Wuppertal
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Gleichberechtigung, SPD, Wuppertaler Frauenkonferenz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
1 Seite / 1 Blatt
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00020M03/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Herta Gotthelf , Elisabeth Selbert
Zeit
08.11.1948
Ort
Hannover
Wie formuliert man Gleichberechtigung?
Aber wie genau sollte die Formulierung lauten? Auf der Konferenz in Wuppertal wurde diese noch nicht gefunden. Genossinnen aus Berlin machten Herta Gotthelf auf die Notwendigkeit einer eindeutigen Formulierung im Grundgesetz aufmerksam. Gotthelf gab den Auftrag an Elisabeth Selbert weiter. Diese setzte sich schließlich in der Fraktionssitzung der SPD für den Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ein und schaffte es, dass die Partei ihren Vorschlag in die Verhandlungen zum Grundgesetz einbrachte. Das Vorbild für diesen Wortlaut fand sich im Verfassungsentwurf der SED für die DDR. Hier stand: „Mann und Frau sind gleichberechtigt“. Dieser Satz war vermutlich von der SED-Politikerin Käthe Kern formuliert worden.
Informationen über die verwendeten Medien
2.3 Karin Gille-Linne: Woher kommt die Formulierung?, AddF Kassel, 2025
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Formulierung gefunden!
Der Vorschlag lautete: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Mit diesem einfachen Satz ging die SPD-Fraktion in die Verhandlungen des Ausschusses für Grundsatzfragen. Hier war es vor allem Frieda Nadig, die sich für diese Formulierung stark machte und begründete, warum die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verfassung stehen müsste. Nach einer hitzigen Debatte wurde der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Die anderen Parteien befürchteten ein Rechtschaos, da das patriarchale Familienrecht durch die Neu-Formulierung der Gleichberechtigung vollständig überarbeitet werden müsste.
Informationen über die verwendeten Medien
Antrag der SPD-Fraktion
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Art. 4 Abs. 2 in Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00042M02/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
SPD
Zeit
03.12.1948
Ort
Bonn
Informationen über die verwendeten Medien
Sitzung Parlamentarischer Rat, Carlo Schmid, Elisabeth Selbert
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland / Erna Wagner-Hehmke
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Pädagogische Akademie, SPD Bonn; Schmid, Carlo; Selbert, Elisabeth; Wagner-Hehmke, Erna
Teil von
Bestand Erna Wagner-Hehmke
Abmessung/Umfang
6 x 6 cm
Material/Technik
Kunststoff
Identifikator
1987/1/32.3735
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Carlo Schmid , Erna Wagner-Hehmke , Elisabeth Selbert
Zeit
1948 - 1949
Ort
Bonn
Weitere Informationen
Nicht aufgeben!
Die SPD und vor allem Elisabeth Selbert gaben aber nicht auf. Sie stellten die gleiche Formulierung im Hauptausschuss erneut zur Abstimmung. Hier verteidigte Selbert den Antrag. Sie legte dar, dass nach dem Weltkrieg eine neue Zeit gekommen sei, in der es darum gehen müsste, Frauen gleichzustellen, da sie schon lange nicht mehr nur Ehefrauen und Mütter seien. SPD-Fraktionsvorsitzender Carlo Schmid bekräftigte den Antrag in einem weiteren Redebeitrag.
Auch aus Sorge, die Grundlagen der bürgerlichen Ehe könnten aufgrund der Gleichberechtigung gefährdet werden, lehnten die anderen Parteien, mit Ausnahme der KPD, die Formulierung ein zweites Mal ab.
Informationen über die verwendeten Medien
2.4 Karin Gille-Linne: Debatte im Hauptausschuss, AddF Kassel, 2025
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Ich kann bei dieser Gelegenheit erklären: In meinen kühnsten Träumen habe ich nicht erwartet, daß der Antrag im Grundsatzausschuß abgelehnt werden würde. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß man heute weiter gehen muß als in Weimar und daß man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muß. Die Frau soll nicht nur in staatsbürgerlichen Dingen gleichstehen, sondern muß auf allen Rechtsgebieten dem Manne gleichgestellt werden.
Stellungnahme von Elisabeth Selbert (SPD) bei der ersten Lesung im Hauptausschuss am 3. Dez. 1948
Wenn durch die Schaffung der Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann in dem bisherigen Gesetz Lücken aufgerissen werden, müssen eben die bestehenden Gesetze modernisiert und den heutigen Forderungen der Frau auf Gleichberechtigung angeglichen werden. Das ist doch die einzige Konsequenz, die man meines Erachtens ziehen muß.
Stellungnahme von Heinz Renner (KPD) bei der ersten Lesung im Hauptausschuss am 3. Dez. 1948
Es ist selbstverständlich, daß auch wir grundsätzlich Ihren Antrag begrüßen. Wir dürfen aber darauf verweisen, daß die Durchführung (...) nicht so leicht sein wird, wie man sie sich denkt. (…) Welchen Namen führt zum Beispiel die Frau nach der Eheschließung, den des Mannes oder weiterhin ihren Familiennamen? Oder sollen, wenn Mann und Frau gleichberechtigt sind, Mann und Frau beide Namen führen? Welchen Familiennamen führen die Kinder, den Namen des Mannes oder den Namen der Frau oder beide? Wer hat während des Bestehens der Ehe die gesetzliche Gewalt über die minderjährigen Kinder, der Mann oder die Frau oder beide? Welche Meinung geht vor, wenn sie miteinander nicht übereinstimmen? Wird in jedem Falle erst das Vormundschaftsgericht gefragt oder was sonst?
Sie sehen, es sind in der praktischen Durchführung erhebliche Schwierigkeiten.
Stellungnahme von Max Becker (FDP) bei der ersten Lesung im Hauptausschuss am 3. Dez. 1948
Die Artikel, wie sie bis jetzt formuliert sind, führen genau zu dem, was Sie wollen, nämlich zu einer besseren Rechtsstellung der Frau. Wir halten es also nicht für notwendig, daß ein solcher Satz noch hereinkommt. Ich behalte mir eine weitere Stellungnahme bei der zweiten Lesung vor. Bis jetzt habe ich mich nicht davon überzeugen können.
Stellungnahme von Helene Weber (CDU/CSU) bei der ersten Lesung im Hauptausschuss am 3. Dez. 1948
Informationen über die verwendeten Medien
Parlamentarischer Rat, Sitzung des Hauptausschusses
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland / Erna Wagner-Hehmke
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Pädagogische Akademie, SPD, Bonn
Teil von
Bestand Erna Wagner-Hehmke
Abmessung/Umfang
6 x 6 cm
Material/Technik
Kunststoff
Identifikator
1987/1/32.0131
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Erna Wagner-Hehmke
Zeit
23.02.1949
Ort
Bonn
Weitere Informationen
Was jetzt?
