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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam

Eine (fast) vergessene Revolution

Im Grundgesetz steht unter den Grundrechten in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Mit diesem Artikel wird geregelt, dass sowohl Männer als auch Frauen als auch Personen, die sich keinem dieser beiden Geschlechter zugehörig fühlen, gleichberechtigt sind. Diese schlichten Sätze bedeuteten in der Zeit, als das Grundgesetz erarbeitet bzw. ergänzt wurde, eine Revolution. Eine Revolution, die heute in Vergessenheit geraten ist. Deshalb soll hier die Geschichte hinter diesen beiden Sätzen erzählt werden. 

Brauchen wir diese Sätze heute noch?

Das Grundgesetz wurde bereits 1949 erarbeitet – ist das heute überhaupt noch relevant?

Sind heute nicht eh alle Menschen „gleichberechtigt“?

Warum ist es heute immer noch wichtig diese Sätze zu kennen? 

Demonstration am 8. März 2026, Kassel

01
Bewahren

Welt im Film: Bericht über das Treffen auf Herrenchiemsee, 1948
Dr. Manuela Rienks erklärt die Begriffe "staatsbürgerlich" und "grundsätzlich" der Weimarer Reichsverfassung

Mehr als Weimar?

Die Experten legten nach nur 13 Tagen einen Bericht vor, der einen ersten Entwurf des Grundgesetzes enthielt. Interessanterweise schwieg der Entwurf zur Frage der Gleichberechtigung. Anders als zu Beginn der Weimarer Republik, als das Frauenwahlrecht eingeführt worden war und der Staat sich Gedanken zur Gleichberechtigung machen musste, schien nun eine Änderung nicht notwendig zu sein. Somit stand wieder die Formulierung der Weimarer Verfassung als Vorschlag im Raum. Das hieß: Es war keine Änderung im Geschlechterverhältnis vorgesehen.

Bericht des Verfassungsausschusses der Ministerpräsidenten-Konferenz der westlichen Besatzungszonen über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948

Überleg mal!

Was wäre, wenn ...

… auf Herrenchiemsee auch Frauen als Expertinnen dabei gewesen wären?

Dr. Manuela Rienks beantwortet unsere "Was wäre, wenn"-Fragen

02
Reformieren

Nun doch Gleichberechtigung?

Der Parlamentarische Rat nahm seine Arbeit am 1. September 1948 auf und verabschiedete das Grundgesetz am 8. Mai 1949.

In Artikel 3 Absatz 2 hieß es nun: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ 

Wie war es zu dieser Formulierung gekommen?

Formulierung gefunden!

Der Vorschlag lautete: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Mit diesem einfachen Satz ging die SPD-Fraktion in die Verhandlungen des Ausschusses für Grundsatzfragen. Hier war es vor allem Frieda Nadig, die sich für diese Formulierung stark machte und begründete, warum die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Verfassung stehen müsste. Nach einer hitzigen Debatte wurde der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt. Die anderen Parteien befürchteten ein Rechtschaos, da das patriarchale Familienrecht durch die Neu-Formulierung der Gleichberechtigung vollständig überarbeitet werden müsste.

Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Art. 4 Abs. 2 (später Art. 3 Abs. 2 GG) in Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Bonn 03.12.1948
Carlo Schmid (mitte) und Elisabeth Selbert (rechts) im Parlamentarischen Rat in Bonn

Nicht aufgeben!

Die SPD und vor allem Elisabeth Selbert gaben aber nicht auf. Sie stellten die gleiche Formulierung im Hauptausschuss erneut zur Abstimmung. Hier verteidigte Selbert den Antrag. Sie legte dar, dass nach dem Weltkrieg eine neue Zeit gekommen sei, in der es darum gehen müsste, Frauen gleichzustellen, da sie schon lange nicht mehr nur Ehefrauen und Mütter seien. SPD-Fraktionsvorsitzender Carlo Schmid bekräftigte den Antrag in einem weiteren Redebeitrag.

Auch aus Sorge, die Grundlagen der bürgerlichen Ehe könnten aufgrund der Gleichberechtigung gefährdet werden, lehnten die anderen Parteien, mit Ausnahme der KPD, die Formulierung ein zweites Mal ab. 

Was jetzt?

In ihrem Brief an Willi Eichler, Genosse und Chefredakteur der Rheinischen Zeitung, bat Selbert um sofortige Berichterstattung über die gescheiterte Abstimmung im Rat. Sie hatte für den Fall der Ablehnung bereits Widerstand angekündigt, den sie nun mit tatkräftiger Unterstützung und logistischer Hilfe der SPD-Frauensekretärin Herta Gotthelf und Frieda Nadig organisierte. Sie starteten eine sehr klug eingefädelte Kampagne und versuchten, einen öffentlichen Proteststurm herbeizuführen. Die Zeit dafür war knapp bemessen, denn die Ablehnung war am 3. Dezember erfolgt und eine weitere Lesung des Artikels war für den 18. Januar angesetzt. In diesen knapp sechs Wochen schrieben Selbert und Gotthelf unzählige Briefe, gaben Interviews für Zeitungen und baten Frauenvereine und Einzelpersonen um Unterstützung.

