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Wolfgang Herrmann: Schwarze Liste der „Schönen Literatur“, publiziert am 16. Mai 1933 im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (S. 356-358, unter dem Titel: Prinzipielles zur Säuberung der deutschen Büchereien)

Kurzbeschreibung

Die Liste (S. 157) nennt vier Anthologien und namentlich 130 Autorinnen und Autoren. Der Berliner Bibliothekar Dr. Wolfgang Herrmann leitete seine Liste „Schöne Literatur“ gemeinsam mit einer zweiten Liste „Politik und Staatswissenschaften“ Anfang Mai 1933 an die Deutsche Studentenschaft weiter, welche sie als Grundlage für die Plünderungen von Bibliotheken, Leihbüchereien und wissenschaftlichen Einrichtungen in der Aktion „Wider den undeutschen Geist“ nutzten sollte. Direkt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 hatte Herrmann damit begonnen, eine erste „Schwarze Liste“ derjenigen Bücher zu erstellen, die aus Buchhandel und Büchereien zu entfernen wären. Mehrere Zeitungen und Zeitschriften druckten die Liste bereits Anfang Mai ab, ehe sie das Börsenblatt nachträglich als offizielle Aussonderungsliste für Preußen publik machte.

Rechtsstatus

Typ

Druckschrift

Zeit

16.05.1933

Sprache

Deutsch

Dateien

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Quellenangabe

„Wolfgang Herrmann: Schwarze Liste der „Schönen Literatur“, publiziert am 16. Mai 1933 im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (S. 356-358, unter dem Titel: Prinzipielles zur Säuberung der deutschen Büchereien),” "Bibliothek der verbrannten Bücher", zuletzt aufgerufen am 29. März 2024, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/verbrannte-buecher/items/show/82.