In ihrem Brief an Willi Eichler, Genosse und Chefredakteur der Rheinischen Zeitung, bat Selbert um sofortige Berichterstattung über die gescheiterte Abstimmung im Rat. Sie hatte für den Fall der Ablehnung bereits Widerstand angekündigt, den sie nun mit tatkräftiger Unterstützung und logistischer Hilfe der SPD-Frauensekretärin Herta Gotthelf und Frieda Nadig organisierte. Sie starteten eine sehr klug eingefädelte Kampagne und versuchten, einen öffentlichen Proteststurm herbeizuführen. Die Zeit dafür war knapp bemessen, denn die Ablehnung war am 3. Dezember erfolgt und eine weitere Lesung des Artikels war für den 18. Januar angesetzt. In diesen knapp sechs Wochen schrieben Selbert und Gotthelf unzählige Briefe, gaben Interviews für Zeitungen und baten Frauenvereine und Einzelpersonen um Unterstützung.
Informationen über die verwendeten Medien
Brief von Elisabeth Selbert an die Redaktion der Rheinischen Zeitung
Brief von Elisabeth Selbert vom 05.12.1948 an die Redaktion der Rheinischen Zeitung, betreffend die fehlende Berichterstattung über die Vorgänge im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
1 Seite / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00046M03/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
05.12.1948
Ort
Bonn
Informationen über die verwendeten Medien
Zeitungsartikel: Bonn gegen gleiche Rechte der Frau?
Zeitungsartikel von Helene Weber, erschienen in die Welt am Sonntag vom 12.12.1948: Bonn gegen gleiche Rechte der Frau? Worum es bei der Abstimmung wirklich ging
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Zeitungsartikel
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Welt am Sonntag
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00049M04/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Helene Weber
Zeit
12.12.1948
Und was macht die CDU?
Durch die öffentliche Debatte um die Formulierung der Gleichberechtigung der Geschlechter kam es innerhalb der CDU/CSU-Fraktion zu einem partiellen Umdenken. Helene Weber versuchte in Zeitungsartikeln den Eindruck zu zerstreuen, die Konservativen und vor allem sie selbst, würden sich gegen die Gleichberechtigung der Frau stellen. Sie betonte immer wieder, dass es inhaltlich keine Meinungsverschiedenheiten gegeben hätte, es aber eine Frage der Formulierung wäre. Um ihre eigene Position zu verdeutlichen, schlug sie die Formulierung „Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten“ vor.
Informationen über die verwendeten Medien
Eingaben betreffend die Gleichberechtigung
Liste mit Institutionen und Vereinen, die eine Eingabe betreffend die Gleichberechtigung der Frauen eingereicht haben, zusammengestellt für Elisabeth Selbert
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Auflistung
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
1 Seite / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00046M04/2
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
1949
Ort
Bonn
Die entscheidende Debatte
Als sich der Hauptausschuss am 18. Januar 1949 erneut traf, standen alle Anwesenden unter dem Eindruck der öffentlichen Debatte. In dieser Sitzung wurde überdeutlich, dass die CDU/CSU-Fraktion die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht allein der SPD überlassen wollte und deshalb für die eigene Formulierung stritt. Aber, Elisabeth Selbert konnte sich durchsetzen.
Eine Liste der Einsender:innen von Eingaben zum Thema Gleichberechtigung diente Selbert dabei als Vorlage für ihre Rede. Anhand dieser Eingaben gelang es ihr, den Rat zu überzeugen. Der Hauptausschuss stimmte diesmal einstimmig für die Formulierung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Wir sind dafür!
Bei der Annahme der Gleichberechtigung wird der Kampagne von Selbert und Gotthelf eine wichtige Rolle zugesprochen. Bei genauerer Untersuchung zeigt sich allerdings, dass nicht alle Eingaben im Sinne von Selbert waren, auch wenn sie geschrieben wurden, um Selbert zu unterstützen. So sprach sich z.B. der Verein für Fraueninteressen und Frauenarbeit e. V. München nicht für Selberts Formulierung aus, sondern forderte einen Satz, der stark an die Formulierung der Weimarer Verfassung angelehnt war.
Informationen über die verwendeten Medien
Schreiben des Vereins für Fraueninteressen und Frauenarbeit e.V. an Elisabeth Selbert
Schreiben des Vereins für Fraueninteressen und Frauenarbeit e.V. vom 22.12.1948 an Elisabeth Selbert mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Position zu Artikel 4 des Grundgesetzes, dieser soll laut des Vereins folgendermaßen lauten: Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen und bürgerlich-rechtlichen Rechte und Pflichten
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Gleichberechtigung, Parlamentarischer Rat
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
1 Seite / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
AddF_NLP11_46-03-02_JPG
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
22.12.1948
Ort
München
Informationen über die verwendeten Medien
Parlamentarischer Rat, Sekretärin Frau Hofscheuer
Postfächer der Abgeordneten des Parlamentarischen Rates
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Rechteinformation
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland / Erna Wagner-Hehmke
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Pädagogische Akademie, Verwaltung, Presse Bonn; Wagner-Hehmke, Erna
Teil von
Bestand Erna Wagner-Hehmke
Abmessung/Umfang
6 x 6 cm
Material/Technik
Kunststoff
Identifikator
1987/1/32.3207
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Erna Wagner-Hehmke
Zeit
1948 - 1949
Ort
Bonn
Mythos „Waschkörbe“
Und waren es tatsächlich „Waschkörbe“ voll mit Eingaben, die im Parlamentarischen Rat ankamen? Diese Erzählung wird sehr häufig unkritisch übernommen und wird bis heute in allen Medien verbreitet. Forschungen konnten allerdings zeigen, dass es sehr viel weniger waren. Insgesamt vermutlich rund 50 Stück.
Selbert nutzte diese Eingaben sehr geschickt, um sich und ihre Partei für die erste Bundestagswahl zu positionieren. Die SPD sollte als Partei der Gleichberechtigung gelten und deshalb von vielen Frauen gewählt werden.
Informationen über die verwendeten Medien
2.5 Karin Gille-Linne: „Waschkörbe“, AddF Kassel, 2025
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Der gestrige Tag, an dem die Gleichberechtigung der Frau in die Verfassung aufgenommen worden ist, dieser Tag war ein geschichtlicher Tag.
Elisabeth Selbert in ihrer Ansprache im Nordwestdeutschen Rundfunk am 19. Januar 1949
Informationen über die verwendeten Medien
rede-selbert_vom-19.1.1949.mp3
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Rundfunkansprache
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Parlamentarischer Rat
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
1949
Informationen über die verwendeten Medien
Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf bei der SPD-Frauenkonferenz, Wuppertal 1948
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Wuppertaler Frauenkonferenz, Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
8,7 x 12,7 cm
Identifikator
A-F-NLP11-0075
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert , Herta Gotthelf
Zeit
1948
Ort
Wuppertal
Überleg mal!
