Hexenglaube und Hexenverfolgung
Martin Luther spricht die wesentliche Basis des Hexenglaubens an: Die Vorstellung, dass die Hexen sich vom Teufel hatten verzaubern lassen, so dass sie selbst durch Zauberei Schaden anrichten konnten. Die religiös begründete Ansicht, Menschen könnten mit Hilfe des Teufels zaubern, verbreitete sich auf der literarischen Grundlage des „Hexenhammers“ – dem „maleus maleficarum“ – des Dominikaners Heinrich Kramer von 1486. Die Hexenverfolgung war kein Phänomen des „finsteren Mittelalters“, sondern der Zeit ab 1500. Religiös begründet war auch die Todesstrafe für Zauberei, die sich auf das Alte Testament (Exodus 22,17) bezieht.
Die Strafe des Feuertods hingegen stammt aus dem Neuen Testament (Johannes 15, 6) und wurde in der frühen deutschen Rechtsprechung übernommen. Die Hexerei war sowohl mit dem konfessionellen Glauben verbunden als auch mit dem allgemeinen Glauben an übernatürliche Kräfte. Auf dieser Grundlage prägte ein theoretisch konstruiertes Verbrechen die Verfolgung von Menschen, bis es durch die Aufklärung beendet wurde. Dennoch gibt es noch heute den Glauben an Hexen und Menschen, denen zauberische Fähigkeiten zugeschrieben werden, meist in Afrika und Südamerika. In westlich geprägten Ländern hat das Bild der Hexe seit dem frühen 19. Jahrhundert eine romantisch verklärte Prägung erfahren, in der die „böse Hexe“ der Grimm’schen Märchen der guten Hexe Hermine oder Bibi Blocksberg gegenübersteht.