Feuerspritze des Marktes Miesbach
Beschreibung
Die vorhandene Feuerspritze ist eine Handdruck-Kastenspritze. Sie besteht aus einem Holzkasten, der mit Blech ausgeschlagen ist. Der Kasten fasst etwa 100 l, was nach zeitgenössischer Berechnung nicht ganz zwei Eimer wären. Mittels zweier Stangen, welche zugleich zum Tragen dienen, wird das Wasser aus dem Kasten in den Schlauch gepumpt. Dazu ist mittig in den Kasten ein hochovaler Behälter eingesetzt, der auf einem perforierten Fuß steht. Hier wird das Wasser angesaugt. Der Holzkasten und die Stangen sind grau gefasst. Auf einer der beiden Breitseiten sind mittig die Buchstaben „F. E.“ aufgetragen.
Aus dieser Frühzeit des Löschwesens haben sich in manchen Haushalten noch die ab 1792 obligatorischen Löscheimer erhalten. Zwei davon haben auch ihren Weg in das Heimatmuseum gefunden. Die Freiwillige Feuerwehr Miesbach verwahrt noch weitere ältere Löschwerkzeuge.
Das Feuerlöschwesen lag Ende des 18. Jahrhunderts noch insgesamt im Argen. Erst 1791 gab die kurfürstlich-bayerische Regierung eine „Allgemeine Feuer-Ordnung“ heraus. Auf dieser Grundlage erarbeitete 1792 der Miesbacher Vogteirichter Joseph von Obernberg (1761-1845) eine „Feuerlöschungs-Ordnung für den Churfl. Markt Miesbach“. Darin werden die Maßnahmen im Brandfall aufgeschlüsselt, wozu auch alle Einwohner Miesbachs herangezogen wurden. Gleichzeitig hatte Obernberg verschiedene Maßnahmen treffen lassen, etwa das Vorhalten von Wasserreserven, sodass dann tatsächlich kein größeres Brandunglück den Markt Miesbach mehr heimsuchte. Diese Feuerlöschordnung hatte in überarbeiteter Version bis 1869 bestand. Damals begann auch der Übergang zu einer professionalisierteren Wehr mit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Miesbach, gegr. 1868.
Aus dieser Frühzeit des Löschwesens haben sich in manchen Haushalten noch die ab 1792 obligatorischen Löscheimer erhalten. Zwei davon haben auch ihren Weg in das Heimatmuseum gefunden. Die Freiwillige Feuerwehr Miesbach verwahrt noch weitere ältere Löschwerkzeuge.
Das Feuerlöschwesen lag Ende des 18. Jahrhunderts noch insgesamt im Argen. Erst 1791 gab die kurfürstlich-bayerische Regierung eine „Allgemeine Feuer-Ordnung“ heraus. Auf dieser Grundlage erarbeitete 1792 der Miesbacher Vogteirichter Joseph von Obernberg (1761-1845) eine „Feuerlöschungs-Ordnung für den Churfl. Markt Miesbach“. Darin werden die Maßnahmen im Brandfall aufgeschlüsselt, wozu auch alle Einwohner Miesbachs herangezogen wurden. Gleichzeitig hatte Obernberg verschiedene Maßnahmen treffen lassen, etwa das Vorhalten von Wasserreserven, sodass dann tatsächlich kein größeres Brandunglück den Markt Miesbach mehr heimsuchte. Diese Feuerlöschordnung hatte in überarbeiteter Version bis 1869 bestand. Damals begann auch der Übergang zu einer professionalisierteren Wehr mit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Miesbach, gegr. 1868.
Kurzbeschreibung
Der Ortsbrand von 1783 hatte gezeigt, dass Miesbach auf eine derartige Katastrophe unvorbereitet war. Die Häuser bestanden zum großen Teil aus Holz. Die engen Gassen beförderten die Ausbreitung der Flammen. Unkoordinierte Löscharbeiten waren mehr ein Hindernis als Hilfe.
Nach dem Brand wurde die Feuerbekämpfung professionalisiert.
Nach dem Brand wurde die Feuerbekämpfung professionalisiert.
Institution
Typ
Feuerwehr
Beteiligte Personen und Organisationen
Seit Beginn in kommunalem Eigentum
Zeit
Um 1792
Maße/Umfang
114,5 x 189 x 49 cm
Material/Technik
Holz, Eisen, Kupfer, Leinengewebe
Identifikator
Inv.-Nr. 02983
Dateien
Quellenangabe
„Feuerspritze des Marktes Miesbach,” Schätze aus dem Heimatmuseum Miesbach, zuletzt aufgerufen am 22. Dezember 2024, https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/heimatmuseum-miesbach/items/show/73.