Was wäre, wenn...
... sich im Parlamentarischen Rat niemand für die Gleichberechtigung eingesetzt hätte?
... die SPD keine Unterstützung aus der Gesellschaft erhalten hätte?
Informationen über die verwendeten Medien
2.6 Karin Gille-Linne: Was wäre, wenn?, AddF Kassel, 2025
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Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass sein Gutachten über die Vereinbarkeit des EVG-Vertrags und des Generalvertrags mit dem Grundgesetz die beiden Senate in allen weiteren Entscheidungen bindet.
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Rechteinformation
Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A5/113/1/34a
Beschreibung
Blick in den Saal des Studentenhauses (verwendet wegen Raummangel im Prinz-Max-Palais) nach dem Einzug der 23 Richter*innen. Die Richterin und die Richter stehend von links nach rechts: Dr. Erna Scheffler, Ellinghaus, Bernhard Wolff, Vizepräsident Dr. Katz, Präsident Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Georg Fröhlich, Dr. Conrad Rödiger, Dr. Schunk, Dr. Gerhard Heiland, Dr. Alfred Henneka, Dr. Leibholz.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Prinz-Max-Palais, Bundesverfassungsgericht
Teil von
Bildarchiv Schlesiger 1949-1952
Abmessung/Umfang
Negativ: 24 x 36 mm, Positiv: 8 x 14 cm
Identifikator
8/BA Schlesiger 1949-1952
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Horst Schlesiger , Lilo Schlesiger
Zeit
10.12.1952
Ort
Karlsruhe
Informationen über die verwendeten Medien
Wahlplakat der CDU zur Bundestagswahl, 1949
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Rechteinformation
Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung: KAS / ACDP, 10-001-18.
Familienrecht ändern!
Nach dem Ende des Parlamentarischen Rates stand fest: Die Gleichberechtigung war im Grundgesetz verankert. Um sie allerdings auch umzusetzen, musste die erste Bundesregierung das Familienrecht ändern. Die dafür im Grundgesetz festgelegte Frist war der 31. März 1953.
Vor der ersten Bundestagswahl 1949 warben alle Parteien um Frauenstimmen, da mehr Frauen als Männer stimmberechtigt waren. Das Thema „Gleichberechtigung“ wurde dabei mehr oder weniger konkret angesprochen. Schließlich gewann die CDU/CSU die Wahl. Gemeinsam mit FDP und DP (Deutsche Partei) stellte sie die erste westdeutsche Regierungskoalition unter Bundeskanzler Konrad Adenauer.
Und was macht die Bundesregierung?
Verantwortlich für das Thema Gleichberechtigung und neues Familienrecht im neuen Bundestag war Justizminister Thomas Dehler (FDP). Doch während KPD und SPD drängten, den Änderungsprozess schnellstmöglich anzustoßen, ließ sich die Regierungskoalition Zeit.
Zunächst beauftragte Dehler Maria Hagemeyer Anfang 1950 eine Denkschrift zu verfassen. In dem im Verlauf des Jahres 1951 veröffentlichten Dokument trug sie die Vorschriften zusammen, die im Familienrecht geändert werden müssten, um dieses dem Gleichberechtigungsgrundsatz anzupassen. Hagemeyer war in der Weimarer Republik die erste deutsche Richterin gewesen und jetzt Leiterin des Referats „Gleichberechtigung von Mann und Frau“ im Justizministerium.
Informationen über die verwendeten Medien
Rundschreiben des Bundesministers der Justiz
Rundschreiben des Bundesministers der Justiz betreffend die Durchführung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes auf dem Gebiete des Privatrechts
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Gleichberechtigung, Familienrecht, Privatrecht
Teil von
Bestand Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-K-33 ; 214-1/2
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Thomas Dehler , Dr. Maria Hagemeyer
Zeit
01.03.1951
Ort
Bonn
Informationen über die verwendeten Medien
Denkschrift von Dr. Maria Hagemeyer über die Anpassung des Familienrechts
Denkschrift über die zur Anpassung des geltenden Familienrechts an den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau, Art. 3 Abs. 2 GG, erforderlichen Gesetzesänderungen, Teil I., ausgearbeitet von Oberlandesgerichtsrätin Dr. Hagemeyer
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Denkschrift
Thema
Familienrecht, Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Bestand Deutscher Evangelischer Frauenbund
Abmessung/Umfang
28 Seiten / 7 Blatt
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-K-16 ; H-456/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Dr. Maria Hagemeyer
Zeit
1951
Was steht da drin?
Hagemeyer widmete sich zunächst den allgemeinen Fragen der Beziehung der Eheleute zueinander, anschließend dem ehelichen Güterrecht und zuletzt dem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern. Ihren Empfehlungen nach sollten beiden Ehepartnern bei Entscheidungen in Ehe und Kindererziehung jeweils die gleichen Mitbestimmungsrechte zustehen. Im Konfliktfall sollten sich die Eheleute an außerfamiliäre Beratungsstellen wenden. Dennoch sah ihr Entwurf weiterhin eine Einschränkung der außerhäuslichen Arbeit der Ehefrau vor. In Bezug auf das Güterrecht stimmte sie Reformbestrebungen zu, die die Frauenbewegung bereits in der Weimarer Republik geäußert hatte.
Informationen über die verwendeten Medien
Brief von Herta Gotthelf an Elisabeth Selbert
Brief von Herta Gotthelf an Elisabeth Selbert vom 08.11.1952 betreffend Selberts Meinung zu einem Regierungsentwurf
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Gleichberechtigung, Familienrecht
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00024M03/4
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Herta Gotthelf , Elisabeth Selbert
Zeit
08.11.1952
Ort
Bonn
Ein erster Entwurf – und viel Kritik
Drei Jahre nach der Bundestagswahl, am 23. Oktober 1952, legte die Bundesregierung endlich einen ersten Gesetzentwurf vor. Die Opposition, insbesondere die SPD, kritisierte diesen scharf. Herta Gotthelf stimmte sich hierzu mit Elisabeth Selbert ab. Diese war zwar selbst kein Bundestagsmitglied, jedoch weiterhin Expertin für das Thema Familienrecht in der SPD.
Nach der ersten Lesung im Bundestag sollte das Gesetz von einem Ausschuss weiterbearbeitet werden. Es wurde deutlich: Mit diesem Vorgehen würde die Bundesregierung die Frist 31. März 1953 nicht halten können.
