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GÖTTINGER SIEBEN

»Solange ich aber den Athem ziehe, will ich froh sein gethan zu haben was ich that« [11]

 

1830 wurden Jacob und Wilhelm Grimm an die Göttinger Universität im damaligen Königreich Hannover berufen. Das Königreich erhielt 1833 unter König Wilhelm IV. eine vergleichsweise liberale Verfassung und entsprach als konstitutionelle Monarchie den politischen Vorstellungen der Brüder Grimm.

Nur vier Jahre später wurde die Verfassung wieder außer Kraft gesetzt. Ernst August, der die Thronnachfolge antrat, erklärte das Staatsgrundgesetz in einer Verfügung vom 1. November 1837 für »erloschen«. Er fürchtete um seine Rechte als Alleinherrscher und machte die liberalen Errungenschaften der Verfassung rückgängig, indem er beispielsweise die Ständeversammlung wieder auflöste.

Gemeinsam mit fünf weiteren Professoren protestierten die Brüder Grimm in einem öffentlichen Brief gegen die Aufhebung der Verfassung. Trotz zahlreicher Sympathiebekundungen aus dem In- und Ausland ließ sich Ernst August jedoch nicht von der Protestation der ›Göttinger Sieben‹ beirren: Er entließ die Professoren und verwies drei von ihnen sogar des Landes – unter ihnen auch Jacob Grimm.

Die Brüder ließen sich zunächst wieder in Kassel nieder und wurden 1840 dank des Einsatzes von Bettine von Arnim nach Berlin berufen.

Eine virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek

kuratiert von
Lidia Westermann

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