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Kriegshilfsdienstmädchen bei der Firma Pintsch

Kurzbeschreibung

Für weibliche Jugendliche ab 18 Jahren wurde 1939 der sechsmonatige Reichsarbeitsdienst (RAD) verpflichtend. Ab August 1941 verlängerte sich der RAD um ein halbes Jahr "Kriegshilfsdienst" im Luftschutz, in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, kinderreichen Familien oder Verkehrsbetrieben. "Auf allen Lebensgebieten, wo es an Männern fehlt, hat die Frau den Mann zu vertreten", wie es offiziell hieß und propagandistisch dokumentiert wurde. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen waren dabei ab Oktober 1939 ihren männlichen Kollegen im Lohnniveau ebenso gleichgestellt wie Akkordarbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben ab 1940.

Rechtsstatus

Beteiligte Personen und Organisationen

Photo: Liselotte Orgel-Köhne

Zeit

1943

Ort

Fürstenwalde

Dateien

BA151373.jpg

Quellenangabe

„Kriegshilfsdienstmädchen bei der Firma Pintsch,” Kriegsende 1945, zuletzt aufgerufen am 4. Dezember 2024, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/kriegsende-1945/items/show/46.