Stichentscheide sind entscheidend
Ein weiteres großes Problem waren die sogenannten „Stichentscheide“. Sie betrafen das Recht des Vaters und das des Ehemannes, im Konfliktfall Entscheidungen allein, ohne Ehefrau und Mutter, zu treffen. In ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf eines neuen Familienrechts, hob zum Beispiel die SPD-Politikerin und Rechtsanwältin Charlotte Walner-von Deuten diese „Kernprobleme“ der Diskussion hervor.
Die Meinungen der Parteien, ob die Regelungen gestrichen oder beibehalten werden sollten, gingen weit auseinander.
Informationen über die verwendeten Medien
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung
Stellungnahme von Charlotte Walner-von Deuten zum Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Formale Stellungnahme
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Familienrechtsreform
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
10 Seiten / 5 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00024M03/2
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Charlotte Walner-von Deuten
Zeit
1952
Informationen über die verwendeten Medien
3.1 Eva Balz: Stichentscheide, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
AddF-F-NLP11-0083_Kopie.jpg
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
SPD
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
11,9 x 18,1 cm
Identifikator
A-F-NLP11-0083
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
1951 - 1952
Ort
Bonn
Die Zeit läuft ab
Angesichts der ablaufenden Zeit schlug die Bundesregierung eine Fristverlängerung vor. Da es dabei um eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 117, Abs. 1) ging, brauchte sie dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag. Einen Vorschlag der SPD zur Beschleunigung des Verfahrens, um die Frist noch zu halten, hatte die Bundesregierung abgelehnt. Die SPD stellte sich daraufhin gegen die Verlängerung. Sie warf der Regierung absichtliche Verzögerung vor und befürchtete ein immer weiteres Verschieben.
Damit lief die Frist ab.
Seit dem Ablauf der in Art. 117 Abs. 1 zweiter Halbsatz GG gesetzten Frist sind Mann und Frau auch im Bereich von Ehe und Familie gleichberechtigt.
Auszug aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Dez. 1953 zu Art. 3 und Art. 117 GG
Was bedeutet das?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bedeutete, dass Art. 3 Abs. 2 GG ab jetzt auch im Bereich Familienrecht galt. Trotzdem musste das Familienrecht weiterhin überarbeitet werden. Denn: Das alte Familienrecht war verfassungswidrig, wo es dem Gleichberechtigungsgrundsatz – Männer und Frauen sind gleichberechtigt – widersprach.
Der zweite Versuch
1953 wurde der Bundestag neu gewählt. Der wiedergewählte Bundeskanzler Konrad Adenauer führte nun eine Koalition aus CDU/CSU, FDP, DP sowie dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) an. Mit der Wahl änderte sich auch die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung. Justizminister Fritz Neumayer (FDP) führte die Arbeit Dehlers formal weiter, zeigte aber wenig Interesse am Thema Familienrecht. Neu geschaffen wurde das Ministerium für Familienfragen unter Franz-Josef Wuermeling. Dieser nahm aktiv an der Debatte teil und vertrat dabei eine konservative Sichtweise.
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3.2 Bundesarchiv, Neue Deutsche Wochenschau (Originaltitel), Nr. 195 / 1953
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Rechteinformation
Bundesarchiv
Angaben zum Objekt
Typ
Nachrichtensendung
Teil von
Neue Deutsche Wochenschau (Originaltitel)
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
1953
Informationen über die verwendeten Medien
§-zeichen.png
Aus der Sammlung von
Archiv der deutschen Frauenbewegung
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Ausdauer gefragt
Trotzdem ging es erst anderthalb Jahre nach der Wahl so richtig weiter: Im Februar 1955 bildete sich der Unterausschuss „Familienrechtsgesetz“. 17 Parlamentarier:innen, darunter sechs Frauen (!), aus fünf Parteien berieten über das neue Familienrecht. Die Verhandlungen erstreckten sich in 77 Sitzungen über zwei Jahre. Insbesondere die Stichentscheide waren erneut umstritten. In knappen Abstimmungen entschieden die Mitglieder letztlich gegen den ehemännlichen Stichentscheid. Der väterliche Stichentscheid hingegen blieb im Entwurf des Gremiums bestehen.
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3.3 Eva Balz: Parteien und Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Jetzt wird entschieden!
Am 3. Mai 1957 – acht Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes – debattierte der Bundestag noch einmal lebhaft über das neue Familienrecht. Grundlage war der Gesetzentwurf, der sich auf die Ergebnisse des Unterausschusses „Familienrechtsgesetz“ bezog.
Mit einem Antrag versuchte die CDU/CSU den Stichentscheid des Ehemannes doch wieder zu verankern. Sie scheiterte jedoch mit ihrem Vorhaben. Zugleich beantragten SPD, FDP und eine Gruppe Abgeordneter der CDU/CSU die Streichung des väterlichen Stichentscheids. Federführend in der CDU war hier Elisabeth Schwarzhaupt, die sich in einer Rede gegen die Mehrheitsmeinung ihrer Partei wandte. Auch dieser Antrag scheiterte. Der Stichentscheid des Vaters blieb, der Stichentscheid des Ehemanns fiel weg. Der Bundestag verabschiedete das neue Gesetz, das im Juli 1958 in Kraft trat.
Informationen über die verwendeten Medien
Entwurf eines Gesetzes über die Gleichberechtigung...
Deckblatt des Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Gesetzesentwurf
Thema
Gleichberechtigung, Familienrecht
Abmessung/Umfang
4 Seiten / 1 Blatt
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00024M03/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
1952
Nein, Herr Kollege! Sie sagen also hier ganz zugespitzt: Sie verneinen, daß die durch Artikel 6 geschützte Familie eine auf dem Prinzip der Gleichberechtigung beruhende Familie ist. Wir halten das für eine sehr bemerkenswerte Feststellung, die Sie da machen. Aber wir glauben — ich habe das hier bereits zum Ausdruck gebracht, und ich meine, Sie sollten mir ersparen, es jetzt an Hand einer umfangreichen Literatur näher zu belegen —,sowohl aus der Verfassungsgeschichte der deutschen Republik wie auch aus unserer Verfassungsordnung und natürlich auch aus unserer Lebensordnung, wie ich zuvor angeführt habe, folgern zu müssen, daß die geschützte Ehe und die geschützte Familie die auf dem Prinzip der Gleichberechtigung beruhende Ehe ist.
Karl Wittrock (SPD) während der Debatte in der 2. Lesung am 3. Mai 1957
Wenn ich gegen den Letztentscheid des Mannes [Hervorhebung i. O.] in allen ehelichen Angelegenheiten bin, so keineswegs deshalb, weil ich etwa in diejenigen Familien, in denen ihr Verständnis christlicher Traditionen diese Verordnung des Mannes bejaht, eingreifen wollte. Keineswegs! Dieses soll unangetastet bleiben, weil es aus einer Ordnung kommt, die viel tiefer begründet ist, als das staatliche Recht, aus einer Ordnung, die dem staatlichen Recht vorgegeben ist, die aber nicht durch staatliches Recht gestaltet werden kann.
