Fotografie-Ausbildung im 20. Jh.
In der Photographischen Lehranstalt bestand die fachfotografische Ausbildung aus Bildnis- und technischer Fotografie (ab 1911), d. h. Porträt-, Landschafts-, Architektur-, Sach- und Interieurfotografie, sowie Labortechniken, Chemie, Optik, Zeichnen, Urheberrecht und fotomechanischen Verfahren bzw. Reproduktionsretusche (ab 1894).
Im Laufe der folgenden Jahre gliederten sich die Lehrgänge so auf:
Lehrgang 1 Fachfotografie, Lehrgang 2 Wissenschaftlich-technische Hilfsarbeit mit medizinischer Ausrichtung, sowie Lehrgang 3 Metallographie und Materialprüfung konnten wahlweise ergänzt werden durch Lehrgang 4 Kinematographie (ab 1914), Lehrgang 5 Moulagen (ab 1928), Lehrgang 6 Angewandte Fotografie, Fotomontage, Reportage, Reklame (ab 1927), Lehrgang 7 für Freund:innen der Fotografie.
Nach der Trennung von der Handwerkskammer 1994 wurde die Ausbildung staatlich geprüfter Fotodesigner:innen nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern auch durch Fächer in digitalen Techniken, kreativem Ausdruck und kritischer Medienreflexion optimiert.