Brief von Elisabeth Selbert vom 05.12.1948 an die Redaktion der Rheinischen Zeitung, betreffend die fehlende Berichterstattung über die Vorgänge im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates
Zeitungsartikel von Helene Weber, erschienen in die Welt am Sonntag vom 12.12.1948: Bonn gegen gleiche Rechte der Frau? Worum es bei der Abstimmung wirklich ging

Und was macht die CDU?

Durch die öffentliche Debatte um die Formulierung der Gleichberechtigung der Geschlechter kam es innerhalb der CDU/CSU-Fraktion zu einem partiellen Umdenken. Helene Weber versuchte in Zeitungsartikeln den Eindruck zu zerstreuen, die Konservativen und vor allem sie selbst, würden sich gegen die Gleichberechtigung der Frau stellen. Sie betonte immer wieder, dass es inhaltlich keine Meinungsverschiedenheiten gegeben hätte, es aber eine Frage der Formulierung wäre. Um ihre eigene Position zu verdeutlichen, schlug sie die Formulierung „Männer und Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten“ vor. 

Überleg mal!

Was wäre, wenn...

... sich im Parlamentarischen Rat niemand für die Gleichberechtigung eingesetzt hätte?

... die SPD keine Unterstützung aus der Gesellschaft erhalten hätte?

Dr. Karin Gille-Linne beantwortet unsere "Was wäre, wenn"-Fragen

03
Aushandeln

Wahlplakat der CDU

Familienrecht ändern!

Nach dem Ende des Parlamentarischen Rates stand fest: Die Gleichberechtigung war im Grundgesetz verankert. Um sie allerdings auch umzusetzen, musste die erste Bundesregierung das Familienrecht ändern. Die dafür im Grundgesetz festgelegte Frist war der 31. März 1953.

Vor der ersten Bundestagswahl 1949 warben alle Parteien um Frauenstimmen, da mehr Frauen als Männer stimmberechtigt waren. Das Thema „Gleichberechtigung“ wurde dabei mehr oder weniger konkret angesprochen. Schließlich gewann die CDU/CSU die Wahl. Gemeinsam mit FDP und DP (Deutsche Partei) stellte sie die erste westdeutsche Regierungskoalition unter Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Brief von Herta Gotthelf an Elisabeth Selbert vom 08.11.1952 betreffend Selberts Meinung zum Regierungsentwurf

Ein erster Entwurf – und viel Kritik

Drei Jahre nach der Bundestagswahl, am 23. Oktober 1952, legte die Bundesregierung endlich einen ersten Gesetzentwurf vor. Die Opposition, insbesondere die SPD, kritisierte diesen scharf. Herta Gotthelf stimmte sich hierzu mit Elisabeth Selbert ab. Diese war zwar selbst kein Bundestagsmitglied, jedoch weiterhin Expertin für das Thema Familienrecht in der SPD.

Nach der ersten Lesung im Bundestag sollte das Gesetz von einem Ausschuss weiterbearbeitet werden. Es wurde deutlich: Mit diesem Vorgehen würde die Bundesregierung die Frist 31. März 1953 nicht halten können.

Stichentscheide sind entscheidend

Ein weiteres großes Problem waren die sogenannten „Stichentscheide“. Sie betrafen das Recht des Vaters und das des Ehemannes, im Konfliktfall Entscheidungen allein, ohne Ehefrau und Mutter, zu treffen. In ihrer Stellungnahme zum ersten Entwurf eines neuen Familienrechts, hob zum Beispiel die SPD-Politikerin und Rechtsanwältin Charlotte Walner-von Deuten diese „Kernprobleme“ der Diskussion hervor.

Die Meinungen der Parteien, ob die Regelungen gestrichen oder beibehalten werden sollten, gingen weit auseinander.

Stellungnahme von Charlotte Walner-von Deuten zum Entwurf eines Gesetzesentwurf, 1952
Dr. Eva Balz zu den Stichentscheiden

Die Zeit läuft ab

Angesichts der ablaufenden Zeit schlug die Bundesregierung eine Fristverlängerung vor. Da es dabei um eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 117, Abs. 1) ging, brauchte sie dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag. Einen Vorschlag der SPD zur Beschleunigung des Verfahrens, um die Frist noch zu halten, hatte die Bundesregierung abgelehnt. Die SPD stellte sich daraufhin gegen die Verlängerung. Sie warf der Regierung absichtliche Verzögerung vor und befürchtete ein immer weiteres Verschieben. 

Damit lief die Frist ab.