Elisabeth Schwarzhaupt (CDU/CSU) während der Debatte in der 2. Lesung am 3. Mai 1957
Auch in gesunden, normalen Ehen kann man sich manchmal nicht einigen, und da muß irgendwie entschieden werden auch in bezug [sic] auf das, was zur Lebensform der beiden Ehegatten gehört. Da wollen wir – Stichentscheid ist ein schlechtes Wort; Letztentscheid gefällt mir auch nicht –, daß einer von beiden entscheidet, und da sagen wir, es möge der Mann entscheiden.
Helene Weber (CDU/CSU) während der Debatte in der 2. Lesung am 3. Mai 1957
Meine verehrten Kollegen! Wenn hier ein reines Übergewicht des Mannes wie bisher bestehenbleibt, so kann gar kein Zweifel daran sein, daß in zahllosen Fällen die Autorität der Mutter [Hervorhebung i. O.] in den Augen der Kinder erheblich Schaden leiden muß. Wollen wir das? Ich glaube, das wollen wir nicht. Wir sind vielmehr der Meinung, daß man alles tun sollte, um die Autorität der Mutter zu stärken.
Marie-Elisabeth Lüders (FDP) während der Debatte in der 2. Lesung am 3. Mai 1957
Ich bitte Sie noch einmal, unserem gemeinsamen Anliegen zu entsprechen (…). Begnügen Sie sich nicht mit einer Klage über den Verlust der patriarchalischen Verhältnisse, über die Zunahme der Ehekrisen, über das Absinken des Verantwortungsgefühls, sondern tun Sie mutig einen Schritt in die Zukunft und helfen Sie dazu, daß die Verantwortung in der Familie, die Erhaltung der Familie, aber auch die ausgleichende Stimme der Frau in der Familie zur Befriedung beiträgt und führt.
Margot Kalinke (DP [FVP]) während der Debatte in der 2. Lesung am 3. Mai 1957
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert es außerordentlich, daß entgegen der Verfassung der Stichentscheid des Vaters beschlossen worden ist. Das macht es uns schwer, dem Gesetz im ganzen [sic!] zuzustimmen. Aber wir sind davon überzeugt, daß diese verfassungswidrige Bestimmung fallen wird und fallen muß. Das Gesetz enthält im übrigen so viel Dringliches, Wichtiges und Fortschrittliches, daß wir trotz dieses Fehlers – nicht Schönheitsfehlers – dem Gesetz im ganzen [sic!] zustimmen werden.
Ludwig Metzger (SPD) nach der Abstimmung am 3. Mai 1957
Es ist noch nicht vorbei
Ein Jahr später titelte am 30. Juli 1959 die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Vater und Mutter sollen gemeinsam entscheiden“. Der Stichentscheid des Vaters war letztlich doch noch gefallen. Was war passiert?
Informationen über die verwendeten Medien
3.4 Eva Balz: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, AddF Kassel, 2025
Aus der Sammlung von
Wie darf ich das Objekt nutzen
Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass sein Gutachten über die Vereinbarkeit des EVG-Vertrags und des Generalvertrags mit dem Grundgesetz die beiden Senate in allen weiteren Entscheidungen bindet.
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Rechteinformation
Stadtarchiv Karlsruhe
Beschreibung
Blick in den Saal des Studentenhauses (verwendet wegen Raummangel im Prinz-Max-Palais) nach dem Einzug der 23 Richter*innen. Die Richterin und die Richter stehend von links nach rechts: Dr. Erna Scheffler, Ellinghaus, Bernhard Wolff, Vizepräsident Dr. Katz, Präsident Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Georg Fröhlich, Dr. Conrad Rödiger, Dr. Schunk, Dr. Gerhard Heiland, Dr. Alfred Henneka, Dr. Leibholz.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Prinz-Max-Palais - Bundesverfassungsgericht Einzug der 23 Richter
Teil von
Bildarchiv Schlesiger 1949-1952
Abmessung/Umfang
Negativ: 24 x 36 mm, Positiv: 8 x 14 cm
Identifikator
8/BA Schlesiger 1949-1952
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Horst Schlesiger , Lilo Schlesiger
Zeit
10.12.1952
Ort
Karlsruhe
Informationen über die verwendeten Medien
Entschließung Nr. 1 des Frauenbezirksausschusses
Entschließung Nr. 1 des Frauenbezirksausschusses des DGB gegen eine Terminverschiebung für das Wirksamwerden der Familienrechtsreform
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Informationsbroschüre
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Familienrechtsreform
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00024M03/3
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Frauenbezirksausschuss des DGB
Zeit
1952
Ort
Hessen
Das hat gedauert...
Gleichberechtigung in der Diskussion
Die Debatte um die Anpassung des Familienrechts an den Gleichberechtigungsgrundsatz blieb nicht auf das Parlament beschränkt. Bereits während der Entwicklung des ersten Regierungsentwurfes holte sich das Justizministerium Rat bei Vertretern aus Kirchen und Verbänden.
Über den gesamten Zeitraum hinweg gab es Äußerungen und Proteste von Parteigruppierungen, Kirchen, Gewerkschaften, Frauenverbänden und Privatpersonen. Auch in den Medien wurde das Thema besprochen. Eingaben, die die Anteilnahme – zumindest eines Teils der Bevölkerung – am Thema zeigen, erreichten den Bundestag.
Informationen über die verwendeten Medien
Zeitungsartikel: Gleichberechtigung von Mann und Frau
Zeitungsartikel vom 16.09.1950: Gleichberechtigung von Mann und Frau. Am 14. September beginnt in Frankfurt der Deutsche Juristentag
Aus der Sammlung von
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Zeitungsartikel
Thema
Gleichberechtigung, Juristentag
Teil von
Hessische Nachrichten
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Zeitungspapier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00029M08/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
13.9.1950
Auch die Jurist:innen diskutierten
Im Herbst 1950 berieten zum Beispiel die Jurist:innen auf dem 38. Deutschen Juristentag über notwendige Anpassungen des Familienrechts an den Gleichberechtigungsgrundsatz. In ihrem Hauptreferat sprach sich die Richterin Erna Scheffler klar für die Abschaffung beider Stichentscheide aus.
Öffentliches Sprechen
Auch auf öffentlichen Veranstaltungen wurde über das Thema diskutiert. Weiterhin galt Elisabeth Selbert in der SPD als Expertin für Familienrecht und Gleichberechtigungsgrundsatz.
