Kriegshilfsdienstmädchen bei der Firma Pintsch
Kurzbeschreibung
Für weibliche Jugendliche ab 18 Jahren wurde 1939 der sechsmonatige Reichsarbeitsdienst (RAD) verpflichtend. Ab August 1941 verlängerte sich der RAD um ein halbes Jahr "Kriegshilfsdienst" im Luftschutz, in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, kinderreichen Familien oder Verkehrsbetrieben. "Auf allen Lebensgebieten, wo es an Männern fehlt, hat die Frau den Mann zu vertreten", wie es offiziell hieß und propagandistisch dokumentiert wurde. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen waren dabei ab Oktober 1939 ihren männlichen Kollegen im Lohnniveau ebenso gleichgestellt wie Akkordarbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben ab 1940.
Institution
Link zum Objekt in der DDB
Beteiligte Personen und Organisationen
Photo: Liselotte Orgel-Köhne
Zeit
1943
Ort
Fürstenwalde
Dateien
Quellenangabe
„Kriegshilfsdienstmädchen bei der Firma Pintsch,” Kriegsende 1945, zuletzt aufgerufen am 4. Dezember 2024, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/kriegsende-1945/items/show/46.