Der zweite Versuch

1953 wurde der Bundestag neu gewählt. Der wiedergewählte Bundeskanzler Konrad Adenauer führte nun eine Koalition aus CDU/CSU, FDP, DP sowie dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) an. Mit der Wahl änderte sich auch die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung. Justizminister Fritz Neumayer (FDP) führte die Arbeit Dehlers formal weiter, zeigte aber wenig Interesse am Thema Familienrecht. Neu geschaffen wurde das Ministerium für Familienfragen unter Franz-Josef Wuermeling. Dieser nahm aktiv an der Debatte teil und vertrat dabei eine konservative Sichtweise.

Neue Deutsche Wochenschau: Bericht über die Ernennung der Minister der zweiten Bundesregierung, 1953

Es ist noch nicht vorbei

Ein Jahr später titelte am 30. Juli 1959 die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Vater und Mutter sollen gemeinsam entscheiden“. Der Stichentscheid des Vaters war letztlich doch noch gefallen. Was war passiert?

Dr. Eva Balz zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Einzug der 22 Richter und der einen Richterin des Bundesverfassungsgerichtes, Karlsruhe 10.12.1952

Überleg mal!

Was wäre, wenn...

... das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hätte?

... die Stichentscheide beide beibehalten worden wären?

... sich weniger Menschen an der Diskussion um das neue Familienrecht beteiligt hätten?

Dr. Eva Balz beantwortet unsere "Was wäre, wenn"-Fragen

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Weiterdenken

1949 wurde Artikel 3 Absatz 2 im neuen Grundgesetz verabschiedet. 45 Jahre lang hatte er anschließend in dieser Form Bestand.

1994 wurde er durch den Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Wie kam es dazu?

Die Zeit: Artikel von Gisela Dachs vom 28.08.1992: Auf der anderen Insel. Die Frauen aus Ost und West streiten über eine Reform des Grundgesetzes

Der Kreis schließt sich

Im Sommer 1992 trafen sich auf Einladung der SPD rund 200 Frauen aus Politik, Wirtschaft und Frauenverbänden auf der Insel Frauenchiemsee. Hier – in unmittelbarer Nähe von Herrenchiemsee – diskutierten sie über den Reformbedarf der ersten gesamtdeutschen Verfassung. Die Bewegung nahm damit bewusst Bezug auf die Arbeiten am Grundgesetz 1948. Sie setzte dem damaligen Ausschluss von Frauen bewusst ihre Präsenz auf Frauenchiemsee entgegen.

Ähnlich symbolisch war die Aktion in der Gemeinsamen Verfassungskommission: In Anlehnung an den von Elisabeth Selbert und Herta Gotthelf initiierten Protest im Parlamentarischen Rat, wurden der Kommission zwei große (Wasch)Körbe mit Eingaben von Frauen zur Gleichberechtigung übergeben.

Gespräch mit Prof. Dr. Ute Gerhard über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 2 GG

Überleg mal!

Was wäre, wenn ...

... die Erweiterung 1994 nicht zustande gekommen wäre?

... es mehr Frauen in der Gemeinsamen Verfassungskommission gegeben hätte?

... es Art. 3 Abs. 2 GG nicht gäbe?

Prof. Dr. Ulrike Lembke (Juristin, freie Rechtswissenschaftlerin und Richterin am Verfassungsgerichtshof Berlin) beantwortet unsere "Was wäre, wenn"-Fragen
Wie wichtig ist euch die Gleichberechtigung im Grundgesetz? Eine Frage auch an unsere Expertinnen

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Anhang

Literaturempfehlungen

Unsere Literaturempfehlungen 

Herrenchiemsee

Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte. Themenheft: 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, 1/23 online unter: Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit

Augustiner-Chorherrenstift (Altes Schloss): Der Wille zu Freiheit und Demokratie – der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948, online unter: Herrenchimsee

 

Parlamentarischen Rat

Karin Gille-Linne: Verdeckte Strategien. Herta Gotthelf, Elisabeth Selbert und die Frauenarbeit der SPD 1945-1949, Bonn 2011 

bpb: Grundgesetz und Parlamentarischer Rat

HdG: Bilder zum Parlamentarischen Rat

 

Arbeit am ersten Gleichberechtigungsgesetz

Johannes Kühle: Lächelnd gegen das Patriarchat. Bundesverfassungsrichterin Erna Scheffler (1893-1986), online unter: ForumRecht

Till van Rahden: Demokratie und väterliche Autorität. Das Karlsruher „Stichentscheid“-Urteil von 1959 in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik, in: Zeithistorische Forschungen (ZF) 2005, 160-179, online unter: Zeithistorische Forschungen

 

Erweiterung von Art. 3 Abs 2

Happy Birthday, Gleichstellungsauftrag (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG)?, Policy Paper: 24-38 des Deutschen Juristinnenbundes online unter: Deutscher Juristinnenbund 

Jessica Bock: In welchem Staat wollen wir leben? Feministische Verfassungsdebatten – von der historischen Chance zur Enttäuschung, in: Digitales Deutsches Frauenarchiv, online unter: Digitales Deutsches Frauenarchiv