Informationen über die verwendeten Medien
Plakat für eine öffentliche Frauenversammlung mit einem Vortrag von Elisabeth Selbert
Aus der Sammlung von
Archiv der deutschen Frauenbewegung
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Plakat
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
33,4 x 42,5 cm
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00100M12/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert
Zeit
26.06.1952
Ort
Frankfurt
Informationen über die verwendeten Medien
Brief von Elisabeth Schwarzhaupt an Hildegard Krüger
Brief von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt an Hildegard Krüger vom 13.05.1952 betreffend eine Stellungnahme der Evangelischen Kirche
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Brief
Thema
Familienrecht, evangelische Kirche
Teil von
Bestand Evangelische Frauenarbeit in Deutschland
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-K-33 ; 214-1/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Schwarzhaupt , Hildegard Krüger
Zeit
13.05.1952
Ort
Frankfurt am Main
Die Kirchen reden auch mit
Besonders groß war das Interesse am Thema bei katholischer und evangelischer Kirche. Die Positionen gingen hier jedoch weit auseinander.
Die Katholik:innen stimmten geschlossen für die Beibehaltung beider Stichentscheide. Die Evangelische Kirche schlug die Abschaffung des ehemännlichen Stichentscheides bei Beibehaltung des väterlichen Entscheidungsrechtes vor.
Die Evangelische Frauenarbeit, unter Wortführung Elisabeth Schwarzhaupts, Oberkirchenrätin, spätere CDU-Abgeordnete und erste Ministerin, protestierte gegen beide Stichentscheide. Diese Haltung vermittelte Schwarzhaupt auch der Richterin und Autorin Hildegard Krüger, die sich kritisch zum Familienrecht äußerte.
Die Presse berichtet
Familienminister Wuermeling orientierte sich in der Debatte an einem traditionellen christlichen Leitbild der Familie. Im September 1954 fragte daraufhin der Spiegel: „Welches Familien-Ideal gilt?“ und veröffentlichte eine kritische Betrachtung der Position des Familienministers.
Informationen über die verwendeten Medien
Der Spiegel, Cover mit Porträt von Franz-Josef Wuermeling
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
DER SPIEGEL 38/1954
Angaben zum Objekt
Teil von
DER SPIEGEL 38/1954
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Franz-Josef Wuermeling
Zeit
15.09.1954
Ort
Hamburg
Weitere Informationen
Parteien mit eigenen Ideen
Auch jenseits der Regierungskoalition wurde in den Parteien lebhaft über das Familienrecht diskutiert. FDP und SPD legten in der zweiten Legislaturperiode jeweils eigene Gesetzentwürfe vor. Die SPD richtete dafür eigens einen Unterausschuss ein, in dem auch Elisabeth Selbert als Expertin vertreten war.
Informationen über die verwendeten Medien
Telegramm an Elisabeth Selbert
Telegramm an Elisabeth Selbert betreffend die Sitzung des rechtspolitischen Ausschusses zum Thema Gleichberechtigung
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Telegramm
Thema
Gleichberechtigung, Familienrecht, SPD
Teil von
Nachlass Elisabeth Selbert
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-11 ; 00024M04/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Elisabeth Selbert , Herta Gotthelf
Zeit
1953
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass sein Gutachten über die Vereinbarkeit des EVG-Vertrags und des Generalvertrags mit dem Grundgesetz die beiden Senate in allen weiteren Entscheidungen bindet.
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A5/113/1/34a
Beschreibung
Blick in den Saal des Studentenhauses (verwendet wegen Raummangel im Prinz-Max-Palais) nach dem Einzug der 23 Richter*innen. Die Richterin und die Richter stehend von links nach rechts: Dr. Erna Scheffler, Ellinghaus, Bernhard Wolff, Vizepräsident Dr. Katz, Präsident Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Georg Fröhlich, Dr. Conrad Rödiger, Dr. Schunk, Dr. Gerhard Heiland, Dr. Alfred Henneka, Dr. Leibholz.
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Prinz-Max-Palais, Bundesverfassungsgericht
Teil von
Bildarchiv Schlesiger 1949-1952
Abmessung/Umfang
Negativ: 24 x 36 mm, Positiv: 8 x 14 cm
Identifikator
8/BA Schlesiger 1949-1952
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Horst Schlesiger , Lilo Schlesiger
Zeit
10.12.1952
Ort
Karlsruhe
Überleg mal!
Was wäre, wenn...
... das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hätte?
... die Stichentscheide beide beibehalten worden wären?
... sich weniger Menschen an der Diskussion um das neue Familienrecht beteiligt hätten?
Informationen über die verwendeten Medien
3.5 Eva Balz: Was wäre, wenn?, AddF Kassel, 2025
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Plakat für den Kongress "Frauen für eine neue Verfassung" an der Frankfurter Paulskirche
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Ursula Hillmann
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Wiedervereinigung, Gleichberechtigung, Frankfurt, Frauenkongress, Grundgesetz
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Ursula Hillmann
Zeit
1990
Ort
Frankfurt
Informationen über die verwendeten Medien
Paulskirche Frankfurt am Main, 2023
Paulskirche Frankfurt am Main, 2023
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Frankfurt am Main
Teil von
Bestand Archiv der deutschen Frauenbewegung
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Zeit
18.05.2023
Ort
Frankfurt am Main
1949 wurde Artikel 3 Absatz 2 im neuen Grundgesetz verabschiedet. 45 Jahre lang hatte er anschließend in dieser Form Bestand.
1994 wurde er durch den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wie kam es dazu?
Männer und Frauen sind nicht gleichberechtigt!
Obwohl die Gleichberechtigung im Grundgesetz stand, zeigte sich zu Beginn der 1990er Jahre überdeutlich, dass dieser Anspruch im Alltag nicht umgesetzt wurde.
Die Vereinigung von DDR und BRD bot eine neue Chance: Änderungen des Grundgesetzes wurden diskutiert. Die Akteurinnen der Frauenbewegungen strebten an, mit einer Ergänzung des Artikels 3 den Staat in die Pflicht zu nehmen, die Gleichberechtigung umzusetzen.
Vielerorts, zum Beispiel auf Frauenkongressen, wurden mögliche Verfassungsänderungen diskutiert. Einer davon war der Kongress „Frauen für eine neue Verfassung“. Er fand im September 1990 in der Frankfurter Paulskirche statt.
Informationen über die verwendeten Medien
Plakat für den Kongress "Frauen für eine neue Verfassung" an der Frankfurter Paulskirche
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Rechteinformation
Ursula Hillmann
Beschreibung
Fotografie eines Plakates für den Kongress "Frauen für eine neue Verfassung" an der Tür der Frankfurter Paulskirche
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Wiedervereinigung, Gleichberechtigung, Frankfurt, Frauenkongress
Material/Technik
Silbergelatineabzug
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Ursula Hillmann
Zeit
1990
Ort
Frankfurt
Informationen über die verwendeten Medien
Frauen in bester Verfassung
Flugblatt der humanistischen Union: Frauen in bester Verfassung
Aus der Sammlung von
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Rechteinformation
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut
Thema
Gleichberechtigung, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-4/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Humanistische Union
Zeit
1992
„Frauen in bester Verfassung?“
Neben Frauenkongressen und anderen Diskussionsveranstaltungen machten Initiativen mit Infozetteln öffentlich auf die Verfassungsdiskussion aufmerksam. Eine davon war die Initiative „Frauen in bester Verfassung“.
Informationen über die verwendeten Medien
Postkarte: Frauenrechte in die Verfassung!
Rote Postkarte der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen mit Forderungen nach einer Überarbeitung der Verfassung, ca. 1993
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Postkarte
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-4/3
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen
Zeit
ca. 1993
Wir fordern!
Viele Fraueninitiativen formulierten Forderungen für die Aufnahme weiterer Frauenrechte in die Verfassung. Sie sollten eine tatsächlich gleichberechtigte Gesellschaft ermöglichen.
Besonders wichtig war die Forderung, Maßnahmen zur Förderung von Frauen verfassungsrechtlich zulässig zu machen. Außerdem sollte der Staat selbst zum Handeln verpflichtet werden: Er sollte Gleichberechtigung aktiv herstellen.
Informationen über die verwendeten Medien
Postkarte: Frauenrechte in die Verfassung
Rückseite: Rote Postkarte der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen mit Forderungen nach einer sprachlichen Überarbeitung der Verfassung und Verwendung von weiblichen Formulierungen
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Postkarte
Thema
Gleichberechtigung, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-4/3
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen / SPD
Zeit
ca. 1993
Informationen über die verwendeten Medien
4.1 Ulrike Lembke: Forderungen von Frauen, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Wieder keine Parität
Am 16. Januar 1990 trat die Gemeinsame Verfassungskommission zusammen. Sie beriet im Rahmen der Vereinigung über Grundgesetzänderungen. Dazu gehörte auch die Änderung des Gleichberechtigungsartikels.
Ihre Mitglieder waren Angehörige des Bundestages und Bundesrates. Entgegen vielfachen Forderungen war die Kommission jedoch nicht paritätisch besetzt. Als das Gremium zusammentrat, waren nur 11 von 64 Mitgliedern Frauen.
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Zeitungsartikel: Politikerinnen wollen mehr
Zeitungsartikel von Susanne Geiger, in Allgemeine Zeitung vom 16.05.1992: Gleichberechtigung. Politikerinnen wollen mehr
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Zeitungsartikel
Thema
Gleichberechtigung, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-4/2
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
16.05.1992
Alles, was Frauen machen, müssen sie doppelt so gut machen wie Männer. – Zum Glück ist das nicht schwer.
Heide Hering in ihrer Ansprache als Sachverständige der Gemeinsamen Verfassungskommission, 5. öffentliche Anhörung, 5. Nov. 1992
Informationen über die verwendeten Medien
Handlungsaufforderung an die Bürgerinnen und Bürger
Seite 20 aus der Informationsbroschüre: Für eine neue Verfassung. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Grundgesetz, hrsg. von der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München, 1992
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Informationsbroschüre
Thema
Gleichberechtigung, Grundgesetz, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg (Informationsbroschüre: Für eine neue Verfassung. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Grundgesetz, hrsg. von der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München, 1992)
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-2/1
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München
Zeit
1992
Ort
München
„Das können Sie tun“
Immer wieder riefen Initiativen und Organisationen in der Öffentlichkeit dazu auf, die Forderungen der Frauen zu unterstützen. Das Engagement zahlte sich aus: Viele Eingaben zum Thema Gleichberechtigung erreichten die Gemeinsame Verfassungskommission.
Ein Erfolg?
Letztlich sprach die Gemeinsame Verfassungskommission eine Empfehlung für die Ergänzung von Art. 3 Abs. 2 aus. Diese Ergänzung wurde 1994 verabschiedet. Hierin wurde der Staat aufgefordert, die Umsetzung der Gleichberechtigung zu fördern. Es fehlte jedoch die Zusicherung, dass Maßnahmen zur Frauenförderung ausdrücklich zulässig waren. Gegner:innen der Zusicherung befürchteten dadurch eine Benachteiligung von Männern.
Der Einsatz fördernder Instrumente, etwa von Frauenquoten, war damit weiterhin abhängig von der Auslegung durch Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte.
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4.3 Ulrike Lembke: Die Erweiterung des Artikels, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Art. 3 Abs. 2 GG seit der Ergänzung im Jahr 1994
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4.3 Ulrike Lembke: Die Erweiterung des Artikels, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Zeitungsartikel: "Auf der anderen Insel"
Zeitungsartikel von Gisela Dachs in Die Zeit vom 28.08.1992: Auf der anderen Insel. Die Frauen aus Ost und West streiten über eine Reform des Grundgesetzes
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Schriftgut, Zeitungsartikel
Thema
Gleichberechtigung, Gemeinsame Verfassungskommission
Teil von
Nachlass Eleonore Romberg
Abmessung/Umfang
2 Seiten / 1 Blatt
Material/Technik
Papier
Sprache
Deutsch
Identifikator
NL-P-18 ; 1-4/5
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
28.08.1992
Der Kreis schließt sich
Im Sommer 1992 trafen sich auf Einladung der SPD rund 200 Frauen aus Politik, Wirtschaft und Frauenverbänden auf der Insel Frauenchiemsee. Hier – in unmittelbarer Nähe von Herrenchiemsee – diskutierten sie über den Reformbedarf der ersten gesamtdeutschen Verfassung. Die Bewegung nahm damit bewusst Bezug auf die Arbeiten am Grundgesetz 1948. Sie setzte dem damaligen Ausschluss von Frauen bewusst ihre Präsenz auf Frauenchiemsee entgegen.
Ähnlich symbolisch war die Aktion in der Gemeinsamen Verfassungskommission: In Anlehnung an den von Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf initiierten Protest im Parlamentarischen Rat, wurden der Kommission zwei große (Wasch)Körbe mit Eingaben von Frauen zur Gleichberechtigung übergeben.
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4.4 Gespräch mit Prof. Dr. Ute Gerhard über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 2 GG, AddF Kassel, 2025
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https://addf-kassel.de/
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Plakat für den Kongress "Frauen für eine neue Verfassung" an der Frankfurter Paulskirche
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Ursula Hillmann
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Wiedervereinigung, Gleichberechtigung, Frankfurt, Frauenkongress, Grundgesetz
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Ursula Hillmann
Zeit
1990
Ort
Frankfurt
Überleg mal!
Was wäre, wenn ...
... die Erweiterung 1994 nicht zustande gekommen wäre?
... es mehr Frauen in der Gemeinsamen Verfassungskommission gegeben hätte?
... es Art. 3 Abs. 2 GG nicht gäbe?
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4.5 Ulrike Lembke: Was wäre, wenn?, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Wie wichtig ist die Gleichberechtigung im Grundgesetz?
Aus der Sammlung von
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
Informationen über die verwendeten Medien
Parlamentarischer Rat, Sitzung des Hauptausschusses
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Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland / Erna Wagner-Hehmke
Angaben zum Objekt
Typ
Fotografie
Thema
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Pädagogische Akademie, SPD, Bonn
Teil von
Bestand Erna Wagner-Hehmke
Abmessung/Umfang
6 x 6 cm
Material/Technik
Kunststoff
Identifikator
1987/1/32.0131
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Erna Wagner-Hehmke
Zeit
23.02.1949
Ort
Bonn
Weitere Informationen
Literaturempfehlungen
Unsere Literaturempfehlungen
Herrenchiemsee
Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte. Themenheft: 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, 1/23 online unter: Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
Augustiner-Chorherrenstift (Altes Schloss): Der Wille zu Freiheit und Demokratie – der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948, online unter: Herrenchimsee
Parlamentarischen Rat
Karin Gille-Linne: Verdeckte Strategien. Herta Gotthelf, Elisabeth Selbert und die Frauenarbeit der SPD 1945-1949, Bonn 2011
bpb: Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
HdG: Bilder zum Parlamentarischen Rat
Arbeit am ersten Gleichberechtigungsgesetz
Johannes Kühle: Lächelnd gegen das Patriarchat. Bundesverfassungsrichterin Erna Scheffler (1893-1986), online unter: ForumRecht
Till van Rahden: Demokratie und väterliche Autorität. Das Karlsruher „Stichentscheid“-Urteil von 1959 in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik, in: Zeithistorische Forschungen (ZF) 2005, 160-179, online unter: Zeithistorische Forschungen
Erweiterung von Art. 3 Abs 2
Happy Birthday, Gleichstellungsauftrag (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG)?, Policy Paper: 24-38 des Deutschen Juristinnenbundes online unter: Deutscher Juristinnenbund
Jessica Bock: In welchem Staat wollen wir leben? Feministische Verfassungsdebatten – von der historischen Chance zur Enttäuschung, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, online unter: Digitales Deutsches Frauenarchiv
Unsere Interviews - Langfassungen
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5.3 Interview mit Dr. Manuela Rienks, Onlineausstellung Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Angaben zum Objekt
Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
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5.1 Interview mit Dr. Karin Gille-Linne, Onlineausstellung Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
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5.2 Interview mit Dr. Eva Balz, Onlineausstellung Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
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5.5 Interview mit Prof. Dr. Ute Gerhard, Onlineausstellung Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Typ
Interview
Sprache
Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
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5.4 Interview mit Prof. Dr. Ulrike Lembke, Onlineausstellung Gleichberechtigung, AddF Kassel, 2025
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Deutsch
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Zeit
2025
Ort
Kassel
All interviews in English translation
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1.1 Manuela Rienks: Who was Part of the Group of Experts, AddF Kassel, 2025
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Interview
Beteiligte, Orts- und Zeitangaben
Beteiligte Personen und Organisationen
Archiv der deutschen Frauenbewegung
Zeit
2025
Ort
Kassel
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1.3 Manuela Rienks: 'civil' and 'fundamentally', AddF Kassel, 2025
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Interview
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1.4 Manuela Rienks: No Women on the Herreninsel, AddF Kassel, 2025
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1.5 Manuela Rienks: What if?, AddF Kassel, 2025
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2.2 Karin Gille-Linne: Women in the Parliamentary Council, AddF Kassel, 2025
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2.3 Karin Gille-Linne: Where does the wording originate from?, AddF Kassel, 2025
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2.4 Karin Gille-Linne: The Debate in the Main Committee, AddF Kassel, 2025
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2.5 Karin Gille-Linne: „laundry baskets“, AddF Kassel, 2025
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2.6 Karin Gille-Linne: What if?, AddF Kassel, 2025
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3.1 Eva Balz: Casting Votes, AddF Kassel, 2025
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3.3 Eva Balz: Political Parties and the Principle of Equal Rights, AddF Kassel, 2025
Interview with Dr. Eva Balz
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3.4 Eva Balz: The Ruling of the Federal Constitutional Court, AddF Kassel, 2025
Interview with Dr. Eva Balz
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3.5 Eva Balz: What if?, AddF Kassel, 2025
Interview with Dr. Eva Balz
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4.1 Ulrike Lembke: Women's Demands, AddF Kassel, 2025
Interview with Prof. Dr. Ulrike Lemke
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4.2 Ulrike Lembke: Measures to Promote Women, AddF Kassel, 2025
Interview with Prof. Dr. Ulrike Lemke
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4.3 Ulrike Lembke: The Extension of Art. 3 Basic Law, AddF Kassel, 2025
Interview with Prof. Dr. Ulrike Lemke
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4.4 Talk with Prof. Dr. Ute Gerhard on the extension of Art. 3 Basic Law, AddF Kassel, 2025
Interview with Prof. Dr. Ute Gerhard
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4.5 Ulrike Lembke: What if?, AddF Kassel, 2025
Interview with Prof. Dr. Ulrike Lemke
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Of how much importance is equality in the Basic Constitutional Law? AddF Kassel, 2025
Of how much importance is equality in the Basic Constitutional Law?
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5.1 Interview with Dr. Karin Gille-Linne, online exhibition on equality, AddF Kassel, 2025
The full Interview with Dr. Karin Gille-Linne,
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5.2 Interview with Dr. Eva Balz, online exhibition on equality, AddF Kassel, 2025
The full Interview with Dr. Eva Balz
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5.3 Interview with Dr. Manuela Rienks, online exhibition on equality, AddF Kassel, 2025
The full Interview with Dr. Manuela Rienks
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5.4 Interview with Prof. Dr. Ulrike Lembke, online exhibition on equality, AddF Kassel, 2025
The full Interview with Prof. Dr. Ulrike Lembke
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Interview with Prof. Dr. Ute Gerhard, online exhibition on equality, AddF Kassel, 2025
The full Interview with Prof. Dr. Ute Gerhard
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Archiv der deutschen Frauenbewegung
Eine virtuelle Ausstellung von
Team
Christina Ramsch
Dr. Kerstin Wolff
Laura Baumgarten (Videoschnitt und -bearbeitung), Rebecca Hörnlein (Onlineredaktion)
Chiara Wendt (Englische Übersetzung)
Silke Mehrwald, Tamara Block, Barbara Günther, Michaela Wilhelm, Chiara Wendt (Digitales Sammlungsmanagement und Bildrecherche)
Impressum
Archiv der deutschen Frauenbewegung
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D-34127 Kassel
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+49 (0)561-989 36 70
+49 (0)561-989 36 72
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